Erste Übergangsfristen in der Weiterbildungsordnung laufen aus
16.03.2007
Ende August 2007 laufen die ersten Übergangsfristen nach der Weiterbildungsordnung vom 15.06.2005 aus.
Ärztinnen und Ärzte, die noch Fachkunden und Fakultative Weiterbildungen nach der Weiterbildungsordnung vom 16.10.1996 absolvieren und noch die entsprechenden Bezeichnungen erwerben möchten, müssen ihren vollständigen Antrag bis spätestens 29. August 2007 eingereicht haben.
Fachkunden nach der Weiterbildungsordnung werden ohne mündliche Prüfung aufgrund der vorgelegten Zeugnisse und Nachweise, fakultative Weiterbildungen nur mit mündlicher Prüfung anerkannt.
Das Antragsformular auf Anerkennung einer Bezeichnung kann hier heruntergeladen werden. Die dazugehörigen inhaltlichen Voraussetzungen können den Ausführungsbestimmungen zum Inhalt der Weiterbildung entnommen werden. (I in Ärzteblatt 3/2007)




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