Besuchte Fortbildungsveranstaltungen im persönlichen Fortbildungskonto
16.03.2007
Vermehrt wird die Fortbildungsabteilung der Ärztekammer Schleswig-Holstein in letzter Zeit gebeten, persönliche Fortbildungspunktekonten zu aktualisieren, weil besuchte Fortbildungsveranstaltungen dort nicht erscheinen. Ebenso häufig wird die Frage gestellt, wie mit Teilnahmebescheinigungen für besuchte Fortbildungsveranstaltungen, die nicht im persönlichen Fortbildungspunktekonto erscheinen, verfahren werden soll.
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat die Veranstalter von ärztlicher Fortbildung gebeten, die Meldung der Veranstaltungen über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) vorzunehmen. Schulungen hierzu sind und werden weiterhin durch die Ärztekammer angeboten. Die Meldungen sollen zügig vorgenommen werden. Bedauerlicherweise nehmen noch nicht alle Veranstalter an dem elektronischen Meldeverfahren teil. Auch erfolgen die Meldungen häufig erst zeitverzögert. Eine automatische Aktualisierung der persönlichen Fortbildungspunktekonten ist der Fortbildungsabteilung in diesen Fällen nicht möglich. Eine Aktualisierung kann nur nach erfolgter Zusendung der jeweiligen Teilnahmebescheinigungen der Veranstaltungen erfolgen.
Die Erfassung auch dieser Fortbildungen auf dem persönlichen Fortbildungspunktekonto steht den Ärzten(innen) grundsätzlich zu. Allerdings müssen diese Veranstaltungen, die nicht über das elektronische Meldeverfahren an die Fortbildungspunktekonten gemeldet werden, in der Fortbildungsabteilung manuell erfasst werden.
Um diesen Arbeitsaufwand zu verringern, bittet die Fortbildungsabteilung die Ärzte(innen) darum, jeweils für sich zu prüfen, ob es für sie akzeptabel ist, die vorhandenen Bescheinigungen so lange zu verwahren, bis sie die geforderten 250 Fortbildungspunkte zusammen haben, um die Bescheinigungen dann zusammen mit dem Antrag auf Ausstellung eines Fortbildungszertifikates einzureichen. (I, im Ärzteblatt 3/2007)




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