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Weitere
Maßnahmen zu einer wirksamen Tabakkontrolle in Deutschland dringend
erforderlich
Klaus-Dieter Kolenda
Das Zigarettenrauchen
ist in Deutschland wie in den anderen europäischen Ländern die
mit Abstand bedeutendste Ursache für chronische Krankheiten und vorzeitigen
Tod. Deshalb sind auch bei uns weitere gesellschaftliche Maßnahmen
zur Tabakkontrolle dringend erforderlich. Dazu gehören drastische
Tabaksteuererhöhungen, die Bekämpfung des Zigarettenschmuggels,
die Abschaffung der Zigarettenautomaten, vollständig rauchfreie Arbeitsplätze
und öffentliche Einrichtungen, umfassende Werbeverbote, zielgruppen-
und settingspezifische Informationskampagnen in den Medien, Warnhinweise
auf Zigarettenpackungen, Verkaufsbeschränkungen mit entsprechenden
Kontrollen und darüber hinaus auch Behandlungsangebote für Raucher(innen).
Der folgenden Darstellung wichtiger verhältnispräventiver Maßnahmen
zur Tabakkontrolle liegen die einschlägigen und verdienstvollen Publikationen
des Deutschen Krebsforschungszentrums, Heidelberg, zugleich WHO-Kollaborationszentrum
für Tabakkontrolle, zugrunde1. Abschließend wird
kurz auf eine neue Studie eingegangen, die deutlich macht, dass in Deutschland
bei der Umsetzung der meisten Vorschläge zur Tabakkontrolle gegenüber
der Mehrzahl der europäischen Länder ein dringender Nachholbedarf
besteht2. Diese Ausführungen sollen zugleich zeigen, welche
Vorschläge für eine wirksame Tabakkontrolle heute auch in Deutschland
von wissenschaftlicher Seite auf der Agenda stehen.
Rauchverbot in
öffentlichen Einrichtungen
Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg setzt sich seit langem
für eine konsequente Umsetzung des Nichtraucherschutzes ein3,4.
Dazu gehören eine rauchfreie Umgebung in öffentlichen Einrichtungen,
am Arbeitsplatz, in Kindergärten, Schulen und Hochschulen, in der
Gastronomie und im Verkehrswesen. Nur durch eine vollständig rauchfreie
Umgebung in diesen Bereichen können Nichtraucher wirkungsvoll vor
der Exposition gegenüber Tabakrauch geschützt werden. Außerdem
führt die Einführung rauchfreier Arbeitsplätze, rauchfreier
öffentlicher Einrichtungen sowie öffentlicher Verkehrsmittel
zu einer Verringerung der Raucherquote und des Pro-Kopf-Konsums von Tabakprodukten,
da Raucher infolge der Ausweitung der Nichtraucherzonen darin unterstützt
werden, ihren Konsum einzuschränken und einen Anreiz zur Beendigung
des Tabakkonsums erhalten. In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf
Nichtraucherschutz für alle Arbeitsplätze mit Ausnahme von Arbeitsstätten
mit Publikumsverkehr, sofern die Natur des Betriebs und die
Art der Beschäftigung es erforderlich machen (Arbeitsstättenverordnung,
novelliert im Jahre 2001). Damit gemeint sind vor allem die Gastronomie,
aber auch öffentliche Einrichtungen und Verkehrsbetriebe.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat im Januar 2006 dem Deutschen Bundestag
den Entwurf eines Gesetzes für rauchfreie öffentliche Einrichtungen,
eine rauchfreie Gastronomie und rauchfreie Arbeitsplätze zugeleitet5.
Darin wird argumentiert, dass wegen der sehr heterogenen Landschaft der
öffentlichen Einrichtungen in unserem vielfach gegliederten Staat
nur ein Bundesgesetz den erforderlichen umfassenden und abgestimmten Gesundheitsschutz
gewährleisten könne. Vor diesem Hintergrund müssen die
2007 und 2008 in Kraft getretenen Bundes- und Ländergesetze bewertet
werden. Zum einen sind sie sicher ein Fortschritt gegenüber der vorher
gesetzlosen Zeit. Zum anderen handelt es sich bei den auf
Länderebene beschlossenen Gesetzen wegen der vielen Ausnahmeregelungen
leider nicht um Bestimmungen, mit denen ein umfassender Nichtraucherschutz,
z. B. in der Gastronomie oder in öffentlichen Einrichtungen mit Ausnahme
der Schulen, zu erreichen ist.
Abschaffung der
Zigarettenautomaten
Deutschland ist mit mehr als 800 000 Zigarettenautomaten, von denen über
die Hälfte im Außenbetrieb angebracht sind, weltweit das Land
mit der höchsten Automatendichte3,4. Die gewerbliche Verfügbarkeit
von Zigaretten ist in Deutschland so hoch wie bei keinem anderen Konsumprodukt:
Zigaretten sind bei uns leichter erhältlich als Grundnahrungsmittel,
da sie unabhängig von Ladenöffnungszeiten jederzeit bezogen
werden können.
Die 2007 erfolgte
Einführung des Chipkartensystems für Zigarettenautomaten im
Rahmen des Jugendschutzes stellt nach Auffassung des Deutschen Krebsforschungszentrums
keine wesentliche Barriere für den Kauf von Zigaretten durch Kinder
und Jugendliche dar, da dieses System nicht missbrauchsicher ist. Kinder
und Jugendliche unter 16 Jahren können sich Chipkarten von älteren
Freunden ausleihen und auf diese Weise ungehindert Zigaretten erwerben.
Ein Abgabeverbot von Tabakprodukten an Kinder und Jugendliche bleibt so
lange wirkungslos, wie Zigaretten über Automaten frei verfügbar
sind. Die Zigarettenautomaten sind insbesondere für Kinder und Jugendliche
eine wichtige Bezugsquelle für Tabakwaren. Nicht nur in Deutschland
konnte gezeigt werden, dass Kinder und Jugendliche Zigarettenautomaten
häufiger nutzen als die Allgemeinbevölkerung. Für Bayern
ist nachgewiesen, dass 2/3 aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
im Alter zwischen 12 und 24 Jahren ihre Zigaretten häufiger aus Zigarettenautomaten
beziehen. Wie in anderen Ländern gezeigt werden konnte, wird der
Zugriff von Kindern und Jugendlichen auf Zigarettenautomaten auch durch
deren ausschließliche Installation in (nur für Volljährige
zugänglichen) Innenräumen nur begrenzt eingeschränkt. Zudem
scheinen sich Verkäufer für die Beaufsichtigung von Zigarettenautomaten
nicht verantwortlich zu fühlen, selbst wenn die Strafen hoch sind.
Die Mehrheit der Bevölkerung
ist gegen den Verkauf von Zigaretten an Automaten. Wie eine Umfrage des
Emnid-Instituts zeigt, spricht sich bundesweit jeder Zweite gegen den
Verkauf von Zigaretten an Automaten aus. In den neuen Bundesländern
befürworten sogar annähernd 70 Prozent aller Bürger(innen)
die Abschaffung von Zigarettenautomaten. Deshalb ist nach Meinung des
Deutschen Krebsforschungszentrums die Abschaffung des Automatenverkaufs
der einzige Weg, um die Verfügbarkeit für Zigaretten, insbesondere
bei Kindern und Jugendlichen, wesentlich einzuschränken.
Schulische Tabakprävention
Bekanntlich machen Kinder und Jugendliche in Deutschland ihre ersten Erfahrungen
mit dem Rauchen bereits in relativ frühen Jahren, d. h. mit 11 bis
13 Jahren. Am Ende der Schulpflicht, im Alter zwischen 16 und 17 Jahren,
rauchen 44 Prozent, knapp ein Viertel davon bezeichnet sich als ständige
Raucher.
Mit der Tabakprävention
in Schulen werden vorrangig zwei Ziele verfolgt: Zum einen die Verzögerung
des Einstiegsalters in den Tabakkonsum, zum anderen die Verringerung des
Tabakkonsums insgesamt3,4. Während bestimmte Präventionsprogramme
durchaus das Einstiegsalter um einige Monate verzögern können,
haben die bisher umgesetzten Ansätze der unterrichtsgestützten
Tabakprävention keine anhaltenden Wirkungen auf das Rauchverhalten
von Kindern und Jugendlichen. Die besten Ergebnisse haben diejenigen unterrichtsgestützten
Programme vorzuweisen, die auf dem handlungsorientierten Konzept der Lernkompetenz
beruhen, die nicht nur in einzelnen Klassenstufen, sondern über die
gesamte Schulzeit hinweg angeboten werden sowie Lehrerfortbildung zur
Durchführung und Vermittlung von Tabakprävention enthalten.
Schulische Tabakprävention
erweist sich nur im Rahmen einer Gesamtstrategie der Tabakkontrolle als
nachhaltig wirksam. Die begrenzte Wirksamkeit ausschließlich schulischer
Maßnahmen der Tabakprävention muss durch die Kombination mit
mehrdimensionalen, gemeindebezogenen Maßnahmen der Tabakprävention
erhöht werden. Dabei spielt die Schaffung rauchfreier Schulen, rauchfreier
Verkehrsbetriebe, Bahnhöfe und rauchfreier öffentlicher Einrichtungen
sowie rauchfreier Gastronomie eine wichtige Rolle. Rauchfreie Schulen
stellen ein Schlüsselelement wirksamer schulischer Tabakprävention
dar. In Deutschland haben inzwischen die meisten Bundesländer Verordnungen
für rauchfreie Schulen erlassen. Auch Schleswig-Holstein gehört
mittlerweile dazu, was sehr zu begrüßen ist.
Die im Folgenden aufgeführten
Maßnahmen zur schulischen Prävention werden vom Deutschen Krebsforschungszentrum
empfohlen:
- Unterrichtsgestützte
Tabakprävention, die auf aktuell gültigen Präventionskonzepten
beruht, sollte sich durch die gesamte Schulzeit ziehen; da der Tabakkonsum
nur eine von mehreren Risikoverhaltensweisen ist, bietet es sich an,
die Tabakprävention in ein umfassendes Programm der schulischen
Gesundheitsförderung einzubinden;
- Qualifikation von
Lehrern für die unterrichtsgestützte Tabakprävention;
- konsequente Ausweitung
der schulischen Tabakprävention über individuell orientierte
Tabakprävention im Schulunterricht hinaus auf strukturelle Veränderung
im schulischen Umfeld (schulisches Gesamtkonzept);
- die Gestaltung
und Umsetzung eines schulischen Gesamtkonzeptes sollte von Schülern,
Lehrern und Eltern mitgestaltet werden (partizipativer Ansatz);
- schulische Rauchverbote
sollten sich nicht, wie bisher, auf die Zielsetzung des Schutzes vor
Passivrauchen beschränken, sondern weitere Zielsetzungen der Tabakkontrolle
beinhalten, nämlich den Einstieg in den Tabakkonsum zu verhindern
sowie den Ausstieg zu erleichtern; - Rauchverbote auf dem Schulgelände
sollten gleichermaßen für Schüler, Lehrer und das gesamte
Schulpersonal sowie für Besucher gelten, einschließlich schulischer
Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes durchgeführt
werden;
- grundsätzlich
sollte darauf geachtet werden, die schulische Tabakprävention nicht
als ein disziplinarisches, sondern gesundheitsrelevantes Thema zu vermitteln;
entsprechend sollten Sanktionen nicht in erster Linie Strafcharakter
haben, sondern der kritischen Hinterfragung des Rauchverhaltens dienen;
- Unterstützung
von Entwöhnungsversuchen rauchender Schüler und des Schulpersonals
durch Kopplung schulischer Angebote mit bestehenden jugendspezifischen
Entwöhnungsangeboten, auch in Kombination mit kinder- und jugendärztlichen
Präventionsmaßnahmen bei Routineuntersuchungen im Sinne der
Verstärkung von Nichtraucherverhalten;
- Erlass von Leitlinien
durch das Kultusministerium mit dem Inhalt, dass Aus- und Fortbildungseinrichtungen
jegliche Spenden der Tabakindustrie bzw. finanzielle Zuwendungen von
Institutionen, die durch die Tabakindustrie finanziert werden, abzulehnen
haben sowie mit diesen keine Veranstaltungen ausrichten dürfen;
- Durchführung
regelmäßiger systemischer Dokumentation und Evaluation der
schulischen Präventionsmaßnahmen durch unabhängige Institute.
Massenmediale Tabakprävention
Unter massenmedialer Tabakprävention versteht man die Nutzung unterschiedlicher
Medien wie Fernsehen, Rundfunk, Printmedien oder Internet, die zum einen
auf Informationsvermittlung und die Beeinflussung tabakkonsumbezogener
Einstellungen und Normen zielt3,4. Zum anderen haben sie das
Ziel, die Bevölkerung über die Notwendigkeit von Maßnahmen
der Tabakprävention zu informieren und die Erfolg versprechenden
Maßnahmen zu vermitteln. In Deutschland gab es bisher nur vereinzelte
massenmediale Kampagnen zur Prävention und Verringerung des Tabakkonsums
mit nur begrenzter Wirksamkeit. Dagegen wurden im vergangenen Jahrzehnt
in verschiedenen Ländern, insbesondere den USA und Australien, diverse
massenmediale Kampagnen entwickelt, die sich als Bestandteil eines umfassenden
Tabakkontrollprogramms als äußerst wirksam erwiesen haben.
Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit der für das Marketing
von Tabakprodukten vorhandenen finanziellen Mittel (in Deutschland über
300 Millionen Euro jährlich) gegenüber der für die massenmediale
Tabakprävention bereitgestellten Geldbeträge (in Deutschland
zwei bis drei Millionen Euro) könnte der Erfolg der Gegenwerbung
durch ein umfassendes Tabakwerbeverbot (siehe unten) deutlich erhöht
werden.
Massenmediale Kampagnen
können die öffentliche Auseinandersetzung um die Problematik
des Zigarettenkonsums stimulieren, die Anzahl von Aufhörversuchen
erhöhen, die Abstinenzraten steigern und die Inanspruchnahme von
Tabakentwöhnungsprogrammen verbessern. Neben der Durchführung
massenmedialer Kampagnen ist eine weitere wirksame und weitaus kostengünstigere
Strategie der Nutzung von Massenmedien die so genannte Media Advocacy,
das heißt die gezielte Steuerung von Pressemitteilungen sowie die
Ansprache von Journalisten zur Medienberichterstattung über tabakbezogene
Themen. Der öffentliche Diskurs und das gesellschaftliche Klima gegenüber
dem Tabakkonsum kann dadurch deutlich verändert werden. In Deutschland
wird die Rauchfrei-Kampagne ganz wesentlich über Media
Advocacy kommuniziert, was zur größten Medienberichterstattung
zur Thematik Rauchen in den letzten Jahren führte. Vom
Deutschen Krebsforschungszentrum werden u. a. folgende Handlungsempfehlungen
gegeben:
- Durchführung
von Medienkampagnen (Awareness-Kampagnen), welche die Bevölkerung
auf die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums
und des Passivrauchens aufmerksam machen und ein Problembewusstsein
für das Ausmaß der Tabakepidemie sowie die Rolle der Tabakindustrie
schaffen;
- Durchführung
von Entwöhnungskampagnen, die Raucher zum Rauchstopp motivieren,
Unterstützung bei der Entwöhnung bieten und die Aufrechterhaltung
des Nichtrauchens fördern;
- Einsatz emotionaler
Botschaften, die bei der Zielgruppe starke emotionale Reaktionen und
Betroffenheit auslösen;
- Vorabtestung der
Aussagen und Botschaften einer massenmedialen Kampagne an einer repräsentativen
Auswahl der Zielgruppe, um sicherzustellen, dass für die jeweilige
Zielgruppe angemessene Botschaften vermittelt werden;
- keine Beteiligung
der Tabakindustrie, weder durch finanzielle Unterstützung, noch
durch Vorgaben jeglicher Art an der Entwicklung massenmedialer Präventionskampagnen;
- Bereitstellung
aktueller, relevanter Presseinformationen mit dem Ziel einer Erhöhung
der Medienberichterstattung über tabakbezogene Themen (Media Advocacy).
Werbeverbot für
Tabakwaren und Sponsoring
Entgegen anders lautenden Behauptungen der Zigarettenindustrie ist ein
Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und Konsumverhalten belegt3,4.
Die Tabakwerbung beeinflusst nicht nur die Markenwahl bestehender Raucher,
sondern erhöht die Gesamtnachfrage. Dies gilt nicht nur für
die direkte Werbung für das Produkt Zigarette, sondern auch für
die indirekte Werbung für Markenartikel und das Markensponsoring.
Insbesondere für Jugendliche ist nachgewiesen, dass auch die indirekte
Werbung eine konsumfördernde Wirkung hat. Sowohl Kinder und Jugendliche
als auch Erwachsene verbinden die Allgegenwärtigkeit der Tabakwerbung
und die für Tabakprodukte gängigen Marketingpraktiken mit der
Überzeugung über deren Schadenspotenzial. In Großbritannien
beispielsweise ist fast jeder zweite Raucher der Ansicht, dass das Rauchen
nicht so gefährlich sein kann, da sonst die Regierung die Werbung
für Zigaretten nicht zulassen würde.
Dementsprechend kann
nur ein umfassendes Tabakwerbeverbot, das alle Medien sowie sämtliche
Formen und Mittel der direkten und indirekten Werbung und des Sponsoring
umfasst, den Tabakkonsum in der Bevölkerung deutlich senken. Dagegen
sind die bislang bestehenden begrenzten Werbeverbote der Tabakindustrie
einschließlich des 2007 gemäß der EU-Richtlinien in Kraft
gesetzten Werbeverbotes in den Printmedien nur von beschränkter Wirkung,
weil die Hersteller ihre Marketingaktivitäten auf diejenigen Medien
bzw. Bereiche verlagern, in denen Werbung und Sponsoring weiterhin erlaubt
ist. In Deutschland liegt der jährliche Etat der Zigarettenindustrie
für Werbung und Sponsoring bei über 300 Millionen Euro. Im letzten
Jahrzehnt hat die Zigarettenindustrie schätzungsweise 2,5 Milliarden
Euro ausgegeben, um insbesondere den Kinder- und Jugendmarkt zu erobern,
was ihr tatsächlich auch gelang.
Deutschland ist eines
der wenigen Länder weltweit, in dem verfassungsrechtliche Bedenken
gegen ein umfassendes Werbeverbot vorgebracht werden, obwohl der renommierte
deutsche Staatsrechtler Prof. Helmut Siekmann in einer juristischen Expertise
diese Bedenken gegenstandslos werden ließ6. In dieser
kommt er zu dem Schluss, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
höher zu bewerten ist als das Recht auf freie Meinungsäußerung,
das Werbung für sich beansprucht. Ein Tabakwerbeverbot wird in Deutschland
von der breiten Bevölkerungsmehrheit gewünscht und von der überwältigenden
Mehrheit aller fachbezogenen Institutionen des Gesundheitswesens gefordert.
Die folgenden Handlungsempfehlungen werden vom Deutschen Krebsforschungszentrum
gegeben:
- Verabschiedung
und Umsetzung eines umfassenden nationalen Werbeverbotes mit folgenden
Bestandteilen:
- Verbot aller Formen
der Tabakwerbung in sämtlichen Medien, der Verkaufsförderung
und des Sponsoring, sofern diese den Absatz eines Tabakerzeugnisses
oder eines Diversifikationsproduktes bezwecken oder bewirken;
- Verbot aller Formen
der grenzüberschreitenden Tabakwerbung, der Absatzförderung
und des Sponsorings in allen Medien;
- Verbot von Maßnahmen
der Absatzförderung, die häufig in der Folge von Werbeverboten
zwischen Tabakherstellern und Einzelhändlern abgemacht werden,
wie beispielsweise die slotting fees für die auffällige
Platzierung von Tabakprodukten und Tabakwerbung;
- konsequente Durchsetzung
des Verbotes für Tabakwerbung und Sanktionierung bei Nichteinhaltung;
- politische Unterstützung
eines umfassenden Werbeverbotes in internationalen Abkommen (EU-Direktiven/Framework
Convention on Tobacco Control).
Tabaksteuererhöhungen
Es gehört zu den gesicherten Erkenntnissen der Wirtschaftswissenschaften,
dass Preiserhöhungen von Gütern zu einem Rückgang der Nachfrage
führen. Dies trifft trotz des hohen Suchtpotenzials auch auf Zigaretten
zu, weshalb Weltbank und WHO Tabaksteuererhöhungen einen ganz besonders
hohen Wirkungsgrad zur Verminderung des Rauchens beimessen3,4,7.
Im Gegensatz zu allen anderen Maßnahmen der Tabakkontrolle, die
in Kombination umgesetzt werden sollten, hat die Tabaksteuererhöhung
allein eine gesicherte Wirksamkeit bei der Tabakkontrolle. Drastische
Tabaksteuererhöhungen sind insbesondere ein geeignetes Mittel, um
den Zigarettenkonsum von Kindern und Jugendlichen sowie soziale Unterschiede
im Tabakkonsum zu verringern, da Kinder und Jugendliche sowie ärmere
Bevölkerungsschichten preissensibler reagieren als reichere. Nach
Schätzung der Weltbank bewirkt eine zehnprozentige Steuererhöhung
einen relativen Rückgang des Konsumverhaltens bei Jugendlichen und
Personen mit Niedrigeinkommen um bis zu dreizehn Prozent im Gegensatz
zu einer vierprozentigen Änderung in der Gesamtbevölkerung.
In Deutschland ist seit 2001 die Tabaksteuer in mehreren Stufen erhöht
worden. Erstmals sank der Zigarettenverbrauch von 2002-2004 um 33 Milliarden
Zigaretten und erstmals ist ein Rückgang des Rauchens bei Kindern
und Jugendlichen feststellbar8. Deshalb ist eine kontinuierliche
weitere Erhöhung der Tabaksteuern ein zentraler Baustein eines umfassenden
Tabakkontrollprogramms, auf den in Zukunft nicht verzichtet werden darf.
Warnhinweise auf
Zigarettenpackungen
In den Neunzigerjahren klagte die deutsche Tabakindustrie vor dem Bundesverfassungsgericht
gegen die Verpflichtung, auf Packungen von Tabakerzeugnissen Warnhinweise
vor den Gesundheitsgefahren des Rauchens anzubringen. Diese Klage wurde
bekanntlich abgewiesen. Das höchste deutsche Gericht wies die Versuche
der Tabakindustrie nachdrücklich zurück, über eine Verfassungsbeschwerde
die eingeführten textgestützten Warnhinweise außer Kraft
zu setzen. Inzwischen hat die EU empfohlen, auf den Zigarettenpackungen
neben den Warnhinweisen zusätzlich Fotos aufzudrucken, die die Folgen
des Rauchens drastisch vor Augen führen. Diese bildlichen Warnhinweise
wurden 2006 in Belgien und 2008 in Großbritannien eingeführt.
Nach den Empfehlungen des Deutschen Krebszentrums sollte Deutschland einen
Schritt weiter gehen und den neuesten Empfehlungen der WHO folgen, die
auf den oberen 50 Prozent der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackungen
ein abschreckendes Bild fordern, das ergänzt wird durch einen erklärenden
Text und eine Hot-Nummer zum Rauchstopp9.
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Tab.:
Rangliste europäischer Länder hinsichtlich der Umsetzung
einer wirksamen Tabakkontrolle von August 2007. Dunkel: Länder,
die gegenüber 2005 ihre Punktzahl um zehn und mehr gesteigert
haben (aus 10). |
Europäische
Rangliste der Maßnahmen zur Tabakkontrolle
2006 wurde erstmals eine Skala beschrieben, mit der die Aktivitäten
der einzelnen europäischen Länder auf dem Gebiet der Tabakkontrolle
gemessen werden können2. Dabei werden die folgenden sechs
Parameter berücksichtigt und mit Punkten bewertet, wobei die maximal
erreichbare Punktzahl jeweils in Klammern angegeben ist, deren Summe maximal
100 beträgt (s. auch Tabelle, obere Zeile): Preis für Tabakwaren,
rauchfreie Arbeitsplätze und öffentliche Einrichtungen, Ausgaben
für öffentliche Informationskampagnen, Werbeverbote, Warnhinweise
auf Packungen und Behandlungsangebote für Raucher. Die erste Auswertung
dieser Daten erfolgte 2005 und ergab, dass von 30 Ländern Deutschland
in der europäischen Rangliste auf Platz 22 eingestuft wurde. In der
2007 erneut durchgeführten Beurteilung der Tabakkontrollmaßnahmen
in Europa war Deutschland sogar auf den Ranglistenplatz 27 zurückgefallen
(10; Tabelle). Nur Griechenland, Luxemburg und Österreich
wurden noch schlechter eingruppiert. Dazu muss allerdings angemerkt werden,
dass in Deutschland zum Beurteilungszeitpunkt (August 2007) die meisten
Nichtraucherschutzgesetze auf Bundes- und Länderebene noch nicht
in Kraft getreten waren. Bei der Berücksichtigung dieses Umstandes
würde Deutschland wahrscheinlich im Frühjahr 2008 einige Ranglistenplätze
günstiger eingestuft werden. Eine Reihe von Ländern (in Tabelle
dunkel markiert) hatte 2007 gegenüber 2005 bei der Bewertung zu Maßnahmen
zur Tabakkontrolle zehn Skalenpunkte oder mehr zugelegt. Deutschland gehörte
leider nicht dazu. Den ersten Ranglistenplatz mit den konsequentesten
Tabakkontrollmaßnahmen nimmt derzeit Großbritannien (UK) ein,
gefolgt von Irland, Island und Norwegen.
Zusammenfassung
und Schlussfolgerungen
In der vorliegenden Arbeit werden die wichtigsten Tabakkontrollmaßnahmen,
für die sich das Deutsche Krebszentrum in Heidelberg seit Jahren
einsetzt, ausführlich dargestellt und begründet. Dazu gehören
ein umfassendes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, am Arbeitsplatz
und in der Gastronomie, die Abschaffung der Zigarettenautomaten, eine
schulische Tabakprävention, massenmediale Informationskampagnen,
umfassende Werbeverbote für Tabakwaren und Sponsoring, drastische
Tabaksteuererhöhungen und abschreckende bildgestützte Warnhinweise
auf Packungen von Tabakwaren. In einer 2007 erstellten Rangliste von Maßnahmen
zur Tabakkontrolle, die 30 europäische Länder umfasste, rangiert
Deutschland derzeit auf Rang 27, hat also gegenüber den übrigen
europäischen Ländern erheblichen Nachholbedarf auf diesem wichtigen
Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Prävention.
Literatur beim Verfasser
oder im Internet unter www.aerzteblatt-sh.de
Prof. Dr. Klaus-Dieter
Kolenda, Villenweg 2, 24119 Kronshagen, Tel. 0431/588234,
E-Mail klaus-dieter.kolenda@gmx.de
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 11/2008
S. 57-63
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