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Öffentliche
Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes gemäß § 103 Abs.
4 SGB V
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag
von Ärzten deren Vertragsarztsitz zur Übernahme durch einen
Nachfolger aus, da es sich um ein für weitere Zulassungen gesperrtes
Gebiet handelt:
Kreisregion Stadt Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg
14682/2008
Praxis eines Facharztes/einer Fachärztin für Augenheilkunde
Bewerbungsfrist: 30.11.2008
15109/2008
Praxis eines Hausarztes/einer Hausärztin
Bewerbungsfrist: 31.12.2008
15241/2008
Praxis eines Hausarztes/einer Hausärztin
Bewerbungsfrist: 31.12.2008
Stadt Kiel
14312/2008
Praxis eines Facharztes/einer Fachärztin für Urologie
Bewerbungsfrist: 30.11.2008
14902/2008
Praxis eines Hausarztes/einer Hausärztin
Bewerbungsfrist: 31.12.2008
14904/2008
Praxis eines Facharztes/einer Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Bewerbungsfrist: 31.12.2008
Kreisregion Stadt Neumünster/Rendsburg-Eckernförde
15078/2008
Praxis eines Hausarztes/einer Hausärztin
Bewerbungsfrist: 31.12.2008
Kreis Nordfriesland
14686/2008
Praxis eines Hausarztes/einer Hausärztin
Bewerbungsfrist: 31.12.2008
Kreis Stormarn
15093/2008
Praxis eines Facharztes/einer Fachärztin für Augenheilkunde
Bewerbungsfrist: 31.12.2008
Der/Die abgabewillige Arzt/Ärztin möchte zunächst noch
anonym bleiben. Interessenten können Näheres bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein erfahren (Tel.: 04551/883303, 883346, 883259,
883291, 883378, 883327).
Bewerbungen um diese Vertragspraxen sind innerhalb der jeweils angegebenen
Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein,
Bismarckallee 1-3, 23795 Bad Segeberg, zu richten. Der Bewerbung sind
die für die Zulassung zur Vertragspraxis erforderlichen Unterlagen
beizufügen:
- Auszug aus dem Arztregister,
- ein unterschriebener Lebenslauf.
Außerdem sollte bereits vorab durch den Bewerber ein polizeiliches
Führungszeugnis der Belegart O, ein so genanntes Behördenführungszeugnis,
bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden, das der KV
Schleswig-Holstein dann unmittelbar vom Bundeszentralregister übersandt
wird.
Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht,
auf welche Ausschreibung sich die Bewerbung bezieht, für welchen
Niederlassungsort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) die Zulassung beantragt
wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde. Sollte innerhalb
der Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so akzeptiert der Zulassungsausschuss
Bewerbungen, die bis zu dem Tag eingehen, an dem die Ladung zu der Sitzung
des Zulassungsausschusses verschickt wird, in der über die ausgeschriebene
Praxis verhandelt wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzte, die für
diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung in die Warteliste
beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber für diese Praxis
gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung für diesen
Vertragsarztsitz erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit
hiervon nicht.
Um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragsarztsitzen von Hausärzten
(Fachärzte für Allgemeinmedizin, prakt. Ärzte und hausärztlich
tätige Internisten) können sich sowohl Fachärzte für
Allgemeinmedizin als auch hausärztlich tätige Internisten bewerben.
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 11/2008
S. 94
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