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Kammer-Info aktuell

Beitrag der Psychologie zur so genannten Weißen Folter
Foltern fürs Vaterland
Mechthild Klingenburg-Vogel

Das Erschrecken darüber, was sich in der Nazizeit, im Holocaust und im II. Weltkrieg als menschenmöglich gezeigt hat, wurde zum Anlass für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO 1948, einer ganz wesentlichen Errungenschaft in der Kulturentwicklung der Menschheit.

Aus Anlass des 60. Jahrestages der Verkündung der Menschenrechte am 12.12.2008 sprach Prof. Dr. Rainer Mausfeld, Psychologisches Institut der CAU Kiel, über die fatale Aufweichung des darin verfügten absoluten Folterverbots durch „unblutige“, d. h. keine sichtbaren, „blutigen“ Spuren hinterlassende sog. „weiße Folter“. An der Entwicklung von Techniken der „weißen Folter“ waren eine Reihe z. T. international renommierter Psychologen beteiligt. In Guantánamo wurden diese Techniken unter Supervision von Psychologen durchgeführt.

Prof. Dr. Rainer Mausfeld
(Foto: Klingenburg-Vogel)

Einleitend zitierte die Studentin Vanessa Thiede, AI-Hochschulgruppe, aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder menschenunwürdiger Behandlung oder grausamer Strafe unterworfen werden ... Niemand darf in Länder überstellt werden, in denen ihm Folter droht.“ Prof. Mausfeld leitete seinen Vortrag mit einem Zitat von Jean Améry ein: „Wer der Folter erlag, kann nicht mehr heimisch werden in der Welt.“ Da, wie nicht zuletzt die Milgram-Experimente bewiesen, die menschliche Einfühlungsfähigkeit in den Anderen leicht zu kompromittieren ist, ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ein wichtiger Schritt in dem Bemühen, durch eine Verrechtlichung menschlicher Beziehungen das destruktive Potenzial des Menschen einzugrenzen. So hat der Europäische Gerichtshof in der Antifolterkonvention 1984 das Folterverbot als absolutes Verbot bestätigt, das auch nicht zur vermeintlichen Abwendung großer innenpolitischer Gefahren aufgeweicht werden darf. Trotzdem wurde und wird in mehr als 150 Ländern, auch in demokratischen Staaten, gefoltert: Im Algerienkrieg wandte Frankreich bei mehr als 100 000 Menschen „besondere Verhörmethoden“ an, Großbritannien nannte es im Nordirland-Konflikt 1969-77 „Interrogation in depth“, Israel „moderate physical and non-violent psychological pressure“, und in den USA wurde im „Krieg gegen den Terror“ seit 2002 im Auftrag der Armee und des CIA ein ausgeklügeltes System sog. „enhanced interrogation techniques“ („Erweiterte Verhörmethoden“) entwickelt, das darauf zielt, die Persönlichkeit eines Gefangenen zu zerstören, „zu brechen“. Auf der Basis psychologischer Grundlagenforschung wurden Methoden der absoluten sensorischen Deprivation (Augenbinde, Schallschützer, Tastverhinderung) - ein Generalangriff auf die Sinne - als Möglichkeit entdeckt, innerhalb von 48 Stunden völlige Desorientierung und psychoseähnliche Zustände zu erzeugen. Weitere Komponenten in den von Psychologen als „optimal“ erprobten Techniken sind tagelanger Schlafentzug sowie psychische Erniedrigung („pride and ego down“) und Angriffe auf die kulturelle und religiöse Identität: Nacktheit, Frauenkleider, Zwang zur Pose des in der arabischen Welt besonders verachteten Hundes, Zwang zu öffentlichem Masturbieren oder homosexuellen Handlungen vor Frauen, Schändung des Koran. Ferner gehören zu diesen Techniken stundenlange starre Körperhaltungen und Scheinhinrichtungen, durch die die Gefangenen in einen Zustand absoluter Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins an übermächtige andere versetzt werden und somit die Grundbedingungen menschlicher Bindungs- und Sicherheitsbedürfnisse derart erschüttert werden sollen, dass die Zerstörung der Persönlichkeit und strukturelle Hirnveränderungen die Folge sind. Es kommt zu einer Regression auf frühkindliche Abhängigkeit, zur Herstellung eines Zustandes der „erlernten Hilflosigkeit“, zu willfähriger Unterwerfung. Durch kleine, gezielt „freundliche“ Gesten wird der Verhörende sogar als eine Art Vaterfigur angenommen.

Die Verhöre in Guantanamo wurden teilweise von Ärzten überwacht und von Psychologen der APA, der Amerikanischen Psychologenvereinigung „supervidiert“. Während die amerikanische Berufsvereinigung der Psychiater ihren Mitgliedern die Beteiligung an solchen „Verhören“ als unethisch untersagte, hat die APA sie lange als „wertvollen Beitrag zur Sicherheit der Nation“ verteidigt. Erst durch massiven öffentlichen Druck einiger weniger Psychologen, vor allem des Psychoanalytikers Stephen Soldz, beschloss die APA im Oktober 2008, dass Psychologen sich nicht (mehr) an Menschenrechtsverletzungen beteiligen dürfen.

Sind wir deutschen Ärzte (und Psychologen) durch die schlimme Mittäterschaft von Ärzten im Dritten Reich, durch die katastrophalen Folgen jenes „Du bist nichts, Dein Volk ist alles“, genügend gewarnt, genügend wachsam, um allen Einflüssen zu widerstehen, die das Recht auf Schutz und Hilfe und die Menschenwürde des Einzelnen mit dem Verweis auf übergeordnete Interessen relativieren wollen?
Dr. Mechthild Klingenburg-Vogel, Schleswiger Str. 42, 24113 Kiel


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2009

S. 43, 44