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Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung der Ärztekammer Schleswig-Holstein
vom 26. November 2008
Aufgrund des § 10 Abs. 2 des Heilberufekammergesetzes vom 29. Februar
1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 248), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H.S. 487), erlässt die
Ärztekammer nach Beschlussfassung in der Sitzung der Kammerversammlung
am 26. November 2008 folgende Satzung:
Artikel
1
Die Gebührensatzung
der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 28. November 2001 (Amtsblatt
Schl.-H./ AAz. 2002 S. 14) in der Fassung vom 29. November 2006 wird wie
folgt geändert:
V. Gebühren für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
1. Anerkennung einer kostenpflichtigen Fortbildungsveranstaltung
3. Anerkennung einer gebührenfreien, aber von sonstigen Veranstaltern
unterstützten Veranstaltung
7. Elektronische Meldungen pro Teilnehmerliste
Die bisherigen Positionen 3, 4 und 5 werden 4, 5 und 6.
Bei Gebühren nach Nr. 1 und 7 kann auf Antrag in Ausnahmefällen
auf die Gebühr verzichtet oder diese teilweise reduziert werden.
VI. Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen nach der
Weiterbildungsordnung
3. Bereitstellung eines weiteren Prüfungstermins nach der 2. Absage
durch den Prüfling ohne wichtigen Grund
5. Ausstellung von Urkunden über die Anerkennung der Bezeichnung
Öffentliches Gesundheitswesen
VIII. Gebühren für die Ausstellung von Urkunden, Fachkundenachweisen
und Bescheinigungen
1. Fachkundenachweis ohne Fachgespräch
2. Fachkundenachweis mit Fachgespräch
4. EU-Konformitätsbescheinigung
Die Positionen 2, 3 und 4 werden 1, 2 und 3.
Artikel
2
Die Bereiche
VIII bis XI werden zu VII bis X.
Artikel 3
Diese
Satzung tritt am 01. Januar 2009 in Kraft.
Bad Segeberg, 26. November 2008
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Dr. med. Franz-Joseph Bartmann
(Präsident)
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