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Folgende
Ärzte wurden zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis
ermächtigt. Diese Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig,
sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden
kann:
Im Rahmen der Ermächtigungen kommen ab dem 01.01.2008 die entsprechenden
Gebührenziffern des nunmehr geltenden EBM zur Anwendung.
Stadt Flensburg
Die bis zum 30.06.2008 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med.
Ortwin Rubarth, Oberarzt der Neurochirurgischen Klinik der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt
Flensburg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis
zur Durchführung von konsiliarischen Beratungen und Untersuchungen
zur Abklärung des weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehens
auf Überweisung durch Fachärzte für Neurochirurgie, Chirurgie,
Orthopädie und Neurologie wurde bis zum 30.09.2009 verlängert,
wobei die Überweisung eingeschränkt wird auf Überweisung
durch Fachärzte für Neurochirurgie, sodass die Ermächtigung
folgendermaßen neu gefasst wurde:
Ab dem 01.07.2008 ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung zur Durchführung von neurochirurgischen konsiliarischen
Beratungen und Untersuchungen zur Abklärung des weiteren diagnostischen
und therapeutischen Vorgehens auf Überweisung durch Neurochirurgen.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die Ziffern 01310, 01311, 01312,
01602, 02360, 16215 und 16220 EBM abrechenbar.
Die bis zum 30.06.2008 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med.
Christian Hansen, Leitender Arzt der Abteilung für Hand- und Plastische
Chirurgie der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Flensburg, zur Teilnahme an
der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von konsiliarischen
Beratungen und Untersuchungen auf den Gebieten der Plastischen Chirurgie
und der Handchirurgie zur Abklärung des weiteren therapeutischen
und diagnostischen Vorgehens auf Überweisung durch Fachärzte
für Chirurgie und Orthopädie wurde bis zum 30.06.2010 verlängert.
Stadt Kiel
Die bis zum 30.06.2008 befristete Ermächtigung von Herrn Prof. Dr.
med. Jochen Brasch, Oberarzt an der Klinik für Dermatologie am Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Überweisungspraxis zur Durchführung diverser Leistungen wurde
in den Punkten 1 und 2 bis zum 30.06.2010 verlängert. Die Ermächtigung
bezüglich Punkt 3 wurde bis zum 31.12.2008 verlängert.
Der Ermächtigungsumfang von Herrn Prof. Brasch lautet wie folgt:
Ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis
zur Durchführung von dermatohistologischen Untersuchungen sowie zur
Durchführung folgender Leistungen:
1. Bestimmung des S-100 sowie 5-S-Cysteinyldopa,
2. Durchführung von Laserungen bei Kindern mit vaskulären Hautveränderungen
grundsätzlich bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres,
3. Durchführung der Zytostatikatherapie; dieser Teil der Ermächtigung
beinhaltet nicht die Diagnostik und therapiebegleitenden und nachfolgenden
Kontrollen, soweit sie im ambulanten Bereich durch niedergelassene Ärzte
durchgeführt werden können.
Darüber hinaus ist Prof. Brasch auf Überweisung durch Fachärzte
für Haut- und Geschlechtskrankheiten ohne Einschränkung des
Leistungsspektrums ermächtigt.
Die bis zum 30.06.2008 befristeten Ermächtigungen von Herrn Prof.
Dr. med. Axel Hauschild und Herrn Prof. Dr. med. Ulrich Mrowietz, Oberärzte
an der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie des
Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
diverser Leistungen wurden in Punkt 1 der Ermächtigung bis zum 30.06.2010,
bezüglich des Punktes 2 der Ermächtigung bis zum 31.12.2008
verlängert.
Der Ermächtigungsumfang der Herren Prof. Hauschild und Prof. Mrowietz
lautet wie folgt:
Ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis
zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen:
1. Durchführung von Laserungen bei Kindern mit vaskulären Hautveränderungen
grundsätzlich bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres.
2. Durchführung der Zytostatikatherapie; dieser Teil der Ermächtigung
beinhaltet nicht die Diagnostik und therapiebegleitenden und nachfolgenden
Kontrollen, soweit sie im ambulanten Bereich durch niedergelassene Ärzte
durchgeführt werden.
Chemotherapien sind nur in einem zeitlichen Umfang von bis zu vier Stunden
von der Ermächtigung umfasst (Nrn. 02100 und 02101 EBM). Im Übrigen
sind diese Ärzte zur Durchführung von Leistungen auf Überweisung
durch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten ohne Einschränkung
des Leistungsspektrums ermächtigt. Die Ermächtigungen werden
zur gemeinsamen Abrechnung unter einer Abrechnungsnummer zusammengefasst.
Die bis zum 30.06.2008 befristete Ermächtigung von Frau Brigitte
Kühne, Fachärztin für Radiologie in Kiel, zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung von Leistungen
im Rahmen des Versorgungsvertrages nach § 73 c SGB V über qualitätsgesicherte
Mammadiagnostik (QuaMaDi) wurde bis zum 30.06.2010 verlängert.
Herr Prof. Dr. med. Martin Burdelski, Leitender Arzt der Klinik für
Pädiatrie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus
Kiel, und Frau Dr. med. Martina Kohl, Oberärztin an der vorgenannten
Klinik, wurden mit Wirkung vom 24.04.2008, befristet bis zum 30.06.2010,
längstens jedoch bis zum Ende der ärztlichen Tätigkeit
an der vorgenannten Klinik, ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung zur Behandlung von Patienten im Alter von 0-18 Jahren auf Überweisung
von Kinderärzten und gastroenterologisch tätigen Vertragsärzten
bei folgenden Krankheitsbildern:
1. a) vor und nach Lebertransplantation im Alter von 0-18 Jahren,
b) bei chronischer Hepatitis.
2. bei Autoimmunerkrankungen und chronischen entzündlichen Darmerkrankungen.
3. bei Kurzdarm-Syndrom.
In diesem Zusammenhang sind folgende EBM-Ziffern abrechenbar: 01310, 01311,
01602, 04510, 04511 und 04514.
Der Zulassungsausschuss hat festgestellt, dass die Nummer 13500 EBM in
der Ermächtigung der Herren Priv.-Doz. Dr. med. Heinz-August Horst,
Oberarzt an der II. Medizinischen Klinik im Städt. Krankenhaus des
Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel und Tom Vieler,
Assistenzarzt an der vorgenannten Klinik, beinhaltet ist.
Stadt Lübeck
Die Fallzahlbegrenzung der Ermächtigungen von Frau Birte Neppert,
Frau Dr. med. Christine Kusserow und Frau Dr. med. Maya Müller, Oberärztinnen
der Klinik für Augenheilkunde des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein,
Campus Lübeck, wurde mit Wirkung vom 25.04.2008 aufgehoben.
Die Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Olaf Hiort, Leiter des
Bereiches Endokrinologie und Diabetologie der Klinik für Kinder-
und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus
Lübeck, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis
zur Durchführung diverser Leistungen wurde erweitert in den Punkten
2 und 3 der bestehenden Ermächtigung um die Gebührenordnungspositionen
33012 und 33081 EBM.
Die Befristung der gesamten Ermächtigung bis zum 31.03.2009 bleibt
bestehen.
Der Ermächtigungsumfang von Herrn Prof. Hiort lautet wie folgt:
Ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
zur Durchführung folgender Leistungen:
1. Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit angeborenen und erworbenen
Störungen des Kalziumstoffwechsels auf Überweisung durch niedergelassene
Vertragsärzte; insoweit sind folgende Gebührenpositionen abrechnungsfähig:
32067, 32068, 32082, 32086, 32403, 32411, 32413, 32421 und 32422 EBM,
2. Diagnostik, Behandlung, Schulung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen
mit Diabetes mellitus und deren Eltern auf Überweisung durch niedergelassene
Vertragsärzte entsprechend der Diabetes-Vereinbarungen, wobei deren
Zuweisungswege gelten sowie auf Überweisung durch die ermächtigte
Frau Dr. Wagner, Funktionsoberärztin der Klinik für Kinder-
und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus
Kiel. Insoweit sind folgende Gebührennummern des EBM abrechnungsfähig:
04324, 32030, 32031, 32035, 32036, 32056, 32057, 32058, 32060, 32061,
32062, 32063, 32064, 32065, 32067, 32068, 32069, 32070, 32071, 32081,
32082, 32083, 32084, 32085, 32086, 32094, 32101, 32112, 32113, 32115,
32116, 32122, 32123, 32124, 32135, 32136, 33012, 33081.
3. Diagnostik, Behandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit
endokrinologischen Erkrankungen auf Überweisung durch niedergelassene
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin und durch die ermächtigte
Frau Dr. Wagner, Funktionsoberärztin der oben genannten Klinik, und
in besonders zu begründenden Einzelfällen auf Überweisung
durch Vertragsärzte. Folgende Gebührennummern des EBM sind abrechnungsfähig:
13350, 32030, 32031, 32035, 32036, 32042, 32056, 32057, 32058, 32064,
32065, 32067, 32068, 32069, 32070, 32071, 32072, 32075, 32081, 32082,
32084, 32085, 32086, 32094, 32101, 32112, 32113, 32115, 32116, 32122,
32123, 32205, 32206, 32207, 32208, 32230, 32242, 32250, 32251, 32320,
32321, 32353, 32354, 32355, 32356, 32360, 32367, 32369, 32370, 32371,
32385, 32386, 32412, 33012, 33081. In besonders zu begründenden Einzelfällen
sind Leistungen nach der Nummer 11320 EBM abrechenbar.
4. Diagnostik, Behandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit
Intersexualität auf Überweisung durch Vertragsärzte. Insoweit
sind folgende Gebührenpositionen abrechnungsfähig: 32030, 32031,
32035, 32036 EBM. In besonders zu begründenden Einzelfällen
sind Leistungen nach den Nummern 11320 bis 11322 EBM abrechenbar.
5. Erbringung der in den folgenden Gebührennummern des EBM enthaltenen
Leistungen: 01310, 01311, 01600, 01601, 01602, 04115, 04120, 04311.
Kreis Pinneberg
Die bis zum 31.12.2008 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med.
Peter Paluchowski, Leitender Oberarzt der gynäkologisch-geburtshilflichen
Klinik und Leiter der Sektion Plastische und Rekonstruktive Brustchirurgie
am Klinikum Pinneberg, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
zur Durchführung diverser Leistungen wurde mit Wirkung vom 24.04.2008
erweitert auf die Durchführung von Leistungen gemäß der
Ziffer 99361 der Anlage 10 des Versorgungsvertrages nach § 73 c SGB
V über Qualitätsgesicherte Mammadiagnostik (QuaMaDi) auf Überweisung
durch Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Hausärzte.
Die Befristung der bisherigen Ermächtigung bleibt bestehen.
Herr Tom Martin, Oberarzt an den Regio Kliniken gGmbH, Klinikum Pinneberg,
wurde mit Wirkung vom 24.04.2008, befristet bis zum 30.06.2010, längstens
jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten
Klinik, ermächtigt zur Planung der Geburtsleitung gemäß
Nummer 01780 EBM.
Kreis Segeberg
Der Zulassungsausschuss stellt fest, dass die bis zum 31.12.2009 befristete
Ermächtigung von Herrn Dr. med. Rolf-Michael Küster, Leitender
Arzt der Abteilung Pädiatrische Rheumatologie und Osteologie der
Rheumaklinik Bad Bramstedt, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Überweisungspraxis zur Betreuung rheumaerkrankter Kinder die Ziffern
04550 und 04551 EBM beinhaltet.
Herr Dr. med. Rolf Schomburg, Assistenzarzt der Kardiologie an den Segeberger
Kliniken GmbH, Bad Segeberg, wurde mit Wirkung vom 24.04.2008, befristet
bis zum 31.12.2009, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen
Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, ermächtigt zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Versorgung in folgendem Umfang:
1. Kontrolle von Herzschrittmachern und Nachsorge bei Patienten mit Defibrillatoren
auf Überweisung durch Vertragsärzte. In diesem Zusammenhang
sind in Einzelfällen auch Langzeit-EKG, Ergometrien und Doppler-Echokardiographien
abrechenbar.
2. Durchführung der transoesophagealen Echokardiographie und Stress-Echokardiographien
auf Überweisung durch niedergelassene Kardiologen.
3. Beratung bei Herzrhythmusstörungen sowie zur Vorbereitung und
Nachsorge kathetergestützter Therapien auf Überweisung durch
niedergelassene Kardiologen.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die Nummern 01310, 01311, 01312,
01602, 13250, 13552, 33020, 33021, 33022, 33023, 33030, 33031 EBM abrechenbar.
Kreis Steinburg
Die bis zum 30.06.2008 befristete Ermächtigung von Herrn Dr. med.
Wolfgang Höppner, Chefarzt der Klinik für Urologie und Kinderurologie
am Klinikum Itzehoe, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.06.2010 verlängert.
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 6/2008
S. 77-79
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