|
Schleswig-Holstein
Eckpunktepapier zur notfallmedizinischen Versorgung
der Bevölkerung und deren Umsetzungsmöglichkeiten
Jan-Thorsten Gräsner, Berthold Bein, Jens Scholz, Volker Dörges
Unter Mitwirkung des Arbeitskreises Notfallmedizin hat die Deutsche Gesellschaft
für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI www.dgai.de/aktuelles)
mit Vertretern aller an der Notfallversorgung beteiligten Fachgesellschaften
(DGU Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie, DGCH Deutsche Gesellschaft
für Chirurgie, DGK Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, DGNC
Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie, GNPI Gesellschaft für
Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin), Arbeitsgemeinschaften
Notfallmedizin (agswn Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte,
Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands),
der Bundesärztekammer, der Ständigen Konferenz für den
Rettungsdienst, dem Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement,
dem Unternehmerverband privater Rettungsdienste sowie der Hilfsorganisationen
(ASB Arbeiter Samariter Bund, DRK Deutsches Rotes Kreuz, JUH Johanniter-Unfall-Hilfe,
MHD Malteser Hilfsdienst) ein Eckpunktepapier zur notfallmedizinischen
Versorgung in Deutschland erarbeitet*.
Ziel war es, eine verlässliche und jederzeit verfügbare Struktur
vorzuhalten, die betroffenen Patienten eine Versorgung innerhalb von 90
Minuten bei notfallmedizinisch relevanten Erkrankungen oder Verletzungen
ermöglicht.
Entscheidende Zeit für Infarkt, Apoplex, Schädel-Hirn und
Polytrauma: 90 Minuten!
Im Fokus steht hierbei der ST-Hebungsinfarkt, bei dem es innerhalb von
90 Minuten zur perkutanen koronaren Intervention gekommen sein soll. Darüber
hinaus sollte bei einem Schlaganfall in dieser Zeit eine Entscheidung
über eine Lysetherapie gefallen sein und diese innerhalb von 120
Minuten eingeleitet werden. Im Hinblick auf traumatologische Notfälle
gelten die Forderungen von 90 Minuten bis zum OP-Beginn für bewusstlose
Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma, wobei eine CT Diagnostik innerhalb
der ersten Stunde nach Trauma umgesetzt werden sollte. Vergleichbare Anforderungen
werden in die Weiterversorgung von Polytraumatisierten gestellt, die innerhalb
der ersten Stunde einer Klinik mit Versorgungsoption und innerhalb von
90 Minuten einer evtl. notwendigen Operation zugeführt werden sollen.
 |
| (Fotos: Dr. Gräsner) |
Die angegebenen Zeiten
stellen hohe Anforderungen an die Organisation des Rettungsdienstes sowie
an die sich anschließende innerklinische Notfallversorgung. Für
die traumatologischen Notfälle stehen in Schleswig-Holstein mit dem
Traumanetzwerk der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie sowohl
Kliniken der Maximalversorgung als auch so genannte Erstversorgungskliniken
zur Verfügung. Für internistische und neurologische Notfälle
bestehen diese Kooperationen noch nicht oder werden aktuell aufgebaut.
Als Voraussetzung für die Teilnahme an der klinischen Notfallversorgung
ist in der Regel das Vorhandensein der Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirurgie,
Inneren Medizin und Anästhesiologie, Intensivstation, CT, Notfall-Labor
und Blutdepot (24-Stunden-Bereitschaft, sieben Tage/Woche) notwendig.
Gerade in einem Flächenland sind für die Einhaltung der geforderten
Entscheidungs- und Versorgungszeiten die zum Teil nicht unerheblichen
Fahrtstrecken und Zeiten zu beachten.
Im Eckpunktepapier wird daher gefordert, das die stationäre Diagnostik
und Therapie spätestens 60 Minuten nach Notrufeingang beginnen soll.
Rettungsdienstliche Versorgung
Die vorangehende präklinische Notfallversorgung teilt sich auf die
Intervalle Reaktionszeit (Intervall Eingang der Notrufmeldung bis Eintreffen
am Einsatzort), Versorgungszeit (Beginn der Erstdiagnostik und -therapie
bis zur Herstellung der Transportfähigkeit) und Transportzeit (Transportbeginn
zur nächstgelegenen, geeigneten Klinik bis zum Eintreffen in der
Zielklinik). Dies bedeutet bei Einhaltung der gesetzlichen Hilfeleistungsfrist
ein maximales Reaktionsintervall von 15 Minuten, wodurch für die
eigentliche Versorgung und den sich anschließenden Transport nur
45 Minuten zur Verfügung stehen.
Ziel: Enge Abstimmung Rettungsdienst - Zielklinik in Schleswig-Holstein
Um in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein die geforderten 90
Minuten für ausgewählte Notfallsituationen bis zur definitiven
klinischen Versorgung einhalten zu können, ist eine enge Abstimmung
der beteiligten Rettungsdienste mit den jeweiligen Zielkliniken notwendig.
Arzt-zu-Arzt-Gespräche zwischen den eingesetzten Notärzten und
entscheidungsbefugten ärztlichen Kollegen(innen) in den ausgewählten
Zielkliniken direkt vom Notfallort aus können zur parallelen Vorbereitung
in den Kliniken noch während der präklinischen Versorgung und
des Transportes genutzt werden. Am Beispiel der Diagnose des ST-Hebungsinfarktes
wird nach Diagnosestellung durch den Notarzt bereits das Katheterlabor
in Bereitschaft versetzt, sodass die Patientenübergabe direkt dort
erfolgen kann. Potenzielle Zielkliniken sollten daher im Vorfeld bereits
unter diesem Aspekt in die Planungen einbezogen werden, um erhebliche
Verzögerungen bis zum Start der Intervention zu vermeiden. Hierzu
sind in Einzelfällen auch Änderungen der klinikinternen Vorgehensweisen
notwendig, wenn Diagnosefeststellungen bisher nur dem Klinikarzt vorbehalten
waren. Hochqualifizierte Notärzte sind, in geeigneten und ärztlich
geleiteten Rettungsdiensten, aufgrund von Schulungen und der technischen
Ausstattung mit 12-Kanal-EKG Geräten in der Lage, beim ST-Hebungsinfarkt
eine notwendige Diagnosesicherheit zu gewährleisten.
Umsetzbarkeit in Schleswig-Holstein
Das Eckpunktepapier unterscheidet bewusst nicht in regionale Struktur-
und Prozessabläufe, sondern definiert auf der Grundlage anerkannter
Leitlinien der jeweiligen Fachgesellschaften die Versorgungszeiten.
Um einen Überblick über die Struktur- und Prozessqualität
bei der Versorgung von Patienten mit ST-Hebungsinfarkt, Apoplex, Schädel-Hirn-Trauma
und bei polytraumatisiert Verletzten zu erhalten, führt die Klinik
für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin (www.uni-kiel.de/
anaesthesie)des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus
Kiel (Direktor: Prof. Dr. Jens Scholz) eine Erhebung der präklinischen
und innerklinischen Versorgungszeiten durch.
Interessierte Rettungsdienste und Kliniken können sich an dieser
Untersuchung gern beteiligen. Ansprechpartner ist Dr. Gräsner, Tel.
0431/597-2991 (Sekretariat).
Eckpunktepapier im Originaltext
Auf gemeinsame Initiative des Institutes für Notfallmedizin und Medizinmanagement
(INM), Klinikum der Universität München und der Arbeitsgemeinschaft
der Südwestdeutschen Notärzte (agswn) wurde das nachfolgende
Eckpunktepapier erarbeitet:
Eckpunkte
Notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Klinik und Präklinik
Für die Notfallversorgung der Bevölkerung sind gestaffelte Hilfeleistungssysteme
erforderlich. Nicht lebensbedrohliche Erkrankungen und Verletzungen werden
durch Vertragsärzte und Notfallpraxen versorgt. Lebensbedrohliche
Notfälle sind Aufgabe des Notarztes und klinischer Versorgungsstrukturen.
Diese Versorgungsstrukturen müssen aufeinander abgestimmt werden.
1. Ausgehend von den anerkannten Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften
muss die definitive klinische Therapie bei wesentlichen notfallmedizinischen
Krankheitsbildern nach höchstens 90 Minuten beginnen, z. B.
- ST-Hebungsinfarkt
90 Minuten bis zur perkutanen koronaren Intervention,
- Schlaganfall
90 Minuten bis zur Entscheidung über die Lyse (120 Min. bis Lyse),
- Schädel-Hirn-Trauma
90 Minuten bis zum OP-Beginn (60 Min. bis CT) (bewusstlos),
- Schwerverletzte
90 Minuten zum OP-Beginn (60 Min. bis Klinikaufnahme).
2. Um diese Vorgaben
erreichen zu können, muss die stationäre Diagnostik und Therapie
spätestens 60 Minuten nach Notrufeingang beginnen.
Dieses Intervall beinhaltet die Zeiten:
- Eingang
der Notrufmeldung -> Eintreffen am Einsatzort,
- Beginn
der Erstdiagnostik und -therapie ->
Herstellung der Transportfähigkeit,
- Transportbeginn
zur nächstgelegenen, geeigneten Klinik -> Eintreffen Zielklinik.
Um das Ziel zu erreichen
kann beispielsweise die Fahrzeit des Rettungsdienstes zum Einsatzort inklusive
der Leitstellendispositionszeit bei max. 15 Minuten liegen (entsprechend
den Regelungen der meisten Bundesländer). Wenn für die Versorgung
am Einsatzort auch nur 15 Minuten benötigt werden, bleiben für
den Transport zur Zielklinik max. 30 Minuten.
3. Da es sich hierbei um Rahmenbedingungen der Daseinsvorsorge handelt,
sind das entsprechende Sicherheitsniveau wie gegebenenfalls ergänzende
Finanzierungsverpflichtungen durch Landesgesetze zu regeln. Dabei haben
sich Anreizsysteme als hilfreich erwiesen.
4. Standorte der an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäuser
und Standorte der Rettungsmittel sind an diesen Rahmenbedingungen auszurichten:
Die Standorte der Rettungsmittel werden durch die Eintreffzeiten der Rettungsdienstgesetze
bestimmt, aber auch geeignete Zielkliniken müssen mit einer Transportzeit
von 30 Minuten erreichbar sein. Es ist zielführend, abgestufte und
disziplinübergreifende Versorgungskonzepte durch Netzwerke (z. B.
TraumaNetzwerke DGU) zu organisieren. Dafür sind entsprechende Transportstrukturen
vorzusehen.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme an der klinischen Notfallversorgung
sind in der Regel das Vorhandensein der Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirurgie,
Innere Medizin und Anästhesiologie, Intensivstation, CT, Notfall-Labor
und Blutdepot (24-Std.-Bereitschaft, sieben Tage/Woche). Für die
Schnittstelle Rettungsdienst Klinik haben sich zentrale Notaufnahmen bewährt.
6. Die präklinische und klinische Notfallbehandlung gemäß
den anerkannten Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften ist
über sektorenübergreifende interne und externe Qualitätsmanagementprogramme
verbindlich abzusichern.
Dr. Jan-Thorsten Gräsner, Klinik für Anästhesiologie
und Operative Intensivmedizin, UK S-H, Campus Kiel, Schwanenweg 21, 24105
Kiel
|

Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 11/2008
S. 66-68
|