|
Praktisches Vorgehen,
Evaluation und Indikationsstellung
Von der morbiden Adipositas zum bariatrischen Eingriff
Steffen Krause, Jürgen Belz
In der diesjährigen Januarausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblattes,
Seite 51 ff., hatten wir einen Artikel zur Pouch-Dilatation nach Gastric
Banding veröffentlicht. Aufgrund vieler Anfragen von niedergelassenen
Kollegen(innen) gehen wir hier ausführlich auf die logistische Abwicklung
im Vorfeld eines solchen bariatrischen Eingriffes ein, ohne allerdings
spezielle bariatrische Differenzialindikationen zu diskutieren.
Jede Form der Adipositas-Behandlung fängt zunächst damit an,
dass man daran denkt. Gerade bei großen Männern
mit einem Bierbauch kann es sehr hilfreich sein, den BMI-Wert
(Body Mass Index, kg/m²) auch konkret zu berechnen. Alle Menschen
mit einem BMI-Wert von 30 oder mehr kg/m² bedürfen in jedem
Fall einer Behandlung ihrer Adipositas, die dann künftig für
den Patienten den Stellenwert einer chronischen (und leider auch nicht
heilbaren) Erkrankung einnimmt. Bei allen BMI-Werten ab 35 kg/m²
aufwärts müssen wir zunächst von einer morbiden Adipositas
ausgehen und abklären, ob eine Indikation für einen bariatrischen
Eingriff besteht. Diese Notwendigkeit resultiert aus der mit hervorragender
Evidenz belegten Datenlage1,2, welche die chirurgische Therapie
als allen Alternativen überlegen ausweist, sofern die Indikationskriterien
erfüllt sind.
Welcher Patient ist für eine bariatrische Operation geeignet?
Die Indikationsstellung für eine bariatrische Operation erfolgt auf
der Basis der aktuellen Versionen der Leitlinie Adipositas
der Deutschen Adipositas Gesellschaft sowie der entsprechenden
Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für die Chirurgie der
Adipositas. Beide Leitlinien sind über die Website der erstgenannten
Fachgesellschaft, www.adipositas-gesellschaft.de/daten/Adipositas-Leitlinie-2007.pdf,
abrufbar3,4.
Danach besteht eine OP-Indikation bei Adipositas, wenn der BMI-Wert mindestens
40 kg/m² beträgt oder aber wenn er 35 kg/m² beträgt
und adipositas-assoziierte Komorbiditäten vorliegen. In beiden Situationen
müssen allerdings suffiziente Versuche zur Gewichtreduktion vorangegangen
sein. Hinzu kommen einige weitere Kriterien, die im Detail der Tabelle
zu entnehmen sind.

Während die Nebenkriterien (nicht farbig) eher allgemeiner
Art sind und in vielen Bereichen der elektiven Chirurgie Anwendung finden,
handelt es sich bei den grün unterlegten Hauptkriterien
um die zu erfüllenden Grundbedingungen. Besonderes Augenmerk verdienen
dabei die bisher stattgehabten Gewichtsreduktionsversuche des Patienten
sowie Art und Schwere der so genannten adipositas-assoziierten Komorbiditäten
(bei BMI-Werten unter 40 kg/m²). Bezüglich beider Punkte herrscht
oft Uneinigkeit nicht nur zwischen Patient und Chirurg, sondern auch und
vor allem zwischen Antragsteller und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Gefordert werden nach Leitlinie hinsichtlich bisheriger Reduktionsversuche
längerfristige Maßnahmen (6-12 Monate) und Multimodalität.
Beide Aspekte werden jedoch in den Leitlinien nicht genau definiert. Ebenso
wenig sind die assoziierten Komorbiditäten in den Leitlinien exakt
umrissen.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Leitlinien, wie in
der gesamten Medizin üblich, nicht starr befolgt werden müssen
und dass durchaus Unterschiede unserer obengenannten Leitlinien zu den
entsprechenden Vorgaben anderer Länder oder internationaler Gesellschaften
bestehen. Auch diese haben eine breite wissenschaftliche Basis und müssen
Berücksichtigung finden, wenn wir den höchst komplexen und individuellen
Schicksalen unserer Patienten gerecht werden wollen. In diesem Sinne erwähnenswert
sind zum Beispiel die Formulierung in der neuen europäischen Richtlinie5,
nach welcher der nachweislich stattgehabte höchste BMI-Wert maßgebend
ist (also nicht der aktuelle BMI), und der ausdrückliche Stellenwert
psychosozialer Belastungen als adipositasassoziierte Komorbidität
in der Leitlinie der amerikanischen Fachgesellschaft6.
Praktisches Vorgehen
Sind also bereits letztlich erfolglose konservative Versuche zur Gewichtreduktion
unternommen worden und liegt (oder lag, siehe oben) der BMI bei 40 kg/m²
oder höher (oder zwischen 35 und 39,9 kg/m² bei gleichzeitigen
adipositas-assoziierten Komorbiditäten), so sollte ein Patient zum
Zwecke der Prüfung einer bariatrischen OP-Indikation in einer hierauf
spezialisierten Sprechstunde vorgestellt werden. Die publizierten Ergebnisse
der bariatrischen Chirurgie hinsichtlich Gewichtsreduktion, Verbesserung
und Prävention von Komorbiditäten sowie auch Verlängerung
der Lebenserwartung rechtfertigen auch vor dem Hintergrund der möglichen
Komplikationen (operativ und anästhesiologisch) dieses Vorgehen.
In einer solchen Sprechstunde eines Adipositas-Zentrums soll im Rahmen
eines ersten sehr ausführlichen Kontaktes die Basis einer lebenslangen
Kooperation mit dem Patienten hergestellt und der medizinische Rahmen
abgesteckt werden. Lassen sich hierbei keine offensichtlichen Kontraindikationen
gegen einen bariatrischen Eingriff erarbeiten, erhält der Patient
eine individuell angepasste Liste mit noch zu absolvierenden Vor-Untersuchungen.
Diese umfassen neben einer Gastroskopie, aktuellen Labordaten (TSH, HbA1c,
nüchtern-Cortisol im Serum, Fettstoffwechsel) und einer Sonografie
des Abdomens (Gallensteinleiden?) vor allem auch eine Lungen- und Schlafapnoe-Diagnostik,
wobei natürlich bereits vorhandene Ergebnisse nach Möglichkeit
genutzt werden. Alle Patienten müssen auch verhaltenspsychologisch,
oecotrophologisch und fitnesstherapeutisch evaluiert und beraten werden.
Diese Treffen dienen sowohl der Diagnostik einschließlich psychologischer
Testverfahren als auch der Vorbereitung auf die bevorstehende Operation
bzw. insbesondere auch das Verhalten danach (Vermittlung von Essregeln
und Erstellen eines persönlichen Sport-Konzeptes). Psychologischerseits
ist ferner die Erfassung einer eventuellen Suizidalität und/oder
aktuellen psychischen Erkrankungen sowie von Essstörungen im engeren
Sinne von grundlegender Bedeutung. Darüber hinaus müssen alle
Patienten eine ausführliche Auflistung aller bisher getätigten
Gewichtsreduktionsversuche beibringen, die insbesondere auch deren Dauer
und eventuelle multimodale Ansätze (z. B. Ernährungsumstellung
mit Fitnessprogramm) erfassen soll. Sofern vorhanden müssen Belege
oder Berichte, ggf. auch Rechnungen oder Teilnahmebescheinigungen beigebracht
werden. Allgemein werden sämtliche medizinisch relevanten Berichte
und Befunde aus früheren ambulanten und stationären Behandlungen
benötigt, um möglichst verlässlich die interventionellen
Risiken abschätzen zu können. Schließlich erfolgt auch
die Aufforderung an den Patienten, sich einer Selbsthilfegruppe anzuschließen
und an deren Treffen regelmäßig teilzunehmen, um sich auf diesem
Wege aus erster Hand und praxisnah zu informieren.
Im Rahmen regelmäßiger interdisziplinärer Teamsitzungen
des Adipositas Zentrums müssen dann für jeden einzelnen Patienten
alle Ergebnisse zusammengetragen und bewertet werden. Dabei stehen regelhaft
drei Entscheidungen an:
- Besteht tatsächlich
eine bariatrische OP-Indikation?
- Welches OP-Verfahren
ist voraussichtlich am besten geeignet?
- Besteht Bedarf
für eine Psychotherapie?
Während die Entscheidungsgrundlage
bezüglich der ersten Frage heute weitgehend evidenzbasiert ist, so
fehlen derzeit noch gesicherte Daten hinsichtlich der Beantwortung der
beiden anderen Punkte. Sehr hoher BMI-Wert (deutlich über 50 kg/m²)
und/oder das Vorliegen eines Diabetes mellitus Typ II sind zum Beispiel
Argumente für eine primäre Magenbypass-Operation (anstelle einer
Magenband-Implantation). Die Indikation für eine präoperative
oder auch begleitende Psychotherapie sollte großzügig gestellt
werden.
In einem zweiten Sprechstunden-Termin werden alle vorgenannten Informationen
gemeinsam mit dem Patienten nochmals geprüft und sodann die medizinische
Empfehlung des Teams besprochen. Im Besonderen erfolgt auch eine dezidierte
Aufklärung über das ggf. geplante operative Verfahren incl.
der möglichen Komplikationen, der Nachsorge und der notwendigen Ernährungsstrategien
postoperativ. Gegebenenfalls muss zu diesem Zeitpunkt, nach Erhalt aller
medizinischen Informationen, noch ein anästhesiologisches Konsil
erfolgen, welches dann im Einzelfall auch das therapeutische Vorgehen
noch beeinflussen kann.
Nach Abschluss dieser vorgenannten Schritte erfolgt bei gegebener und
mit dem Patienten geeinigter Indikation dann durch das Zentrum die schriftliche
Antragstellung im Namen des Patienten an den Kostenträger zwecks
Übernahme der Kosten für die bevorstehende stationäre operative
Behandlung. Die Entscheidung bezüglich des Antrages obliegt dem Kostenträger,
der sich jedoch auf eine Stellungnahme/Begutachtung durch den Medizinischen
Dienst (nach Aktenlage) beruft.
Die Dauer des gesamten geschilderten Verfahrens bemisst drei bis vier
Monate, jeweils etwa zur Hälfte die Phasen vor und nach der Antragsstellung.
Im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme kann durch den Patienten
fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid eingereicht werden, bei neuerlicher
Ablehnung besteht dann im Einzelfall für den Patienten die Option,
die Kostenübernahme auf sozialgerichtlichem Wege zu erwirken.
Fazit
Die Adipositaschirurgie steckt in Deutschland immer noch in den Kinderschuhen,
wir gehören zu den Schlusslichtern bezüglich der bariatrischen
Operationszahlen in Europa. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
Von der fehlenden Einsicht patientenseitig bis hin zur fehlenden Akzeptanz
dieser Therapieform auch im Kreise unserer Ärzteschaft. Dies steht
leider in massivem Widerspruch zur Datenlage, welche auch im Vergleich
mit allen konservativen Therapiedaten auf höchstem Level evidenzbasiert
und somit die mit Abstand sinnvollste Behandlung der Adipositas darstellt,
sofern die obengenannten Kriterien erfüllt sind. Im Gegenteil darf
diese Therapie keinem hierfür potenziell infrage kommendem Patienten
vorenthalten werden. Auch allgemein darf vor dem Hintergrund der zukünftig
sicher eminent wichtigen Prävention der Adipositas eine suffiziente
Therapie bereits betroffener Menschen in Deutschland nicht vernachlässigt
werden.
Dr. Steffen Krause (Klinik Tönning) und Dr. Jürgen Belz (Klinik
Husum), Adipositas Zentrum Nord, Klinikum Nordfriesland gGmbH, Selckstraße
13, 25832 Tönning, Internet www.adipositas-nord.de
Literatur
(1) H. Buchwald: JAMA,
292, 1724 (2004)
(2) H. Buchwald: Surgery, 142, 4, 621 (2007)
(3) Deutsche Adipositas Gesellschaft: www.adipositas-gesellschaft.de/daten/Adipositas-Leitlinie-2007.pdf
(4) Deutsche Gesellschaft für Chirurgie der Adipositas:
www.adipositas-gesellschaft.de/daten/Leitlinie-Chirurgie.pdf (2004)
(5) BSCG-Guidelines: International Journal of Obesity (2007) 31, 569-577
(6) Leitlinie ASMBS: www.asbs.org/Newsite07/resources/asmbs_items.htm
|

Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 6/2008
S. 55-57
|