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Schleswig-Holsteiner
werden seltener krankgeschrieben
Gegen den bundesweiten Trend meldet die Techniker Krankenkasse (TK) für
Schleswig-Holstein einen leichten Rückgang der Fehlzeiten. Nach Angaben
der Kasse lag der Krankenstand unter ihren 116.000 beschäftigten
Versicherten bei 3,2 Prozent - und damit rund 1,2 Prozent unter dem Vorjahreswert.
Die Beschäftigten waren im vergangenen Jahr durchschnittlich 11,7
Tage krankgeschrieben. Damit liegt der Norden leicht über dem bundesweiten
Durchschnitt von 11,2 Tagen. Die geringsten Fehlzeiten meldete Baden-Württemberg.
Dort waren die Beschäftigten durchschnittlich 9,3 Tage lang krankgeschrieben.
Mit 13,5 Tagen pro Kopf waren die Fehlzeiten in Mecklenburg-Vorpommern
am höchsten.
Der leichte Rückgang bei den Fehlzeiten in Schleswig-Holstein resultiert
unter anderem aus einer Abnahme bei den schwangerschaftsbedingten Erkrankungen,
den Krankheiten des Kreislaufsystems und den Atemwegserkrankungen. Zugenommen
haben dagegen erneut die psychischen Erkrankungen. (Red.)
Start für Pflegestützpunkte
Die ersten acht Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein haben ihre
Arbeit aufgenommen. Pflegekassen, Kommunen und Land wollen die Zahl der
Stützpunkte bis zum Jahresende auf 15 erweitern. Sie sollen unabhängig
in allen Fragen rund um die Pflege informieren. Dazu gehören etwa
die Rechte der Pflegebedürftigen und das Aufzeigen von Leistungs-
und Hilfeangeboten. Weitere Aufgaben der Stützpunkte werden die Vernetzung
regionaler Angebote und das Fallmanagement sowie die Koordinierung von
gesundheitsfördernden, pflegerischen, betreuenden und anderen Unterstützungsangeboten
sein. Die ersten Beratungsstellen gibt es in Flensburg, Kiel, Neumünster,
Lübeck, Heide, Norderstedt, Pinneberg und Mölln. (Red.)
Ärzte
ohne Grenzen sucht Verstärkung
Die private Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen wirbt am 23. April
im Kieler Audimax (Hörsaal E) um neue Mitglieder. Ein Mitarbeiter
berichtet ab 19:00 Uhr über persönliche Erfahrungen, stellt
Möglichkeiten der Mitarbeit vor und beantwortet Fragen der Teilnehmer.
Ärzte ohne Grenzen hilft Menschen, die durch Kriege oder Naturkatastrophen
in Not geraten - unabhängig von ihrer Herkunft und von politischen
oder religiösen Überzeugungen. Die Mitglieder sind in über
70 Ländern aktiv. 1999 wurde die Organisation mit dem Friedensnobelpreis
ausgezeichnet. (Red.)
Sozialrechtsprechung
auf Prozesswelle vorbereitet
Die deutsche Sozialrechtsprechung sehe sich einer Prozesswelle
in Folge der Sozialreformgesetze ausgesetzt, sagte der Präsident
des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, bei der Jahrespressekonferenz
des BSG am 22. Januar in Kassel. Durch eine Vermehrung und Neubesetzung
von Richterstellen seien die meisten Sozialgerichte aller drei Instanzen
auf die bereits spürbare Welle gut vorbereitet. Dem BSG mit seinen
14 Senaten und 42 Berufsrichtern sei es so auch im letzten Jahr gelungen,
die durchschnittliche Verfahrensdauer für Revisionsklagen unter einem
Jahr zu halten.
Die im Jahresbericht angeführten bedeutsamsten Urteile aus 2008 zeigen
die wirksame Kontrollfunktion der Dritten Gewalt gegenüber der Exekutive
(z. B. Bundesministerium für Gesundheit, BMG) wie gegenüber
der Selbstverwaltung (z. B. Barmer Ersatzkasse, BEK) in den Urteilen des
1. (Krankenkassen-)Senats zur Nichtigkeit der Ersatzvornahme
des BMG gegenüber dem G-BA zu Diätnahrung, aber auch zur Rechtswidrigkeit
des Barmer Hausarztvertrags durch den 6. (Kassenarzt-)Senat.
Am Rande antworteten sowohl der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Prof.
Wenner, als auch der neu vom Landessozialgericht Hamburg nach Kassel gekommene
Richter Wolfgang Engelhard im Grundsatz positiv auf die Frage, ob die
Rechtsprechung des BSG soziale Verwerfungen wie die bedrängte sozialökonomische
Lage von Ärzten berücksichtigen könne. (hk)
Neurologie
jetzt in Oldenburg
Die AMEOS-Klinik Heiligenhafen hat ihre Klinik für Neurologie und
Neurophysiologie an das Sana-Krankenhaus in Oldenburg verlegt. Damit soll
die bereits in der Vergangenheit praktizierte Zusammenarbeit der beiden
privaten Träger vertieft werden. Durch den Umzug rücken Patienten
und Mitarbeiter enger an die in Oldenburg tätigen Internisten und
Intensivmediziner heran. Von der kontinuierlichen Zusammenarbeit versprechen
sich die Träger eine schnellere Versorgung der Patienten. Die Neurologie
bezieht in Oldenburg eine komplett sanierte Station mit 26 Betten. Alle
Mitarbeiter, die zuvor in Heiligenhafen tätig waren, arbeiten nun
in Oldenburg. Pro Jahr versorgen sie rund 1.200 Patienten ambulant und
stationär. (Red.)
Handlungsspielraum
erweitern!
Schleswig-holsteinische Praxen haben die Möglichkeit, die Versorgung
chronisch Kranker in der Fläche zu verbessern. Durch zwei spezielle
Block-Fortbildungslehrgänge (vier Wochenenden/Ende April bis Ende
Juni) werden erfahrene Arzthelferinnen noch besser als bisher in die Lage
versetzt, den Praxisinhaber bei Hausbesuchen zu entlasten. Diese Delegation
von Aufgaben sowie die Schulungsinhalte werden im Rahmen der Versorgungsforschung
evaluiert. Das Sozialministerium Schleswig-Holstein und die Bundesärztekammer
fördern die Teilnehmer des Projektes. Näheres erfahren Sie beim
Edmund-Christiani-Seminar (ECS), Gabriele Schröder, Tel. 04551/8813-292.
(Andreßen)
Ambulante
Versorgung in der Medizinmetropole Hamburg gut ausgebaut
Mit einem positiven Gesamtergebnis hat die Kassenärztliche Vereinigung
(KV) Hamburg ihren ersten Versorgungsbericht vorgelegt. Die Versorgung
der Bevölkerung mit ambulanter Medizin sei in Hamburg derzeit noch
quantitativ und qualitativ so gut ausgebaut wie in keiner anderen Großstadt,
sagten die Vorstände Dieter Bollmann und Walter Plassmann bei einer
Pressekonferenz im Ärztehaus am 27. Januar. Rund 4.100 Niedergelassene,
davon 1.745 Fachärzte, 1.149 Hausärzte, 122 Ermächtigte
sowie 897 Psychotherapeuten versorgen rund 1,8 Millionen Einwohner und
dazu viele Bewohner aus dem Umkreis der Hansestadt: Jeder fünfte
Patient, der eine Hamburger Praxis aufsucht, hat seine Wohnung außerhalb
der Hansestadt.. Diese Praxis sei allerdings immer weniger eine
Einzelpraxis, denn: In sehr vielen fachärztlichen Disziplinen
ist es wirtschaftlich nicht mehr vernünftig darstellbar, in einer
Einzelpraxis zu arbeiten.
Der Bericht war auch eine Antwort auf die wieder aufgeflammte politische
Debatte um Versorgungslücken in sozial schwachen, für Ärzte
weniger attraktiven Stadtteilen. Die Lücken seien nicht immer real,
sondern eher nur als solche empfunden, weil doch ein Anfahrtsweg mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu einem Arzt in einem benachbarten Stadtteil im Grunde
zumutbar sei. Wo dennoch Lücken bestünden, dürfe die KV
nicht ohne Weiteres tätig werden. Sonderbedarfszulassungen seien
bekanntlich enge rechtliche Grenzen gesetzt.
Hamburg sei ein einziger Planungsbezirk für Zulassungen, anders als
Berlin, sodass Ballungen von Ärzten in attraktiven Gegenden Lücken
in anderen Bezirken rechnerisch kompensieren könnten. Die KV könne
in Einzelfällen zwar Anreize bieten, aber keinen Arzt zur Niederlassung
an einem bestimmten Platz und dazu zwingen, sich bestimmten Arbeitsbedingungen
auszusetzen, sagte Plassmann. Dieser Darstellung widersprachen Ärzte
aus Problemvierteln in der Tagespresse - die partielle Unterversorgung
sei nicht zu leugnen und müsse energisch angegangen werden. (hk)
Injektionen
dürfen an Medizinisch-Technische Assistenten delegiert werden
Im Zusammenhang mit der Prüfung eines Schmerzensgeldanspruches aufgrund
der Verletzung der Arteria Brachialis bei intravenöser Injektion
einer Technetium-Lösung zur Vorbereitung eines Schilddrüsen-Szintigramms
hat das Oberlandesgericht auch zu Grundsätzen der Delegation ärztlicher
Leistungen an Medizinisch-Technische Assistenten Stellung genommen.
Danach sei eine MTA einer radiologischen Großarztpraxis durchaus
berechtigt, unter Aufsicht des Arztes intravenöse Injektionen mit
schwach radioaktivem Technetium vorzunehmen. Dies gelte zumindest dann,
wenn es sich um eine erfahrene und fachgerecht ausgebildete Kraft handele,
die im Zeitpunkt der Behandlung bereits zahlreiche gleichartige Injektionen
verabreicht habe. Zwar gehöre ein solcher Eingriff zum Verantwortungsbereich
des Arztes, es handele sich aber nicht um eine Tätigkeit, die aufgrund
ihrer Schwierigkeit, Gefährlichkeit oder Unvorhersehbarkeit zwingend
durch einen Arzt erbracht werden müsse. Die Risiken seien vielmehr
mit denen einer Blutentnahme vergleichbar, die ebenfalls regelmäßig
auf nichtärztliche Fachkräfte übertragen werden könne.
Der Arzt sei allerdings dazu verpflichtet, sich von der Qualifikation
seines Assistenzpersonals in der Injektionstechnik zu überzeugen
und es zu überwachen. Dies sei hier erfolgt. Der verantwortliche
Arzt sei persönlich in der Praxis anwesend gewesen und hätte
erforderlichenfalls jederzeit eingreifen können (Urteil vom 24.07.08
- 4 U 1857/07). (Bayer)
Ärztestatistik
(Stand: 31.12.2008)
Edmund-Christiani-Seminar
Neue
Formulare
Ärztliche
Bescheinigungen für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen nach
§ 1 Abs. 1 der Landesverordnung für Kindertageseinrichtungen
können Sie ab sofort anfordern bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein,
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Tel. 04551/ 803-0, Fax 04551/803-188,
E-Mail aerztekammer@aeksh.org.
Bitte lesen Sie hierzu auch den Artikel von Dr. Hans-Martin Bader und
Dr. Sabine Rasche auf S. 57 ff.
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 3/2009
S. 6-18
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