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Bad Segeberg
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Förderkreis Qualitätssicherung
e. V.
So in etwa könnte
der Tenor beschrieben werden, unter dem am 08.03.2008 die diesjährige
Frühjahrstagung des Förderkreises Qualitätssicherung e.
V. (FKQS) zu dem Thema Rabattverträge: Chaos in der Realität?
in den Räumen der Ärztekammer Schleswig-Holstein in Bad Segeberg
stattfand.
In ihrer kurzen Einführung
dankte Dr. Cordelia Andreßen, Hauptgeschäftsführerin der
Ärztekammer Schleswig-Holstein, in Vertretung für den Vorsitzenden
des Vereins, Dr. Bartmann, Präsident der Ärztekammer, dem Redaktionsteam
der Veranstaltung und hob das besondere Miteinander, das partnerschaftliche
Denken und Planen in diesem Kreis hervor: Der Veranstaltungsmodus
hat sich bewährt: Im Frühjahr ein Arzneimittelthema, im Herbst
ein Symposion zu einem allgemeinen gesundheitspolitischen Thema - verbunden
mit vorabendlicher Mitgliederversammlung und Impulsreferat. Der
FKQS sei eine institutionelle Größe in Schleswig-Holstein geworden.
Das Programm ließ
(fast) alle Beteiligten zu Wort kommen. Dr. Andreßen fügte
noch die Patientensicht hinzu, indem sie aus einem Brief von Versicherten
zitierte, der eindringlich darstellt, welche Belastung für ältere
Menschen in dem Wechsel des vertrauten Medikamentes liegt. Zu denken gab
allerdings eine aktuelle Nachricht, die auf eine amerikanische Studie
zurückgeht: Demnach beurteilen Patienten die Wirkung eines Medikamentes
umso besser, je teurer das Medikament ist, selbst wenn es sich um ein
wirkstoffloses Placebo handelt. Das berichten Forscher im Journal
of the american medical association. Angesichts des Ergebnisses
müssten sich Mediziner die Frage stellen, wie sich billigere Medikamente
verschreiben lassen, ohne dass die Patienten die Wirkung infrage stellten.
Im Zusammenhang mit
dem Thema erinnerte Dr. Andreßen daran, dass es als Alternative
zu Rabattverträgen in Schleswig-Holstein bereits unterschriftsreife
Alternativen mit Zielpreisvereinbarungen gegeben habe. Anschließend übernahm Bernd Seguin vom NDR in gewohnt routinierter und souveräner Weise die Moderation der Veranstaltung.
Durch die aktuelle
Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 27.02.2008 zu den AOK-Rabattverträgen,
mit der der Abschluss weiterer Rabattvereinbarungen der AOK für die
Jahre 2008 und 2009 unterbunden wurde, erlangte die Themenwahl der Organisatoren
dieser Veranstaltung eine ungeahnte Aktualität. Rund 60 Teilnehmer
waren der Einladung gefolgt und erlebten im weiteren Verlauf eine Darstellung
der Problematik von verschiedenen Blickwinkeln und eine angeregte Diskussion.
In seinem Referat
Preisbildung von Arzneimitteln stellte Dr. jur. Thomas Friedrich,
Geschäftsführer des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, dar,
wie in Deutschland die Preisbildung der Arzneimittel funktioniert. Der
Beruf des Apothekers ist seit seiner Trennung vom Arztberuf vor über
800 Jahren staatlich reguliert und steht seitdem im Spannungsfeld zwischen
Heilberuf und Kaufmann. Mittlerweile habe
der staatlich festgelegte Arzneimittelpreis eine über 100-jährige
Tradition und sei in der Systematik als Folge von den zahlreichen Gesundheitsreformen
durch sehr viele strukturelle Veränderungen charakterisiert. Weiter
führte Dr. Friedrich aus, dass auch die Wertschöpfungsanteile
der Ausgaben für Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung
aufgebracht werden, einer ständigen Veränderung unterworfen
sind. Zusammenfassend stellte er für die Apotheker als eine mögliche
Alternative zu den Rabattverträgen eine Zielpreisvereinbarung vor.
Den Beginn machte
Gerhard Kruse, Bereichsleiter Gesundheitspartnerservice bei der AOK Schleswig-Holstein:
Rabattverträge und Ausschreibungen sind ein ganz normales Instrument
unserer Wirtschaftsordnung. Sie haben den GKV-Arzneimittelmarkt verändert.
Dies gilt gleichermaßen für generische als auch Originalprodukte.
Die entstandenen Detailprobleme sind weitestgehend gelöst,
so seine Botschaft an die Teilnehmer. Die Veränderungen seien in
vollem Gang und der Trend gehe in Richtung einer Aufteilung in eine Regelversorgung
und eine Vertragsversorgung mit möglicherweise rabattierten Angeboten. Allerdings habe das
Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 27.02.2008
zu den Ausschreibungen der AOK-Rabattverträge entschieden, dass das
Vergaberecht anzuwenden sei. Sollte dies auch höchstrichterlich bestätigt
werden, so könne dies Auswirkungen auf weitere Leistungsbereiche
der Krankenkassen haben. Im Übrigen seien die Arzneimittelrabatte
nur ein Teil der sich zurzeit abzeichnenden Veränderungen im Gesundheitswesen.
Die individuelle Vertragsgestaltung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern
wird zu weiteren speziellen und kassenartenspezifischen Versorgungskonzepten
führen, so Gerhard Kruse.
Er stellte die Strategie
seiner Kasse bei der Auswahl der Rabattpartner vor, wies auf Beispiele
von Kooperationen mit Arzneimittelpartnern hin und beschrieb die Auswirkungen
der Rabattverträge für die Apotheken, Ärzte und Versicherten.
Fazit von Henning Kutzbach: Eine Bewegung zu mehr Vertragsfreiheit
ist klar erkennbar. Die Sicht der Pharmazeutischen
Industrie wurde durch Roger Jäckel, Leiter der Gesundheitspolitik
der GlaxoSmith Kline GmbH & Co. KG, vermittelt. So seien die Rabattverträge
ein mehrdimensionales Geschehen mit einer rechtlichen, einer ökonomischen
und einer versorgungspolitischen Dimension. Anhand einiger anschaulicher
Übersichten beschrieb er die strukturellen Effekte von Rabattverträgen
und weiterer Einflussfaktoren im Arzneimittelmarkt. Seine Schlussfolgerung:
Eine Deregulierung im Arzneimittelbereich ist unumgänglich
- das Festbetragssystem und andere zentrale Reglementierungen sind durch
einen Vertragswettbewerb zu ersetzen.
Dr. Tanja Becker-Wiedenmann,
Rechtsanwältin/Beratung im Gesundheitswesen, beschäftigte sich
mit den Haftungsaspekten des Arztes bei Rabattverträgen. Nach einem
kurzen Abriss der durch den Gesetzgeber seit 1993 eingeführten Steuerungsvorgaben
im Arzneimittelbereich, wie Arzneimittelbudget, Richtgrößen,
Zielvereinbarungen, Indikationen für Tagestherapiekosten und schließlich
die Rabattverträge, ging Dr. Becker-Wiedenmann auf die Gesundheitsreform
2007 und die darin enthaltenen Änderungen ein: Über den
Beitritt zu Rabattverträgen besteht im Moment noch keine Einigung,
da es den Krankenkassen obliegt, den Arzt beitreten zu lassen. Neben dem
aktiven Beitritt zu den Rabattverträgen könnte aber auch das
einmalige Verordnen eines rabattierten Arzneimittels als Beitritt zum
Vertrag angesehen werden. In jedem Fall müssen Rabattverträge
bei Prüfmaßnahmen eine angemessene Berücksichtigung finden.
Dabei sei es zu einer Kehrtwende bei den Prüfungsvorgaben gekommen:
Die Zielvereinbarungen mit Indikationen für Tagestherapiekosten
sollen ab 2008 wieder ohne Tagestherapiekosten abgeschlossen werden.
Das ohnehin
schon komplizierte Prüfgeschäft wird noch unübersichtlicher,
war ihr Zwischenfazit, wobei sie auf die rechtlichen Bedenklichkeiten
- sowohl bei einem kompletten Abzug als auch einem Pauschalabzug der Rabattverträge
- hinwies. Es folgten ein kursorischer Überblick über die Grundsätze
einer wirtschaftlichen Verordnungsweise und der entsprechenden gesetzlichen
Anforderungen an die Arzneimittelverordnung sowie zur aktuellen Rechtsprechung
hinsichtlich des medizinischen Standards in der Arzneimitteltherapie.
Sie machte das Spannungsfeld zwischen Therapiefreiheit und Wirtschaftlichkeitsgebot
deutlich. Mit rechtlichen Empfehlungen zur aut-idem-Verordnung unter Berücksichtigung
der Leitlinien der Guten Substitutionspraxis (GSP) der Deutschen Pharmazeutischen
Gesellschaft schloss Dr. Becker-Wiedenmann ihr Referat. |
Schleswig-Holsteinisches
S. 28-31 |
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