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Zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), Bad Segeberg,
und
dem AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg, vertreten durch
die Landesvertretung Schleswig-Holstein, Kiel
der AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse - Kiel zugleich für
die Knappschaft und die See-Krankenkasse
dem BKK-Landesverband NORD, Hamburg
dem IKK-Landesverband Nord, Schwerin
der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Schleswig-Holstein-Hamburg, Kiel,
in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes
der Landwirtschaftlichen Krankenkassen
dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), Siegburg, vertreten
durch die Landesvertretung Schleswig-Holstein, Kiel
- nachfolgend Krankenkassen/-verbände genannt -
wird folgende
Ergänzungsvereinbarung zur Richtgrößenvereinbarung
Arznei- und Verbandmittel 2008
geschlossen.
I) Der § 2 der Richtgößenvereinbarung vom 21. November
2007 erhält die folgende Fassung:
Zwischen den Vertragspartnern herrscht Einvernehmen, dass die Richtgrößenberechnung
nach folgender Prozedur erfolgt. Dabei wird die folgende Darstellung aus
Vereinfachungsgründen nicht nach M/F/R untergliedert. Jedoch sind
die Werte für Ausgabenvolumina sowie die Fallzahlen nach M/F/R getrennt.
(1) Ausgangspunkt ist das Ausgabenvolumen 2008 (netto).
(2) Dieses Volumen wird auf ein rechnerisches Bruttovolumen umbewertet.
(3) Die Umrechnungsquote wird aus den jeweils aktuellen GAMSI-Berichten
entnommen (GAMSI Deutschland, Bruttoumsatz SH geteilt durch Nettoumsatz
SH).
(4) Von dieser Summe wird der Bruttoumsatz des Sprechstundenbedarfs des
Vorjahres (das heißt 2006) abgezogen.
(5) Von der Summe aus (4) werden die Arzneimittelverordnungen von Ärzten,
welche keiner Richtgrößenprüfung unterliegen, abgezogen.
(6) Von der Summe aus (5) werden die Arzneimittelverordnungen von Ärzten
abgezogen, welche aus individuellen Gründen keiner Richtgrößengruppe
zugeordnet wurden.
Unter eine Bagatellgrenze fallen Ärzte, welche über alle Statusgruppen
(M/F/R) keine 10 Fälle oder Verordnungskosten von unter 50,00 Euro
aufweisen.
(7) Von der Summe unter (6) werden die Verordnungskosten nach Anlage 2
und Anlage 3 gemäß Richtgrößenvereinbarung 2008
abgezogen (= Richtgrößenvolumen).
(8) Das unter (7) ermittelte Richtgrößenvolumen wird quartalsweise
auf die Gruppen der Richtgrößenvereinbarung aufgeteilt. Im
Anschluss werden die Quartalswerte je Arztgruppe zu Jahreswerten summiert.
(9) Für die nach (6) berücksichtigten Ärzte werden die
Fallzahlen quartalsweise je Arztgruppe summiert. Diese Quartalswerte werden
zu einem Jahreswert zusammengefasst.
Als Plausibilisierung der Berechnungsschritte je Arztgruppe dient den
Vertragspartnern eine Gegenüberstellung der prozentualen Aufteilung
nach M/F/R an Richtgrößenvolumen im Vergleich zum Vorjahr.
(10) Aus der Division der nach M/F/R getrennten Werte aus (8) und (9)
entstehen Werte für die durchschnittlichen Ausgaben je Fall.
II) Das Endergebnis nach § 2 neu ergibt die Richtgrößen.
Davon abweichend werden folgende Richtgrößen (Stand 17.06.08)
vereinbart:
Die Ergebnisse werden in der Anlage 1 zu dieser Ergänzungsvereinbarung
dargestellt.

III) Diese Vereinbarung gilt vom 1. Juli 2008 bis zum 31.12.2008. Die
Vertragspartner überprüfen mit Wirkung für die Richtgrößen
ab dem 1.1. 2009 die Berechnungsbasis der Richtgrößen. Dies
betrifft die Zusammenlegung und Untergliederung nach Arztgruppen, die
bisherige Bezugnahme auf den arithmetischen Mittelwert sowie die Berücksichtigung
fachübergreifender Praxisstrukturen.
IV) Eine Veröffentlichung der Richtgrößen erfolgt spätestens
zum 1. Juni 2008. Bis zu diesem Zeitpunkt können zwischen den Vertragspartnern
noch Korrekturen aufgrund statistischer Bereinigungen berücksichtigt
werden.
Bad Segeberg, Kiel, Hamburg, Schwerin, den 21. April 2008
Kassenärztliche
Vereinigung
Schleswig-Holstein |
gez. Paffrath
AOK Schleswig-Holstein, Kiel
gez. Claudia Korf
BKK-Landesverband NORD, Hamburg
gez. Ralf Hermes
IKK-Landesverband Nord, Schwerin
gez. Petersen
Landwirtschaftliche Krankenkasse, Schleswig-Holstein und Hamburg,
Kiel
gez. i.V. Facklam
Verband der Angestellten- Kranken kassen, e. V. (VdAK), Landesvertre
tung Schleswig-Holstein
Der Leiter der Landesvertretung
gez. i.V. Facklam
AEV-Arbeiterersatzkassenverband e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein
Der Leiter der Landesvertretung |

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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 9/2008
S. 88-89
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