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Mitteilungen der Kassenärztlichen
Vereinigung
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Ärzte wurden rechtskräftig zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Überweisungspraxis ermächtigt: Stadt Kiel Herr Dr. med. Jörg Rudolph, Oberarzt des Instituts für Allgemeine Pathologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde mit Wirkung ab 01.01.2008, befristet bis zum 31.12.2009, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit am vorgenannten Institut, ermächtigt zur Durchführung folgender Leistungen nach § 5 Abs. 2 Ziff. 1 BMV-Ä bzw. § 9 Abs. 2 Ziff. 1 EKV: Zytologische Untersuchungen (gyn. Zytodiagnostik) sowohl in kurativen Fällen als auch zur Durchführung von präventiven Untersuchungen im Rahmen der Krebsvorsorge. Die Gesamtzahl der letztgenannten Untersuchungen wird auf 3000 Fälle pro Quartal festgelegt, wobei erforderlichenfalls ein Jahresausgleich vorgenommen werden soll. Im Rahmen der Ermächtigung sind die Nummern 01733, 19310, 19311, 19320 EBM abrechenbar. Stadt Neumünster Frau Dipl.-Med. Mariedda Mertens, Oberärztin an der Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Friedrich-Ebert-Krankenhauses Neumünster GmbH, wurde mit Wirkung vom 01.10.2007, befristet bis zum 30.09.2009, längstens jedoch bis zum Ende ihrer ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Abteilung, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt: 1. Sonographische Fehlbildungsdiagnostik nach Nummer 01773 EBM und dopplersonographische Untersuchungen des fetomaternalen Gefäßsystems nach Nummer 01775 EBM auf Überweisung durch Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Dieser Teil der Ermächtigung wird beschränkt auf eine Untersuchung pro Quartal pro Patientin, in zu begründenden Einzelfällen sind auch mehrere Untersuchungen möglich. Abrechenbar sind insoweit auch die Nummern 01310 bis 01312 und 08215 EBM. 2. Leistungen nach Nummer 01780 EBM auf Überweisung durch Vertragsärzte, die Patientinnen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge betreuen. |
Schleswig-Holsteinisches
S. 77/78 |