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Veröffentlichung
gemäß § 16 b Abs. 4 der Zulassungsverordnung für
Vertragsärzte der Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte
und Krankenkassen in Schleswig-Holstein über die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 15.01.2008
die Zulassungssperren für die nachstehend genannten Planungsbereiche
aufgehoben und entsprechend der Vorschriften der Bedarfsplanungs-Richtlinie
die Zulassung bzw. Anstellung von Ärzten in der aufgeführten
Zahl gestattet:
| Planungsbereich |
Fachgruppe |
Anzahl |
| Kreis Dithmarschen
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Hausärzte |
8
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Kreisregion
Stadt
Flensburg/Kreis
Schleswig-Flensburg |
Hausärzte |
2
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Kreis Herzogtum
Lauenburg |
Hausärzte |
1
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| Kreis Steinburg |
Hausärzte |
12
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Die Bedarfsplanungs-Richtlinie
regelt in Nr. 22 b, dass längstens bis 30.11.2007 in gesperrten Planungsbereichen
ein 40 %iger Anteil von psychotherapeutisch tätigen Ärzten sowie
ein 40 %iger Anteil von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeuten vorhanden sein muss. Stellt der Landesausschuss
Überversorgung fest, hat er zugleich eine Feststellung zu treffen,
in welchem Umfang - ausgedrückt in Psychotherapeutenzahlen - in jedem
Versorgungsanteil Ärzte bzw. Psychologische Psychotherapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugelassen werden können,
wenn die Versorgungsanteile von 40 % nicht ausgeschöpft sind. Der
Anteil von Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
ist in allen Planungsbereichen Schleswig-Holsteins ausgeschöpft.
Folgende Zulassungen von ärztlichen Psychotherapeuten sind in den
aufgeführten Planungsbereichen noch möglich:
| Stadt
Kiel |
1 |
Kreisregion
Stadt Neumünster/
Kreis Rendsburg-Eckernförde |
2 |
| Kreis Pinneberg |
2 |
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.
Die Aufhebungsbeschlüsse werden mit der Auflage versehen, dass die
Zulassungs- bzw. Anstellungsanträge bis zum 31.03.2008 beim Zulassungsausschuss
für Ärzte in Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1-3, 23795 Bad
Segeberg, einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der Zulassungsausschuss
nur die nach der Bekanntmachung fristgerecht und vollständig abgegebenen
Zulassungs- bzw. Anstellungsanträge bei den Auswahlverfahren berücksichtigen
wird.
Der Bewerbung sind die für die Zulassung zur Vertragspraxis bzw.
Anstellung erforderlichen Unterlagen beizufügen:
- Auszug aus dem
Arztregister,
- ein unterschriebener
Lebenslauf.
Die Bewerbungsfrist
ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, für welchen
Niederlassungsort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) die Zulassung bzw.
die Anstellung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt
wurde.
Folgende Kriterien werden für die Auswahl maßgeblich sein:
- berufliche Eignung,
- Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
- Approbationsalter,
- Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs.
5 Satz 1 SGB V.
Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern soll die räumliche
Wahl des Vertragsarztsitzes und ihre Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche
Versorgung der Versicherten berücksichtigt werden.
Für den Planungsbereich Kreis Dithmarschen hatte der Landesausschuss
in der Vergangenheit die Zulassungssperre aufgehoben und die Zulassung
bzw. Anstellung eines ärztlichen Psychotherapeuten gestattet. Der
Planungsbereich ist weiterhin für die Zulassungen bzw. Anstellungen
eines ärztlichen Psychotherapeuten geöffnet.
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2008
S. 79
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