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Bad Segeberg
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Honorarreform
Besonders unter den
Augenärzten ist die Bestürzung groß. Der Berufsverbandsvorsitzende
Dr. Bernhard Bambas aus Bad Segeberg erwartet, dass die augenärztliche
Versorgung in Schleswig-Holstein zusammenbricht, wenn sich die Zahlen
aus den RLV bestätigen. Damit können wir nicht kostendeckend
arbeiten. Wir haben im Gegensatz zu anderen Fachgruppen keine Möglichkeiten,
über freie Leistungen etwas auszugleichen, sondern müssen mit
den RLV auskommen. Ich bin gespannt, wie die Härtefallregelung für
Praxen mit einem Honorarverlust von über 15 Prozent funktionieren
soll. Woher soll das Geld kommen?, fragt sich Bambas. Nach Zahlen
der KVSH müssen die Augenärzte im Land tatsächlich als
die größten Verlierer der Honorarreform gelten. Zweidrittel
von ihnen müssen sich auf Kürzungen im RLV einstellen, rund
15 Prozent sogar auf Verluste von über 20 Prozent. Ein Drittel der
Augenärzte kann Zuwächse von bis zu 20 Prozent erwarten.
Dr. Ingeborg Kreuz,
kommissarische Vorstandsvorsitzende der KVSH, und ihr Vorstandskollege
Dr. rer. nat. Ralph Ennenbach befürchten, dass als Folge der Verluste
die Vielfalt in der Versorgung verloren gehen könnte. Dies zeigt
sich etwa am Beispiel des niedergelassenen HNO-Arztes Dr. Burckhard Schürenberg
aus Schleswig. Er versorgt als Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche
Hörstörungen einen ganzen Landesteil allein. Nach der vorläufigen
KV-Mitteilung musste er mit einem Honorarverlust von 23,6 Prozent im RLV
rechnen. Seine Reaktion: Leider bin ich zu alt, um ins Ausland zu
gehen. Ich gehe in die innere Emigration, nehme an keiner Wahl mehr teil
und interessiere und engagiere mich in keiner Weise mehr für ein
Land, das so etwas zulässt. Meine Arbeitsweise muss ich umstellen.
Nur noch Selbstzahler und Privatpatienten können mich jetzt noch
retten - das wird nicht zum Vorteil der GKV-Patienten sein.
Kreuz erwartet dann
auch, dass viele betroffene Praxisinhaber Verluste im Regelleistungsvolumen
durch mehr freie Leistungen ausgleichen werden. Deutlich wird dies etwa
bei den Dermatologen. Von den 111 Ärzten in dieser Fachgruppe werden
nach KV-Berechnung 65 Prozent im RLV Verluste erleiden. Weil hautchirurgische
Eingriffe künftig aber als freie Leistung nicht mehr in das RLV fallen
und der Punktwert dafür als ausreichend empfunden wird, erwartet
die KV hier eine deutliche Ausweitung. Anders sieht es bei den Augenärzten
aus - sie haben keine freien Leistungen, mit denen sich ein Ausgleich
schaffen ließe. Für Zündstoff sorgen auch die Verluste
der ambulanten Operateure. Hier fällt der Punktwert um 0,75 Cent
unter die bislang bezahlten 4,8 Cent. Die KVSH hofft, dass die Kassen
im neuen Jahr zu neuen Gesprächen in diesem Punkt bereit sind. Der
Spielraum der Körperschaft, den von Verlusten betroffenen Praxen
zu helfen, ist gering. Zwar hätte die KV für Stützungen
größere Rückstellungen bilden können - dies wäre
aber zulasten der RLV gegangen. Die Körperschaft hält dies für
falsch. Die KV kann keine Bank für eigene Belange sein,
stellte Ennenbach klar. Denn Mittel, die jetzt aus der morbiditätsorientierten
Gesamtvergütung ausgeklammert werden, lassen sich nach seiner Einschätzung
nur schwer wieder zurückholen. Betroffene Praxen könnten versuchen,
verstärkt freie Leistungen zu erbringen, auf die qualifikationsgebundenen
Zuschläge zu setzen, Anträge auf Praxisbesonderheiten oder auf
Ausgleichszahlungen zu stellen. Dies geht aber erst ab Honorarverlusten
von 15 Prozent. |
Schleswig-Holsteinisches
S. 20/21 |
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