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Kammer-Info aktuell
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Beitrag der Psychologie
zur so genannten Weißen Folter
Einleitend zitierte
die Studentin Vanessa Thiede, AI-Hochschulgruppe, aus der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte: Niemand darf der Folter oder
menschenunwürdiger Behandlung oder grausamer Strafe unterworfen werden
... Niemand darf in Länder überstellt werden, in denen ihm Folter
droht. Prof. Mausfeld leitete seinen Vortrag mit einem Zitat von
Jean Améry ein: Wer der Folter erlag, kann nicht mehr heimisch
werden in der Welt. Da, wie nicht zuletzt die Milgram-Experimente
bewiesen, die menschliche Einfühlungsfähigkeit in den Anderen
leicht zu kompromittieren ist, ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
ein wichtiger Schritt in dem Bemühen, durch eine Verrechtlichung
menschlicher Beziehungen das destruktive Potenzial des Menschen einzugrenzen.
So hat der Europäische Gerichtshof in der Antifolterkonvention 1984
das Folterverbot als absolutes Verbot bestätigt, das auch nicht zur
vermeintlichen Abwendung großer innenpolitischer Gefahren aufgeweicht
werden darf. Trotzdem wurde und wird in mehr als 150 Ländern, auch
in demokratischen Staaten, gefoltert: Im Algerienkrieg wandte Frankreich
bei mehr als 100 000 Menschen besondere Verhörmethoden
an, Großbritannien nannte es im Nordirland-Konflikt 1969-77 Interrogation
in depth, Israel moderate physical and non-violent psychological
pressure, und in den USA wurde im Krieg gegen den Terror
seit 2002 im Auftrag der Armee und des CIA ein ausgeklügeltes System
sog. enhanced interrogation techniques (Erweiterte Verhörmethoden)
entwickelt, das darauf zielt, die Persönlichkeit eines Gefangenen
zu zerstören, zu brechen. Auf der Basis psychologischer
Grundlagenforschung wurden Methoden der absoluten sensorischen Deprivation
(Augenbinde, Schallschützer, Tastverhinderung) - ein Generalangriff
auf die Sinne - als Möglichkeit entdeckt, innerhalb von 48 Stunden
völlige Desorientierung und psychoseähnliche Zustände zu
erzeugen. Weitere Komponenten in den von Psychologen als optimal
erprobten Techniken sind tagelanger Schlafentzug sowie psychische Erniedrigung
(pride and ego down) und Angriffe auf die kulturelle und religiöse
Identität: Nacktheit, Frauenkleider, Zwang zur Pose des in der arabischen
Welt besonders verachteten Hundes, Zwang zu öffentlichem Masturbieren
oder homosexuellen Handlungen vor Frauen, Schändung des Koran. Ferner
gehören zu diesen Techniken stundenlange starre Körperhaltungen
und Scheinhinrichtungen, durch die die Gefangenen in einen Zustand absoluter
Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins an übermächtige andere
versetzt werden und somit die Grundbedingungen menschlicher Bindungs-
und Sicherheitsbedürfnisse derart erschüttert werden sollen,
dass die Zerstörung der Persönlichkeit und strukturelle Hirnveränderungen
die Folge sind. Es kommt zu einer Regression auf frühkindliche Abhängigkeit,
zur Herstellung eines Zustandes der erlernten Hilflosigkeit,
zu willfähriger Unterwerfung. Durch kleine, gezielt freundliche
Gesten wird der Verhörende sogar als eine Art Vaterfigur angenommen.
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Schleswig-Holsteinisches
S. 43, 44 |
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