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Kammer-Info aktuell

Fortbildungszertifikat
Datenübermittlung von Ärztekammer zur Kassenärztlichen Vereinigung

Am 30.06.2009 wird die Ärztekammer der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) den Stand der bis dahin von den Mitgliedern der KVSH (Vertragsärzte[innen] und ermächtigte Ärzte[innen]), erworbenen Fortbildungszertifikate melden.

Es handelt sich hierbei um einen Datenaustausch, der zur Vereinfachung und Erleichterung für die betroffenen Ärzte(innen) durchgeführt wird. Das Unabhängige Landesszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat sich aufgrund der Eingabe eines Arztes zu diesem Verfahren geäußert. Der Landesdatenschutzbeauftragte hält es für fraglich, ob eine Übermittlung der Daten von Ärztekammer an KVSH ohne Weiteres zulässig ist. In seiner ausführlichen Bewertung kommt er jedoch zu dem Schluss, dass bei diesem Verfahren geblieben werden kann, wenn den Mitgliedern der KVSH mitgeteilt wird, dass dieses Verfahren in ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse erfolgt und dass sie die Möglichkeiten haben, dagegen Widerspruch einzulegen, wenn sie diese Übermittlung nicht wünschen. Als Folge haben dann die Betroffenen selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Fortbildungszertifikate der KVSH rechtzeitig vorliegen.

Ärzte(innen), die mit dem vereinfachten Verfahren nicht einverstanden sind und Einspruch einlegen möchten, können dieses gegenüber der Ärztekammer bis spätestens 15.06.2009 tun. (III)


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2009

S. 47