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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Folgende Ärzte wurden zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt. Diese Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann:

Kreis Pinneberg
Herr Thomas Dahlke wurde mit Wirkung vom 12.12.2008, befristet bis zum 30.09.2010, längstens bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am Regio Klinikum Pinneberg, ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch Fachärzte für Neurologie, Fachärzte für Chirurgie, Fachärzte für Orthopädie, Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie, sowie Vertragsärzte, die an der Schmerztherapievereinbarung teilnehmen, zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Schmerztherapie ermächtigt:

1. diagnostische und therapeutische Blockaden peripherer Nerven sowie rückenmarksnahe Anästhesien, ausgenommen Quaddel- und Neuraltherapie,
2. spezielle Schmerztherapie bei Therapieresistenz nach Abklärung des Grundleidens,
3. spezielle Schmerztherapie bei incurablem Grundleiden.

Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Gebührenpositionen abrechnungsfähig: 01602, 02100, 02360, Leistungen der Abschnitte 30.7.1 und 30.7.2 EBM, sowie für bei ihm in Behandlung befindlichen Patienten auch die Leistung nach EBM 35111.

Kreis Stormarn
Herr Dr. med. Gunter Schimmel, Chefarzt der Abteilung für Gefäßchirurgie des Krankenhauses Reinbek St. Adolf-Stift, ab dem 01.01.2009, befristet bis zum 30.09.2011, längstens bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, ist ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf Überweisung durch zugelassene Chirurgen zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens bei Patienten mit gefäßchirurgischen Erkrankungen. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind nur die EBM-Ziffern 01321 und 01602 abrechenbar. Dopplersonographische Untersuchungen (33060) können nur in zu begründenden Einzelfällen abgerechnet werden.


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2009

S. 83-84