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Fortbildungszertifikat
Datenübermittlung von Ärztekammer zur Kassenärztlichen
Vereinigung
Am 30.06.2009 wird die Ärztekammer der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein (KVSH) den Stand der bis dahin von den Mitgliedern
der KVSH (Vertragsärzte[innen] und ermächtigte Ärzte[innen]),
erworbenen Fortbildungszertifikate melden.
Es handelt sich hierbei um einen Datenaustausch, der zur Vereinfachung
und Erleichterung für die betroffenen Ärzte(innen) durchgeführt
wird. Das Unabhängige Landesszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
hat sich aufgrund der Eingabe eines Arztes zu diesem Verfahren geäußert.
Der Landesdatenschutzbeauftragte hält es für fraglich, ob eine
Übermittlung der Daten von Ärztekammer an KVSH ohne Weiteres
zulässig ist. In seiner ausführlichen Bewertung kommt er jedoch
zu dem Schluss, dass bei diesem Verfahren geblieben werden kann, wenn
den Mitgliedern der KVSH mitgeteilt wird, dass dieses Verfahren in ihrem
eigenen wohlverstandenen Interesse erfolgt und dass sie die Möglichkeiten
haben, dagegen Widerspruch einzulegen, wenn sie diese Übermittlung
nicht wünschen. Als Folge haben dann die Betroffenen selbst dafür
Sorge zu tragen, dass die Fortbildungszertifikate der KVSH rechtzeitig
vorliegen.
Ärzte(innen), die mit dem vereinfachten Verfahren nicht einverstanden
sind und Einspruch einlegen möchten, können dieses gegenüber
der Ärztekammer bis spätestens 15.06.2009 tun. (III)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2009
S. 47
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