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Mitteilungen der Ärztekammer

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Beitrages der Ärztekammer Schleswig-Holstein
vom 10.12.2008


Aufgrund des § 10 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz) vom 29. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 248), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 487), erlässt die Ärztekammer nach Beschlussfassung in der Sitzung der Kammerversammlung am 26. November 2008 mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde folgende Satzung:

Artikel 1

Die Satzung über die Erhebung des Beitrages der Ärztekammer vom 8. Januar 1997 (Amtsbl. Schl.-H./ AAz. S. 26), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Dezember 2007 (Amtsbl. Schl.-H. S. 21), wird wie folgt geändert:

Die Anlage zur Beitragssatzung erhält folgende Fassung:

„I.

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein hat in ihrer Sitzung vom 26. November 2008 gemäß § 2 der Beitragssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen:

1. Jedes Mitglied der Ärztekammer Schleswig-Holstein zahlt einen Beitrag von 0,6 % seiner Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit des Jahres 2007, mindestens jedoch Euro 30,00.
Hiervon ausgenommen sind die unter § 9 Beitragssatzung genannten Gruppen.
Der Beitrag ist auf volle Euro abzurunden.
Ärztinnen und Ärzte nach § 9 Abs. 1 Satz 1 zahlen einen Beitrag von Euro 30,00.

2. Der Beitrag nach Nummer 1 erhöht sich
a) bei allen niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten um einen Ausbildungskostensockelbetrag von 50 % des Beitrages nach Nummer 1, höchstens jedoch Euro 100,00.
b) bei allen ermächtigten Ärztinnen/Ärzten um einen Ausbildungskostensockelbetrag von Euro 25,00.

Die Kammerversammlung der Ärztekammer hat in der Sitzung vom 26. November 2008 gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a der Beitragssatzung beschlossen:
Der abzugsfähige Krankenversicherungsbeitrag beträgt Euro 3.291,00.“


Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Schleswig-Holstein in Kraft.

Bad Segeberg, 26. November 2008

Ärztekammer Schleswig-Holstein
Dr. med. Franz-Joseph Bartmann
(Präsident)


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2009

S.69