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Medizin und Wissenschaft

Weitere Maßnahmen zu einer wirksamen Tabakkontrolle in Deutschland dringend erforderlich
Klaus-Dieter Kolenda

Das Zigarettenrauchen ist in Deutschland wie in den anderen europäischen Ländern die mit Abstand bedeutendste Ursache für chronische Krankheiten und vorzeitigen Tod. Deshalb sind auch bei uns weitere gesellschaftliche Maßnahmen zur Tabakkontrolle dringend erforderlich. Dazu gehören drastische Tabaksteuererhöhungen, die Bekämpfung des Zigarettenschmuggels, die Abschaffung der Zigarettenautomaten, vollständig rauchfreie Arbeitsplätze und öffentliche Einrichtungen, umfassende Werbeverbote, zielgruppen- und settingspezifische Informationskampagnen in den Medien, Warnhinweise auf Zigarettenpackungen, Verkaufsbeschränkungen mit entsprechenden Kontrollen und darüber hinaus auch Behandlungsangebote für Raucher(innen). Der folgenden Darstellung wichtiger verhältnispräventiver Maßnahmen zur Tabakkontrolle liegen die einschlägigen und verdienstvollen Publikationen des Deutschen Krebsforschungszentrums, Heidelberg, zugleich WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle, zugrunde1. Abschließend wird kurz auf eine neue Studie eingegangen, die deutlich macht, dass in Deutschland bei der Umsetzung der meisten Vorschläge zur Tabakkontrolle gegenüber der Mehrzahl der europäischen Länder ein dringender Nachholbedarf besteht2. Diese Ausführungen sollen zugleich zeigen, welche Vorschläge für eine wirksame Tabakkontrolle heute auch in Deutschland von wissenschaftlicher Seite auf der Agenda stehen.

Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen
Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg setzt sich seit langem für eine konsequente Umsetzung des Nichtraucherschutzes ein3,4. Dazu gehören eine rauchfreie Umgebung in öffentlichen Einrichtungen, am Arbeitsplatz, in Kindergärten, Schulen und Hochschulen, in der Gastronomie und im Verkehrswesen. Nur durch eine vollständig rauchfreie Umgebung in diesen Bereichen können Nichtraucher wirkungsvoll vor der Exposition gegenüber Tabakrauch geschützt werden. Außerdem führt die Einführung rauchfreier Arbeitsplätze, rauchfreier öffentlicher Einrichtungen sowie öffentlicher Verkehrsmittel zu einer Verringerung der Raucherquote und des Pro-Kopf-Konsums von Tabakprodukten, da Raucher infolge der Ausweitung der Nichtraucherzonen darin unterstützt werden, ihren Konsum einzuschränken und einen Anreiz zur Beendigung des Tabakkonsums erhalten. In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf Nichtraucherschutz für alle Arbeitsplätze mit Ausnahme von „Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr“, sofern „die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es erforderlich machen“ (Arbeitsstättenverordnung, novelliert im Jahre 2001). Damit gemeint sind vor allem die Gastronomie, aber auch öffentliche Einrichtungen und Verkehrsbetriebe.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat im Januar 2006 dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes für rauchfreie öffentliche Einrichtungen, eine rauchfreie Gastronomie und rauchfreie Arbeitsplätze zugeleitet5. Darin wird argumentiert, dass wegen der sehr heterogenen Landschaft der öffentlichen Einrichtungen in unserem vielfach gegliederten Staat nur ein Bundesgesetz den erforderlichen umfassenden und abgestimmten Gesundheitsschutz gewährleisten könne. Vor diesem Hintergrund müssen die 2007 und 2008 in Kraft getretenen Bundes- und Ländergesetze bewertet werden. Zum einen sind sie sicher ein Fortschritt gegenüber der vorher „gesetzlosen“ Zeit. Zum anderen handelt es sich bei den auf Länderebene beschlossenen Gesetzen wegen der vielen Ausnahmeregelungen leider nicht um Bestimmungen, mit denen ein umfassender Nichtraucherschutz, z. B. in der Gastronomie oder in öffentlichen Einrichtungen mit Ausnahme der Schulen, zu erreichen ist.

Abschaffung der Zigarettenautomaten
Deutschland ist mit mehr als 800 000 Zigarettenautomaten, von denen über die Hälfte im Außenbetrieb angebracht sind, weltweit das Land mit der höchsten Automatendichte3,4. Die gewerbliche Verfügbarkeit von Zigaretten ist in Deutschland so hoch wie bei keinem anderen Konsumprodukt: Zigaretten sind bei uns leichter erhältlich als Grundnahrungsmittel, da sie unabhängig von Ladenöffnungszeiten jederzeit bezogen werden können.

Die 2007 erfolgte Einführung des Chipkartensystems für Zigarettenautomaten im Rahmen des Jugendschutzes stellt nach Auffassung des Deutschen Krebsforschungszentrums keine wesentliche Barriere für den Kauf von Zigaretten durch Kinder und Jugendliche dar, da dieses System nicht missbrauchsicher ist. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können sich Chipkarten von älteren Freunden ausleihen und auf diese Weise ungehindert Zigaretten erwerben. Ein Abgabeverbot von Tabakprodukten an Kinder und Jugendliche bleibt so lange wirkungslos, wie Zigaretten über Automaten frei verfügbar sind. Die Zigarettenautomaten sind insbesondere für Kinder und Jugendliche eine wichtige Bezugsquelle für Tabakwaren. Nicht nur in Deutschland konnte gezeigt werden, dass Kinder und Jugendliche Zigarettenautomaten häufiger nutzen als die Allgemeinbevölkerung. Für Bayern ist nachgewiesen, dass 2/3 aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 12 und 24 Jahren ihre Zigaretten häufiger aus Zigarettenautomaten beziehen. Wie in anderen Ländern gezeigt werden konnte, wird der Zugriff von Kindern und Jugendlichen auf Zigarettenautomaten auch durch deren ausschließliche Installation in (nur für Volljährige zugänglichen) Innenräumen nur begrenzt eingeschränkt. Zudem scheinen sich Verkäufer für die Beaufsichtigung von Zigarettenautomaten nicht verantwortlich zu fühlen, selbst wenn die Strafen hoch sind.

Die Mehrheit der Bevölkerung ist gegen den Verkauf von Zigaretten an Automaten. Wie eine Umfrage des Emnid-Instituts zeigt, spricht sich bundesweit jeder Zweite gegen den Verkauf von Zigaretten an Automaten aus. In den neuen Bundesländern befürworten sogar annähernd 70 Prozent aller Bürger(innen) die Abschaffung von Zigarettenautomaten. Deshalb ist nach Meinung des Deutschen Krebsforschungszentrums die Abschaffung des Automatenverkaufs der einzige Weg, um die Verfügbarkeit für Zigaretten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, wesentlich einzuschränken.

Schulische Tabakprävention
Bekanntlich machen Kinder und Jugendliche in Deutschland ihre ersten Erfahrungen mit dem Rauchen bereits in relativ frühen Jahren, d. h. mit 11 bis 13 Jahren. Am Ende der Schulpflicht, im Alter zwischen 16 und 17 Jahren, rauchen 44 Prozent, knapp ein Viertel davon bezeichnet sich als ständige Raucher.

Mit der Tabakprävention in Schulen werden vorrangig zwei Ziele verfolgt: Zum einen die Verzögerung des Einstiegsalters in den Tabakkonsum, zum anderen die Verringerung des Tabakkonsums insgesamt3,4. Während bestimmte Präventionsprogramme durchaus das Einstiegsalter um einige Monate verzögern können, haben die bisher umgesetzten Ansätze der unterrichtsgestützten Tabakprävention keine anhaltenden Wirkungen auf das Rauchverhalten von Kindern und Jugendlichen. Die besten Ergebnisse haben diejenigen unterrichtsgestützten Programme vorzuweisen, die auf dem handlungsorientierten Konzept der Lernkompetenz beruhen, die nicht nur in einzelnen Klassenstufen, sondern über die gesamte Schulzeit hinweg angeboten werden sowie Lehrerfortbildung zur Durchführung und Vermittlung von Tabakprävention enthalten.

Schulische Tabakprävention erweist sich nur im Rahmen einer Gesamtstrategie der Tabakkontrolle als nachhaltig wirksam. Die begrenzte Wirksamkeit ausschließlich schulischer Maßnahmen der Tabakprävention muss durch die Kombination mit mehrdimensionalen, gemeindebezogenen Maßnahmen der Tabakprävention erhöht werden. Dabei spielt die Schaffung rauchfreier Schulen, rauchfreier Verkehrsbetriebe, Bahnhöfe und rauchfreier öffentlicher Einrichtungen sowie rauchfreier Gastronomie eine wichtige Rolle. Rauchfreie Schulen stellen ein Schlüsselelement wirksamer schulischer Tabakprävention dar. In Deutschland haben inzwischen die meisten Bundesländer Verordnungen für rauchfreie Schulen erlassen. Auch Schleswig-Holstein gehört mittlerweile dazu, was sehr zu begrüßen ist.

Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen zur schulischen Prävention werden vom Deutschen Krebsforschungszentrum empfohlen:

  • Unterrichtsgestützte Tabakprävention, die auf aktuell gültigen Präventionskonzepten beruht, sollte sich durch die gesamte Schulzeit ziehen; da der Tabakkonsum nur eine von mehreren Risikoverhaltensweisen ist, bietet es sich an, die Tabakprävention in ein umfassendes Programm der schulischen Gesundheitsförderung einzubinden;
  • Qualifikation von Lehrern für die unterrichtsgestützte Tabakprävention;
  • konsequente Ausweitung der schulischen Tabakprävention über individuell orientierte Tabakprävention im Schulunterricht hinaus auf strukturelle Veränderung im schulischen Umfeld (schulisches Gesamtkonzept);
  • die Gestaltung und Umsetzung eines schulischen Gesamtkonzeptes sollte von Schülern, Lehrern und Eltern mitgestaltet werden (partizipativer Ansatz);
  • schulische Rauchverbote sollten sich nicht, wie bisher, auf die Zielsetzung des Schutzes vor Passivrauchen beschränken, sondern weitere Zielsetzungen der Tabakkontrolle beinhalten, nämlich den Einstieg in den Tabakkonsum zu verhindern sowie den Ausstieg zu erleichtern; - Rauchverbote auf dem Schulgelände sollten gleichermaßen für Schüler, Lehrer und das gesamte Schulpersonal sowie für Besucher gelten, einschließlich schulischer Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes durchgeführt werden;
  • grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, die schulische Tabakprävention nicht als ein disziplinarisches, sondern gesundheitsrelevantes Thema zu vermitteln; entsprechend sollten Sanktionen nicht in erster Linie Strafcharakter haben, sondern der kritischen Hinterfragung des Rauchverhaltens dienen;
  • Unterstützung von Entwöhnungsversuchen rauchender Schüler und des Schulpersonals durch Kopplung schulischer Angebote mit bestehenden jugendspezifischen Entwöhnungsangeboten, auch in Kombination mit kinder- und jugendärztlichen Präventionsmaßnahmen bei Routineuntersuchungen im Sinne der Verstärkung von Nichtraucherverhalten;
  • Erlass von Leitlinien durch das Kultusministerium mit dem Inhalt, dass Aus- und Fortbildungseinrichtungen jegliche Spenden der Tabakindustrie bzw. finanzielle Zuwendungen von Institutionen, die durch die Tabakindustrie finanziert werden, abzulehnen haben sowie mit diesen keine Veranstaltungen ausrichten dürfen;
  • Durchführung regelmäßiger systemischer Dokumentation und Evaluation der schulischen Präventionsmaßnahmen durch unabhängige Institute.

Massenmediale Tabakprävention
Unter massenmedialer Tabakprävention versteht man die Nutzung unterschiedlicher Medien wie Fernsehen, Rundfunk, Printmedien oder Internet, die zum einen auf Informationsvermittlung und die Beeinflussung tabakkonsumbezogener Einstellungen und Normen zielt3,4. Zum anderen haben sie das Ziel, die Bevölkerung über die Notwendigkeit von Maßnahmen der Tabakprävention zu informieren und die Erfolg versprechenden Maßnahmen zu vermitteln. In Deutschland gab es bisher nur vereinzelte massenmediale Kampagnen zur Prävention und Verringerung des Tabakkonsums mit nur begrenzter Wirksamkeit. Dagegen wurden im vergangenen Jahrzehnt in verschiedenen Ländern, insbesondere den USA und Australien, diverse massenmediale Kampagnen entwickelt, die sich als Bestandteil eines umfassenden Tabakkontrollprogramms als äußerst wirksam erwiesen haben. Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit der für das Marketing von Tabakprodukten vorhandenen finanziellen Mittel (in Deutschland über 300 Millionen Euro jährlich) gegenüber der für die massenmediale Tabakprävention bereitgestellten Geldbeträge (in Deutschland zwei bis drei Millionen Euro) könnte der Erfolg der Gegenwerbung durch ein umfassendes Tabakwerbeverbot (siehe unten) deutlich erhöht werden.

Massenmediale Kampagnen können die öffentliche Auseinandersetzung um die Problematik des Zigarettenkonsums stimulieren, die Anzahl von Aufhörversuchen erhöhen, die Abstinenzraten steigern und die Inanspruchnahme von Tabakentwöhnungsprogrammen verbessern. Neben der Durchführung massenmedialer Kampagnen ist eine weitere wirksame und weitaus kostengünstigere Strategie der Nutzung von Massenmedien die so genannte „Media Advocacy“, das heißt die gezielte Steuerung von Pressemitteilungen sowie die Ansprache von Journalisten zur Medienberichterstattung über tabakbezogene Themen. Der öffentliche Diskurs und das gesellschaftliche Klima gegenüber dem Tabakkonsum kann dadurch deutlich verändert werden. In Deutschland wird die „Rauchfrei-Kampagne“ ganz wesentlich über „Media Advocacy“ kommuniziert, was zur größten Medienberichterstattung zur Thematik „Rauchen“ in den letzten Jahren führte. Vom Deutschen Krebsforschungszentrum werden u. a. folgende Handlungsempfehlungen gegeben:

  • Durchführung von Medienkampagnen (Awareness-Kampagnen), welche die Bevölkerung auf die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens aufmerksam machen und ein Problembewusstsein für das Ausmaß der Tabakepidemie sowie die Rolle der Tabakindustrie schaffen;
  • Durchführung von Entwöhnungskampagnen, die Raucher zum Rauchstopp motivieren, Unterstützung bei der Entwöhnung bieten und die Aufrechterhaltung des Nichtrauchens fördern;
  • Einsatz emotionaler Botschaften, die bei der Zielgruppe starke emotionale Reaktionen und Betroffenheit auslösen;
  • Vorabtestung der Aussagen und Botschaften einer massenmedialen Kampagne an einer repräsentativen Auswahl der Zielgruppe, um sicherzustellen, dass für die jeweilige Zielgruppe angemessene Botschaften vermittelt werden;
  • keine Beteiligung der Tabakindustrie, weder durch finanzielle Unterstützung, noch durch Vorgaben jeglicher Art an der Entwicklung massenmedialer Präventionskampagnen;
  • Bereitstellung aktueller, relevanter Presseinformationen mit dem Ziel einer Erhöhung der Medienberichterstattung über tabakbezogene Themen (Media Advocacy).

Werbeverbot für Tabakwaren und Sponsoring
Entgegen anders lautenden Behauptungen der Zigarettenindustrie ist ein Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und Konsumverhalten belegt3,4. Die Tabakwerbung beeinflusst nicht nur die Markenwahl bestehender Raucher, sondern erhöht die Gesamtnachfrage. Dies gilt nicht nur für die direkte Werbung für das Produkt Zigarette, sondern auch für die indirekte Werbung für Markenartikel und das Markensponsoring. Insbesondere für Jugendliche ist nachgewiesen, dass auch die indirekte Werbung eine konsumfördernde Wirkung hat. Sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene verbinden die Allgegenwärtigkeit der Tabakwerbung und die für Tabakprodukte gängigen Marketingpraktiken mit der Überzeugung über deren Schadenspotenzial. In Großbritannien beispielsweise ist fast jeder zweite Raucher der Ansicht, dass das Rauchen nicht so gefährlich sein kann, da sonst die Regierung die Werbung für Zigaretten nicht zulassen würde.

Dementsprechend kann nur ein umfassendes Tabakwerbeverbot, das alle Medien sowie sämtliche Formen und Mittel der direkten und indirekten Werbung und des Sponsoring umfasst, den Tabakkonsum in der Bevölkerung deutlich senken. Dagegen sind die bislang bestehenden begrenzten Werbeverbote der Tabakindustrie einschließlich des 2007 gemäß der EU-Richtlinien in Kraft gesetzten Werbeverbotes in den Printmedien nur von beschränkter Wirkung, weil die Hersteller ihre Marketingaktivitäten auf diejenigen Medien bzw. Bereiche verlagern, in denen Werbung und Sponsoring weiterhin erlaubt ist. In Deutschland liegt der jährliche Etat der Zigarettenindustrie für Werbung und Sponsoring bei über 300 Millionen Euro. Im letzten Jahrzehnt hat die Zigarettenindustrie schätzungsweise 2,5 Milliarden Euro ausgegeben, um insbesondere den Kinder- und Jugendmarkt zu erobern, was ihr tatsächlich auch gelang.

Deutschland ist eines der wenigen Länder weltweit, in dem verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein umfassendes Werbeverbot vorgebracht werden, obwohl der renommierte deutsche Staatsrechtler Prof. Helmut Siekmann in einer juristischen Expertise diese Bedenken gegenstandslos werden ließ6. In dieser kommt er zu dem Schluss, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit höher zu bewerten ist als das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Werbung für sich beansprucht. Ein Tabakwerbeverbot wird in Deutschland von der breiten Bevölkerungsmehrheit gewünscht und von der überwältigenden Mehrheit aller fachbezogenen Institutionen des Gesundheitswesens gefordert.
Die folgenden Handlungsempfehlungen werden vom Deutschen Krebsforschungszentrum gegeben:

  • Verabschiedung und Umsetzung eines umfassenden nationalen Werbeverbotes mit folgenden Bestandteilen:
  • Verbot aller Formen der Tabakwerbung in sämtlichen Medien, der Verkaufsförderung und des Sponsoring, sofern diese den Absatz eines Tabakerzeugnisses oder eines Diversifikationsproduktes bezwecken oder bewirken;
  • Verbot aller Formen der grenzüberschreitenden Tabakwerbung, der Absatzförderung und des Sponsorings in allen Medien;
  • Verbot von Maßnahmen der Absatzförderung, die häufig in der Folge von Werbeverboten zwischen Tabakherstellern und Einzelhändlern abgemacht werden, wie beispielsweise die „slotting fees“ für die auffällige Platzierung von Tabakprodukten und Tabakwerbung;
  • konsequente Durchsetzung des Verbotes für Tabakwerbung und Sanktionierung bei Nichteinhaltung;
  • politische Unterstützung eines umfassenden Werbeverbotes in internationalen Abkommen (EU-Direktiven/Framework Convention on Tobacco Control).

Tabaksteuererhöhungen
Es gehört zu den gesicherten Erkenntnissen der Wirtschaftswissenschaften, dass Preiserhöhungen von Gütern zu einem Rückgang der Nachfrage führen. Dies trifft trotz des hohen Suchtpotenzials auch auf Zigaretten zu, weshalb Weltbank und WHO Tabaksteuererhöhungen einen ganz besonders hohen Wirkungsgrad zur Verminderung des Rauchens beimessen3,4,7. Im Gegensatz zu allen anderen Maßnahmen der Tabakkontrolle, die in Kombination umgesetzt werden sollten, hat die Tabaksteuererhöhung allein eine gesicherte Wirksamkeit bei der Tabakkontrolle. Drastische Tabaksteuererhöhungen sind insbesondere ein geeignetes Mittel, um den Zigarettenkonsum von Kindern und Jugendlichen sowie soziale Unterschiede im Tabakkonsum zu verringern, da Kinder und Jugendliche sowie ärmere Bevölkerungsschichten preissensibler reagieren als reichere. Nach Schätzung der Weltbank bewirkt eine zehnprozentige Steuererhöhung einen relativen Rückgang des Konsumverhaltens bei Jugendlichen und Personen mit Niedrigeinkommen um bis zu dreizehn Prozent im Gegensatz zu einer vierprozentigen Änderung in der Gesamtbevölkerung. In Deutschland ist seit 2001 die Tabaksteuer in mehreren Stufen erhöht worden. Erstmals sank der Zigarettenverbrauch von 2002-2004 um 33 Milliarden Zigaretten und erstmals ist ein Rückgang des Rauchens bei Kindern und Jugendlichen feststellbar8. Deshalb ist eine kontinuierliche weitere Erhöhung der Tabaksteuern ein zentraler Baustein eines umfassenden Tabakkontrollprogramms, auf den in Zukunft nicht verzichtet werden darf.

Warnhinweise auf Zigarettenpackungen
In den Neunzigerjahren klagte die deutsche Tabakindustrie vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Verpflichtung, auf Packungen von Tabakerzeugnissen Warnhinweise vor den Gesundheitsgefahren des Rauchens anzubringen. Diese Klage wurde bekanntlich abgewiesen. Das höchste deutsche Gericht wies die Versuche der Tabakindustrie nachdrücklich zurück, über eine Verfassungsbeschwerde die eingeführten textgestützten Warnhinweise außer Kraft zu setzen. Inzwischen hat die EU empfohlen, auf den Zigarettenpackungen neben den Warnhinweisen zusätzlich Fotos aufzudrucken, die die Folgen des Rauchens drastisch vor Augen führen. Diese bildlichen Warnhinweise wurden 2006 in Belgien und 2008 in Großbritannien eingeführt. Nach den Empfehlungen des Deutschen Krebszentrums sollte Deutschland einen Schritt weiter gehen und den neuesten Empfehlungen der WHO folgen, die auf den oberen 50 Prozent der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackungen ein abschreckendes Bild fordern, das ergänzt wird durch einen erklärenden Text und eine Hot-Nummer zum Rauchstopp9.

 
  Tab.: Rangliste europäischer Länder hinsichtlich der Umsetzung einer wirksamen Tabakkontrolle von August 2007. Dunkel: Länder, die gegenüber 2005 ihre Punktzahl um zehn und mehr gesteigert haben (aus 10).

Europäische Rangliste der Maßnahmen zur Tabakkontrolle
2006 wurde erstmals eine Skala beschrieben, mit der die Aktivitäten der einzelnen europäischen Länder auf dem Gebiet der Tabakkontrolle gemessen werden können2. Dabei werden die folgenden sechs Parameter berücksichtigt und mit Punkten bewertet, wobei die maximal erreichbare Punktzahl jeweils in Klammern angegeben ist, deren Summe maximal 100 beträgt (s. auch Tabelle, obere Zeile): Preis für Tabakwaren, rauchfreie Arbeitsplätze und öffentliche Einrichtungen, Ausgaben für öffentliche Informationskampagnen, Werbeverbote, Warnhinweise auf Packungen und Behandlungsangebote für Raucher. Die erste Auswertung dieser Daten erfolgte 2005 und ergab, dass von 30 Ländern Deutschland in der europäischen Rangliste auf Platz 22 eingestuft wurde. In der 2007 erneut durchgeführten Beurteilung der Tabakkontrollmaßnahmen in Europa war Deutschland sogar auf den Ranglistenplatz 27 zurückgefallen (10; Tabelle). Nur Griechenland, Luxemburg und Österreich wurden noch schlechter eingruppiert. Dazu muss allerdings angemerkt werden, dass in Deutschland zum Beurteilungszeitpunkt (August 2007) die meisten Nichtraucherschutzgesetze auf Bundes- und Länderebene noch nicht in Kraft getreten waren. Bei der Berücksichtigung dieses Umstandes würde Deutschland wahrscheinlich im Frühjahr 2008 einige Ranglistenplätze günstiger eingestuft werden. Eine Reihe von Ländern (in Tabelle dunkel markiert) hatte 2007 gegenüber 2005 bei der Bewertung zu Maßnahmen zur Tabakkontrolle zehn Skalenpunkte oder mehr zugelegt. Deutschland gehörte leider nicht dazu. Den ersten Ranglistenplatz mit den konsequentesten Tabakkontrollmaßnahmen nimmt derzeit Großbritannien (UK) ein, gefolgt von Irland, Island und Norwegen.

Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
In der vorliegenden Arbeit werden die wichtigsten Tabakkontrollmaßnahmen, für die sich das Deutsche Krebszentrum in Heidelberg seit Jahren einsetzt, ausführlich dargestellt und begründet. Dazu gehören ein umfassendes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, am Arbeitsplatz und in der Gastronomie, die Abschaffung der Zigarettenautomaten, eine schulische Tabakprävention, massenmediale Informationskampagnen, umfassende Werbeverbote für Tabakwaren und Sponsoring, drastische Tabaksteuererhöhungen und abschreckende bildgestützte Warnhinweise auf Packungen von Tabakwaren. In einer 2007 erstellten Rangliste von Maßnahmen zur Tabakkontrolle, die 30 europäische Länder umfasste, rangiert Deutschland derzeit auf Rang 27, hat also gegenüber den übrigen europäischen Ländern erheblichen Nachholbedarf auf diesem wichtigen Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Prävention.

Literatur beim Verfasser oder im Internet unter www.aerzteblatt-sh.de

Prof. Dr. Klaus-Dieter Kolenda, Villenweg 2, 24119 Kronshagen, Tel. 0431/588234,
E-Mail klaus-dieter.kolenda@gmx.de


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 11/2008

S. 57-63