Kammerversammlung
am 09.04.2008
25. Präsidentenbericht
Franz Bartmann
 |
|
| Ein
kleines Jubiläum: Dr. Bartmann hält seinen 25. Präsidentenbericht |
|
Meine sehr verehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste,
ich habe im Vorfeld dieser Kammerversammlung einmal recherchiert, der
wie vielte Präsidentenbericht das heute eigentlich ist. Bei meinen
Vorgängern hieß der Beitrag ja immer Bericht zur Lage.
Vor dieser Kammerversammlung, also seit unserer konstituierenden Sitzung
am 24.08.2005 ist es der Zehnte, insgesamt gesehen, also seit der konstituierenden
Sitzung der vorangegangenen Wahlperiode am 12.09.2001 der 25. - ein kleines
Jubiläum also.
Sie hatten damit, die einen mehr, die anderen weniger, reichlich Gelegenheit
sich an meinen Stil zu gewöhnen und haben vermutlich registriert,
dass ich - anders, als Sie das möglicherweise aus Berichten aus anderen
Kammern hören oder selbst erlebt haben - eine gewisse Abneigung dagegen
empfinde, mit einer Kampfesrede gegen Politik und andere Andersdenkende
zu eröffnen. Das geht zwar gut ab und sichert dem ein oder anderen
meiner Amtskollegen möglicherweise die Wiederwahl, denn nichts hört
man lieber als die rhetorisch geschliffen und geglättet vorgetragene
Bestätigung der eigenen Meinung oder Befindlichkeit, für die
Ärzteschaft an sich bringt es dagegen leider gar nichts.
Ich bin fast versucht zu sagen - im Gegenteil. Auch bei uns sind Gesetze
unabhängig von der Größe der eventuell betroffenen Gruppe
verbindlich. Und wenn das Parlament irgendwann eine Tempobegrenzung auf
deutschen Autobahnen beschließen wird und der ADAC seine Mitglieder
zum zivilen Ungehorsam aufriefe, wäre das für den Staat ein
wahrer Segen, nämlich Geldsegen durch Verwarnungsgelder, würde
aber mit Sicherheit nicht zur Abschaffung des Gesetzes führen. Analogien
hierzu gibt es auch in anderen Bereichen - selbst in der Gesundheitspolitik.
Und einen weiteren Aspekt bitte ich auch zu bedenken anhand eines gerade
am 14. März im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes beschlossenen
Paragrafen - dem § 294 a des Sozialgesetzbuches V - im ärztlichen
Jargon kurz auch Petzparagraf genannt. Dieser beinhaltet die Ausweitung
der bereits jetzt schon bestehenden Meldepflicht von Schäden, die
im Zusammenhang mit Straftaten, ärztlichen Fehlern oder Unfallversicherungen
stehen auf solche, die vom Patienten selbst verschuldet sind. Beispielhaft
werden dabei erwähnt Tattoo, Piercing und Schönheitsoperationen.
Angeblich ist auch nicht viel mehr gemeint. Aber was ist beispielsweise
mit dem Beinbruch beim Skifahren oder der subcapitalen Humerusfraktur
beim Sturz vom Pferd?
Bei aller Aufregung muss man doch nüchtern festhalten, dass genau
dieses immer wieder Gegenstand von Forderungen aus der Ärzteschaft
gewesen ist, auch von Vertretern, die jetzt besonders heftig mit Hinweis
auf die ärztliche Schweigepflicht dagegen polemisieren. Wer, wenn
nicht die Ärzte, die mit diesen Erkrankungen konfrontiert werden,
sollte denn feststellen, ob das Kriterium der Selbstverschuldung vorliegt
und damit eine Eigenfinanzierung ausgelöst wird?
Wohl bemerkt: Ich möchte keineswegs den Eindruck erwecken, damit
diese Novelle rechtfertigen zu wollen, aber es zeigt sich anhand dieses
Beispiels einmal mehr, wie wichtig es ist, doch noch einmal nachzudenken
bevor man Patentrezepte in die Welt setzt.
Und vor diesem Hintergrund, und selbst, wenn Sie persönlich eventuell
auch anderer Meinung sein sollten, werden Sie mir nachsehen, dass ich
gegen den erbitterten Widerstand eines anderen Vorstandskollegen in der
Bundesärztekammer darauf gedrungen habe, dass eine Passage aus dem
heute noch zu diskutierenden Ulmer Papier entfernt wird - nämlich
die Forderung nach einer zweckgebundenen Abgabe auf u. a. Salz und Zucker,
da diese Substanzen evidenzbasiert ab einer gewissen Dosierung krankheitsauslösend
seien.
Genauso sicher wie evidenzbasiert würde eine derartige Forderung,
auch wenn sie im ersten Moment unsinnig klingt, nicht ohne Resonanz bleiben.
Denn, wenn Politik erst einmal auf ein Problem aufmerksam geworden ist,
sucht sie dieses mit ihren Mitteln und sieht darin auch ihre Verpflichtung
gegenüber dem Wahlvolk, d. h. durch Verfassung entsprechende Gesetze
zu lösen. Und nichts geht leichter über die Bühne als die
Einführung neuer Steuervarianten, erst recht, wenn diese gar einem
guten Zweck dienen.
 |
Hans-Werner
Buchholz, Dr. Elisabeth Breindl, Marion David, Dr. Cordelia Andreßen,
Dr. Franz Bartmann, Dr. Hannelore Machnik,
Dr. Henrik Herrmann, Rosemarie Müller-Mette, Dr. Christian Sellschopp,
Peter Graeser (v. l. n. r.) (Fotos: rat) |
Aber noch kurz einmal
zurück zu den insgesamt 268 Seiten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes,
welches ja im Vorfeld breit öffentlich diskutiert ist, eine Diskussion,
die Sie sicherlich auch verfolgt haben.
Von entscheidender Bedeutung sind für uns die Ausführungen zum
Professionenmix und zu den Modellvorhaben zu arztersetzenden Leistungen.
Hier gilt es, und ich habe an anderer Stelle mehrfach darauf hingewiesen,
unsere ärztlichen Belange dadurch zu wahren, dass wir zu klaren Ausführungen
im Hinblick auf die Ausübung der Heilkunde am Menschen und zu einer
klaren Definition von dem Arztberuf vorbehaltenen Leistung kommen.
Unsinnig bis grober Unfug sind dagegen Forderungen aus ärztlichen
Organisationen, die weitere Akademisierung anderer Heilberufe zu unterbinden.
Ein Problem könnte allerdings dann entstehen, wenn die medizinischen
Fakultäten sich diesen Studiengängen öffneten. Der Schritt
zum gemeinsamen Bachelor-Studium wäre dann sehr nahe liegend. Deshalb
sollte man dies aber auch nicht zu stark und öffentlich problematisieren,
um nicht eventuell die richtigen Leute auf falsche Gedanken zu bringen.
Denn s. o. Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen
wirst.
Vielleicht zum unmittelbaren gesundheitspolitischen Bereich noch eine
Mitteilung, die etwas mehr ist als nur eine persönliche Einschätzung:
Das seit Jahren diskutierte Präventionsgesetz, zu dem Ende 2007 ein
Referentenentwurf vorgelegt wurde, scheint nun endgültig auf Eis
gelegt und in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgt zu werden.
Zu den gestern erfolgten Tarifabschlüssen zwischen dem Marburger
Bund und kommunalen Arbeitgebern wird Hannelore Machnik gleich zu Beginn
ihres Referates im TOP IV noch Genaueres ausführen.
| |
 |
| |
Blick
in die Kammerversammlung: Dr. Wolf-Dieter Schreiner, Dr. Reinhard
Drehsen, Dr. Julius Brunn und Dr. Peter-Christian Wentrup (v. l.) |
Mehr anekdotisch dann
noch ein Hinweis auf das, was ich sehr treffend von einer Präsidentenkollegin
als Karlchens Aufreger karikiert finde. Es ist natürlich
gar nicht überraschend, dass nach der Pressekonferenz, zu der Karlchen
seinen Stellvertreter abgeordnet hatte, am Folgetag die Medien in Großaufmachung
berichteten über Ungleichbehandlung von Privat- und Kassenpatienten
bei der Terminvergabe. Erstaunlich ist eher, dass eine altehrwürdige
Alma Mater wie die Universität zu Köln einem so genannten Wissenschaftler
aufgrund so eines stümperhaften, als wissenschaftliche Studie getarnten
Unsinns nicht sofort das Handwerk legt.
Wohltuend dann wieder die 2. Pressestaffel, die in ihren politischen Kommentaren
das ganze als durchsichtiges politisches Manöver entlarvt hat. Noch
weiter gehend war die Reaktion einer niedersächsischen Tageszeitung,
die mit dem gleichen so genannten Studiendesign eine eigene telefonische
Umfrage gestartet hat und die Kölner Ergebnisse nicht bestätigt
fand - was dann wiederum mich überrascht hat.
Und nun zum Thema des Tages - dem Ulmer Papier der deutschen Ärzteschaft.
Den Auftrag zur Entwicklung des Ulmer Papiers erhielt die Bundesärztekammer
auf dem vorjährigen 110. Deutschen Ärztetag in Münster.
Dieser hatte in der tagespolitischen Diskussion und Auseinandersetzung
mit der Politik einen ausformulierten und in sich geschlossenen Gegenentwurf
zu den staatlichen und politischen Vorgaben der diversen Reformen und
Reförmchen des Gesundheitswesen der vergangenen Jahre vermisst und
eingefordert. Dieser Entwurf sollte laut Auftrag zugleich die aktuellen
gesundheits- und gesellschaftspolitischen Strömungen und Entwicklungen
berücksichtigen.
Die Umsetzung dieses Vorhabens zeigt schlaglichtartig das Dilemma der
ärztlichen Selbstverwaltung:
Abgesehen von fundamentalistischen Positionen, wie sie in den gesundheitspolitischen
Leitsätzen der deutschen Ärzteschaft etwa dem standespolitischen
Statement zur Gefährdung der Arzt-Patienten-Beziehung durch
die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre bereits formuliert
sind, gibt es keine konsensfähige Vorstellung der Ärzteschaft
zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Die Frage was - und
wohin wollen wir eigentlich? beantwortet jeder für sich selbst
auf der Basis und aus der Perspektive seiner persönlichen Situation.
Gemeinsamkeit besteht lediglich in der Feststellung, dass es an Geld fehlt.
Das ist auch vollkommen richtig. Die Frage allerdings, ob allein damit
alles heilbar wäre, bedürfte vorsichtig formuliert des ausstehenden
Beweises, der mangels Masse aber so nicht geführt werden kann. Der
Anschein spricht sogar eher dagegen.
Denn nicht alle Kolleginnen und Kollegen, die ins Ausland gehen, tun dies
wegen der momentan dort höheren Einkommenserwartung. Dies trifft
zwar für einige Länder zum Beispiel für England und bedingt
auch die Schweiz durchaus zu. Allerdings sehen sich gerade in diesen Ländern
die Kolleginnen und Kollegen mit ihrer zunehmenden Zahl den typischen
Fremdarbeiterressentiments you lost the war oder dem Apostroph
die europäischen Inder ausgesetzt. Also keine Rede von
Arbeit in einem konfliktfreien Umfeld. In anderen Ländern stimmt
nicht mal die Einkommenserwartung. Trotzdem zieht man offenbar die Arbeit
in diesen staatsfinanzierten und staatlich gelenkten Gesundheitssystemen
einer Tätigkeit in unserem formal freiheitlichen Gesundheitswesen
vor.
Um es abzukürzen: Es ist substanziell mehr zu verändern als
nur die fraglos auch notwendige Erhöhung der Finanzmittel.
Die ursprüngliche Fassung des Ulmer Papiers bis zur Version 5.0,
die bis zum 28.03.08 Bestand hatte, war ein Konglomerat aus bekannten
fundamentalistischen Positionen durchsetzt von in der Tat für ärztliche
Autorenschaft revolutionären Vorschlägen zu strukturellen Änderungen
und zu Finanzierungsfragen des Gesundheitswesens.
Das etwa 60 Seiten lange Papier lag im Spätherbst vergangenen Jahres
vor und zunächst trat das ein, was ich gern in Anlehnung an eines
seiner bekanntesten Märchen Des Kaisers neue Kleider
als H. C. Andersen-Effekt bezeichne:
 |
|
| Präsident
Dr. Franz Bartmann und Vizepräsidentin Dr. Hannelore Machnik
|
|
Eine erste Besprechung
des Papiers in der Wochenendklausursitzung unseres Vorstandes Anfang November
hatte eher despektierliche Äußerungen und Ratlosigkeit zur
Folge gehabt. Ähnliche Reaktionen hatte ich in Folge dann auch aus
anderen Vorständen berichtet bekommen.
Ich traute daher meinen Ohren kaum, als ich am Vorabend der Weihnachtssitzung
in Berlin in eine Vorstellungsrunde geriet, in der fast alle Präsidentinnen
und Präsidenten von einem hohen Maß an Zustimmung und lediglich
der Notwendigkeit kleinerer redaktioneller Änderungen aus ihrem jeweiligen
Umfeld berichteten. Neben Rudolf Henke, dem vom Ärztetag gewählten
Mitglied des Vorstandes, Vorsitzender des Marburger Bundes, Mitglied des
Landtages in Nordrhein-Westfalen und Vorstandsmitglied in der Ärztekammer
Nordrhein, kam der einzig kritische Bericht aus Schleswig-Holstein.
Ein Bruch trat erst ein, als eine zunehmende Öffentlichkeit die Inhalte
des Papiers zur Kenntnis nahm und insbesondere die Passage zur Neustrukturierung
der ambulanten fachärztlichen Versorgung zumal bei den Facharztverbänden
zu erheblichen Irritationen führte. Bereits zuvor waren aus einigen
Kammern die inhaltlichen Aussagen zur Finanzierungsreform infrage gestellt
worden.
Die Vorstandssitzung der Bundesärztekammer am 28.03.08 führte
daher zu einer wahren Streichorgie mit dem positiven Nebeneffekt, dass
nicht nur die Forderung nach der Salzsteuer, sondern gleichzeitig auch
andere Passagen, die bei dem Zitat durch einen der Kreisausschussvorsitzenden
vor 14 Tagen hier an gleicher Stelle noch zu schenkelklopfender Heiterkeit
geführt hatten, dem Rotstift gleich mit zum Opfer gefallen sind.
Dadurch ist das Papier lesbarer und eine Verabschiedung in Ulm wahrscheinlicher
geworden. Inhaltlich fehlen damit jedoch auch entscheidende Aussage zu
Strukturfragen aus ärztlicher Sicht.
Damit behält der bereits antizipierte Vorstandsbeschluss seine Gültigkeit,
sich bei der Vorbereitung dieser Kammerversammlung mehr auf eine substanzielle
Ergänzung durch Zusatzanträge auf dem Ärztetag in Ulm zu
konzentrieren als auf eine kaum vorstellbare Änderung des Papiers.
Dazu haben wir im TOP 4 Impulsreferate aus dem stationären und ambulanten
Bereich vorbereitet, aus deren Diskussion dann entsprechende Beschlussanträge
aus der schleswig-holsteinischen Delegation durch Vorstand und Delegierte
generiert werden könnten. Eine Änderung des Papiers ist nämlich
jetzt auch aus- drücklich nicht mehr möglich.
Von daher haben wir Ihnen aus der vorläufig aktuellen Version 5.1
die den einzelnen Kapiteln vorgeschalteten Abstracts als Tischvorlage
ausgedruckt. Die endgültige Version 6.0, gleichzeitig dann auch die
Beschlussvorlage für Ulm, wird in ca. zehn Tagen vorliegen. Wir werden
diese dann umgehend an Sie weiterleiten.
Aus den Abstracts wiederum haben wir zur Vorstrukturierung der Diskussion
einige inhaltliche Vorschläge zu möglichen Zusatzanträgen
angedeutet.
Bevor wir aber jetzt dann endgültig überleiten zu dem bereits
hier vorbereiteten TOP IV zunächst einmal die obligate Nachfrage
nach Diskussionsbedarf durch die Vizepräsidentin und dann der TOP
III - Anliegen aus der Kammerversammlung.
Ich danke Ihnen zunächst für Ihre Aufmerksamkeit während
meines Berichtes.
Dr. Franz Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein,
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
|

Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 5/2008
S. 21-24
|