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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Folgende Ärzte wurden zur Vertragspraxis zugelassen. Diese Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann:

Kreis Herzogtum Lauenburg
Die Zulassung von Herrn Dr. med. Sven Fastenrath, Geesthacht, als hausärztlich tätiger Facharzt für Innere Medizin in 21502 Geesthacht, Am Runden Berge 3 a, wurde mit Wirkung vom 01.01.2009 in eine solche als Facharzt für Innere Medizin und Facharzt für Innere Medizin, Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie im Rahmen einer Sonderbedarfsfeststellung gemäß § 24 b Bedarfsplanungs-Richtlinie umgewandelt. Die Umwandlung der Zulassung erfolgte mit der Maßgabe, dass nur die ärztlichen Leistungen abrechnungsfähig sind, die die Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und Internistische Onkologie umfassen.

Kreis Nordfriesland
Die bis zum 31.12.2008 befristet gewesene Genehmigung von Herrn Dr. med. Rainer Bielke, hausärztlich tätiger Facharzt für Innere Medizin in Westerland/ Sylt, zur partiellen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1 a SGB V zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.12.2010 verlängert.

Die bis zum 31.12.2008 befristet gewesene Genehmigung von Herrn Dr. med. Michael Kunze, hausärztlich tätiger Facharzt für Innere Medizin in Leck, zur partiellen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1 a SGB V zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.12.2010 verlängert.

Kreis Segeberg
Die bis zum 31.12.2008 befristete Genehmigung von Herrn Dr. med. Andreas Colberg, hausärztlich tätiger Facharzt für Innere Medizin in Bad Segeberg, zur partiellen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1 a SGB V zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.12.2010 verlängert.

Die bis zum 31.12.2008 befristet gewesene Genehmigung von Herrn Dipl.-Med. Johannes-Christian Witte, hausärztlich tätiger Facharzt für Innere Medizin und Facharzt für Allgemeinmedizin in Bad Segeberg, zur partiellen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1 a SGB V zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 31.12.2010 verlängert.


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2009

S. 77