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Kammer-Info aktuell

Evaluation der Weiterbildung

Die Weiterbildung zum Facharzt im Rahmen ärztlicher Tätigkeit nach der medizinischen Hochschulausbildung dient einerseits der individuellen Spezialisierung in einem Fachgebiet, andererseits aber auch der Sicherung der Qualität der ärztlichen Berufsausübung. Es ist eine der Kernaufgaben einer Ärztekammer, die Weiterbildung der Fachärzte(innen) von morgen langfristig sicherzustellen.

Gelegentlich wird unter anderem auch die Weiterbildungssituation in Deutschland dafür verantwortlich gemacht, dass junge Ärzte(innen) aus der Patientenversorgung aussteigen, in andere Berufsfelder wechseln oder ins Ausland abwandern. Verlässliche Daten hierzu liegen allerdings nicht vor.

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat jetzt beschlossen, eine routinemäßige zweijährliche Befragung über die Zufriedenheit mit der Weiterbildungssituation bei Weiterbildungsassistenten(innen) aber auch bei den Weiterbildungsbefugten in den Landesärztekammern durchzuführen. Mit einer Ausnahme haben alle Landesärztekammern beschlossen, sich an dieser Umfrage zu beteiligen.

Anhand der gesammelten Daten sollen Stärken und Schwächen der Weiterbildung in den einzelnen Weiterbildungsstätten erhoben werden. Die Ergebnisse sollen die Möglichkeit geben, Verbesserungspotenziale zu erkennen und wahrzunehmen (z. B. Handlungskonzepte für strukturierte Weiterbildungsabläufe). Die erhobenen Daten sind eine unverzichtbare Argumentationshilfe bei der innerärztlichen Diskussion aber auch im politischen Raum, um gegebenenfalls mit handfesten, belegbaren Daten ungerechtfertigten Behauptungen und Vermutungen begegnen zu können. Andererseits kann damit möglicherweise aber auch die Diskussion über die Problematik von Weiterbildung in Zeiten der DRGs und einer allgegenwärtigen Ökonomisierung der Leistungserbringung versachlicht und einer Lösung zugeführt werden.
Mit der Durchführung der Befragung wurde von der Bundesärztekammer die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich beauftragt, die über langjährige Erfahrung in der Durchführung von Assistentenbefragungen verfügt. Die Schweiz gilt im Allgemeinen aus der deutschen Perspektive als ein Musterland für die Umsetzung von ärztlicher Weiterbildung und ist das Land, welches am häufigsten in diesem Kontext als Abwanderungsgrund junger Ärzte(innen) genannt wird.
In Abständen von zwei Jahren soll die Weiterbildungssituation durch entsprechende Befragungen analysiert werden. Dabei soll eine einheitliche Erhebungsform und Befragungsmethodik in allen Ärztekammern zugrunde gelegt werden, wie sie in den Ärztekammern Hamburg und Bremen in den Jahren 2006/2007 anhand angepasster - aber standardisierter Fragebögen aus dem Schweizer Projekt bereits angewendet wurden.

Es findet eine Befragung der Weiterbildungsbefugten und der Weiterbildungsassistenten statt. Bei den Befragungen handelt es sich um Online-Befragungen. Ein persönlicher Zugangscode ermöglicht den Zugang in ein Webportal.

Alle Weiterbildungsbefugten erhalten vermutlich Anfang Mai ein Schreiben der Ärztekammer Schleswig-Holstein mit ihrem persönlichen Zugangscode zur Bearbeitung ihres Fragebogens. Gleichzeitig werden sie gebeten, die Anzahl ihrer Weiterbildungsassistenten anzugeben. In einem zweiten Schritt erhalten die Weiterbildungsbefugten dann der Anzahl ihrer Weiterbildungsassistenten entsprechend Zugangscodes, mit der Bitte diese an die Weiterbildungsassistenten weiterzuleiten und sie zur Teilnahme an der Befragung zu motivieren.

Die Weiterleitung der Codes an die Weiterbildungsassistenten ist also unbedingte Voraussetzung für eine Teilnahme der Weiterbildungsassistenten an dieser Evaluation.

Der Fragebogen für die Weiterbildungsbefugten wird ca. 30 Fragen zu folgenden Themen enthalten:

  • Wochenarbeitszeit/Aufteilung auf verschiedene Tätigkeiten,
  • Arbeitszeitgesetz und Vereinbarkeit mit der Weiterbildung,
  • Weiterbildungskonzept/(„Curriculum“), Rotationen,
  • Einschätzung der Motivation der Assistenzärzte,
  • Fort- und Weiterbildungsbudget.

Der Fragebogen für die Weiterbildungsassistenten umfasst Items zu acht Themenkomplexen (gesamt etwa 100 Fragen):

  • Globalbeurteilung,
  • Vermittlung von Fachkompetenzen,
  • Lernkultur,
  • Führungskultur,
  • Fehlerkultur/Patientensicherheit,
  • Entscheidungskultur,
  • Betriebskultur,
  • Evidenzbasierte Medizin.

Die Ergebnisse werden Online (voraussichtlich Anfang 2010) für die Befugten über den persönlichen Zugangscode im Webportal für die jeweils eigene Institution einsehbar sein. Weiterhin werden für die Befugten die Ergebnisse (Mittelwerte) im Sinne eines Benchmarks innerhalb des eigenen Fachgebietes auf Länderebene und im Bundesvergleich dargestellt.

Alle im Zusammenhang mit diesem Projekt erhobenen und verwendeten Daten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über den deutschen Datenschutz behandelt.

Bei der Verwendung der Daten wird dafür Sorge getragen, dass Rückschlüsse auf die Identität der befragten Ärzte(innen), die sich in Weiterbildung befinden, nicht möglich sind. In den Fällen, in denen die Anonymität aufgrund geringer Teilnehmerzahl nicht gewährleistet werden kann, dürfen die Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung dieser Ärzte(innen) verwendet werden. Die Befugtenberichte dürfen nur mit Zustimmung der Befugten veröffentlicht werden.

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein sieht in dieser Evaluation, die alle zwei Jahre wiederholt werden soll, eine große Chance für eine zukunftsorientierte und qualitätsgesicherte Weiterbildung, die nicht nur den Weiterbildungsassistenten(innen) nützt, sondern bei der Außendarstellung auch Krankenhäusern und Krankenhausabteilungen im Wettbewerb zugute kommen könnte.

Fragen zu diesem Projekt beantwortet Ihnen gern Dr. Uta Kunze, MPH, E-Mail uta.kunze@aeksh.org, Tel. 04551/803-165.

Dr. Uta Kunze


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 3/2009

S. 42