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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Öffentliche Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Ärzten deren Vertragsarztsitz zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, da es sich um ein für weitere Zulassungen gesperrtes Gebiet handelt:

Kreisregion Stadt Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg
14682/2008
Praxis eines Facharztes/einer Fachärztin für Augenheilkunde
Bewerbungsfrist: 30.11.2008

15109/2008
Praxis eines Hausarztes/einer Hausärztin
Bewerbungsfrist: 31.12.2008

15241/2008
Praxis eines Hausarztes/einer Hausärztin
Bewerbungsfrist: 31.12.2008

Stadt Kiel
14312/2008
Praxis eines Facharztes/einer Fachärztin für Urologie
Bewerbungsfrist: 30.11.2008

14902/2008
Praxis eines Hausarztes/einer Hausärztin
Bewerbungsfrist: 31.12.2008

14904/2008
Praxis eines Facharztes/einer Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Bewerbungsfrist: 31.12.2008

Kreisregion Stadt Neumünster/Rendsburg-Eckernförde
15078/2008
Praxis eines Hausarztes/einer Hausärztin
Bewerbungsfrist: 31.12.2008

Kreis Nordfriesland
14686/2008
Praxis eines Hausarztes/einer Hausärztin
Bewerbungsfrist: 31.12.2008

Kreis Stormarn
15093/2008
Praxis eines Facharztes/einer Fachärztin für Augenheilkunde
Bewerbungsfrist: 31.12.2008

Der/Die abgabewillige Arzt/Ärztin möchte zunächst noch anonym bleiben. Interessenten können Näheres bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein erfahren (Tel.: 04551/883303, 883346, 883259, 883291, 883378, 883327).

Bewerbungen um diese Vertragspraxen sind innerhalb der jeweils angegebenen Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1-3, 23795 Bad Segeberg, zu richten. Der Bewerbung sind die für die Zulassung zur Vertragspraxis erforderlichen Unterlagen beizufügen:
- Auszug aus dem Arztregister,
- ein unterschriebener Lebenslauf.

Außerdem sollte bereits vorab durch den Bewerber ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“, ein so genanntes Behördenführungszeugnis, bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden, das der KV Schleswig-Holstein dann unmittelbar vom Bundeszentralregister übersandt wird.

Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, auf welche Ausschreibung sich die Bewerbung bezieht, für welchen Niederlassungsort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) die Zulassung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so akzeptiert der Zulassungsausschuss Bewerbungen, die bis zu dem Tag eingehen, an dem die Ladung zu der Sitzung des Zulassungsausschusses verschickt wird, in der über die ausgeschriebene Praxis verhandelt wird.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzte, die für diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung in die Warteliste beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber für diese Praxis gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche Bewerbung für diesen Vertragsarztsitz erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit hiervon nicht.

Um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragsarztsitzen von Hausärzten (Fachärzte für Allgemeinmedizin, prakt. Ärzte und hausärztlich tätige Internisten) können sich sowohl Fachärzte für Allgemeinmedizin als auch hausärztlich tätige Internisten bewerben.


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 11/2008

S. 94