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Bad Segeberg

Kammerversammlung am 09.04.2008
25. Präsidentenbericht
Franz Bartmann

 
Ein kleines Jubiläum: Dr. Bartmann hält seinen 25. Präsidentenbericht  

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste, ich habe im Vorfeld dieser Kammerversammlung einmal recherchiert, der wie vielte Präsidentenbericht das heute eigentlich ist. Bei meinen Vorgängern hieß der Beitrag ja immer „Bericht zur Lage“.

Vor dieser Kammerversammlung, also seit unserer konstituierenden Sitzung am 24.08.2005 ist es der Zehnte, insgesamt gesehen, also seit der konstituierenden Sitzung der vorangegangenen Wahlperiode am 12.09.2001 der 25. - ein kleines Jubiläum also.

Sie hatten damit, die einen mehr, die anderen weniger, reichlich Gelegenheit sich an meinen Stil zu gewöhnen und haben vermutlich registriert, dass ich - anders, als Sie das möglicherweise aus Berichten aus anderen Kammern hören oder selbst erlebt haben - eine gewisse Abneigung dagegen empfinde, mit einer Kampfesrede gegen Politik und andere Andersdenkende zu eröffnen. Das geht zwar gut ab und sichert dem ein oder anderen meiner Amtskollegen möglicherweise die Wiederwahl, denn nichts hört man lieber als die rhetorisch geschliffen und geglättet vorgetragene Bestätigung der eigenen Meinung oder Befindlichkeit, für die Ärzteschaft an sich bringt es dagegen leider gar nichts.
Ich bin fast versucht zu sagen - im Gegenteil. Auch bei uns sind Gesetze unabhängig von der Größe der eventuell betroffenen Gruppe verbindlich. Und wenn das Parlament irgendwann eine Tempobegrenzung auf deutschen Autobahnen beschließen wird und der ADAC seine Mitglieder zum zivilen Ungehorsam aufriefe, wäre das für den Staat ein wahrer Segen, nämlich Geldsegen durch Verwarnungsgelder, würde aber mit Sicherheit nicht zur Abschaffung des Gesetzes führen. Analogien hierzu gibt es auch in anderen Bereichen - selbst in der Gesundheitspolitik.

Und einen weiteren Aspekt bitte ich auch zu bedenken anhand eines gerade am 14. März im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes beschlossenen Paragrafen - dem § 294 a des Sozialgesetzbuches V - im ärztlichen Jargon kurz auch Petzparagraf genannt. Dieser beinhaltet die Ausweitung der bereits jetzt schon bestehenden Meldepflicht von Schäden, die im Zusammenhang mit Straftaten, ärztlichen Fehlern oder Unfallversicherungen stehen auf solche, die vom Patienten selbst verschuldet sind. Beispielhaft werden dabei erwähnt Tattoo, Piercing und Schönheitsoperationen. Angeblich ist auch nicht viel mehr gemeint. Aber was ist beispielsweise mit dem Beinbruch beim Skifahren oder der subcapitalen Humerusfraktur beim Sturz vom Pferd?

Bei aller Aufregung muss man doch nüchtern festhalten, dass genau dieses immer wieder Gegenstand von Forderungen aus der Ärzteschaft gewesen ist, auch von Vertretern, die jetzt besonders heftig mit Hinweis auf die ärztliche Schweigepflicht dagegen polemisieren. Wer, wenn nicht die Ärzte, die mit diesen Erkrankungen konfrontiert werden, sollte denn feststellen, ob das Kriterium der Selbstverschuldung vorliegt und damit eine Eigenfinanzierung ausgelöst wird?

Wohl bemerkt: Ich möchte keineswegs den Eindruck erwecken, damit diese Novelle rechtfertigen zu wollen, aber es zeigt sich anhand dieses Beispiels einmal mehr, wie wichtig es ist, doch noch einmal nachzudenken bevor man Patentrezepte in die Welt setzt.

Und vor diesem Hintergrund, und selbst, wenn Sie persönlich eventuell auch anderer Meinung sein sollten, werden Sie mir nachsehen, dass ich gegen den erbitterten Widerstand eines anderen Vorstandskollegen in der Bundesärztekammer darauf gedrungen habe, dass eine Passage aus dem heute noch zu diskutierenden Ulmer Papier entfernt wird - nämlich die Forderung nach einer zweckgebundenen Abgabe auf u. a. Salz und Zucker, da diese Substanzen evidenzbasiert ab einer gewissen Dosierung krankheitsauslösend seien.

Genauso sicher wie evidenzbasiert würde eine derartige Forderung, auch wenn sie im ersten Moment unsinnig klingt, nicht ohne Resonanz bleiben. Denn, wenn Politik erst einmal auf ein Problem aufmerksam geworden ist, sucht sie dieses mit ihren Mitteln und sieht darin auch ihre Verpflichtung gegenüber dem Wahlvolk, d. h. durch Verfassung entsprechende Gesetze zu lösen. Und nichts geht leichter über die Bühne als die Einführung neuer Steuervarianten, erst recht, wenn diese gar einem guten Zweck dienen.

Hans-Werner Buchholz, Dr. Elisabeth Breindl, Marion David, Dr. Cordelia Andreßen, Dr. Franz Bartmann, Dr. Hannelore Machnik,
Dr. Henrik Herrmann, Rosemarie Müller-Mette, Dr. Christian Sellschopp, Peter Graeser (v. l. n. r.) (Fotos: rat)

Aber noch kurz einmal zurück zu den insgesamt 268 Seiten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes, welches ja im Vorfeld breit öffentlich diskutiert ist, eine Diskussion, die Sie sicherlich auch verfolgt haben.

Von entscheidender Bedeutung sind für uns die Ausführungen zum Professionenmix und zu den Modellvorhaben zu arztersetzenden Leistungen. Hier gilt es, und ich habe an anderer Stelle mehrfach darauf hingewiesen, unsere ärztlichen Belange dadurch zu wahren, dass wir zu klaren Ausführungen im Hinblick auf die Ausübung der Heilkunde am Menschen und zu einer klaren Definition von dem Arztberuf vorbehaltenen Leistung kommen.

Unsinnig bis grober Unfug sind dagegen Forderungen aus ärztlichen Organisationen, die weitere Akademisierung anderer Heilberufe zu unterbinden. Ein Problem könnte allerdings dann entstehen, wenn die medizinischen Fakultäten sich diesen Studiengängen öffneten. Der Schritt zum gemeinsamen Bachelor-Studium wäre dann sehr nahe liegend. Deshalb sollte man dies aber auch nicht zu stark und öffentlich problematisieren, um nicht eventuell die richtigen Leute auf falsche Gedanken zu bringen. Denn s. o. „Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst“.

Vielleicht zum unmittelbaren gesundheitspolitischen Bereich noch eine Mitteilung, die etwas mehr ist als nur eine persönliche Einschätzung: Das seit Jahren diskutierte Präventionsgesetz, zu dem Ende 2007 ein Referentenentwurf vorgelegt wurde, scheint nun endgültig auf Eis gelegt und in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgt zu werden.

Zu den gestern erfolgten Tarifabschlüssen zwischen dem Marburger Bund und kommunalen Arbeitgebern wird Hannelore Machnik gleich zu Beginn ihres Referates im TOP IV noch Genaueres ausführen.

 
  Blick in die Kammerversammlung: Dr. Wolf-Dieter Schreiner, Dr. Reinhard Drehsen, Dr. Julius Brunn und Dr. Peter-Christian Wentrup (v. l.)

Mehr anekdotisch dann noch ein Hinweis auf das, was ich sehr treffend von einer Präsidentenkollegin als „Karlchens Aufreger“ karikiert finde. Es ist natürlich gar nicht überraschend, dass nach der Pressekonferenz, zu der Karlchen seinen Stellvertreter abgeordnet hatte, am Folgetag die Medien in Großaufmachung berichteten über Ungleichbehandlung von Privat- und Kassenpatienten bei der Terminvergabe. Erstaunlich ist eher, dass eine altehrwürdige Alma Mater wie die Universität zu Köln einem so genannten Wissenschaftler aufgrund so eines stümperhaften, als wissenschaftliche Studie getarnten Unsinns nicht sofort das Handwerk legt.

Wohltuend dann wieder die 2. Pressestaffel, die in ihren politischen Kommentaren das ganze als durchsichtiges politisches Manöver entlarvt hat. Noch weiter gehend war die Reaktion einer niedersächsischen Tageszeitung, die mit dem gleichen so genannten Studiendesign eine eigene telefonische Umfrage gestartet hat und die Kölner Ergebnisse nicht bestätigt fand - was dann wiederum mich überrascht hat.

Und nun zum Thema des Tages - dem Ulmer Papier der deutschen Ärzteschaft.

Den Auftrag zur Entwicklung des Ulmer Papiers erhielt die Bundesärztekammer auf dem vorjährigen 110. Deutschen Ärztetag in Münster. Dieser hatte in der tagespolitischen Diskussion und Auseinandersetzung mit der Politik einen ausformulierten und in sich geschlossenen Gegenentwurf zu den staatlichen und politischen Vorgaben der diversen Reformen und Reförmchen des Gesundheitswesen der vergangenen Jahre vermisst und eingefordert. Dieser Entwurf sollte laut Auftrag zugleich die aktuellen gesundheits- und gesellschaftspolitischen Strömungen und Entwicklungen berücksichtigen.

Die Umsetzung dieses Vorhabens zeigt schlaglichtartig das Dilemma der ärztlichen Selbstverwaltung:

Abgesehen von fundamentalistischen Positionen, wie sie in den gesundheitspolitischen Leitsätzen der deutschen Ärzteschaft etwa dem standespolitischen Statement zur „Gefährdung der Arzt-Patienten-Beziehung durch die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre“ bereits formuliert sind, gibt es keine konsensfähige Vorstellung der Ärzteschaft zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Die Frage „was - und wohin wollen wir eigentlich?“ beantwortet jeder für sich selbst auf der Basis und aus der Perspektive seiner persönlichen Situation. Gemeinsamkeit besteht lediglich in der Feststellung, dass es an Geld fehlt. Das ist auch vollkommen richtig. Die Frage allerdings, ob allein damit alles heilbar wäre, bedürfte vorsichtig formuliert des ausstehenden Beweises, der mangels Masse aber so nicht geführt werden kann. Der Anschein spricht sogar eher dagegen.

Denn nicht alle Kolleginnen und Kollegen, die ins Ausland gehen, tun dies wegen der momentan dort höheren Einkommenserwartung. Dies trifft zwar für einige Länder zum Beispiel für England und bedingt auch die Schweiz durchaus zu. Allerdings sehen sich gerade in diesen Ländern die Kolleginnen und Kollegen mit ihrer zunehmenden Zahl den typischen Fremdarbeiterressentiments „you lost the war“ oder dem Apostroph „die europäischen Inder“ ausgesetzt. Also keine Rede von Arbeit in einem konfliktfreien Umfeld. In anderen Ländern stimmt nicht mal die Einkommenserwartung. Trotzdem zieht man offenbar die Arbeit in diesen staatsfinanzierten und staatlich gelenkten Gesundheitssystemen einer Tätigkeit in unserem formal freiheitlichen Gesundheitswesen vor.

Um es abzukürzen: Es ist substanziell mehr zu verändern als nur die fraglos auch notwendige Erhöhung der Finanzmittel.

Die ursprüngliche Fassung des Ulmer Papiers bis zur Version 5.0, die bis zum 28.03.08 Bestand hatte, war ein Konglomerat aus bekannten fundamentalistischen Positionen durchsetzt von in der Tat für ärztliche Autorenschaft revolutionären Vorschlägen zu strukturellen Änderungen und zu Finanzierungsfragen des Gesundheitswesens.

Das etwa 60 Seiten lange Papier lag im Spätherbst vergangenen Jahres vor und zunächst trat das ein, was ich gern in Anlehnung an eines seiner bekanntesten Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ als H. C. Andersen-Effekt bezeichne:

 
Präsident Dr. Franz Bartmann und Vizepräsidentin Dr. Hannelore Machnik  

Eine erste Besprechung des Papiers in der Wochenendklausursitzung unseres Vorstandes Anfang November hatte eher despektierliche Äußerungen und Ratlosigkeit zur Folge gehabt. Ähnliche Reaktionen hatte ich in Folge dann auch aus anderen Vorständen berichtet bekommen.

Ich traute daher meinen Ohren kaum, als ich am Vorabend der Weihnachtssitzung in Berlin in eine Vorstellungsrunde geriet, in der fast alle Präsidentinnen und Präsidenten von einem hohen Maß an Zustimmung und lediglich der Notwendigkeit kleinerer redaktioneller Änderungen aus ihrem jeweiligen Umfeld berichteten. Neben Rudolf Henke, dem vom Ärztetag gewählten Mitglied des Vorstandes, Vorsitzender des Marburger Bundes, Mitglied des Landtages in Nordrhein-Westfalen und Vorstandsmitglied in der Ärztekammer Nordrhein, kam der einzig kritische Bericht aus Schleswig-Holstein.

Ein Bruch trat erst ein, als eine zunehmende Öffentlichkeit die Inhalte des Papiers zur Kenntnis nahm und insbesondere die Passage zur Neustrukturierung der ambulanten fachärztlichen Versorgung zumal bei den Facharztverbänden zu erheblichen Irritationen führte. Bereits zuvor waren aus einigen Kammern die inhaltlichen Aussagen zur Finanzierungsreform infrage gestellt worden.
Die Vorstandssitzung der Bundesärztekammer am 28.03.08 führte daher zu einer wahren Streichorgie mit dem positiven Nebeneffekt, dass nicht nur die Forderung nach der Salzsteuer, sondern gleichzeitig auch andere Passagen, die bei dem Zitat durch einen der Kreisausschussvorsitzenden vor 14 Tagen hier an gleicher Stelle noch zu schenkelklopfender Heiterkeit geführt hatten, dem Rotstift gleich mit zum Opfer gefallen sind.

Dadurch ist das Papier lesbarer und eine Verabschiedung in Ulm wahrscheinlicher geworden. Inhaltlich fehlen damit jedoch auch entscheidende Aussage zu Strukturfragen aus ärztlicher Sicht.

Damit behält der bereits antizipierte Vorstandsbeschluss seine Gültigkeit, sich bei der Vorbereitung dieser Kammerversammlung mehr auf eine substanzielle Ergänzung durch Zusatzanträge auf dem Ärztetag in Ulm zu konzentrieren als auf eine kaum vorstellbare Änderung des Papiers. Dazu haben wir im TOP 4 Impulsreferate aus dem stationären und ambulanten Bereich vorbereitet, aus deren Diskussion dann entsprechende Beschlussanträge aus der schleswig-holsteinischen Delegation durch Vorstand und Delegierte generiert werden könnten. Eine Änderung des Papiers ist nämlich jetzt auch aus- drücklich nicht mehr möglich.

Von daher haben wir Ihnen aus der vorläufig aktuellen Version 5.1 die den einzelnen Kapiteln vorgeschalteten Abstracts als Tischvorlage ausgedruckt. Die endgültige Version 6.0, gleichzeitig dann auch die Beschlussvorlage für Ulm, wird in ca. zehn Tagen vorliegen. Wir werden diese dann umgehend an Sie weiterleiten.

Aus den Abstracts wiederum haben wir zur Vorstrukturierung der Diskussion einige inhaltliche Vorschläge zu möglichen Zusatzanträgen angedeutet.

Bevor wir aber jetzt dann endgültig überleiten zu dem bereits hier vorbereiteten TOP IV zunächst einmal die obligate Nachfrage nach Diskussionsbedarf durch die Vizepräsidentin und dann der TOP III - Anliegen aus der Kammerversammlung.

Ich danke Ihnen zunächst für Ihre Aufmerksamkeit während meines Berichtes.

Dr. Franz Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 5/2008

S. 21-24