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Folgende
Ärzte wurden zur Vertragspraxis zugelassen. Diese Beschlüsse
sind noch nicht rechtskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch
eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann:
Kreis Herzogtum Lauenburg
Die Zulassung von Herrn Dr. med. Sven Fastenrath, Geesthacht, als hausärztlich
tätiger Facharzt für Innere Medizin in 21502 Geesthacht, Am
Runden Berge 3 a, wurde mit Wirkung vom 01.01.2009 in eine solche als
Facharzt für Innere Medizin und Facharzt für Innere Medizin,
Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie im Rahmen einer
Sonderbedarfsfeststellung gemäß § 24 b Bedarfsplanungs-Richtlinie
umgewandelt. Die Umwandlung der Zulassung erfolgte mit der Maßgabe,
dass nur die ärztlichen Leistungen abrechnungsfähig sind, die
die Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und Internistische Onkologie
umfassen.
Kreis Nordfriesland
Die bis zum 31.12.2008 befristet gewesene Genehmigung von Herrn Dr. med.
Rainer Bielke, hausärztlich tätiger Facharzt für Innere
Medizin in Westerland/ Sylt, zur partiellen Teilnahme an der fachärztlichen
Versorgung gemäß § 73 Abs. 1 a SGB V zur Durchführung
diverser Leistungen wurde bis zum 31.12.2010 verlängert.
Die bis zum 31.12.2008 befristet gewesene Genehmigung von Herrn Dr. med.
Michael Kunze, hausärztlich tätiger Facharzt für Innere
Medizin in Leck, zur partiellen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung
gemäß § 73 Abs. 1 a SGB V zur Durchführung diverser
Leistungen wurde bis zum 31.12.2010 verlängert.
Kreis Segeberg
Die bis zum 31.12.2008 befristete Genehmigung von Herrn Dr. med. Andreas
Colberg, hausärztlich tätiger Facharzt für Innere Medizin
in Bad Segeberg, zur partiellen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung
gemäß § 73 Abs. 1 a SGB V zur Durchführung diverser
Leistungen wurde bis zum 31.12.2010 verlängert.
Die bis zum 31.12.2008 befristet gewesene Genehmigung von Herrn Dipl.-Med.
Johannes-Christian Witte, hausärztlich tätiger Facharzt für
Innere Medizin und Facharzt für Allgemeinmedizin in Bad Segeberg,
zur partiellen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung gemäß
§ 73 Abs. 1 a SGB V zur Durchführung diverser Leistungen wurde
bis zum 31.12.2010 verlängert.
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2009
S. 77
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