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Mitteilungen der Ärztekammer

Kammerwahl 2009

Wahlvorstand

Gemäß § 3 Abs. 2 der Landesverordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein und die von der Kammerversammlung durchzuführenden Wahlen (Wahlverordnung Ärztekammer) hat der Vorstand zum Wahlvorstand für die Kammerwahl 2009 bestellt:

Friedrich W. Cochanski, Bad Segeberg
(Vorsitzender)

Dr. med. Dagmar-Elisabeth Dennin, Lübeck
(Stellvertretende Vorsitzende)

Dr. med. Dieter Freese, Bad Segeberg
(Beisitzer)

Dr. med. Barbara Immelmann, Wakendorf I
(Beisitzerin)

Dr. med. Rolf Scheuer, Wahlstedt
(Beisitzer)

Dr. med. Franz-Wolfgang Bambas, Wahlstedt
(Ersatzmitglied)

Peter Ehlers, Schackendorf
(Ersatzmitglied)

Wahlausschreiben
Gemäß § 4 der Landesverordnung über die Wahl zur Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein und die von der Kammerversammlung durchzuführenden Wahlen (Wahlverordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 18.07.2008, GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2122-6-1) wird folgendes Wahlausschreiben erlassen:

1. Die Wahl zur Kammerversammlung beginnt mit dem Versand der Wahlunterlagen am 20. Mai 2009 und endet mit der letzten Möglichkeit zur Stimmenabgabe am 08. Juni 2009 - 18.00 Uhr.

2. Die Wählerlisten liegen vom 01. April bis 07. April 2009 während der Geschäftszeiten in der Ärztekammer aus, im gleichen Zeitraum liegt eine Abschrift dieser Wählerlisten bei dem jeweiligen Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt ebenfalls zur Einsicht aus.

3. Nur Kammermitglieder, die in eine Wählerliste eingetragen sind, können sich an der Kammerwahl beteiligen. Stichtag für die Eintragung ist die Meldung über die Kammermitgliedschaft bis zum 02. März 2009. Einsprüche gegen die Wählerlisten müssen bis zum 15. April 2009 bei der Ärztekammer, Wahlvorstand, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, eingegangen sein.

4. Die Kreise und kreisfreien Städte bilden je einen Wahlkreis. Die Bewerberinnen und Bewerber sowie deren Vertreterinnen und Vertreter müssen nach § 17 des Heilberufekammergesetzes wählbar sein. Die Gesamtzahl der zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung und die Anzahl der im jeweiligen Wahlkreis zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung ist gemäß § 6 Abs. 2 der Wahlverordnung festgestellt worden. Sie ist in der nachstehend abgedruckten Tabelle wiedergegeben und noch vorläufig, da der definitive Stichtag der 02. März 2009 ist.
Es dürfen von jeder Wählerin und von jedem Wähler höchstens so viele Stimmen vergeben werden, wie Bewerberinnen und Bewerber in diesem Wahlkreis zu wählen sind.

5. Jedes wahlberechtigte Kammermitglied kann einen Wahlvorschlag für den Wahlkreis seiner Zugehörigkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Wahlverordnung machen. Der Wahlvorschlag muss gem. § 7 Abs. 1 der Wahlverordnung bis spätestens
06. April 2009 beim Wahlleiter eingegangen sein.

6. Die Wahlvorschläge müssen alle nachstehend genannten Kriterien erfüllen:

6.1. Die Wahlvorschläge müssen insgesamt Bewerberinnen und Bewerber mindestens in der Anzahl enthalten, wie Mitglieder der Kammerversammlung im jeweiligen Wahlkreis zu wählen sind (siehe Tabelle mit den vorläufigen Zahlen).

6.2. Sie müssen darüber hinaus mindestens jeweils so viele Bewerberinnen einerseits und Bewerber anderseits enthalten, wie dies ebenfalls in der Tabelle wiedergegeben ist. Das gilt jedoch nicht für Vertreterinnen und Vertreter.

6.3. Die Wahlvorschläge können über die Mindestzahlen gem. § 7 Absätze 1 und 2 der Wahlverordnung Ärztekammer hinaus beliebig viele weitere Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von deren Geschlecht enthalten.

6.4. Alle Bewerberinnen und Bewerber sind nach Geschlechtern getrennt aufzuführen. Hinter dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers muss zugleich der Name einer Vertreterin oder eines Vertreters angegeben werden. Die Vorschriften über die Bewerberinnen und Bewerber gelten für Vertreterinnen und Vertreter entsprechend. Es sind Vor- und Zunamen, Wohnort sowie Geburtsdatum jeder sich bewerbenden Person anzugeben.

6.5. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 20 wahlberechtigten Kammermitgliedern unterzeichnet sein. Sie dürfen diese Unterschrift nur für einen Wahlvorschlag abgeben. Eine Unterzeichnerin oder ein Unterzeichner ist als Vertrauensperson und eine weitere Unterzeichnerin oder ein weiterer Unterzeichner ist als stellvertretende Vertrauensperson zu kennzeichnen. Damit die Wahlberechtigung dieser unterzeichnenden Kammermitglieder überprüft werden kann, sind auch hier Vor- und Zunamen sowie Wohnort anzugeben.

6.6. Jede Bewerberin und jeder Bewerber sowie jede Vertreterin und jeder Vertreter können nur auf einem Wahlvorschlag vorgeschlagen werden. Dem Wahlvorschlag ist eine unwiderrufliche Zustimmungserklärung jeder Bewerberin und jedes Bewerbers sowie jeder Vertreterin und jedes Vertreters beizufügen.

7. Die Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge findet bis zum 11. Mai 2009 statt. Nach der Bekanntmachung der Wahlvorschläge kann jede Bewerberin und jeder Bewerber zum Zwecke der Wahlwerbung die Anschriften der von dem jeweiligen Wahlvorschlag betroffenen Wahlberechtigten gegen Kostenerstattung von der Ärztekammer erhalten, soweit die Wahlberechtigten nicht widersprochen haben.
Ich mache die Wahlberechtigten hier auf ihr Widerspruchsrecht gemäß § 8 Abs. 9 der Wahlverordnung aufmerksam. Wer nicht mit der Weitergabe seines Namens und seiner Anschrift an Bewerber für die Wahl zur Kammerversammlung 2009 einverstanden ist, teile dieses bitte schriftlich der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Wahlvorstand, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg - eintreffend bis zum 03. Mai 2009 - mit.
Alternativ erhalten nach Beschluss des Vorstandes der Ärztekammer an der Wahl durch Listen beteiligte Verbände oder Einzelpersonen gegen Kostenübernahme bis zu zwei Mal die Möglichkeit, Aussendungen über die Ärztekammer an die Wähler zu versenden.

8. Das Wahlergebnis wird am 09. Juni und 10. Juni 2009 jeweils ab 9.00 Uhr in den Räumen der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, festgestellt. Bei der Ermittlung des Wahlergebnisses können alle Kammermitglieder anwesend sein, soweit die verfügbaren Räumlichkeiten dieses zulassen.

Bad Segeberg, 21. Januar 2009

Friedrich W. Cochanski
(Wahlleiter)

 


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2009

S. 75, 76