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Medizin und Wissenschaft

Symposium zum Transplantationsrecht 12.-13.11.2008 in Berlin
Großer Harmonisierungsbedarf
Thomas Küchler

Muss das Transplantationsgesetz in Deutschland im Ganzen oder in Teilen novelliert werden - unter dieser Fragestellung folgten am 12. und 13. November gut 200 Experten der Einladung der Bundesärztekammer ins Langenbeck-Virchow-Haus in Berlin. Zwei Tage lang wurde anhand von pointierten Referaten diskutiert und gestritten.

Prof. Dr. phil. Thomas Küchler (Foto: UK S-H)

Die Erfolge sowie die Probleme der Transplantationsmedizin in Deutschland sind vielfältig. Darüber waren sich alle Beteiligten einig. Es wäre sicherlich zu hart formuliert, würde man sagen, dass sich damit auch die Einigkeit erschöpft, doch dem Außenstehenden, dem Nicht-Fachmann/-frau wird sich dieser Eindruck aufgedrängt haben, wenn er dem Symposium über die gesamte Zeit zugehört hat: Organmangel, Lebendspende in den verschiedenen Modalitäten, überkommene Strukturen, Qualitätssicherung, Fragen der Allokationsgerechtigkeit, strafrechtliche Relevanz bei Allokationsverstößen, „rescue allocation“, Transplantation bei ausländischen Patienten, das alles ergab einen Themenkatalog mit enormem Diskussionsbedarf. Es ist dabei der Veranstaltung und ihren Teilnehmern hoch anzurechnen, dass all diese strittigen Themen vor einem immer präsenten Hintergrund ethischer Grundpositionen behandelt wurden. Und hier ist festzuhalten, dass keineswegs immer nur Positionen aus der utilitaristischen Ethik, die ja den Transplantationsmedizinern quasi von Natur aus näher liegen, eingenommen wurden. Am deutlichsten wurde die deontologische Position im Abschlussreferat von E. Nagel („die ärztliche Perspektive“), dem es auf diese Weise gelang, nach zweitägiger intensiver Diskussion von Einzelfragen wieder den Blick auf das große Ganze zu richten.

Nach der Begrüßung durch den Ehrenpräsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Dr. h. c.
Karsten Vilmar, erfolgte eine erste „Bestandsaufnahme aus Sicht eines Transplantationsmediziners“ (U. Heemann), die bereits eindrucksvoll den nachfolgenden Diskussionsbedarf skizzierte. T. Gutmann schloss sich an, indem er deutlich machte, dass eine „Neuausrichtung des Transplantationsrechts“ durchaus auch - aus gesetzgeberischer Sicht - als Kontinuität gesehen werden kann. Der engagierte Beitrag H. Körners (Staatssekretär im schleswig-holsteinischen Sozial- und Gesundheitsministerium) lieferte letztlich das Motto der Veranstaltung: Nicht nur in „Institutionellen Fragen - die Perspektive der Länder“ besteht ein großer Harmonisierungsbedarf, will man wirklich zu einheitlichen Durchführungspraxis in Deutschland, vielleicht sogar innerhalb der EU kommen. Festgestellt werden musste allerdings auch, dass es in vielen Feldern (als Beispiel sei der Gesamtbereich „Lebendspende“ hier genannt) nur sehr unzureichende empirische Datenlage gibt, auf der sich Richtlinien aufbauen lassen. Dies ließe sich durch Maßnahmen der Qualitätssicherung, wie sie von der BQS in der Transplantationsmedizin initiiert wurden, nachhaltig verbessern, so S. Bungard in seinem Beitrag „Qualitätssicherung und Datenflüsse in der Transplantationsmedizin“. Hier war allerdings zu bedauern, dass die BQS lediglich einen „Theoretiker“ geschickt hatte, der zu den vielfältigen technischen Problemen des Datentransfers und den daraus resultierenden Fragen der Belastbarkeit der gesammelten Daten wenig beitragen konnte.

Dies wurde auch deutlich am zweiten Tag, der mit „Aspekten der Richtlinienerstellung nach § 16 TPG“ (W. Höfling, H. Rosenau, R. Viebahn) begann. Die speziellen Fragen der Organspende, denen der nächste Block gewidmet war, konzentrierten sich auf zwei Hauptaspekte, nämlich den der Steigerung der post-mortem-Organspende sowie auf Fragen im Bereich Lebendspende. Die „Krankenhausmeldepflicht und die Rolle des Transplantationsbeauftragten“ wurde von S. Rosenberg vor dem Hintergrund kritisch beleuchtet, dass immer noch nicht alle potenziellen Organspender auch schlussendlich als solche gemeldet werden. Eher ablehnend wurde der Beitrag von A. Buyx diskutiert, die „Anreizsysteme zur Förderung der Spende“ vorstellte. Hier überwiegt insgesamt die Sorge, dass durch welche Form von Incentives auch immer das Tor zur Kommerzialisierung der Organspende aufgestoßen wird. Breiten Raum nahm die Diskussion der „Lebendspende, insbesondere Cross-Over“ aus ärztlicher (P. Fornara) und juristischer (U. Schroth) Perspektive ein. Der derzeitige Gesetzestext erlaubt „die Entnahme einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger Organe ... zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“. Da sich inzwischen weitgehend die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass diese Formulierung nicht wirklich mit dem Gebot der absoluten Freiwilligkeit der Organspende kompatibel ist - wirkliche Freiwilligkeit, verbunden mit altruistischer Motivation ist letztlich nur beim Fehlen o. g. Merkmale gegeben - bleiben die Fragen nach der Zulässigkeit z. B. von Cross-Over-Spenden oder der anonymen Spende in der offenen Diskussion. Da gleichzeitig konstatiert werden kann, dass das Gespenst des Organhandels, den zu verhindern der ursprüngliche Gesetzestext zum wesentlichen Gegenstand hatte, vielleicht doch weniger groß als befürchtet sein könnte, ist wohl an dieser Stelle am ehesten damit zu rechnen, dass es zu einer Novellierung des Gesetzestextes kommt. Dies gilt auch für das Subsidiaritätsprinzip, dessen zweifelhafter Nutzen auch noch einmal anhand der „Kieler Erfahrungen“ mit der in der Öffentlichkeit gerichtskundig falsch interpretierten Anwendung dieses Prinzips diskutiert wurde.

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar (Foto: rat)
Wie lässt sich sicherstellen, dass die vorhandenen Organe auch „gerecht“ verteilt werden, und was bedeutet überhaupt „Gerechtigkeit“ in diesem Fall, dies war das Thema des 5. Blocks zu „speziellen Allokationsfragen“. Die „Notfall-Allokation“ („Vom Ausnahmefall zum Regelfall - HU-Allokation“ - S. Augsberg), die „Bevorzugung bestimmter Patientengruppen - rescue allocation“ (P. Neuhaus), die durch das derzeitige MELD-System im Bereich der Lebererkrankungen gefördert wird, und die Frage „Was tun bei Allokationsauffälligkeiten?“ (T. Verrel) bildeten die Themen, die eben nicht nur auf nationaler, sondern nur auf europäischer bzw. ET-Ebene gelöst werden können. Dies leitete über zur Frage der „Regelung für Non-Residents“ (D. Lautenschläger), wobei einmal mehr deutlich wurde, dass die überwiegend akzeptierte derzeitige „Quotenregelung“ (z. B. fünf Prozent Ausländer) nicht wirklich mit dem ärztlichen Auftrag vereinbar ist.

Schlussendlich wurden Implikationen und Optionen des europäischen Rechts von A. Pannenbecker mit dem Schwerpunkt der zu erwartenden EU-Richtlinien zur Transplantationsmedizin (Hauptbotschaft: Es werden Richtlinien bleiben, die der nationale Gesetzgeber durchaus strenger fassen kann) dargestellt, bevor - wie schon erwähnt - E. Nagel mit der „ärztlichen Perspektive“ in wohltuendster Weise wieder den eigentlichen Adressaten dieser zweitägigen Diskussion, nämlich den Patienten, in den Mittelpunkt rückte.

In der Zusammenfassung durch H. Lilie wurde noch einmal deutlich: Es besteht ein erheblicher „Harmonisierungsbedarf“, nicht nur in Deutschland zwischen allen an der Organtransplantation beteiligten Institutionen, sondern auch auf internationaler (EU/ET) Ebene. Im Focus steht dabei vielleicht nicht unbedingt eine komplette Novellierung des Transplantationsrechts, dafür aber um so mehr die Überprüfung der sich aus dem Gesetzestext ableitenden Richtlinien und Ausführungsbestimmungen, die wiederum dringendst auf die Generierung belastbarer empirischer Daten angewiesen ist.

Fazit: Eine für alle Beteiligten gleichermaßen bereichernde wie anstrengende Veranstaltung, die über das zu erwartende „gut, dass wir drüber gesprochen haben“ deutlich hinausging. Man darf gespannt sein auf die vollständige Veröffentlichung aller Tagungsbeiträge, die allerdings wohl erst Anfang 2009 zu erwarten ist.

Prof. Dr. phil. Thomas Küchler, Referenzzentrum Lebensqualität an der Klinik für Allgemeine Chirurgie und Thoraxchirurgie, UK S-H, Campus Kiel, Arnold-Heller-Str. 7, 24105 Kiel


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2009

S. 62, 63