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Lübeck Meesenring
Zwei Jahre gemeinsame Zulassung
Eine Zulassung, zwei Ärztinnen, drei Partner in der Praxis: Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
(VAÄG) macht es möglich. Die Gemeinschaftspraxis von Dr. Joachim
Zippel, Dr. Britta Liecker und Dr. Simone Krahnstöver in Lübeck
nutzt diese Möglichkeit.
Lübeck Meesenring, ein früheres Kasernengelände östlich
der Wakenitz: Hier praktizieren die ersten Ärztinnen Schleswig-Holsteins,
die vor zwei Jahren gemeinsam eine Zulassung beantragt haben. Das VAÄG
kam für sie damals genau zur richtigen Zeit. Denn als Klinikärztinnen
im Schichtdienst hatten sie kaum noch die Chance, Familie und Beruf gerecht
zu werden. Auch eine Niederlassung mit vollem zeitlichen Einsatz und dem
unternehmerischen Risiko war für die beiden Fachärztinnen für
Innere Medizin keine Lösung. Erst als eine berufspolitisch engagierte
Kollegin die beiden befreundeten Ärztinnen auf die Möglichkeiten
des neuen VAÄG hinwies, öffnete sich eine neue Perspektive.
Das zum Jahresbeginn 2007 in Kraft getretene VAÄG lässt es zu,
dass Zulassungen geteilt werden können. Von dieser Möglichkeit
machen heute gerne Kliniken Gebrauch, wenn sie in Medizinischen Versorgungszentren
(MVZ) Arztstellen besetzen. Unter niedergelassenen Ärzten ist diese
Variante bis heute eine Ausnahme geblieben.
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| Dr. Simone Krahnstöver |
Dr. Britta Liecker
(Fotos: di) |
Krahnstöver und
Liecker zögerten damals nicht lange und reichten schon am 21. Januar
2007 ihre Anträge bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
(KVSH) ein. Denn ein früherer Klinikkollege suchte gerade nach einem
neuen Partner in einer Gemeinschaftspraxis, weil sein Seniorpartner kurz
vor der Altersgrenze stand. Die beiden Ärztinnen waren sich mit Vorgänger
und Praxispartner schnell einig. Die Zulassung aber ließ auf sich
warten. In der KV hatte man keine Erfahrung mit der geteilten Zulassung.
Wir waren die ersten, die das beantragt hatten, berichtet Liecker.
Erst drei Monate nach dem Antrag erhielten sie die Mitteilung, dass der
Zulassungsausschuss die Entscheidung vertagt hatte. Zunächst, so
die Mitteilung aus der Körperschaft, müssten Mitarbeiter zur
Schulung, um sich mit den neuen Möglichkeiten des VAÄG vertraut
zu machen. Für die Ärztinnen wurde das zum Problem. Unser
Vorgänger wollte eigentlich sofort aufhören, erinnert
sich Krahnstöver. Und auch die Arbeit in der Klinik ließ sich
immer schwerer mit der Familie vereinbaren. Liecker ist Mutter von zwei
Kindern, ihr Mann ist ganztägig in Hamburg beschäftigt.
Krahnstöver lebt von ihrem Mann getrennt und erzieht ihre drei Kinder
weitgehend allein. Die in der Klinik geforderten Schichtdienste belasteten
das Familienleben beider Ärztinnen. Erst am 20. September 2007 -
acht Monate nach ihrem Antrag - erhielten die niederlassungswilligen Ärztinnen
schließlich eine positive Rückmeldung und konnten sich zum
Jahresbeginn 2008 niederlassen - also erst ein Jahr nach Inkrafttreten
des Gesetzes und nach ihrem Antrag.
Doch nicht nur mit der Zulassung, auch bei den Gesprächen mit der
Bank erlebten sie eine Überraschung. Ihre Ehemänner sollten
für den aufgenommenen Praxiskredit, der sich im normalen Rahmen für
eine Praxisübernahme bewegte - bürgen. Beide waren sich sicher,
dass die Bank in vergleichbarer Situation von männlichen Ärzten
diese Bürgschaft nicht gefordert hätte. Sie lehnten ab - und
bekamen den Praxiskredit trotzdem. Trotz geteilter Zulassung arbeiten
die beiden Ärztinnen nicht abwechselnd, sondern überwiegend
parallel in der Praxis. Beide haben eine feste Nachmittagssprechstunde
pro Woche sowie einmal monatlich am Freitagnachmittag Dienst. Ansonsten
sind sie mit Ausnahme eines freien Tages jeden Vormittag in der Praxis.
So konnten sich beide ihren eigenen Patientenstamm und damit Vertrauen
zu den Patienten aufbauen. Außerdem kann jede von ihnen die Sprechzeit
auf den wegen der Schulkinder bevorzugten Vormittag legen. Eine Übergabe,
bei der sich die Ärztinnen täglich hätten abstimmen müssen,
entfällt bei dieser Lösung. Die Aufteilung der Patienten bereitete
keine Probleme, weil die beiden 40-jährigen Ärztinnen nach vielen
Klinikjahren das gesamte Spektrum der Inneren Medizin abdecken. Zugleich
hat jede ihren Schwerpunkt, der bei der Patientensteuerung berücksichtigt
wird: Liecker ist Diabetologin, Krahnstöver behandelt bevorzugt Rheuma-
und onkologische Patienten. Nach einem Jahr in der Niederlassung hat jede
von ihnen einen Stamm von rund 380 Patienten. Die für eine halbe
Zulassung großzügig bemessenen Sprechzeiten geben ihnen ausreichend
Zeit für die Patienten, von denen rund 70 Prozent chronisch krank
sind. Bereut haben Liecker und Krahnstöver den Schritt in die Selbstständigkeit
bis heute nicht. Aber auch nach den Startschwierigkeiten sind Erfahrungen
hinzugekommen, mit denen sie nicht gerechnet haben. Die Honorarhöhe
enttäuscht sie, das angestrebte halbe Oberarztgehalt erreichen sie
nicht. Daran wird sich voraussichtlich auch in diesem Jahr nichts ändern,
weil sie als Praxis in der Wachstumsphase weder den Aufschlag für
Gemeinschaftspraxen, noch den Alterskorrekturfaktor angerechnet bekommen.
In einer Praxis mit einem hohen Anteil älterer Patienten führt
dies zu erheblichen Einbußen. Auch auf der Kostenseite ist keine
Entlastung in Sicht. Denn trotz geteilter Zulassung müssen Krankenkassenbeiträge,
Beiträge zu Berufsverbänden, Haftpflicht oder Fortbildungen
in ganzer Höhe gezahlt werden. Beide Ärztinnen würden mehr
Unterstützung durch die Körperschaften begrüßen,
etwa durch ein umfangreicheres, zeitlich und örtlich flexibleres
Schulungsangebot. (di)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2009
S. 33, 34
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