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Kammerwahl
2009
Wahlvorstand
Gemäß § 3 Abs. 2 der Landesverordnung über die Wahl
zur Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein und die
von der Kammerversammlung durchzuführenden Wahlen (Wahlverordnung
Ärztekammer) hat der Vorstand zum Wahlvorstand für die Kammerwahl
2009 bestellt:
Friedrich W. Cochanski, Bad Segeberg
(Vorsitzender)
Dr. med. Dagmar-Elisabeth Dennin, Lübeck
(Stellvertretende Vorsitzende)
Dr. med. Dieter Freese, Bad Segeberg
(Beisitzer)
Dr. med. Barbara Immelmann, Wakendorf I
(Beisitzerin)
Dr. med. Rolf Scheuer, Wahlstedt
(Beisitzer)
Dr. med. Franz-Wolfgang Bambas, Wahlstedt
(Ersatzmitglied)
Peter Ehlers, Schackendorf
(Ersatzmitglied)
Wahlausschreiben
Gemäß § 4 der Landesverordnung über die Wahl zur
Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein und die von
der Kammerversammlung durchzuführenden Wahlen (Wahlverordnung der
Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 18.07.2008, GS Schl.-H. II, Gl.Nr.
2122-6-1) wird folgendes Wahlausschreiben erlassen:
1. Die Wahl zur Kammerversammlung beginnt mit dem Versand der Wahlunterlagen
am 20. Mai 2009 und endet mit der letzten Möglichkeit zur Stimmenabgabe
am 08. Juni 2009 - 18.00 Uhr.
2. Die Wählerlisten liegen vom 01. April bis 07. April 2009 während
der Geschäftszeiten in der Ärztekammer aus, im gleichen Zeitraum
liegt eine Abschrift dieser Wählerlisten bei dem jeweiligen Gesundheitsamt
des Kreises oder der kreisfreien Stadt ebenfalls zur Einsicht aus.
3. Nur Kammermitglieder, die in eine Wählerliste eingetragen sind,
können sich an der Kammerwahl beteiligen. Stichtag für die Eintragung
ist die Meldung über die Kammermitgliedschaft bis zum 02. März
2009. Einsprüche gegen die Wählerlisten müssen bis zum
15. April 2009 bei der Ärztekammer, Wahlvorstand, Bismarckallee 8-12,
23795 Bad Segeberg, eingegangen sein.
4. Die Kreise und kreisfreien Städte bilden je einen Wahlkreis. Die
Bewerberinnen und Bewerber sowie deren Vertreterinnen und Vertreter müssen
nach § 17 des Heilberufekammergesetzes wählbar sein. Die Gesamtzahl
der zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung und die Anzahl
der im jeweiligen Wahlkreis zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung
ist gemäß § 6 Abs. 2 der Wahlverordnung festgestellt worden.
Sie ist in der nachstehend abgedruckten Tabelle wiedergegeben und noch
vorläufig, da der definitive Stichtag der 02. März 2009 ist.
Es dürfen von jeder Wählerin und von jedem Wähler höchstens
so viele Stimmen vergeben werden, wie Bewerberinnen und Bewerber in diesem
Wahlkreis zu wählen sind.
5. Jedes wahlberechtigte Kammermitglied kann einen Wahlvorschlag für
den Wahlkreis seiner Zugehörigkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der
Wahlverordnung machen. Der Wahlvorschlag muss gem. § 7 Abs. 1 der
Wahlverordnung bis spätestens
06. April 2009 beim Wahlleiter eingegangen sein.
6. Die Wahlvorschläge müssen alle nachstehend genannten Kriterien
erfüllen:
6.1. Die Wahlvorschläge müssen insgesamt Bewerberinnen und Bewerber
mindestens in der Anzahl enthalten, wie Mitglieder der Kammerversammlung
im jeweiligen Wahlkreis zu wählen sind (siehe Tabelle mit den vorläufigen
Zahlen).
6.2. Sie müssen darüber hinaus mindestens jeweils so viele Bewerberinnen
einerseits und Bewerber anderseits enthalten, wie dies ebenfalls in der
Tabelle wiedergegeben ist. Das gilt jedoch nicht für Vertreterinnen
und Vertreter.
6.3. Die Wahlvorschläge können über die Mindestzahlen gem.
§ 7 Absätze 1 und 2 der Wahlverordnung Ärztekammer hinaus
beliebig viele weitere Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von
deren Geschlecht enthalten.
6.4. Alle Bewerberinnen und Bewerber sind nach Geschlechtern getrennt
aufzuführen. Hinter dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers
muss zugleich der Name einer Vertreterin oder eines Vertreters angegeben
werden. Die Vorschriften über die Bewerberinnen und Bewerber gelten
für Vertreterinnen und Vertreter entsprechend. Es sind Vor- und Zunamen,
Wohnort sowie Geburtsdatum jeder sich bewerbenden Person anzugeben.
6.5. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 20 wahlberechtigten Kammermitgliedern
unterzeichnet sein. Sie dürfen diese Unterschrift nur für einen
Wahlvorschlag abgeben. Eine Unterzeichnerin oder ein Unterzeichner ist
als Vertrauensperson und eine weitere Unterzeichnerin oder ein weiterer
Unterzeichner ist als stellvertretende Vertrauensperson zu kennzeichnen.
Damit die Wahlberechtigung dieser unterzeichnenden Kammermitglieder überprüft
werden kann, sind auch hier Vor- und Zunamen sowie Wohnort anzugeben.
6.6. Jede Bewerberin und jeder Bewerber sowie jede Vertreterin und jeder
Vertreter können nur auf einem Wahlvorschlag vorgeschlagen werden.
Dem Wahlvorschlag ist eine unwiderrufliche Zustimmungserklärung jeder
Bewerberin und jedes Bewerbers sowie jeder Vertreterin und jedes Vertreters
beizufügen.
7. Die Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge findet bis zum
11. Mai 2009 statt. Nach der Bekanntmachung der Wahlvorschläge kann
jede Bewerberin und jeder Bewerber zum Zwecke der Wahlwerbung die Anschriften
der von dem jeweiligen Wahlvorschlag betroffenen Wahlberechtigten gegen
Kostenerstattung von der Ärztekammer erhalten, soweit die Wahlberechtigten
nicht widersprochen haben.
Ich mache die Wahlberechtigten hier auf ihr Widerspruchsrecht gemäß
§ 8 Abs. 9 der Wahlverordnung aufmerksam. Wer nicht mit der Weitergabe
seines Namens und seiner Anschrift an Bewerber für die Wahl zur Kammerversammlung
2009 einverstanden ist, teile dieses bitte schriftlich der Ärztekammer
Schleswig-Holstein, Wahlvorstand, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
- eintreffend bis zum 03. Mai 2009 - mit.
Alternativ erhalten nach Beschluss des Vorstandes der Ärztekammer
an der Wahl durch Listen beteiligte Verbände oder Einzelpersonen
gegen Kostenübernahme bis zu zwei Mal die Möglichkeit, Aussendungen
über die Ärztekammer an die Wähler zu versenden.
8. Das Wahlergebnis wird am 09. Juni und 10. Juni 2009 jeweils ab 9.00
Uhr in den Räumen der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee
8-12, 23795 Bad Segeberg, festgestellt. Bei der Ermittlung des Wahlergebnisses
können alle Kammermitglieder anwesend sein, soweit die verfügbaren
Räumlichkeiten dieses zulassen.
Bad Segeberg, 21. Januar 2009
Friedrich W. Cochanski
(Wahlleiter)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2009
S. 75, 76
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