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Mitteilungen der Ärztekammer

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Ärztekammer Schleswig-Holstein
vom 26. November 2008


Aufgrund des § 10 Abs. 2 des Heilberufekammergesetzes vom 29. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 248), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H.S. 487), erlässt die Ärztekammer nach Beschlussfassung in der Sitzung der Kammerversammlung am 26. November 2008 folgende Satzung:

Artikel 1

Die Gebührensatzung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 28. November 2001 (Amtsblatt Schl.-H./ AAz. 2002 S. 14) in der Fassung vom 29. November 2006 wird wie folgt geändert:

V. Gebühren für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen

1. Anerkennung einer kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltung

3. Anerkennung einer gebührenfreien, aber von sonstigen Veranstaltern unterstützten Veranstaltung

7. Elektronische Meldungen pro Teilnehmerliste

Die bisherigen Positionen 3, 4 und 5 werden 4, 5 und 6.

Bei Gebühren nach Nr. 1 und 7 kann auf Antrag in Ausnahmefällen auf die Gebühr verzichtet oder diese teilweise reduziert werden.

VI. Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen nach der Weiterbildungsordnung

3. Bereitstellung eines weiteren Prüfungstermins nach der 2. Absage durch den Prüfling ohne wichtigen Grund

5. Ausstellung von Urkunden über die Anerkennung der Bezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“

VIII. Gebühren für die Ausstellung von Urkunden, Fachkundenachweisen und Bescheinigungen

1. Fachkundenachweis ohne Fachgespräch

2. Fachkundenachweis mit Fachgespräch


4. EU-Konformitätsbescheinigung

Die Positionen 2, 3 und 4 werden 1, 2 und 3.

Artikel 2

Die Bereiche VIII bis XI werden zu VII bis X.


Artikel 3

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2009 in Kraft.

Bad Segeberg, 26. November 2008

Ärztekammer Schleswig-Holstein
Dr. med. Franz-Joseph Bartmann
(Präsident)


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2009

S. 70