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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Veröffentlichung gemäß § 16 b Abs. 4 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte der Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Schleswig-Holstein über die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen


Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 15.01.2008 die Zulassungssperren für die nachstehend genannten Planungsbereiche aufgehoben und entsprechend der Vorschriften der Bedarfsplanungs-Richtlinie die Zulassung bzw. Anstellung von Ärzten in der aufgeführten Zahl gestattet:

Planungsbereich Fachgruppe Anzahl
Kreis Dithmarschen Hausärzte
8
Kreisregion Stadt
Flensburg/Kreis
Schleswig-Flensburg
Hausärzte
2
Kreis Herzogtum
Lauenburg
Hausärzte
1
Kreis Steinburg Hausärzte
12

 

Die Bedarfsplanungs-Richtlinie regelt in Nr. 22 b, dass längstens bis 30.11.2007 in gesperrten Planungsbereichen ein 40 %iger Anteil von psychotherapeutisch tätigen Ärzten sowie ein 40 %iger Anteil von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorhanden sein muss. Stellt der Landesausschuss Überversorgung fest, hat er zugleich eine Feststellung zu treffen, in welchem Umfang - ausgedrückt in Psychotherapeutenzahlen - in jedem Versorgungsanteil Ärzte bzw. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugelassen werden können, wenn die Versorgungsanteile von 40 % nicht ausgeschöpft sind. Der Anteil von Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist in allen Planungsbereichen Schleswig-Holsteins ausgeschöpft.

Folgende Zulassungen von ärztlichen Psychotherapeuten sind in den aufgeführten Planungsbereichen noch möglich:

Stadt Kiel 1
Kreisregion Stadt Neumünster/
Kreis Rendsburg-Eckernförde
2
Kreis Pinneberg 2

.
Die Aufhebungsbeschlüsse werden mit der Auflage versehen, dass die Zulassungs- bzw. Anstellungsanträge bis zum 31.03.2008 beim Zulassungsausschuss für Ärzte in Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1-3, 23795 Bad Segeberg, einzureichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der Zulassungsausschuss nur die nach der Bekanntmachung fristgerecht und vollständig abgegebenen Zulassungs- bzw. Anstellungsanträge bei den Auswahlverfahren berücksichtigen wird.

Der Bewerbung sind die für die Zulassung zur Vertragspraxis bzw. Anstellung erforderlichen Unterlagen beizufügen:

  • Auszug aus dem Arztregister,
  • ein unterschriebener Lebenslauf.

Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, für welchen Niederlassungsort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) die Zulassung bzw. die Anstellung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde.

Folgende Kriterien werden für die Auswahl maßgeblich sein:

- berufliche Eignung,
- Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
- Approbationsalter,
- Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V.

Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und ihre Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten berücksichtigt werden.

Für den Planungsbereich Kreis Dithmarschen hatte der Landesausschuss in der Vergangenheit die Zulassungssperre aufgehoben und die Zulassung bzw. Anstellung eines ärztlichen Psychotherapeuten gestattet. Der Planungsbereich ist weiterhin für die Zulassungen bzw. Anstellungen eines ärztlichen Psychotherapeuten geöffnet.


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2008

S. 79