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Individualmedizin oder Kollektivmedizin?

Individuelle, auf den einzelnen Patienten abgestimmte Medizin gerät durch immer neue Spargesetze unter Druck. Über die dennoch bestehenden Chancen einer Individualmedizin diskutierten Experten beim 5. Eppendorfer Dialog im Hamburger UKE.

Dr. Frank Ulrich Montgomery
(Fotos: Christina Opeldus)
Dialog-Initiator Prof. Dr. Matthias Augustin (Competenzzentrum Versorgungsforschung in der Dermatologie des UKE) stellte einleitend die gängigen Definitionen von Individualmedizin vor, zunächst die Pharmakogenomik, d. h. die Anwendung molekulargenetischer Erkenntnisse auf die medikamentöse Behandlung des jeweiligen Patienten. Weitere Definitionen beträfen Selbstzahlermedizin oder „IGeL“ außerhalb des GKV-Leistungskatalogs sowie die Komplementärmedizin. Vom Wortsinn „individuell“ her bevorzugte er eine vierte Definition von Individualmedizin als ärztliche, individuell auf den Patienten in seiner bio-psycho-sozialen Einmaligkeit ausgerichtete Behandlung.

Prof. Dr. Matthias Augustin (re.) und Prof. Dr. Dipl. theol. Matthias Volkenandt
Diese Individualmedizin sei in den letzten Jahren jedoch durch staatliche Regelungen unter Druck geraten - Stichworte: Standardisierung, Rationalisierung und Rationierung auch mithilfe der Evidenzbasierten Medizin (EbM) mit ihrem Vorrang von Durchschnittswerten aus großen Studien sowie von darauf gründenden Leitlinien. Es gehe nicht darum, EbM oder Leitlinien abzuwerten, sondern wie schon bei den EbM-Vätern das externe Wissen zu verbinden mit individuellen Patientenmerkmalen wie Erbanlagen, Lebensgeschichte, sozialen Bedingungen und persönlichen Präferenzen.

Aus der Sicht der verfassten Ärzteschaft unterstützte Dr. Frank Ulrich Montgomery (Vizepräsident der Bundesärztekammer) diese Position weitgehend. Unter der Überschrift „Ärztinnen und Ärzte im Konflikt zwischen medizinischen Möglichkeiten, rechtlichen Pflichten und ökonomischen Grenzen“ formulierte er die Kurzdefinition: „Gute Medizin ist immer Individualmedizin“.

Die Zukunftsaussichten neuer individueller Therapieverfahren beurteilte Montgomery eher zurückhaltend. Sie befänden sich noch in der Phase wissenschaftlicher Entwicklung und könnten noch keine hohe Evidenz vorweisen. Die von Gesundheitspolitik, Gemeinsamem Bundesausschuss und IQWiG forcierten Leitlinien stünden in Widerspruch zu einer Individualisierung. Auch Gesundheitsfonds und Wettbewerbs-Dogma förderten eher den Verteilungskampf, ja eine Mehrklassenmedizin - und seien für neue Methoden nicht förderlich.

Speziell zum Punkt der besonderen Therapieverfahren stimmte PD Dr. Werner Knöss (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM), dieser vorsichtigen Beurteilung im Ergebnis zu. Über 10.000 verkehrsfähige Arzneimittel der besonderen Therapieverfahren sowie traditionelle Arzneimittel seien auf dem Markt. Diese müssten wie andere auch bewertet und über sie müsse informiert werden.

Abschließend sagte Prof. Dr. Dipl. theol. Matthias Volkenandt (Dermatoonkologe aus München) aus medizinethischer Sicht, individuelle Medizin sei ethische Medizin. Ärzte könnten nicht sicheres Wissen, aber „Haltungen“ zeigen: gut informiert und umsichtig und erreichbar sein, dem Patienten empathisch gegenübertreten und seine Präferenzen achten; Wissen von Kollegen und neue Forschungsergebnisse annehmen und anderes mehr: „Die aus diesen ärztlichen Haltungen folgende Tugendethik ist die bleibende Grundlage der ärztlichen Kunst.“

Dr. jur. Horst Kreussler


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 3/2009

S. 46