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Die Abgeordnetenversammlung
der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat die Satzung
der KVSH vom 8. November 2006 in der Fassung vom 10. September 2008 geändert.
Die Änderungen treten am Tage nach der Veröffentlichung im Schleswig-Holsteinischen
Ärzteblatt in Kraft.
Änderung der Satzung der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein vom 5. November 2008
Die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
hat in ihrer Sitzung am 5. November 2008 mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit
die Satzung geändert und folgende Neufassung des § 12 beschlossen:
§ 12
Beirat
- Der Beirat nimmt
als (ständiges) Gremium der Abgeordnetenversammlung außerhalb
ihrer Sitzungen die Kompetenzen der Abgeordnetenversammlung, insbesondere
deren gesetzliche Aufgaben der Vorstandsüberwachung und der Vertretung
der Körperschaft gegenüber dem Vorstand wahr und steht darüber
hinaus dem Vorsitzenden der Abgeordnetenversammlung bei dessen
Aufgabenwahrnehmung auf Anforderung zur Verfügung.
- Der Beirat setzt
sich zusammen aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden
der Abgeordnetenversammlung sowie 3 weiteren Abgeordneten, die von der
Abgeordnetenversammlung aus ihrer Mitte gewählt werden. Im Beirat
müssen ein Psychologischer Psychotherapeut, ein Haus- und ein Facharzt
vertreten sein.
- Der Vorsitzende
der Abgeordnetenversammlung bzw. dessen Stellvertreter ist Vorsitzender
des Beirates.
- Die Mitglieder
des Beirates dürfen nicht zugleich Mitglied des Finanzausschusses
sein.
- Beirat und Vorstand
können weitere sachverständige Personen zu den Sitzungen hinzuziehen.
- Die Aufgabenwahrnehmung
durch den Beirat wird in einer der Abgeordnetenversammlung vorzulegenden
Geschäftsordnung festgelegt, die auch für den Vorstand verbindlich
ist.
- Die Mitglieder
des Beirates sind ehrenamtlich tätig. Reisekosten, Tage- und Sitzungsgelder
sowie sonstige Leistungen werden nach Maßgabe der geltenden Entschädigungsordnung
gewährt.
Die vorstehenden Satzungsänderungen
werden hiermit ausgefertigt und sind nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung
bekannt zu machen.
Bad Segeberg, den 10. November 2008
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Dr. med. Jochen-Michael Schäfer
- Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung -
Ministerium für
Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
Az.: VIII 211-424.940-004
Die vorstehende Satzungsneufassung der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein mit den von der Abgeordnetenversammlung am 05. November
2008 beschlossenen Änderungen wird gemäß § 81 Absatz
1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch genehmigt.
Kiel, den 27. November 2008
Karin Weichert
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2009
S. 86
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