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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat die Satzung der KVSH vom 8. November 2006 in der Fassung vom 10. September 2008 geändert. Die Änderungen treten am Tage nach der Veröffentlichung im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt in Kraft.

Änderung der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein vom 5. November 2008

Die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat in ihrer Sitzung am 5. November 2008 mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit die Satzung geändert und folgende Neufassung des § 12 beschlossen:

§ 12
Beirat

  1. Der Beirat nimmt als (ständiges) Gremium der Abgeordnetenversammlung außerhalb ihrer Sitzungen die Kompetenzen der Abgeordnetenversammlung, insbesondere deren gesetzliche Aufgaben der Vorstandsüberwachung und der Vertretung der Körperschaft gegenüber dem Vorstand wahr und steht darüber hinaus dem Vorsitzenden der Abgeordnetenversammlung bei dessen Aufgabenwahrnehmung auf Anforderung zur Verfügung.
  2. Der Beirat setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden der Abgeordnetenversammlung sowie 3 weiteren Abgeordneten, die von der Abgeordnetenversammlung aus ihrer Mitte gewählt werden. Im Beirat müssen ein Psychologischer Psychotherapeut, ein Haus- und ein Facharzt vertreten sein.
  3. Der Vorsitzende der Abgeordnetenversammlung bzw. dessen Stellvertreter ist Vorsitzender des Beirates.
  4. Die Mitglieder des Beirates dürfen nicht zugleich Mitglied des Finanzausschusses sein.
  5. Beirat und Vorstand können weitere sachverständige Personen zu den Sitzungen hinzuziehen.
  6. Die Aufgabenwahrnehmung durch den Beirat wird in einer der Abgeordnetenversammlung vorzulegenden Geschäftsordnung festgelegt, die auch für den Vorstand verbindlich ist.
  7. Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig. Reisekosten, Tage- und Sitzungsgelder sowie sonstige Leistungen werden nach Maßgabe der geltenden Entschädigungsordnung gewährt.

Die vorstehenden Satzungsänderungen werden hiermit ausgefertigt und sind nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung bekannt zu machen.
Bad Segeberg, den 10. November 2008
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein


Dr. med. Jochen-Michael Schäfer
- Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung -

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

Az.: VIII 211-424.940-004

Die vorstehende Satzungsneufassung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein mit den von der Abgeordnetenversammlung am 05. November 2008 beschlossenen Änderungen wird gemäß § 81 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch genehmigt.
Kiel, den 27. November 2008

Karin Weichert


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2009

S. 86