|
Kammer-Info aktuell
|
|||||||||
| Lebendspende
in Schleswig-Holstein Voraussetzungen, Erfahrungen und Perspektiven Die Gutachterkommissionen Lebendspende stellen ihre Arbeit vor Elisabeth Breindl Aufgrund der Einführung des Transplantationsgesetzes (TPG) wurden 1999 bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein die nach § 8 Abs. 3 dieses Gesetzes erforderlichen Gutachterkommissionen Lebendspende gegründet. Seitdem begutachten sie alle Fälle von Lebendnieren- und Lebendleberspenden der beiden Transplantationszentren am UK S-H, Campi Kiel und Lübeck.
Dr. Hannelore Machnik, Vizepräsidentin der Ärztekammer Schleswig-Holstein und selbst durch ihre Tätigkeit in der Klinik für Nephrologie am Campus Lübeck eng mit dem Thema von Organspende und Transplantation vertraut, begrüßte die Anwesenden, die z. T. von weit her angereist waren.
Hans-Ernst Böttcher, Präsident des Landgerichts Lübeck und Mitglied der Gutachterkommission Lebendspende von Anfang an, erläuterte die Voraussetzungen einer Lebendorganspende, insbesondere das Subsidiaritätsprinzip der post-mortem-Spende und wies auf die Problematik der in dem zugrunde liegenden § 8 Abs. 3 des TPG hin, wonach eine Entnahme von Organen bei einem Lebenden u. a. erst durchgeführt werden darf, wenn die nach Landesrecht zuständige Kommission gutachtlich dazu Stellung genommen hat, ob begründete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einwilligung in die Organspende nicht freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens nach § 17 TPG ist. Das Gesetz führt weiter aus, dass die Organentnahme darüber hinaus nur zulässig zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen, ist. In den Gutachterkommissionen sind diese Grundsätze immer Gegenstand von ausführlichen Diskussionen. Deshalb wurden die von Dr. Machnik berichteten entsprechenden aktuellen Diskussionen bei der Bundesärztekammer um das so genannte Pooling, also die unentgeltliche anonyme Lebendspende, sowie die so genannte Cross-over-Spende, bei der sich z. B. Ehepaare wechselseitig Organe spenden, mit großem Interesse aufgenommen. Insgesamt war es eine hochinteressante Veranstaltung, zumal auch Dr. Karsten Köppe als Transplantationschirurg und Prof. Jürgen Steinhoff als verantwortlicher Nephrologe, der zusätzlich ein Spenderehepaar mitgebracht hatte, Prof. Dr. Dr. jur. Hans-Jürgen Kaatsch und Dr. phil. Kai Torsten Kanz spannende und informative Vorträge hielten. Alle Vorträge werden veröffentlicht werden. Dr. Machnik drückte am Ende der Veranstaltung das Gefühl aus, voller Information zu sein, die erst einmal verarbeitet werden müsse. Genau das empfanden dann auch die Teilnehmer, die noch bei einem anschließenden Imbiss weiter diskutieren konnten. Dr. Elisabeth Breindl, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg |
Schleswig-Holsteinisches
S. 35/36 |
||||||||