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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Zwischen

der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), Bad Segeberg,

und

dem AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg, vertreten durch die Landesvertretung Schleswig-Holstein, Kiel
der AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse - Kiel zugleich für die Knappschaft und die See-Krankenkasse
dem BKK-Landesverband NORD, Hamburg
dem IKK-Landesverband Nord, Schwerin
der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Schleswig-Holstein-Hamburg, Kiel, in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes
der Landwirtschaftlichen Krankenkassen
dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), Siegburg, vertreten durch die Landesvertretung Schleswig-Holstein, Kiel

- nachfolgend „Krankenkassen/-verbände” genannt -

wird folgende


Ergänzungsvereinbarung zur Richtgrößenvereinbarung
Arznei- und Verbandmittel 2008

geschlossen.

I) Der § 2 der Richtgößenvereinbarung vom 21. November 2007 erhält die folgende Fassung:
Zwischen den Vertragspartnern herrscht Einvernehmen, dass die Richtgrößenberechnung nach folgender Prozedur erfolgt. Dabei wird die folgende Darstellung aus Vereinfachungsgründen nicht nach M/F/R untergliedert. Jedoch sind die Werte für Ausgabenvolumina sowie die Fallzahlen nach M/F/R getrennt.

(1) Ausgangspunkt ist das Ausgabenvolumen 2008 (netto).

(2) Dieses Volumen wird auf ein rechnerisches Bruttovolumen umbewertet.

(3) Die Umrechnungsquote wird aus den jeweils aktuellen GAMSI-Berichten entnommen (GAMSI Deutschland, „Bruttoumsatz SH geteilt durch Nettoumsatz SH“).

(4) Von dieser Summe wird der Bruttoumsatz des Sprechstundenbedarfs des Vorjahres (das heißt 2006) abgezogen.

(5) Von der Summe aus (4) werden die Arzneimittelverordnungen von Ärzten, welche keiner Richtgrößenprüfung unterliegen, abgezogen.

(6) Von der Summe aus (5) werden die Arzneimittelverordnungen von Ärzten abgezogen, welche aus individuellen Gründen keiner Richtgrößengruppe zugeordnet wurden.
Unter eine Bagatellgrenze fallen Ärzte, welche über alle Statusgruppen (M/F/R) keine 10 Fälle oder Verordnungskosten von unter 50,00 Euro aufweisen.

(7) Von der Summe unter (6) werden die Verordnungskosten nach Anlage 2 und Anlage 3 gemäß Richtgrößenvereinbarung 2008 abgezogen (= Richtgrößenvolumen).

(8) Das unter (7) ermittelte Richtgrößenvolumen wird quartalsweise auf die Gruppen der Richtgrößenvereinbarung aufgeteilt. Im Anschluss werden die Quartalswerte je Arztgruppe zu Jahreswerten summiert.

(9) Für die nach (6) berücksichtigten Ärzte werden die Fallzahlen quartalsweise je Arztgruppe summiert. Diese Quartalswerte werden zu einem Jahreswert zusammengefasst.
Als Plausibilisierung der Berechnungsschritte je Arztgruppe dient den Vertragspartnern eine Gegenüberstellung der prozentualen Aufteilung nach M/F/R an Richtgrößenvolumen im Vergleich zum Vorjahr.

(10) Aus der Division der nach M/F/R getrennten Werte aus (8) und (9) entstehen Werte für die durchschnittlichen Ausgaben je Fall.

II) Das Endergebnis nach § 2 neu ergibt die Richtgrößen. Davon abweichend werden folgende Richtgrößen (Stand 17.06.08) vereinbart:

Die Ergebnisse werden in der Anlage 1 zu dieser Ergänzungsvereinbarung dargestellt.



III) Diese Vereinbarung gilt vom 1. Juli 2008 bis zum 31.12.2008. Die Vertragspartner überprüfen mit Wirkung für die Richtgrößen ab dem 1.1. 2009 die Berechnungsbasis der Richtgrößen. Dies betrifft die Zusammenlegung und Untergliederung nach Arztgruppen, die bisherige Bezugnahme auf den arithmetischen Mittelwert sowie die Berücksichtigung fachübergreifender Praxisstrukturen.

IV) Eine Veröffentlichung der Richtgrößen erfolgt spätestens zum 1. Juni 2008. Bis zu diesem Zeitpunkt können zwischen den Vertragspartnern noch Korrekturen aufgrund statistischer Bereinigungen berücksichtigt werden.

Bad Segeberg, Kiel, Hamburg, Schwerin, den 21. April 2008

Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein
gez. Paffrath
AOK Schleswig-Holstein, Kiel

gez. Claudia Korf
BKK-Landesverband NORD, Hamburg

gez. Ralf Hermes
IKK-Landesverband Nord, Schwerin

gez. Petersen
Landwirtschaftliche Krankenkasse, Schleswig-Holstein und Hamburg, Kiel

gez. i.V. Facklam
Verband der Angestellten- Kranken kassen, e. V. (VdAK), Landesvertre tung Schleswig-Holstein
Der Leiter der Landesvertretung

gez. i.V. Facklam
AEV-Arbeiterersatzkassenverband e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein
Der Leiter der Landesvertretung

 




Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 9/2008

S. 88-89