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Kammer-Info aktuell

Der öffentliche Gesundheitsdienst
Tarifverträge erschweren Besetzung freier Stellen
Peter Idel

Der ÖGD ist eine Organisation von Behörden und Fachinstitutionen auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Gemeinschaft und des Einzelnen dient. Der ÖGD ist sowohl Teil des öffentlichen Dienstes als auch Teil des Gesundheitswesens insgesamt.

Aufgaben des ÖGD

Innerhalb des arbeitsteilig organisierten Gesundheitswesens nimmt der ÖGD eigenständige Aufgaben wahr. Neben den klassischen Aufgaben des Gesundheitsschutzes, insbesondere der Prävention und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes (Boden-, Wasser-, Lufthygiene), der infektionshygienischen Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten und medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und des Verbraucherschutzes (Lebensmittelsicherheit) hat der ÖGD auch eine lange Tradition in der gesundheitlichen Fürsorge für Schwangere, Säuglinge, Kinder und psychisch kranke Menschen.

Neben Hausbesuchen bei Menschen, die wegen sozialer oder gesundheitlicher Einschränkungen hilfsbedürftig sind, stellt der ÖGD ein breites Repertoire an Unterstützungsmöglichkeiten wie zum Beispiel die Beratung, die Vermittlung von Diensten, das Anbieten direkter Hilfen oder die Koordinierung von Hilfsangeboten zur Verfügung.

Neue fachliche und konzeptionelle Schwerpunkte

Neue fachliche und konzeptionelle Schwerpunkte der Arbeit des ÖGD sind die zielgruppenspezifische Prävention und Gesundheitsförderung. Darüber hinaus hat der ÖGD insbesondere in den Kommunen eine analysierende, planende, koordinierende und evaluierende Auf- gabe in enger Abstimmung mit institutionellen Anbietern aber auch lokalen Initiativen und Selbsthilfeaktivitäten.
Ferner wurde in den vergangenen Jahren, ausgehend von internationalen Vorbildern, das Steuerungsinstrument der kommunalen Gesundheitsberichterstattung entwickelt und etabliert, die wiederum eine wichtige Beratungs- und Entscheidungsgrundlage für das effektive Arbeiten der Kommunalen Gesundheitskonferenzen ist.

Sicherstellung der Leistungsfähigkeit durch Arbeitgeber

Da die Dienstleistungen des ÖGD nicht nur dringend notwendig sind, sondern zunehmend auch an gesellschaftspolitischer Bedeutung - „Armut macht krank“ - gewinnen, sind die kommunalen Arbeitgeber, die die Mehrzahl der ÖGD-Ärzte beschäftigen, aufgefordert, nicht nur die erforderliche und kontinuierliche Qualifikation sowie Fortbildung der Beschäftigten sicherzustellen, sondern auch das neue flexible Tarifrecht des öffentlichen Dienstes zu nutzen, um den Anforderungen und Leistungen entsprechende Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Zwischenzeitlich wird es immer schwieriger im öffentlichen Gesundheitsdienst freie Stellen mit qualifizierten Fachärzten neu zu besetzen.

Hier sind insbesondere die Bereiche Kinder und Jugendärzte mit ihren präventiven Aufgaben, Sozialpsychiatrische Dienste einschließlich der Kriseninterventionen sowie die Hygiene und der gesundheitliche Umweltschutz einschließlich der Seuchenhygiene zu benennen. Zunehmend kommt die Versorgung von Randgruppen hinzu.


Darstellung der jetzigen Situation

Bis zum 30.09.2005 galt für alle angestellten Ärzte der BAT.

Mit Wirkung des neuen Tarifvertrages TVöD und TVöD-BT-K (vom 01.08.2006) gibt es Ärzte 1. und 2. Klasse.

Im öffentlichen Gesundheitsdienst in der Bundesrepublik sind derzeit ca. 3 500 Ärzte(innen) beschäftigt. Die Fluktuation, d. h. erforderliche Neubesetzung, pro Jahr beträgt ca. 200 Ärzte. Erforderlich sind Fachärzte mit besonderem Ausbildungsprofil. Diese erforderliche Neu- und bzw. Nachbesetzung ist zurzeit kaum möglich. Hauptgrund: Unterschiedliche Tarifverträge.
Wo liegen die Unterschiede?

Im öffentlichen Gesundheitsdienst werden erfahrene Ärzte(innen) benötigt.

Neben einer erforderlichen klassischen Ausbildungszeit von drei Jahren in einem Krankenhaus ist der Erwerb eines klinischen Facharztes wünschenswert.

Im zweiten Schritt erfolgt dann die Ausbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen (2. Facharztausbildung).

Je nach Verwendung und Arbeitsschwerpunkt wird erwartet, dass zusätzliche Schwerpunktweiterbildung erfolgt oder Zusatzbezeichnungen erworben werden (z. B. Sozialmedizin, Umweltmedizin).

Im öffentlichen Gesundheitswesen wird eine sehr hohe Kompetenz gefordert, ohne dass die Ausbildung gesichert ist und die tarifliche Vergütung diesem Rechnung trägt.

Daraus folgt, dass die im öffentlichen Gesundheitswesen schon zurzeit freien Stellen nicht oder nur mit unzureichender Qualifikation besetzt werden können.

Entgelttabellen MKD-T finden Sie hier als PDF

Dr. Peter Idel, Schulkoppel 11, 24805 Hamdorf


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2009

S. 37-39