zurück zur Rubrikensuche
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Bad Segeberg

Förderkreis Qualitätssicherung e. V.
... und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: „Schweige still, es könnte schlimmer kommen.“
Lothar Flessau, Renate Söder, Cordelia Andreßen

Das Auditorium (Fotos: Dav)

So in etwa könnte der Tenor beschrieben werden, unter dem am 08.03.2008 die diesjährige Frühjahrstagung des Förderkreises Qualitätssicherung e. V. (FKQS) zu dem Thema „Rabattverträge: Chaos in der Realität?“ in den Räumen der Ärztekammer Schleswig-Holstein in Bad Segeberg stattfand.

Dr. Cordelia Andreßen

In ihrer kurzen Einführung dankte Dr. Cordelia Andreßen, Hauptgeschäftsführerin der Ärztekammer Schleswig-Holstein, in Vertretung für den Vorsitzenden des Vereins, Dr. Bartmann, Präsident der Ärztekammer, dem Redaktionsteam der Veranstaltung und hob das besondere Miteinander, das partnerschaftliche Denken und Planen in diesem Kreis hervor: „Der Veranstaltungsmodus hat sich bewährt: Im Frühjahr ein Arzneimittelthema, im Herbst ein Symposion zu einem allgemeinen gesundheitspolitischen Thema - verbunden mit vorabendlicher Mitgliederversammlung und Impulsreferat“. Der FKQS sei eine institutionelle Größe in Schleswig-Holstein geworden.

Lothar Flessau

Das Programm ließ (fast) alle Beteiligten zu Wort kommen. Dr. Andreßen fügte noch die Patientensicht hinzu, indem sie aus einem Brief von Versicherten zitierte, der eindringlich darstellt, welche Belastung für ältere Menschen in dem Wechsel des vertrauten Medikamentes liegt. Zu denken gab allerdings eine aktuelle Nachricht, die auf eine amerikanische Studie zurückgeht: Demnach beurteilen Patienten die Wirkung eines Medikamentes umso besser, je teurer das Medikament ist, selbst wenn es sich um ein wirkstoffloses Placebo handelt. Das berichten Forscher im „Journal of the american medical association“. Angesichts des Ergebnisses müssten sich Mediziner die Frage stellen, wie sich billigere Medikamente verschreiben lassen, ohne dass die Patienten die Wirkung infrage stellten.

Im Zusammenhang mit dem Thema erinnerte Dr. Andreßen daran, dass es als Alternative zu Rabattverträgen in Schleswig-Holstein bereits unterschriftsreife Alternativen mit Zielpreisvereinbarungen gegeben habe.

Anschließend übernahm Bernd Seguin vom NDR in gewohnt routinierter und souveräner Weise die Moderation der Veranstaltung.

Roger Jäckel und Bernd Seguin

Durch die aktuelle Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 27.02.2008 zu den AOK-Rabattverträgen, mit der der Abschluss weiterer Rabattvereinbarungen der AOK für die Jahre 2008 und 2009 unterbunden wurde, erlangte die Themenwahl der Organisatoren dieser Veranstaltung eine ungeahnte Aktualität. Rund 60 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt und erlebten im weiteren Verlauf eine Darstellung der Problematik von verschiedenen Blickwinkeln und eine angeregte Diskussion.

Lothar Flessau, Leiter der Abteilung Verordnungsmanagement der KV Schleswig-Holstein, erläuterte in seinem Referat die allgemeinen Grundzüge und Grundlagen der Rabattverträge und ging im Folgenden auch auf deren Auswirkungen im täglichen Umgang bei der Ärzteschaft ein, die ja lediglich mittelbar Beteiligte sind. In einer Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurden u. a. die Intransparenz der Verträge, haftungsrechtliche Aspekte, die häufig fehlende Verfügbarkeit der Präparate und der damit verbundene häufige Wechsel der Präparate als wesentliche Problemfelder genannt. Abschließend stellte er anhand einer Umfrage des NAV-Virchow-Bundes in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) dar, zu welchen Schwierigkeiten diese Verträge in der Praxis führen.

Dr. jur. Thomas Friedrich

In seinem Referat „Preisbildung von Arzneimitteln“ stellte Dr. jur. Thomas Friedrich, Geschäftsführer des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, dar, wie in Deutschland die Preisbildung der Arzneimittel funktioniert. „Der Beruf des Apothekers ist seit seiner Trennung vom Arztberuf vor über 800 Jahren staatlich reguliert und steht seitdem im Spannungsfeld zwischen Heilberuf und Kaufmann.“

Mittlerweile habe der staatlich festgelegte Arzneimittelpreis eine über 100-jährige Tradition und sei in der Systematik als Folge von den zahlreichen Gesundheitsreformen durch sehr viele strukturelle Veränderungen charakterisiert. Weiter führte Dr. Friedrich aus, dass auch die Wertschöpfungsanteile der Ausgaben für Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht werden, einer ständigen Veränderung unterworfen sind. Zusammenfassend stellte er für die Apotheker als eine mögliche Alternative zu den Rabattverträgen eine Zielpreisvereinbarung vor.

Im Anschluss folgten drei Referate unter der Überschrift „Rabattverträge aus der Sicht der Krankenkassen“.

Den Beginn machte Gerhard Kruse, Bereichsleiter Gesundheitspartnerservice bei der AOK Schleswig-Holstein: „Rabattverträge und Ausschreibungen sind ein ganz normales Instrument unserer Wirtschaftsordnung. Sie haben den GKV-Arzneimittelmarkt verändert. Dies gilt gleichermaßen für generische als auch Originalprodukte. Die entstandenen Detailprobleme sind weitestgehend gelöst“, so seine Botschaft an die Teilnehmer. Die Veränderungen seien in vollem Gang und der Trend gehe in Richtung einer Aufteilung in eine Regelversorgung und eine Vertragsversorgung mit möglicherweise rabattierten Angeboten.

Allerdings habe das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 27.02.2008 zu den Ausschreibungen der AOK-Rabattverträge entschieden, dass das Vergaberecht anzuwenden sei. Sollte dies auch höchstrichterlich bestätigt werden, so könne dies Auswirkungen auf weitere Leistungsbereiche der Krankenkassen haben. Im Übrigen seien die Arzneimittelrabatte nur ein Teil der sich zurzeit abzeichnenden Veränderungen im Gesundheitswesen. „Die individuelle Vertragsgestaltung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern wird zu weiteren speziellen und kassenartenspezifischen Versorgungskonzepten führen“, so Gerhard Kruse.

Als zweiter Vertreter für die Krankenkassen folgte Henning Kutzbach, Geschäfts-
bereichsleiter Leistung und Vertrag der Barmer Nord: „Die Rabattphilosophie der Barmer hat die Kontinuität in der Versorgung und die Stärkung der Compliance, die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven ohne Qualitätsverluste sowie einen wettbewerbsfähigen Beitragssatz beim Start des Fonds 2009 zum Ziel.“

Dr. Frank Verheyen (li.), Moderator Bernd
Seguin und Dr. jur. Johann Brunkhorst

Er stellte die Strategie seiner Kasse bei der Auswahl der Rabattpartner vor, wies auf Beispiele von Kooperationen mit Arzneimittelpartnern hin und beschrieb die Auswirkungen der Rabattverträge für die Apotheken, Ärzte und Versicherten. Fazit von Henning Kutzbach: „Eine Bewegung zu mehr Vertragsfreiheit ist klar erkennbar.“

Schließlich stellte Dr. Frank Verheyen, Leiter des Fachreferats Arzneimittel bei der Techniker Kranken-kasse, die Ziele des Arzneimittelversorgungsmanagements seiner Kasse vor: „Das Arzneimittelversorgungsmanagement ist modulhaft aufgebaut und die Information der Beteiligten erfolgt in mehreren Phasen, in denen mit unterschiedlichen Medien auf die Vertragsgestaltung hingewiesen wird.“ In der Ausschreibung der patentgeschützten Arzneimittel befinde sich die Techniker Kran kenkasse noch in der Anfangphase, da derzeit das Ausschreibungsverfahren noch kontrovers diskutiert werde.

Die Sicht der Pharmazeutischen Industrie wurde durch Roger Jäckel, Leiter der Gesundheitspolitik der GlaxoSmith Kline GmbH & Co. KG, vermittelt. So seien die Rabattverträge ein mehrdimensionales Geschehen mit einer rechtlichen, einer ökonomischen und einer versorgungspolitischen Dimension. Anhand einiger anschaulicher Übersichten beschrieb er die strukturellen Effekte von Rabattverträgen und weiterer Einflussfaktoren im Arzneimittelmarkt. Seine Schlussfolgerung: „Eine Deregulierung im Arzneimittelbereich ist unumgänglich - das Festbetragssystem und andere zentrale Reglementierungen sind durch einen Vertragswettbewerb zu ersetzen.“

Dr. Tanja Becker-Wiedenmann

Dr. Tanja Becker-Wiedenmann, Rechtsanwältin/Beratung im Gesundheitswesen, beschäftigte sich mit den Haftungsaspekten des Arztes bei Rabattverträgen. Nach einem kurzen Abriss der durch den Gesetzgeber seit 1993 eingeführten Steuerungsvorgaben im Arzneimittelbereich, wie Arzneimittelbudget, Richtgrößen, Zielvereinbarungen, Indikationen für Tagestherapiekosten und schließlich die Rabattverträge, ging Dr. Becker-Wiedenmann auf die Gesundheitsreform 2007 und die darin enthaltenen Änderungen ein: „Über den Beitritt zu Rabattverträgen besteht im Moment noch keine Einigung, da es den Krankenkassen obliegt, den Arzt beitreten zu lassen. Neben dem aktiven Beitritt zu den Rabattverträgen könnte aber auch das einmalige Verordnen eines rabattierten Arzneimittels als Beitritt zum Vertrag angesehen werden. In jedem Fall müssen Rabattverträge bei Prüfmaßnahmen eine angemessene Berücksichtigung finden.“ Dabei sei es zu einer Kehrtwende bei den Prüfungsvorgaben gekommen: „Die Zielvereinbarungen mit Indikationen für Tagestherapiekosten sollen ab 2008 wieder ohne Tagestherapiekosten abgeschlossen werden.“

Bei der Vorstellung der Homepage des Förderkreises Qualitätssicherung: Marion David

„Das ohnehin schon komplizierte Prüfgeschäft wird noch unübersichtlicher“, war ihr Zwischenfazit, wobei sie auf die rechtlichen Bedenklichkeiten - sowohl bei einem kompletten Abzug als auch einem Pauschalabzug der Rabattverträge - hinwies. Es folgten ein kursorischer Überblick über die Grundsätze einer wirtschaftlichen Verordnungsweise und der entsprechenden gesetzlichen Anforderungen an die Arzneimittelverordnung sowie zur aktuellen Rechtsprechung hinsichtlich des medizinischen Standards in der Arzneimitteltherapie. Sie machte das Spannungsfeld zwischen Therapiefreiheit und Wirtschaftlichkeitsgebot deutlich. Mit rechtlichen Empfehlungen zur aut-idem-Verordnung unter Berücksichtigung der Leitlinien der Guten Substitutionspraxis (GSP) der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft schloss Dr. Becker-Wiedenmann ihr Referat.

In Anlehnung an den bekannten, in der Einleitung zitierten, sarkastischen Witz fasste Dr. Andreßen die Stimmung fast aller Beteiligten zusammen: „... und ich schwieg still und es kam schlimmer!“

Lothar Flessau, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Bismarckallee
1-5, 23795 Bad Segeberg, Renate Söder, Abbott GmbH & Co. KG, Alter Schulweg 4, 22529 Hamburg, Dr. Cordelia Andreßen, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 4/2008

S. 28-31