Gewebegesetz – Erlaubnispflicht nach §§ 20b/c AMG
Inkrafttreten des Gewebegesetzes zum 01.08.2007
03.09.2007
Nunmehr ist zum 1. August 2007 das Gewebegesetz in Kraft getreten und das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein als für die Durchführung des Arzneimittelgesetzes zuständige Behörde hat ein Informationsblatt zum Gewebegesetz und ein entsprechendes Antragsformular für die Herstellungserlaubnis nach §§ 20b bzw. 20c AMG auf seiner Internetseite veröffentlicht.




Zum Seitenanfang