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Nachrichten in Kürze


Schleswig-Holsteiner werden seltener krankgeschrieben

Gegen den bundesweiten Trend meldet die Techniker Krankenkasse (TK) für Schleswig-Holstein einen leichten Rückgang der Fehlzeiten. Nach Angaben der Kasse lag der Krankenstand unter ihren 116.000 beschäftigten Versicherten bei 3,2 Prozent - und damit rund 1,2 Prozent unter dem Vorjahreswert. Die Beschäftigten waren im vergangenen Jahr durchschnittlich 11,7 Tage krankgeschrieben. Damit liegt der Norden leicht über dem bundesweiten Durchschnitt von 11,2 Tagen. Die geringsten Fehlzeiten meldete Baden-Württemberg. Dort waren die Beschäftigten durchschnittlich 9,3 Tage lang krankgeschrieben. Mit 13,5 Tagen pro Kopf waren die Fehlzeiten in Mecklenburg-Vorpommern am höchsten.

Der leichte Rückgang bei den Fehlzeiten in Schleswig-Holstein resultiert unter anderem aus einer Abnahme bei den schwangerschaftsbedingten Erkrankungen, den Krankheiten des Kreislaufsystems und den Atemwegserkrankungen. Zugenommen haben dagegen erneut die psychischen Erkrankungen. (Red.)



Start für Pflegestützpunkte

Die ersten acht Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein haben ihre Arbeit aufgenommen. Pflegekassen, Kommunen und Land wollen die Zahl der Stützpunkte bis zum Jahresende auf 15 erweitern. Sie sollen unabhängig in allen Fragen rund um die Pflege informieren. Dazu gehören etwa die Rechte der Pflegebedürftigen und das Aufzeigen von Leistungs- und Hilfeangeboten. Weitere Aufgaben der Stützpunkte werden die Vernetzung regionaler Angebote und das Fallmanagement sowie die Koordinierung von gesundheitsfördernden, pflegerischen, betreuenden und anderen Unterstützungsangeboten sein. Die ersten Beratungsstellen gibt es in Flensburg, Kiel, Neumünster, Lübeck, Heide, Norderstedt, Pinneberg und Mölln. (Red.)


Ärzte ohne Grenzen sucht Verstärkung

Die private Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen wirbt am 23. April im Kieler Audimax (Hörsaal E) um neue Mitglieder. Ein Mitarbeiter berichtet ab 19:00 Uhr über persönliche Erfahrungen, stellt Möglichkeiten der Mitarbeit vor und beantwortet Fragen der Teilnehmer. Ärzte ohne Grenzen hilft Menschen, die durch Kriege oder Naturkatastrophen in Not geraten - unabhängig von ihrer Herkunft und von politischen oder religiösen Überzeugungen. Die Mitglieder sind in über 70 Ländern aktiv. 1999 wurde die Organisation mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. (Red.)



Sozialrechtsprechung auf Prozesswelle vorbereitet

Die deutsche Sozialrechtsprechung sehe sich einer „Prozesswelle“ in Folge der Sozialreformgesetze ausgesetzt, sagte der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch, bei der Jahrespressekonferenz des BSG am 22. Januar in Kassel. Durch eine Vermehrung und Neubesetzung von Richterstellen seien die meisten Sozialgerichte aller drei Instanzen auf die bereits spürbare Welle gut vorbereitet. Dem BSG mit seinen 14 Senaten und 42 Berufsrichtern sei es so auch im letzten Jahr gelungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer für Revisionsklagen unter einem Jahr zu halten.

Die im Jahresbericht angeführten bedeutsamsten Urteile aus 2008 zeigen die wirksame Kontrollfunktion der Dritten Gewalt gegenüber der Exekutive (z. B. Bundesministerium für Gesundheit, BMG) wie gegenüber der Selbstverwaltung (z. B. Barmer Ersatzkasse, BEK) in den Urteilen des 1. („Krankenkassen-“)Senats zur Nichtigkeit der Ersatzvornahme des BMG gegenüber dem G-BA zu Diätnahrung, aber auch zur Rechtswidrigkeit des Barmer Hausarztvertrags durch den 6. („Kassenarzt-“)Senat.

Am Rande antworteten sowohl der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Prof. Wenner, als auch der neu vom Landessozialgericht Hamburg nach Kassel gekommene Richter Wolfgang Engelhard im Grundsatz positiv auf die Frage, ob die Rechtsprechung des BSG soziale Verwerfungen wie die bedrängte sozialökonomische Lage von Ärzten berücksichtigen könne. (hk)



Neurologie jetzt in Oldenburg

Die AMEOS-Klinik Heiligenhafen hat ihre Klinik für Neurologie und Neurophysiologie an das Sana-Krankenhaus in Oldenburg verlegt. Damit soll die bereits in der Vergangenheit praktizierte Zusammenarbeit der beiden privaten Träger vertieft werden. Durch den Umzug rücken Patienten und Mitarbeiter enger an die in Oldenburg tätigen Internisten und Intensivmediziner heran. Von der kontinuierlichen Zusammenarbeit versprechen sich die Träger eine schnellere Versorgung der Patienten. Die Neurologie bezieht in Oldenburg eine komplett sanierte Station mit 26 Betten. Alle Mitarbeiter, die zuvor in Heiligenhafen tätig waren, arbeiten nun in Oldenburg. Pro Jahr versorgen sie rund 1.200 Patienten ambulant und stationär. (Red.)



Handlungsspielraum erweitern!

Schleswig-holsteinische Praxen haben die Möglichkeit, die Versorgung chronisch Kranker in der Fläche zu verbessern. Durch zwei spezielle Block-Fortbildungslehrgänge (vier Wochenenden/Ende April bis Ende Juni) werden erfahrene Arzthelferinnen noch besser als bisher in die Lage versetzt, den Praxisinhaber bei Hausbesuchen zu entlasten. Diese Delegation von Aufgaben sowie die Schulungsinhalte werden im Rahmen der Versorgungsforschung evaluiert. Das Sozialministerium Schleswig-Holstein und die Bundesärztekammer fördern die Teilnehmer des Projektes. Näheres erfahren Sie beim Edmund-Christiani-Seminar (ECS), Gabriele Schröder, Tel. 04551/8813-292. (Andreßen)



Ambulante Versorgung in der Medizinmetropole Hamburg „gut ausgebaut“

Mit einem positiven Gesamtergebnis hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hamburg ihren ersten Versorgungsbericht vorgelegt. Die Versorgung der Bevölkerung mit ambulanter Medizin sei in Hamburg derzeit noch quantitativ und qualitativ so gut ausgebaut wie in keiner anderen Großstadt, sagten die Vorstände Dieter Bollmann und Walter Plassmann bei einer Pressekonferenz im Ärztehaus am 27. Januar. Rund 4.100 Niedergelassene, davon 1.745 Fachärzte, 1.149 Hausärzte, 122 Ermächtigte sowie 897 Psychotherapeuten versorgen rund 1,8 Millionen Einwohner und dazu viele Bewohner aus dem Umkreis der Hansestadt: „Jeder fünfte Patient, der eine Hamburger Praxis aufsucht, hat seine Wohnung außerhalb der Hansestadt.“. Diese Praxis sei allerdings immer weniger eine Einzelpraxis, denn: „In sehr vielen fachärztlichen Disziplinen ist es wirtschaftlich nicht mehr vernünftig darstellbar, in einer Einzelpraxis zu arbeiten.“

Der Bericht war auch eine Antwort auf die wieder aufgeflammte politische Debatte um Versorgungslücken in sozial schwachen, für Ärzte weniger attraktiven Stadtteilen. Die Lücken seien nicht immer real, sondern eher nur als solche empfunden, weil doch ein Anfahrtsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einem Arzt in einem benachbarten Stadtteil im Grunde zumutbar sei. Wo dennoch Lücken bestünden, dürfe die KV nicht ohne Weiteres tätig werden. Sonderbedarfszulassungen seien bekanntlich enge rechtliche Grenzen gesetzt.

Hamburg sei ein einziger Planungsbezirk für Zulassungen, anders als Berlin, sodass Ballungen von Ärzten in attraktiven Gegenden Lücken in anderen Bezirken rechnerisch kompensieren könnten. Die KV könne in Einzelfällen zwar Anreize bieten, aber keinen Arzt zur Niederlassung an einem bestimmten Platz und dazu zwingen, sich bestimmten Arbeitsbedingungen auszusetzen, sagte Plassmann. Dieser Darstellung widersprachen Ärzte aus „Problemvierteln“ in der Tagespresse - die partielle Unterversorgung sei nicht zu leugnen und müsse energisch angegangen werden. (hk)



Injektionen dürfen an Medizinisch-Technische Assistenten delegiert werden

Im Zusammenhang mit der Prüfung eines Schmerzensgeldanspruches aufgrund der Verletzung der Arteria Brachialis bei intravenöser Injektion einer Technetium-Lösung zur Vorbereitung eines Schilddrüsen-Szintigramms hat das Oberlandesgericht auch zu Grundsätzen der Delegation ärztlicher Leistungen an Medizinisch-Technische Assistenten Stellung genommen.

Danach sei eine MTA einer radiologischen Großarztpraxis durchaus berechtigt, unter Aufsicht des Arztes intravenöse Injektionen mit schwach radioaktivem Technetium vorzunehmen. Dies gelte zumindest dann, wenn es sich um eine erfahrene und fachgerecht ausgebildete Kraft handele, die im Zeitpunkt der Behandlung bereits zahlreiche gleichartige Injektionen verabreicht habe. Zwar gehöre ein solcher Eingriff zum Verantwortungsbereich des Arztes, es handele sich aber nicht um eine Tätigkeit, die aufgrund ihrer Schwierigkeit, Gefährlichkeit oder Unvorhersehbarkeit zwingend durch einen Arzt erbracht werden müsse. Die Risiken seien vielmehr mit denen einer Blutentnahme vergleichbar, die ebenfalls regelmäßig auf nichtärztliche Fachkräfte übertragen werden könne. Der Arzt sei allerdings dazu verpflichtet, sich von der Qualifikation seines Assistenzpersonals in der Injektionstechnik zu überzeugen und es zu überwachen. Dies sei hier erfolgt. Der verantwortliche Arzt sei persönlich in der Praxis anwesend gewesen und hätte erforderlichenfalls jederzeit eingreifen können (Urteil vom 24.07.08 - 4 U 1857/07). (Bayer)


Ärztestatistik
(Stand: 31.12.2008)



Edmund-Christiani-Seminar



Neue Formulare

Ärztliche Bescheinigungen für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen nach § 1 Abs. 1 der Landesverordnung für Kindertageseinrichtungen können Sie ab sofort anfordern bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Tel. 04551/ 803-0, Fax 04551/803-188, E-Mail aerztekammer@aeksh.org.

Bitte lesen Sie hierzu auch den Artikel von Dr. Hans-Martin Bader und Dr. Sabine Rasche auf S. 57 ff.

 


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 3/2009

S. 6-18