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Schleswig-Holstein

Lübeck Meesenring
Zwei Jahre gemeinsame Zulassung

Eine Zulassung, zwei Ärztinnen, drei Partner in der Praxis: Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VAÄG) macht es möglich. Die Gemeinschaftspraxis von Dr. Joachim Zippel, Dr. Britta Liecker und Dr. Simone Krahnstöver in Lübeck nutzt diese Möglichkeit.

Lübeck Meesenring, ein früheres Kasernengelände östlich der Wakenitz: Hier praktizieren die ersten Ärztinnen Schleswig-Holsteins, die vor zwei Jahren gemeinsam eine Zulassung beantragt haben. Das VAÄG kam für sie damals genau zur richtigen Zeit. Denn als Klinikärztinnen im Schichtdienst hatten sie kaum noch die Chance, Familie und Beruf gerecht zu werden. Auch eine Niederlassung mit vollem zeitlichen Einsatz und dem unternehmerischen Risiko war für die beiden Fachärztinnen für Innere Medizin keine Lösung. Erst als eine berufspolitisch engagierte Kollegin die beiden befreundeten Ärztinnen auf die Möglichkeiten des neuen VAÄG hinwies, öffnete sich eine neue Perspektive. Das zum Jahresbeginn 2007 in Kraft getretene VAÄG lässt es zu, dass Zulassungen geteilt werden können. Von dieser Möglichkeit machen heute gerne Kliniken Gebrauch, wenn sie in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) Arztstellen besetzen. Unter niedergelassenen Ärzten ist diese Variante bis heute eine Ausnahme geblieben.

Dr. Simone Krahnstöver Dr. Britta Liecker (Fotos: di)

Krahnstöver und Liecker zögerten damals nicht lange und reichten schon am 21. Januar 2007 ihre Anträge bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) ein. Denn ein früherer Klinikkollege suchte gerade nach einem neuen Partner in einer Gemeinschaftspraxis, weil sein Seniorpartner kurz vor der Altersgrenze stand. Die beiden Ärztinnen waren sich mit Vorgänger und Praxispartner schnell einig. Die Zulassung aber ließ auf sich warten. „In der KV hatte man keine Erfahrung mit der geteilten Zulassung. Wir waren die ersten, die das beantragt hatten“, berichtet Liecker. Erst drei Monate nach dem Antrag erhielten sie die Mitteilung, dass der Zulassungsausschuss die Entscheidung vertagt hatte. Zunächst, so die Mitteilung aus der Körperschaft, müssten Mitarbeiter zur Schulung, um sich mit den neuen Möglichkeiten des VAÄG vertraut zu machen. Für die Ärztinnen wurde das zum Problem. „Unser Vorgänger wollte eigentlich sofort aufhören“, erinnert sich Krahnstöver. Und auch die Arbeit in der Klinik ließ sich immer schwerer mit der Familie vereinbaren. Liecker ist Mutter von zwei Kindern, ihr Mann ist ganztägig in Hamburg beschäftigt.

Krahnstöver lebt von ihrem Mann getrennt und erzieht ihre drei Kinder weitgehend allein. Die in der Klinik geforderten Schichtdienste belasteten das Familienleben beider Ärztinnen. Erst am 20. September 2007 - acht Monate nach ihrem Antrag - erhielten die niederlassungswilligen Ärztinnen schließlich eine positive Rückmeldung und konnten sich zum Jahresbeginn 2008 niederlassen - also erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes und nach ihrem Antrag.

Doch nicht nur mit der Zulassung, auch bei den Gesprächen mit der Bank erlebten sie eine Überraschung. Ihre Ehemänner sollten für den aufgenommenen Praxiskredit, der sich im normalen Rahmen für eine Praxisübernahme bewegte - bürgen. Beide waren sich sicher, dass die Bank in vergleichbarer Situation von männlichen Ärzten diese Bürgschaft nicht gefordert hätte. Sie lehnten ab - und bekamen den Praxiskredit trotzdem. Trotz geteilter Zulassung arbeiten die beiden Ärztinnen nicht abwechselnd, sondern überwiegend parallel in der Praxis. Beide haben eine feste Nachmittagssprechstunde pro Woche sowie einmal monatlich am Freitagnachmittag Dienst. Ansonsten sind sie mit Ausnahme eines freien Tages jeden Vormittag in der Praxis. So konnten sich beide ihren eigenen Patientenstamm und damit Vertrauen zu den Patienten aufbauen. Außerdem kann jede von ihnen die Sprechzeit auf den wegen der Schulkinder bevorzugten Vormittag legen. Eine Übergabe, bei der sich die Ärztinnen täglich hätten abstimmen müssen, entfällt bei dieser Lösung. Die Aufteilung der Patienten bereitete keine Probleme, weil die beiden 40-jährigen Ärztinnen nach vielen Klinikjahren das gesamte Spektrum der Inneren Medizin abdecken. Zugleich hat jede ihren Schwerpunkt, der bei der Patientensteuerung berücksichtigt wird: Liecker ist Diabetologin, Krahnstöver behandelt bevorzugt Rheuma- und onkologische Patienten. Nach einem Jahr in der Niederlassung hat jede von ihnen einen Stamm von rund 380 Patienten. Die für eine halbe Zulassung großzügig bemessenen Sprechzeiten geben ihnen ausreichend Zeit für die Patienten, von denen rund 70 Prozent chronisch krank sind. Bereut haben Liecker und Krahnstöver den Schritt in die Selbstständigkeit bis heute nicht. Aber auch nach den Startschwierigkeiten sind Erfahrungen hinzugekommen, mit denen sie nicht gerechnet haben. Die Honorarhöhe enttäuscht sie, das angestrebte halbe Oberarztgehalt erreichen sie nicht. Daran wird sich voraussichtlich auch in diesem Jahr nichts ändern, weil sie als Praxis in der Wachstumsphase weder den Aufschlag für Gemeinschaftspraxen, noch den Alterskorrekturfaktor angerechnet bekommen. In einer Praxis mit einem hohen Anteil älterer Patienten führt dies zu erheblichen Einbußen. Auch auf der Kostenseite ist keine Entlastung in Sicht. Denn trotz geteilter Zulassung müssen Krankenkassenbeiträge, Beiträge zu Berufsverbänden, Haftpflicht oder Fortbildungen in ganzer Höhe gezahlt werden. Beide Ärztinnen würden mehr Unterstützung durch die Körperschaften begrüßen, etwa durch ein umfangreicheres, zeitlich und örtlich flexibleres Schulungsangebot. (di)


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2009

S. 33, 34