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Evaluation
der Weiterbildung
Die Weiterbildung zum Facharzt im Rahmen ärztlicher Tätigkeit
nach der medizinischen Hochschulausbildung dient einerseits der individuellen
Spezialisierung in einem Fachgebiet, andererseits aber auch der Sicherung
der Qualität der ärztlichen Berufsausübung. Es ist eine
der Kernaufgaben einer Ärztekammer, die Weiterbildung der Fachärzte(innen)
von morgen langfristig sicherzustellen.
Gelegentlich wird unter anderem auch die Weiterbildungssituation in Deutschland
dafür verantwortlich gemacht, dass junge Ärzte(innen) aus der
Patientenversorgung aussteigen, in andere Berufsfelder wechseln oder ins
Ausland abwandern. Verlässliche Daten hierzu liegen allerdings nicht
vor.
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat jetzt beschlossen, eine routinemäßige
zweijährliche Befragung über die Zufriedenheit mit der Weiterbildungssituation
bei Weiterbildungsassistenten(innen) aber auch bei den Weiterbildungsbefugten
in den Landesärztekammern durchzuführen. Mit einer Ausnahme
haben alle Landesärztekammern beschlossen, sich an dieser Umfrage
zu beteiligen.
Anhand der gesammelten Daten sollen Stärken und Schwächen der
Weiterbildung in den einzelnen Weiterbildungsstätten erhoben werden.
Die Ergebnisse sollen die Möglichkeit geben, Verbesserungspotenziale
zu erkennen und wahrzunehmen (z. B. Handlungskonzepte für strukturierte
Weiterbildungsabläufe). Die erhobenen Daten sind eine unverzichtbare
Argumentationshilfe bei der innerärztlichen Diskussion aber auch
im politischen Raum, um gegebenenfalls mit handfesten, belegbaren Daten
ungerechtfertigten Behauptungen und Vermutungen begegnen zu können.
Andererseits kann damit möglicherweise aber auch die Diskussion über
die Problematik von Weiterbildung in Zeiten der DRGs und einer allgegenwärtigen
Ökonomisierung der Leistungserbringung versachlicht und einer Lösung
zugeführt werden.
Mit der Durchführung der Befragung wurde von der Bundesärztekammer
die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich beauftragt,
die über langjährige Erfahrung in der Durchführung von
Assistentenbefragungen verfügt. Die Schweiz gilt im Allgemeinen aus
der deutschen Perspektive als ein Musterland für die Umsetzung von
ärztlicher Weiterbildung und ist das Land, welches am häufigsten
in diesem Kontext als Abwanderungsgrund junger Ärzte(innen) genannt
wird.
In Abständen von zwei Jahren soll die Weiterbildungssituation durch
entsprechende Befragungen analysiert werden. Dabei soll eine einheitliche
Erhebungsform und Befragungsmethodik in allen Ärztekammern zugrunde
gelegt werden, wie sie in den Ärztekammern Hamburg und Bremen in
den Jahren 2006/2007 anhand angepasster - aber standardisierter Fragebögen
aus dem Schweizer Projekt bereits angewendet wurden.
Es findet eine Befragung der Weiterbildungsbefugten und der Weiterbildungsassistenten
statt. Bei den Befragungen handelt es sich um Online-Befragungen. Ein
persönlicher Zugangscode ermöglicht den Zugang in ein Webportal.
Alle Weiterbildungsbefugten erhalten vermutlich Anfang Mai ein Schreiben
der Ärztekammer Schleswig-Holstein mit ihrem persönlichen Zugangscode
zur Bearbeitung ihres Fragebogens. Gleichzeitig werden sie gebeten, die
Anzahl ihrer Weiterbildungsassistenten anzugeben. In einem zweiten Schritt
erhalten die Weiterbildungsbefugten dann der Anzahl ihrer Weiterbildungsassistenten
entsprechend Zugangscodes, mit der Bitte diese an die Weiterbildungsassistenten
weiterzuleiten und sie zur Teilnahme an der Befragung zu motivieren.
Die Weiterleitung der Codes an die Weiterbildungsassistenten ist also
unbedingte Voraussetzung für eine Teilnahme der Weiterbildungsassistenten
an dieser Evaluation.
Der Fragebogen für die Weiterbildungsbefugten wird ca. 30 Fragen
zu folgenden Themen enthalten:
- Wochenarbeitszeit/Aufteilung
auf verschiedene Tätigkeiten,
- Arbeitszeitgesetz
und Vereinbarkeit mit der Weiterbildung,
- Weiterbildungskonzept/(Curriculum),
Rotationen,
- Einschätzung
der Motivation der Assistenzärzte,
- Fort- und Weiterbildungsbudget.
Der Fragebogen für
die Weiterbildungsassistenten umfasst Items zu acht Themenkomplexen (gesamt
etwa 100 Fragen):
- Globalbeurteilung,
- Vermittlung von
Fachkompetenzen,
- Lernkultur,
- Führungskultur,
- Fehlerkultur/Patientensicherheit,
- Entscheidungskultur,
- Betriebskultur,
- Evidenzbasierte
Medizin.
Die Ergebnisse werden
Online (voraussichtlich Anfang 2010) für die Befugten über den
persönlichen Zugangscode im Webportal für die jeweils eigene
Institution einsehbar sein. Weiterhin werden für die Befugten die
Ergebnisse (Mittelwerte) im Sinne eines Benchmarks innerhalb des eigenen
Fachgebietes auf Länderebene und im Bundesvergleich dargestellt.
Alle im Zusammenhang mit diesem Projekt erhobenen und verwendeten Daten
werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über den deutschen
Datenschutz behandelt.
Bei der Verwendung der Daten wird dafür Sorge getragen, dass Rückschlüsse
auf die Identität der befragten Ärzte(innen), die sich in Weiterbildung
befinden, nicht möglich sind. In den Fällen, in denen die Anonymität
aufgrund geringer Teilnehmerzahl nicht gewährleistet werden kann,
dürfen die Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung dieser
Ärzte(innen) verwendet werden. Die Befugtenberichte dürfen nur
mit Zustimmung der Befugten veröffentlicht werden.
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein sieht in dieser Evaluation, die
alle zwei Jahre wiederholt werden soll, eine große Chance für
eine zukunftsorientierte und qualitätsgesicherte Weiterbildung, die
nicht nur den Weiterbildungsassistenten(innen) nützt, sondern bei
der Außendarstellung auch Krankenhäusern und Krankenhausabteilungen
im Wettbewerb zugute kommen könnte.
Fragen zu diesem Projekt beantwortet Ihnen gern Dr. Uta Kunze, MPH, E-Mail
uta.kunze@aeksh.org, Tel. 04551/803-165.
Dr. Uta Kunze
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 3/2009
S. 42
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