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Symposium zum Transplantationsrecht
12.-13.11.2008 in Berlin
Großer Harmonisierungsbedarf
Thomas Küchler
Muss das Transplantationsgesetz in Deutschland im Ganzen oder in Teilen
novelliert werden - unter dieser Fragestellung folgten am 12. und 13.
November gut 200 Experten der Einladung der Bundesärztekammer ins
Langenbeck-Virchow-Haus in Berlin. Zwei Tage lang wurde anhand von pointierten
Referaten diskutiert und gestritten.
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| Prof. Dr. phil.
Thomas Küchler (Foto: UK S-H) |
Die Erfolge sowie
die Probleme der Transplantationsmedizin in Deutschland sind vielfältig.
Darüber waren sich alle Beteiligten einig. Es wäre sicherlich
zu hart formuliert, würde man sagen, dass sich damit auch die Einigkeit
erschöpft, doch dem Außenstehenden, dem Nicht-Fachmann/-frau
wird sich dieser Eindruck aufgedrängt haben, wenn er dem Symposium
über die gesamte Zeit zugehört hat: Organmangel, Lebendspende
in den verschiedenen Modalitäten, überkommene Strukturen, Qualitätssicherung,
Fragen der Allokationsgerechtigkeit, strafrechtliche Relevanz bei Allokationsverstößen,
rescue allocation, Transplantation bei ausländischen
Patienten, das alles ergab einen Themenkatalog mit enormem Diskussionsbedarf.
Es ist dabei der Veranstaltung und ihren Teilnehmern hoch anzurechnen,
dass all diese strittigen Themen vor einem immer präsenten Hintergrund
ethischer Grundpositionen behandelt wurden. Und hier ist festzuhalten,
dass keineswegs immer nur Positionen aus der utilitaristischen Ethik,
die ja den Transplantationsmedizinern quasi von Natur aus näher liegen,
eingenommen wurden. Am deutlichsten wurde die deontologische Position
im Abschlussreferat von E. Nagel (die ärztliche Perspektive),
dem es auf diese Weise gelang, nach zweitägiger intensiver Diskussion
von Einzelfragen wieder den Blick auf das große Ganze zu richten.
Nach der Begrüßung durch den Ehrenpräsidenten der Bundesärztekammer,
Prof. Dr. Dr. h. c.
Karsten Vilmar, erfolgte eine erste Bestandsaufnahme aus Sicht eines
Transplantationsmediziners (U. Heemann), die bereits eindrucksvoll
den nachfolgenden Diskussionsbedarf skizzierte. T. Gutmann schloss sich
an, indem er deutlich machte, dass eine Neuausrichtung des Transplantationsrechts
durchaus auch - aus gesetzgeberischer Sicht - als Kontinuität gesehen
werden kann. Der engagierte Beitrag H. Körners (Staatssekretär
im schleswig-holsteinischen Sozial- und Gesundheitsministerium) lieferte
letztlich das Motto der Veranstaltung: Nicht nur in Institutionellen
Fragen - die Perspektive der Länder besteht ein großer
Harmonisierungsbedarf, will man wirklich zu einheitlichen Durchführungspraxis
in Deutschland, vielleicht sogar innerhalb der EU kommen. Festgestellt
werden musste allerdings auch, dass es in vielen Feldern (als Beispiel
sei der Gesamtbereich Lebendspende hier genannt) nur sehr
unzureichende empirische Datenlage gibt, auf der sich Richtlinien aufbauen
lassen. Dies ließe sich durch Maßnahmen der Qualitätssicherung,
wie sie von der BQS in der Transplantationsmedizin initiiert wurden, nachhaltig
verbessern, so S. Bungard in seinem Beitrag Qualitätssicherung
und Datenflüsse in der Transplantationsmedizin. Hier war allerdings
zu bedauern, dass die BQS lediglich einen Theoretiker geschickt
hatte, der zu den vielfältigen technischen Problemen des Datentransfers
und den daraus resultierenden Fragen der Belastbarkeit der gesammelten
Daten wenig beitragen konnte.
Dies wurde auch deutlich am zweiten Tag, der mit Aspekten der Richtlinienerstellung
nach § 16 TPG (W. Höfling, H. Rosenau, R. Viebahn) begann.
Die speziellen Fragen der Organspende, denen der nächste Block gewidmet
war, konzentrierten sich auf zwei Hauptaspekte, nämlich den der Steigerung
der post-mortem-Organspende sowie auf Fragen im Bereich Lebendspende.
Die Krankenhausmeldepflicht und die Rolle des Transplantationsbeauftragten
wurde von S. Rosenberg vor dem Hintergrund kritisch beleuchtet, dass immer
noch nicht alle potenziellen Organspender auch schlussendlich als solche
gemeldet werden. Eher ablehnend wurde der Beitrag von A. Buyx diskutiert,
die Anreizsysteme zur Förderung der Spende vorstellte.
Hier überwiegt insgesamt die Sorge, dass durch welche Form von Incentives
auch immer das Tor zur Kommerzialisierung der Organspende aufgestoßen
wird. Breiten Raum nahm die Diskussion der Lebendspende, insbesondere
Cross-Over aus ärztlicher (P. Fornara) und juristischer (U.
Schroth) Perspektive ein. Der derzeitige Gesetzestext erlaubt die
Entnahme einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger
Organe ... zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten
Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere Personen,
die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig
nahestehen. Da sich inzwischen weitgehend die Erkenntnis durchgesetzt
hat, dass diese Formulierung nicht wirklich mit dem Gebot der absoluten
Freiwilligkeit der Organspende kompatibel ist - wirkliche Freiwilligkeit,
verbunden mit altruistischer Motivation ist letztlich nur beim Fehlen
o. g. Merkmale gegeben - bleiben die Fragen nach der Zulässigkeit
z. B. von Cross-Over-Spenden oder der anonymen Spende in der offenen Diskussion.
Da gleichzeitig konstatiert werden kann, dass das Gespenst des Organhandels,
den zu verhindern der ursprüngliche Gesetzestext zum wesentlichen
Gegenstand hatte, vielleicht doch weniger groß als befürchtet
sein könnte, ist wohl an dieser Stelle am ehesten damit zu rechnen,
dass es zu einer Novellierung des Gesetzestextes kommt. Dies gilt auch
für das Subsidiaritätsprinzip, dessen zweifelhafter Nutzen auch
noch einmal anhand der Kieler Erfahrungen mit der in der Öffentlichkeit
gerichtskundig falsch interpretierten Anwendung dieses Prinzips diskutiert
wurde.
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| Prof.
Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar (Foto: rat) |
Wie lässt sich sicherstellen,
dass die vorhandenen Organe auch gerecht verteilt werden, und
was bedeutet überhaupt Gerechtigkeit in diesem Fall, dies
war das Thema des 5. Blocks zu speziellen Allokationsfragen.
Die Notfall-Allokation (Vom Ausnahmefall zum Regelfall
- HU-Allokation - S. Augsberg), die Bevorzugung bestimmter Patientengruppen
- rescue allocation (P. Neuhaus), die durch das derzeitige MELD-System
im Bereich der Lebererkrankungen gefördert wird, und die Frage Was
tun bei Allokationsauffälligkeiten? (T. Verrel) bildeten die
Themen, die eben nicht nur auf nationaler, sondern nur auf europäischer
bzw. ET-Ebene gelöst werden können. Dies leitete über zur
Frage der Regelung für Non-Residents (D. Lautenschläger),
wobei einmal mehr deutlich wurde, dass die überwiegend akzeptierte
derzeitige Quotenregelung (z. B. fünf Prozent Ausländer)
nicht wirklich mit dem ärztlichen Auftrag vereinbar ist.
Schlussendlich wurden Implikationen und Optionen des europäischen Rechts
von A. Pannenbecker mit dem Schwerpunkt der zu erwartenden EU-Richtlinien
zur Transplantationsmedizin (Hauptbotschaft: Es werden Richtlinien bleiben,
die der nationale Gesetzgeber durchaus strenger fassen kann) dargestellt,
bevor - wie schon erwähnt - E. Nagel mit der ärztlichen
Perspektive in wohltuendster Weise wieder den eigentlichen Adressaten
dieser zweitägigen Diskussion, nämlich den Patienten, in den Mittelpunkt
rückte.
In der Zusammenfassung durch H. Lilie wurde noch einmal deutlich: Es besteht
ein erheblicher Harmonisierungsbedarf, nicht nur in Deutschland
zwischen allen an der Organtransplantation beteiligten Institutionen, sondern
auch auf internationaler (EU/ET) Ebene. Im Focus steht dabei vielleicht
nicht unbedingt eine komplette Novellierung des Transplantationsrechts,
dafür aber um so mehr die Überprüfung der sich aus dem Gesetzestext
ableitenden Richtlinien und Ausführungsbestimmungen, die wiederum dringendst
auf die Generierung belastbarer empirischer Daten angewiesen ist.
Fazit: Eine für alle Beteiligten gleichermaßen bereichernde wie
anstrengende Veranstaltung, die über das zu erwartende gut, dass
wir drüber gesprochen haben deutlich hinausging. Man darf gespannt
sein auf die vollständige Veröffentlichung aller Tagungsbeiträge,
die allerdings wohl erst Anfang 2009 zu erwarten ist.
Prof. Dr. phil. Thomas Küchler, Referenzzentrum Lebensqualität
an der Klinik für Allgemeine Chirurgie und Thoraxchirurgie, UK S-H,
Campus Kiel, Arnold-Heller-Str. 7, 24105 Kiel |

Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2009
S. 62, 63
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