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Rehabilitation
bei HIV-infizierten Patienten
Karsten Johnsen, Klaus-Dieter Kolenda
Unter Rehabilitation versteht man eine umfassende Betreuung von Patienten
mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung mit dem Ziel der körperlichen
und geistig-seelischen Stabilisierung und der beruflichen und sozialen
Wiedereingliederung. Auch die HIV-Infektion ist eine chronische Krankheit,
die trotz der Erfolge der antiretroviralen Therapie der letzten Jahre
auch weiterhin nicht heilbar ist. Deshalb ist auch bei dieser Patientengruppe
eine Rehabilitationsbehandlung wichtig. Wir haben in der Ostseeklinik
Schönberg-Holm, eine internistisch-orthopädische Rehabilitationsklinik,
im Rahmen von stationären Rehabilitationsbehandlungen seit 1990 ca.
2 000 HIV-infizierte Patienten aller klinischen Stadien betreut. Über
das zugrunde liegende Reha-Programm und die Ergebnisse der sozialmedizinischen
Betreuung bei dieser Patientengruppe soll hier kurz berichtet werden.
Eine ausführliche Darstellung ist 2006 in der Fachzeitschrift Die
Rehabilitation erschienen1.
Stationäre Rehabilitationsbehandlung
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| Tab.
1: HIV-Patienten in Europa - Vergleich des Schweregrades der Erkrankung
1994 und 2002 (aus 4) |
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Im Rahmen von Anschlussheilbehandlungen
(AHB) bzw. Anschlussrehabilitationen (AR) und allgemeinen Rehabilitationsbehandlungen,
bei denen die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzlichen Krankenkassen
Kostenträger sind, führen wir in unserer Klinik Rehabilitationsbehandlungen
bei den in Tabelle 2 aufgeführten Indikationen durch. Nach unseren
Erfahrungen ist der bei weitem häufigste Aufnahmegrund ein psychophysischer
Erschöpfungszustand (über 70 Prozent). AIDS-definierende Erkrankungen
spielen als Aufnahmegrund in der HAART-Ära eine eher untergeordnete
Rolle (rund zehn Prozent), obwohl bei ca. 40 Prozent aller Patienten eine
AIDS-Diagnose besteht5.
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Tab.
2: Indikationen für eine Rehabilitationsbehandlung von HIV-infizierten
Patienten in der Ostseeklinik Schönberg-Holm |
Bei Patienten mit
einer psychophysischen Erschöpfung und bei Patienten mit Begleiterkrankungen
wie einem degenerativ bedingten Wirbelsäulensyndrom oder einem Asthma
bronchiale handelt es sich meist um allgemeine Rehabilitationsbehandlungen,
während Patienten mit Zustand nach Pneumocystispneumonie (PCP), einer
akuten Tuberkulose oder einem Zustand nach Herzinfarkt im Rahmen von Anschlussheilbehandlungen
bzw. Anschlussrehabilitationen eingewiesen werden. Kontraindikationen
für eine stationäre Rehabilitationsbehandlung sind akute, stationär
behandlungsbedürftige HIV-bedingte Erkrankungen der Kategorie B und
C und schwere (auch reaktive) Depressionen. Patienten, die dauernd pflegebedürftig
sind, können wir ebenso wenig betreuen wie solche ohne ausreichende
Mitwirkung.
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| Tab.
3: Rehabilitationsziele bei HIV-infizierten Patienten |
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Programm und Ziele
der Rehabilitation
Um die in Tabelle 3 aufgeführten Reha-Ziele (Richtziele) zu erreichen,
hat sich das im Folgenden dargestellte Reha-Programm bewährt (Tab.
4). Hinsichtlich der durchgeführten Diagnostik stehen Maßnahmen
auf internistischem und orthopädischem Fachgebiet im Vordergrund.
Eine spezielle immunologische HIV-Diagnostik erfolgt nur in Absprache
mit dem Patienten und der betreuenden HIV-Ambulanz bzw. Schwerpunktpraxis.
Ziel ist die Einschätzung des Schweregrades der Erkrankung und die
Abklärung von Begleiterkrankungen, eine Belastbarkeitseinschätzung
und die Gewinnung von Kriterien für Behandlungsentscheidungen und
für die sozialmedizinische Beurteilung.
Die von der HIV-Ambulanz/Schwerpunktpraxis eingeleitete antiretrovirale
medikamentöse Therapie wird weitergeführt und positiv unterstützt.
Da eine schlechte Compliance ein wesentlicher, wahrscheinlich sogar der
wichtigste Faktor für die Resistenzentwicklung und damit das Versagen
antiretroviraler Therapien ist, bemühen wir uns ganz besonders um
eine Complianceförderung. Hierzu zählen mehrfache, ausführliche
Informationsgespräche mit den Patienten über die Folgen einer
unregelmäßigen Einnahme der antiretroviralen Medikamente bzw.
die Mechanismen und Risiken der Resistenzentwicklung, aber auch Gespräche
über praktische Probleme wie Einnahmemodalitäten, Nebenwirkungs-Management
und mögliche Wechselwirkungen. Ziel ist die Sicherstellung der Wirksamkeit
der antiretroviralen Therapie und damit die Stabilisierung der Erkrankung.
Dies gilt insbesondere bei HIV-assoziierten Erkrankungen, für die
außer der antiretroviralen Therapie keine spezifische Therapie existiert,
wie zum Beispiel der HIV-Enzephalopathie.
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Tab.
4: Ein Reha-Programm für HIV-infizierte Patienten |
Zu der gesunden Lebensweise,
die wir den HIV-Patienten vermitteln, gehört eine Krankengymnastik
sowie eine moderate Sport- und Bewegungstherapie. Hierdurch können
die krankheitsbedingten neurologischen Beeinträchtigungen und auch
die Folgen der medikamentösen Therapie gemindert werden. Die Patienten
werden je nach individueller Belastbarkeit in vier unterschiedliche Therapiegruppen
eingeteilt. Sie reichen von der Hockergruppengymnastik bis zur Trainingsgruppenbelastung
entsprechend einer Belastbarkeit von über ein Watt/kg Körpergewicht.
Falls erforderlich, erfolgt eine individuelle Einzeltherapie. Ergänzt
wird dies häufig durch eine Rückenschule bzw. auch eine Wirbelsäulengymnastik.
Diese Anwendungen werden unterstützt durch die bei HIV-Patienten
häufig sehr beliebte medizinische Trainingstherapie. Dabei wird ein
entsprechender Muskelaufbau gefördert und die Beweglichkeit gesteigert.
Außerdem bestehen die Möglichkeit zu Übungen zur Körperwahrnehmung
bzw. Tai Chi/Qigong.
Falls erforderlich, werden auch zusätzliche balneo-physikalische
Anwendungen durchgeführt, z. B. klassische Massagen oder Unterwassermassagen.
Eventuell erfolgt die Verordnung von individuellen Inhalationen mit dem
Pariboy, Wärmepackungen, Elektroanwendungen oder
Kneippschen Anwendungen. Ziel ist eine Verbesserung der Mobilität,
Schmerzreduzierung und Schmerzbefreiung bei Begleiterkrankungen und eine
psychovegetative Umstimmung. Bei Patienten mit einer Polyneuropathie hat
sich die Verordnung von zwei- und vier-Zellen-Bädern sehr bewährt.
Viele HIV-positive Patienten haben erhebliche Schwierigkeiten mit der
Krankheitsverarbeitung. Speziell für diese Patienten wird eine psychologische
Betreuung in Form einer von Psychologen geleiteten Gesprächsgruppe
angeboten. Im Austausch mit anderen Betroffenen sind häufige Themen:
das Offenlegen der Erkrankung (Outen), der Umgang mit der Familie, dem
Partner, den Freunden oder im Beruf sowie Berührungsängste im
Umgang mit anderen Mitmenschen und der Umgang mit Stigmatisierung und
Diskriminierung. Weitere Themen sind Ängste und Depressivität,
die gegebenenfalls auch in psychotherapeutischen Einzelgesprächen
bearbeitet werden. Unterstützt werden diese Maßnahmen durch
ein Entspannungstraining wie Autogenes Training oder Progressive Muskelentspannung
oder ein Stressbewältigungstraining. Ziel ist der bessere Umgang
mit der Erkrankung und die Hilfe zur Krankheitsbewältigung sowie
eine Entspannung und Stressbewältigung zu erreichen. Eventuell vermitteln
wir auch eine ambulante Psychotherapie im Rahmen der Nachsorge. Außerdem
wird allen rauchenden HIV-Patienten die Teilnahme an einem Nichtrauchertraining
angeboten. Wir bemühen uns besonders darum, die Patienten von der
Notwendigkeit einer Nikotinkarenz zu überzeugen, da es Hinweise für
ein gehäuftes Auftreten von Lungenkrebs bei rauchenden HIV-Infizierten
gibt6,7.
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| Tab.
5: Empfehlungen für HIV-infizierte Patienten |
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Bei der Ernährungsberatung
von HIV-Patienten müssen einige Besonderheiten zwingend beachtet
werden. Die Patienten werden über besondere Hygieneregeln aufgeklärt.
Es wird auf die Infektionsgefahr durch Lebensmittel, die üblicherweise
auch roh verzehrt werden, hingewiesen wie z. B. Hackfleisch, Eier, Rohmilchprodukte
oder Austern. Den Patienten wird eine kalorisch ausreichende, fettreduzierte
Mischkost angeboten, die reich an Gemüse und Obst ist. Häufig
kommt auch eine modifizierte Ernährung mit weniger tierischen und
mehr pflanzlichen Fetten bzw. Fetten aus Fisch in Frage, z. B. für
Patienten mit einer Lipodystrophie oder einem metabolischen Syndrom. In
der Regel wird auf das Anstreben einer Gewichtsreduktion verzichtet. Bei
einem Untergewicht bzw. beim Wasting-Syndrom, das in den letzten Jahren
unter der HAART sehr viel seltener geworden ist, wird eine hyperkalorische
Vollkost zur Gewichtszunahme verordnet. Die Betroffenen werden geschult,
wie die Nahrung durch hochwertige pflanzliche Fette bzw. Maltodextrin
angereichert werden kann, gegebenenfalls lernen die Patienten eine energie-
und nährstoffdefinierte Zusatznahrung kennen (Astronautenkost) sowie
energiereiche Snacks und Mixgetränke als Zwischenmahlzeiten. Die
häufig bestehenden Diarrhoen können durch eine stuhlregulierende
Ernährungsumstellung günstig beeinflusst werden. Bewährt
hat sich eine leichte verdauliche Kost mit einem hohen Anteil an wasserlöslichen
Ballaststoffen. Diese sind in Beerenfrüchten, in Haferflocken sowie
in Flohsamen (plantago-ovata Samen) enthalten. Die Ernährungsberatung
bezieht sich auch auf mögliche Wechselwirkungen bei einigen Lebensmitteln
oder auch Zusatzstoffen mit der medikamentösen Therapie. So ist z.
B. Echinacin oder Johanniskraut nicht zu empfehlen oder auch bei einigen
Medikamenten Grapefruitsaft.
Weiterhin versuchen wir, unseren HIV-infizierten Patienten möglichst
viele Informationen über die Erkrankung zu geben. Da es Hinweise
gibt, dass der Krankheitsverlauf der HIV-Infektion bei einer gesundheitsförderlichen
Lebensweise günstiger ist, versuchen wir, unsere HIV-Patienten dafür
so weit wie möglich zu gewinnen. Die individuelle Beratung der Patienten
hinsichtlich der erforderlichen Veränderungen des Lebensstils wird
ergänzt durch die Empfehlungen für HIV-infizierte Patienten
(Tab. 5). Weiterhin haben die Patienten die Möglichkeit, an einer
Selbsthilfegruppe teilzunehmen und die AIDS-Hilfe Kiel zu kontaktieren.
Ziel ist ein besserer Umgang mit der Krankheit.
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Abb.
1: Das bio-psycho-soziale Modell (Krankheitsfolgemodell) der ICF11 |
Schließlich
erfolgt bei allen Patienten eine sozialmedizinische Beurteilung und Beratung
in beruflicher und sozialer Hinsicht. Bei den Patienten, die sich noch
im Berufsleben befinden oder altersmäßig dafür infrage
kommen, und das ist die große Mehrzahl, steht dabei die berufliche
Leistungsbeurteilung im Vordergrund (siehe unten). Wenn berufsfördernde
Maßnahmen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) vonseiten der
Rentenversicherungen in Betracht zu ziehen sind1,3,9, werden die Patienten
einem Reha-Berater vorgestellt, der regelmäßig die Klinik besucht.
Aber es geht auch um Informationen und Aufklärung über das Schwerbehindertengesetz
und um Beratung hinsichtlich des Grades der Behinderung (GdB), außerdem
um Beratungen in partnerschaftlicher und sozialer Hinsicht. Bei der sozialen
Beratung unserer HIV-Patienten ist auch das sehr informative Buch von
H. Exner-Freisfeld hilfreich10. Ziel ist die Erhaltung der beruflichen
Leistungsfähigkeit sowie die bestmögliche Stabilisierung im
familiären und sozialen Umfeld.
Sozialmedizinische Beurteilung
Nach dem bio-psycho-sozialen Krankheitsmodell ist nicht die Diagnose,
sondern Art und Umfang der Symptomatik sowie deren Auswirkungen auf die
Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben entscheidend für die sozialmedizinische
Beurteilung bzw. die Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit.
In diesem Zusammenhang sind verschiedene Dimensionen der ICF (Internationale
Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
der WHO) aus dem Jahre 2001 zu beachten11. Die Erkrankung und ihre Folgesymptomatik
wird dabei als Ergebnis sich wechselseitig beeinflussender somatischer,
psychischer und sozialer Einflussfaktoren verstanden. Ein zentraler Bestandteil
der ICF sind die Kategorien funktionale Gesundheit (Funktionsfähigkeit)
und Behinderung (Abb. 1). In einer Behinderung spiegelt sich die negative
Wechselwirkung zwischen einer Person und einem Gesundheitsproblem und
ihren Kontextfaktoren (Umweltfaktoren, personenbezogene Faktoren). Für
den Bereich der Rehabilitation ist wesentlich, inwieweit Menschen mit
Beeinträchtigungen ihrer Funktionsfähigkeit auch an der Teilhabe
an Lebensbereichen behindert sind.
Die HIV-Infektion manifestiert sich auf der Ebene von Funktionen und Strukturen
des menschlichen Organismus, z. B. in Form einer allgemeinen körperlichen
Schwäche und Abgeschlagenheit, verbunden mit Gewichtsverlust und
chronischen Diarrhoen. Auch können Depressivität und Angstzustände
im Rahmen der Krankheitsverarbeitung auftreten. Darüber hinaus können
viele Funktionen und Strukturen des menschlichen Organismus durch die
HIV-Infektion selbst, durch die medikamentöse Therapie oder durch
Folgeerkrankungen beeinträchtigt sein. Dazu gehören Störungen
von mentalen Funktionen (Gedächtnis, Denken, höhere kognitive
Funktion), z. B. im Rahmen einer HIV-Enzephalopathie. Auch können
Funktionen des Sehens und des vestibulären Systems, z. B. bei Cytomegalie-Virus
(CMV) und Herpes-zoster-Erkrankungen oder zerebraler Toxoplasmose, gestört
sein. Nicht selten sind Störungen der Herzfunktion (Kardiomyopathie,
pulmonaler Hypertonus), Störungen der Atemfunktion, z. B. nach einer
Pneumocystispneumonie, Störungen des blutbildenden Systems oder gastrointestinale
Probleme (Blähungen, Druckgefühl, Schmerzen und Diarrhoen) festzustellen.
Auf der Ebene der Tätigkeiten (Aktivitäten) einer Person wird
das Ausmaß der bestehenden Funktionsstörungen bzw. Aktivitätseinschränkungen
beschrieben. Bei Patienten mit einer HIV-Infektion können sich Einschränkungen
der Aktivitäten ergeben, z. B. im Bereich der körperlichen Belastungsfähigkeit
(Tragen, Bewegen und Handhaben von Gegenständen, Ausdauer, Selbstversorgung),
bei der Fortbewegung (Gehstrecke, Treppensteigen, Bergangehen, Wegefähigkeit),
auf der Ebene der komplexen Aufgabenbewältigung am Arbeitsplatz (Umgang
mit Stress, Zeitdruck, psychischen Anforderungen und Verantwortung) oder
im Bereich der Krankheitsverarbeitung (fehlende Akzeptanz der Erkrankung).
Die soziale Beeinträchtigung, die aus einer HIV-Infektion resultieren
kann, wird in der ICF mit der Beeinträchtigung an der Teilhabe (Partizipation)
an Lebensbereichen dargestellt. Hier können Störungen zu beruflichem
Abstieg, Arbeitsplatzverlust, interpersoneller und sozialer Isolierung
und Stigmatisierung führen, z. B. durch ein Kaposi-Sarkom oder eine
Lipodystrophie.
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| Tab.
6: Tätigkeitsbezogene Belastungsfaktoren, die bei der beruflichen
Leistungsbeurteilung zu beachten sind |
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Berufliche Leistungsbeurteilung
Bei der Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit werden die
festgestellten Funktionsstörungen, Aktivitätseinschränkungen
und Teilhabestörungen mit den tätigkeitsbezogenen Belastungsfaktoren
(Tab. 6) abgeglichen3.
Die individuelle Belastbarkeit kann in körperlicher Hinsicht durch
die ergometrische Belastbarkeit überprüft werden, wobei sich
aus der ergometrischen Maximalleistung die Dauerbelastbarkeit ableiten
lässt, die ca. 50-70 Prozent der ermittelten symptomlimierten ergometrischen
Belastbarkeit entspricht. Gerade bei Patienten mit einer HIV-Infektion
muss immer auch die psychische Belastbarkeit bei der Beurteilung der beruflichen
Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Depressivität,
Ängste und ein gestörtes Selbstvertrauen sind im Krankheitsverlauf
für viele Patienten von großer Bedeutung. Das individuelle
Ausmaß der psychischen Belastung ist abhängig von den subjektiv
empfundenen psychosozialen Stressfaktoren und den Bewältigungsmechanismen,
(Coping). Falls psychische Belastungsfaktoren im Vordergrund stehen, kann
eine zusätzliche nervenärztliche Begutachtung erforderlich sein.
Bei Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Grundlage
für die Entscheidung, ob einem Patienten eine volle oder teilweise
Erwerbsminderungsrente zuerkannt wird12. Im ersten Schritt geht es um
die Beantwortung der Frage, ob die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit
noch vollschichtig (mehr als sechs Stunden) zumutbar ist oder ob Abstriche
in zeitlicher Hinsicht zu machen sind. Weiterhin ist im Hinblick auf den
allgemeinen Arbeitmarkt ein positives und negatives Leistungsbild des
vorhandenen Leistungsvermögens zu erstellen. In positiver Hinsicht
muss dabei die körperliche Arbeitsschwere, die Arbeitshaltung (Stehen,
Sitzen, Wechselrhythmus) und die Arbeitsorganisation (Tagesschicht, Früh-/Spätschicht,
Nachtschicht), die zugemutet werden kann, beurteilt werden. In negativer
Hinsicht geht es um eine präzise Beschreibung der vorhandenen Einschränkungen.
Schließlich muss der zeitliche Umfang, in dem eine Tätigkeit
entsprechend des positiven oder negativen Leistungsbildes ausgeübt
werden kann, angegeben werden.
Aufgrund der Erfolge durch HAART ist bei HIV-infizierten Patienten heute
das Stadium der Erkrankung (Kategorie A, B oder C nach der CDC-Klassifikation)
für die berufliche Leistungsbeurteilung nicht mehr allein ausschlaggebend,
wie das in der Prä-HAART-Ära der Fall war2. HAART hat zudem
einen deutlichen Einfluss auf die Ergebnisse der Leistungsbeurteilung
der Patienten, wie weiter unten dargestellt ist.
Im Krankheitsstadium A und B werden die Patienten zwar zeitweise arbeitsunfähig,
die berufliche Leistungsfähigkeit wird aber in der Regel für
leichte und mittelschwere Arbeiten nicht beeinträchtigt sein. Ausnahmen
bilden z. B. eine ausgeprägte Lipodystrophie unter antiretroviraler
Therapie, die zu einer erheblichen Stigmatisierung des Patienten führen
kann, außerdem eine schwere periphere Polyneuropathie oder eine
schwergradige Depressivität oder Angsterkrankung. Auch bei Vorliegen
einer AIDS-Erkrankung (Kategorie C nach CDC) wird in vielen Fällen
durch HAART die vollschichtige berufliche Leistungsfähigkeit für
leichte Arbeiten lange Zeit erhalten bleiben. Das kann z. B. für
Patienten mit durchgemachter PCP ebenso gelten wie nach cerebraler Toxoplasmose
oder Soorösophagitis. Dagegen wird bei Vorliegen einer HIV-Enzephalopathie,
eines Wasting-Syndroms oder einer progressiven multifokalen Leukenzephalopathie
(PML) das berufliche Leistungsvermögen meist aufgehoben sein.
In einer vorliegenden Auswertung der Ergebnisse der beruflichen Leistungsbeurteilung
von 825 Patienten aus den Jahren 1995 bis 2004 ergab sich, dass in den
letzten Jahren der Anteil der Patienten, die ihre letzte berufliche Tätigkeit
voll ausüben konnten, von 54 Prozent (1995-1997) auf 70 Prozent (2001-2004)
angestiegen war5. Sieben Prozent der Patienten konnten die letzte berufliche
Tätigkeit immerhin noch halbschichtig ausüben, sodass für
sie eine halbe Erwerbsminderungsrente beantragt werden konnte. Nur 22
Prozent der Patienten wurden so beurteilt, dass die letzte Tätigkeit
weniger als drei Stunden möglich war. Seit 2001 werden ca. 90 Prozent
der Patienten so eingeschätzt, dass zumindest noch leichte Arbeiten
möglich sind. Der Anteil der Patienten mit aufgehobenem Leistungsvermögen
und damit Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente ist folglich
deutlich gesunken. Er sank von 25 Prozent (1995-1997) auf zehn Prozent
(2001-2004) der Patienten. Bei 90 Prozent der HIV-infizierten Patienten,
die in unserer Klinik eine Rehabilitationsbehandlung durchführten
und unter denen sich mehr als die Hälfte im AIDS-Stadium befanden,
war die berufliche Leistungsfähigkeit entweder voll oder teilweise
erhalten.
Schlussfolgerungen
Die zentrale Aufgabe der Rehabilitation ist nach der ICF die Wiederherstellung
oder wesentliche Besserung der Funktionsfähigkeit einer Person, insbesondere
auf der Ebene ihrer Aktivitäten,
d. h. ihrer Leistungsfähigkeit und Leistung11. Bei einer bedrohten
oder eingeschränkten Teilhabe, oft in nahezu allen Lebensbereichen,
hat die Rehabilitation eine entscheidende Aufgabe. Die frühzeitige
und nahtlose Rehabilitation von Behinderten oder von Behinderung bedrohten
Menschen, einschließlich chronisch Kranker, erhöht die Chancen
einer umfassenden Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft.
Deshalb sollte eine stationäre Rehabilitationsbehandlung bei HIV-Patienten
in allen Krankheitsstadien grundsätzlich in Erwägung gezogen
werden. Die Aussage, wonach Rehabilitationsleistungen bei Patienten mit
einer AIDS-Erkrankung wegen fehlender Erfolgsaussicht nicht in Betracht
zu ziehen sind, ist nicht mehr zeitgemäß13. Im Gegensatz zu
dieser Ansicht haben wir seit Jahren zeigen können, dass gerade bei
dieser Patientengruppe eine Rehabilitation sinnvoll ist, weil einer drohenden
Beeinträchtigung der Teilhabe, z. B. am Arbeitsleben, gezielt entgegengewirkt
werden kann.
In früheren Jahren wurden wegen der schlechten Prognose der HIV-Infektion
unbefristete Erwerbsminderungsrenten relativ großzügig bewilligt.
Nach unseren Erfahrungen hat sich die Situation in dieser Hinsicht durch
die Erfolge der HAART geändert. Viele Patienten mit einer fortgeschrittenen
HIV-Infektion sind in der Lage, ihre bisherige berufliche Tätigkeit
noch lange weiterzuführen, wenn sie die notwendige medizinische und
psychosoziale Unterstützung erhalten. Um diese zu gewährleisten,
ist eine stationäre Rehabilitationsbehandlung in einer geeigneten
Klinik sinnvoll und notwendig.
Für die Autoren: Dr. Karsten Johnsen, Ostseeklinik Schönberg-Holm,
An den Salzwiesen 1, 24217 Schönberg
Literatur:
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4. Mocroft A et al.
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9. Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (Hrsg). Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
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Aspekte der Versorgung. Frankfurt: VAS - Verlag Akademische Schriften,
2001
11. International
Classifikation of Functioning, Disability and Health - ICF. Genf: WHO,
2001/Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung
und Gesundheit (ICF). Köln: DIMDI, 2004 - verfügbar unter www.dimdi.de
12. Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (Hrsg). Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit. 29. Auflage Berlin,2004
13. Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (Hrsg). Sozialgesetzbuch VI - Gesetzliche Rentenversicherung,
Texte und Erläuterungen. 9. Auflage Berlin, 2003
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2009
S. 49-55
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