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Veröffentlichung
gemäß § 16 b Abs. 4 der Zulassungsverordnung für
Vertragsärzte der Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte
und Krankenkassen in Schleswig-Holstein über die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 29.09.2008
die Zulassungssperren für die nachstehend genannten Planungsbereiche
aufgehoben und entsprechend der Vorschriften der Bedarfsplanungs-Richtlinie
die Zulassung bzw. Anstellung von Ärzten in der aufgeführten
Zahl gestattet:
| Planungsbereich |
Fachgruppe |
Anzahl |
| Kreis Dithmarschen |
Hausärzte |
5 |
| Kreis Nordfriesland |
Augenheilkunde |
1 |
| Kreis Plön |
Hausärzte |
2 |
| Kreis Steinburg |
Hautärzte |
1 |
| Kreis Steinburg |
Hausärzte |
14 |
| Kreis
Stormarn |
Urologie |
1 |
Die Aufhebungsbeschlüsse werden mit der Auflage versehen, dass die
Zulassungs- bzw. Anstellungsanträge bis zum 29.12.2008 beim Zulassungsausschuss
für Ärzte in Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1-3, 23795 Bad
Segeberg, einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der Zulassungsausschuss
nur die nach der Bekanntmachung fristgerecht und vollständig abgegebenen
Zulassungs- bzw. Anstellungsanträge bei den Auswahlverfahren berücksichtigen
wird.
Der Bewerbung sind die für die Zulassung zur Vertragspraxis bzw.
Anstellung erforderlichen Unterlagen beizufügen:
- Auszug aus dem Arztregister,
- ein unterschriebener Lebenslauf.
Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht,
für welchen Niederlassungsort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
die Zulassung bzw. die Anstellung beantragt wird und ein Arztregisterauszug
beigefügt wurde.
Folgende Kriterien werden für die Auswahl maßgeblich sein:
- berufliche Eignung,
- Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
- Approbationsalter,
- Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs.
5 Satz 1 SGB V.
Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern soll die räumliche
Wahl des Vertragsarztsitzes und ihre Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche
Versorgung der Versicherten berücksichtigt werden.
Für den Planungsbereich Kreis Dithmarschen hatte der Landesausschuss
in der Vergangenheit die Zulassungssperre aufgehoben und die Zulassung
bzw. Anstellung eines ärztlichen Psychotherapeuten gestattet. Der
Planungsbereich ist weiterhin für die Zulassung bzw. Anstellung eines
ärztlichen Psychotherapeuten geöffnet.
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 11/2008
S. 95
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