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Die Versorgung der Bevölkerung ist gefährdet - Hausärzte sterben aus

Resolution der Kammerversammlung vom 19.09.2007

20.09.2007

Die Delegierten der Ärztekammer Schleswig-Holstein plädieren für eine noch intensivere Förderung und Unterstützung des Nachwuchses für die in den nächsten Jahren aus ihren Praxen ausscheidenden Hausärzte.

Nach den statistischen Daten, die der Ärztekammer vorliegen, wird in den nächsten Jahren ein Großteil der derzeit noch niedergelassenen Hausärzte aus Altersgründen aus ihren Praxen ausscheiden müssen. Die Nachfolge durch junge, gut weitergebildete Hausärzte ist nicht gewährleistet.

Zum einen ist dieses bedingt durch die Unwägbarkeiten, die eine Weiterbildung in Allgemeinmedizin mit sich bringt. Zu oft muss derzeit noch die Assistentenstelle gewechselt werden, um alle Anforderungen, die an einen zukünftigen Hausarzt gestellt werden, zu erfüllen. Hier sind Krankenhäuser und niedergelassene Hausärzte gefordert, den jungen, weiterbildungswilligen Kollegen im Rahmen einer Rotation die fünfjährige Weiterbildung zu garantieren.

Zum anderen ist aber auch die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, die die Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Ärzte finanziell unterstützt, gefordert, in den Vertragsverhandlungen dafür zu werben, dass das Budget diesen niedergelassenen Ärzten ermöglicht, ein angemessenes Gehalt zu zahlen. Die vollständige Auskehrung der Fördersumme für den Weiterbildungsassistenten ist dabei als selbstverständlich und als Zuschuss zum Gehalt anzusehen.

Sollte es zukünftig nicht möglich sein, genügend Nachwuchs zu fördern, besteht die Gefahr, besonders in ländlichen Bereichen, dass die hausärztliche Versorgung zusammenbricht.
Der Appell der Delegierten richtete sich vor allem an die für die Weiterbildung verantwortlichen Ärzte, ausreichend Stellen zur Verfügung zu stellen, aber insbesondere auch an die Vertragspartner im ambulanten Sektor, ihr Vergütungssystem zu überdenken, damit eine angemessenere Bezahlung möglich wird.

(Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein, 19.09.2007)