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Bad Segeberg
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| Kassenärztliche
Vereinigung Entscheidung beendet quälendes halbes Jahr Dr. Ingeborg Kreuz und Dr. rer. nat. Ralph Ennenbach werden bis auf Weiteres die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) zu zweit führen. Die Abgeordnetenversammlung der KVSH sprach den beiden Vorstandsmitgliedern sowie dem Vorsitzenden der Abgeordnetenversammlung Dr. Jochen-Michael Schäfer und seinem Stellvertreter Dr. Uwe Bannert mit deutlicher Mehrheit das Vertrauen aus. Die mit Spannung erwartete Abgeordnetenversammlung am 16. April in Bad Segeberg begann wie meistens in den vergangenen Monaten: mit Warten. Abgeordnete und Kreisstellenvorsitzende hatten sich erneut in Klausur zurückgezogen. Diesmal sorgten die Misstrauensvoten gegen die Führungsspitze für eine zweistündige Diskussion hinter verschlossenen Türen. Zur Sprache kamen die Rolle von Kreuz und Ennenbach bei der Trennung von ihrem früheren Vorstandskollegen Ralf Büchner sowie das Krisenmanagement von Schäfer und Bannert. Eine Reihe von Ärzten war damit unzufrieden. Nach der Aussprache war diese Meinung offenbar nur noch bei einer kleinen Minderheit verbreitet. Ennenbach stellte eine enge und vertrauensvolle Kooperation im Vorstand in Aussicht: Die Zusammenarbeit ist mehr als funktional. Sie ist auf tiefes Vertrauen gegründet und kennt keine persönlichen Ansprüche der Handelnden. Wir kennen gemeinsame Erfolge und gemeinsame Misserfolge, das ist ein sehr angenehmes Gefühl und der Nährboden für Ergebnisse.
Auch über Sachthemen wurde in dieser Abgeordnetenversammlung wieder gesprochen. Ennenbach machte deutlich, dass die KVSH nach seiner Ansicht über Kooperationen bei der Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) nachdenken sollte. Um die Mitbestimmung der niedergelassenen Ärzte bei der Bildung größerer Versorgungseinheiten zu gewährleisten, hält er einen offensiveren Umgang mit dem Thema als bislang für erforderlich. Der Wettbewerb ist real, er ist nicht entschwunden, wenn wir uns auf den Standpunkt stellen, diesen dürfte es gar nicht geben, gab Ennenbach zu bedenken. Er kann sich etwa eine KV-Beteiligung im Sinne einer Sicherstellungs-AG vorstellen. Auch eine Überlegung der Apobank, wonach das Kreditinstitut seine Unternehmensbeteiligung nach Aufbau solcher Zentren im Laufe der Jahre an die Ärzte übergibt, hält er für eine Option. Die Zeit ist reif, solche Modelle zu prüfen, gerne auch in konkreten Kooperationen mit der Genossenschaft, meinte Ennenbach. Fest steht für ihn, dass die KVSH sich einer Diskussion über solche Kooperationen nicht entziehen kann: Die KV muss die Debatte führen, ob das nicht eine zulässige Erweiterung des gegenwärtigen Verständnisses der Freiberuflichkeit ist. (di) |
Schleswig-Holsteinisches
S. 28/29 |
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