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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Folgende Ärzte wurden zur Vertragspraxis zugelassen. Diese Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann:


Stadt Kiel


Frau Dr. med. Dorit Hamann ab 01.01.2008 als Nachfolgerin des Herrn Holger Weiß im Rahmen einer Sonderbedarfsfeststellung gemäß §§ 24 c und 24 d Bedarfsplanungs-Richtlinie als Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten für 24149 Kiel, Schönberger Straße 72-74. Gemäß § 24 c Bedarfsplanungs-Richtlinie wurde die Zulassung von Frau Dr. Hamann an die Führung der Berufsausübungsgemeinschaft mit Herrn Dr. med. Harald Brüning und Frau Dr. med. Erika Bornscheuer, Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Kiel, gebunden. Ferner wurde die Zulassung an den Ort des Vertragsarztsitzes Kiel gebunden.

Herr Dr. med. Harald Brüning, Frau Dr. med. Erika Bornscheuer und Frau Dr. med. Dorit Hamann, Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, haben ab 01.01.2008 die Genehmigung zur Führung einer Berufsausübungsgemeinschaft in 24148 Kiel, Schönberger Straße 72-74, erhalten.


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2008

S. 65