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Bad Segeberg

Kassenärztliche Vereinigung
Entscheidung beendet quälendes halbes Jahr

Dr. Ingeborg Kreuz und Dr. rer. nat. Ralph Ennenbach werden bis auf Weiteres die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) zu zweit führen. Die Abgeordnetenversammlung der KVSH sprach den beiden Vorstandsmitgliedern sowie dem Vorsitzenden der Abgeordnetenversammlung Dr. Jochen-Michael Schäfer und seinem Stellvertreter Dr. Uwe Bannert mit deutlicher Mehrheit das Vertrauen aus.

Die mit Spannung erwartete Abgeordnetenversammlung am 16. April in Bad Segeberg begann wie meistens in den vergangenen Monaten: mit Warten. Abgeordnete und Kreisstellenvorsitzende hatten sich erneut in Klausur zurückgezogen. Diesmal sorgten die Misstrauensvoten gegen die Führungsspitze für eine zweistündige Diskussion hinter verschlossenen Türen. Zur Sprache kamen die Rolle von Kreuz und Ennenbach bei der Trennung von ihrem früheren Vorstandskollegen Ralf Büchner sowie das Krisenmanagement von Schäfer und Bannert. Eine Reihe von Ärzten war damit unzufrieden. Nach der Aussprache war diese Meinung offenbar nur noch bei einer kleinen Minderheit verbreitet. Ennenbach stellte eine enge und vertrauensvolle Kooperation im Vorstand in Aussicht: „Die Zusammenarbeit ist mehr als funktional. Sie ist auf tiefes Vertrauen gegründet und kennt keine persönlichen Ansprüche der Handelnden. Wir kennen gemeinsame Erfolge und gemeinsame Misserfolge, das ist ein sehr angenehmes Gefühl und der Nährboden für Ergebnisse.“

 
Dr. Ingeborg Kreuz und Dr. rer. nat. Ralph Ennenbach
(Foto: di)
 
Deutlich zu spüren war bei den Abgeordneten und Kreisstellenleitern nach der Klausursitzung der Wunsch, die Führungskrise zu beenden, sich wieder auf die Sachthemen zu konzentrieren und nach vorn zu schauen. Der Kieler Abgeordnete Dr. Heiko Giesel sieht mit der im April getroffenen Entscheidung ein „quälendes halbes Jahr“ für die KVSH beendet. Er zeigte sich optimistisch, dass Kreuz und Ennenbach die KVSH auch ohne Unterstützung eines dritten Vorstandskollegen erfolgreich führen werden. Giesel verwies auf die von den beiden beabsichtigte Delegation wichtiger Aufgaben auf die Abteilungsleiterebene in der Körperschaft. Es gab aber noch weitere Gründe, auf die Besetzung des dritten Vorstandspostens vorerst zu verzichten. „Dieses Jahr brauchen wir Ruhe“, fasste Bannert die Meinung vieler Abgeordneter zusammen. Diese Ruhe, so die Befürchtung vieler Vertreter, wäre durch Ausschreibung und Wahl eines Vorstandspostens in Gefahr geraten. Schließlich wurden auch finanzielle Gründe angeführt. Der Abgeordnete Dr. Norbert Spilok aus Neumünster berichtete, dass viele Kollegen aus seiner Stadt aus Kostengründen eine Zweierlösung favorisieren. Damit kann vermieden werden, dass die KVSH in diesem Jahr durch ein viertes Vorstandsgehalt belastet wird. Büchner erhält wie berichtet ein Übergangsgeld, das etwa der Summe seiner restlichen Jahresbezüge entspricht (rund 150 000 Euro). Schäfer machte deutlich, dass die von den Abgeordneten beschlossene Zweierlösung satzungskonform sei und auch vonseiten der Aufsichtsbehörde keine Widerstände zu erwarten seien. Eine Dauerlösung wurde mit der Entscheidung jedoch nicht geschaffen - bei Bedarf kann die Abgeordnetenversammlung den Vorstand wieder komplettieren.

Auch über Sachthemen wurde in dieser Abgeordnetenversammlung wieder gesprochen. Ennenbach machte deutlich, dass die KVSH nach seiner Ansicht über Kooperationen bei der Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) nachdenken sollte. Um die Mitbestimmung der niedergelassenen Ärzte bei der Bildung größerer Versorgungseinheiten zu gewährleisten, hält er einen offensiveren Umgang mit dem Thema als bislang für erforderlich. „Der Wettbewerb ist real, er ist nicht entschwunden, wenn wir uns auf den Standpunkt stellen, diesen dürfte es gar nicht geben“, gab Ennenbach zu bedenken. Er kann sich etwa eine KV-Beteiligung im Sinne einer Sicherstellungs-AG vorstellen. Auch eine Überlegung der Apobank, wonach das Kreditinstitut seine Unternehmensbeteiligung nach Aufbau solcher Zentren im Laufe der Jahre an die Ärzte übergibt, hält er für eine Option. „Die Zeit ist reif, solche Modelle zu prüfen, gerne auch in konkreten Kooperationen mit der Genossenschaft“, meinte Ennenbach. Fest steht für ihn, dass die KVSH sich einer Diskussion über solche Kooperationen nicht entziehen kann: „Die KV muss die Debatte führen, ob das nicht eine zulässige Erweiterung des gegenwärtigen Verständnisses der Freiberuflichkeit ist.“ (di)


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 5/2008

S. 28/29