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Medizin und Wissenschaft

Neue Berufskrankheit
Gefahrstoff „Benzol“

Zusammengefasster Auszug aus der wissenschaftlichen Begründung für die Aufnahme einer neuen Berufskrankheit (BK) zum Gefahrstoff „Benzol“ in die Berufskrankheiten-Verordnung
Der ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt eine neu in die Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmende Berufskrankheit:

Benzol-Molekül C6-H6

„Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol.“

Angesichts der Heterogenität der bisher unter der BK nach Ziffer 1303 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung zusammengefassten Krankheitsbilder und der sie verursachenden Chemikalien ist es nach Ansicht des ärztlichen Sachverständigenbeirates erforderlich, die durch Benzol verursachten Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und lymphatischen Systems aus dieser Nummer auszugliedern und als eigene Berufskrankheit zu umreißen.

Die Berufskrankheit soll sowohl toxische Schädigungen (aplastische Anämie, Leukopenien, Thrombozytopenien und ihre Kombinationen) als auch maligne Erkrankungen (Leukämien, Non-Hodgkin-Lymphome, myelodysplastische Syndrome und myeloproliferative Erkrankungen) umfassen. Seit mehreren Jahrzehnten ist erwiesen, dass es sich bei Benzol um einen humankanzerogenen Gefahrstoff handelt.

Aufnahme und Stoffwechsel
Die Aufnahme von Benzol erfolgt überwiegend inhalativ. Benzol wird gut resorbiert und verteilt sich schnell im gesamten Organismus. Zudem handelt es sich um einen hautresorptiven Gefahrstoff. Eine Auswertung zur Literatur der dermalen Exposition ergab, dass für offenen Hautkontakt eine dermale Penetrationsrate von bis zu 1 mg/cm²/h, für semiokklusive oder okklusive Verhältnisse allerdings die doppelte Penetrationsrate mit 2 mg/cm²/h angesetzt werden kann. Dies stellt eine Worst-case-Abschätzung dar.

Die Oxidation von Benzol zu reaktiven Zwischenprodukten ist eine Voraussetzung für dessen Toxizität. Dies geschieht vorwiegend in der Leber. Die dort gebildeten Benzol-Metaboliten verteilen sich im gesamten Körper. Nachdem sie u. a. das Knochenmark erreicht haben, werden Hydrochinon, Brenzkatechin (Catechol) und 1,2,4-Trihydroxybenzol durch Peroxidasen zu reaktiven Intermediaten umgewandelt, die an die DNA und an andere Makromoleküle binden können. 1,4-Benzochinon wird als die wichtigste Ausgangsverbindung für die Hämatotoxizität und Leukämogenität angesehen.

Benzol ist in seinen Stoffwechselprodukten ein „komplettes“ systemisches Kanzerogen, dass sowohl initiierend als auch promovierend auf verschiedenen Stufen der Krebsentstehung wirksam ist. Die beim Menschen beobachtete Organotropie des Benzols für das blutbildende Knochenmark wird mit der dort vorliegenden hohen Peroxidase-Aktivität, insbesondere der Myeloperoxidase (MPO) begründet. Ein weiterer Grund ist die hohe Teilungsaktivität der hämatopoetischen Stammzellen.

Es erfolgt ein Austausch von Stammzellen zwischen verschiedenen Organen und auch eine Besiedlung des Knochenmarks mit Stammzellen aus extramedullären Blutbildungsstätten, insbesondere aus Keimzentren des lymphatischen Systems. Daher ist es nicht gerechtfertigt, anzunehmen, dass es sich bei peripheren Non-Hodgkin-Lymphomen um Erkrankungen handle, deren Entstehung ausschließlich außerhalb des Knochenmarks angesiedelt ist.

In den Ausführungen zum Vorschlag für die neue Berufskrankheit werden bestimmte Personengruppen und Expositionsverhältnisse definiert:

1. Definition der bestimmten Personengruppe für die Krankheitsbilder
- Leukämie nach der WHO-Definition ohne chronisch myeloische Leukämie (CML), aber einschließlich chronisch lymphathischer Leukämie (CLL),
- aplastische Anämie,
- mylodysplastisches Syndrom (MDS).

Im Einzelfall kann ein Ursachenzusammenhang bei „bestimmten Personengruppen“ durch eine „besondere Einwirkung“ von Benzol bei der Arbeit in folgenden Belastungssituationen begründet sein:

  • Bei extremer Belastungsintensität in einer Expositionszeit von i. d. R. einem Jahr (z. B. offener Umschlag von Ottokraftstoffen bis 1982 ...).
  • Bei hoher Belastungsintensität in einer Expositionszeit von i. d. R. zwei bis fünf Jahren (z. B. Arbeiten in Nebengewinnungsanlagen der Kohlechemie vor 1990 ...).
  • Bei mittlerer Belastungsintensität in einer Expositionszeit von i. d. R. sechs bis zehn Jahren (z. B. Arbeiten in der Benzolextraktion und in der Verarbeitung bis 1999 ...).
  • Bei geringer Belastungsintensität ist eine Einzelfallprüfung erforderlich (z. B. Arbeiten auf dem Füllwagen in der Kokerei ...).

Für die verschiedenen Belastungsintensitäten finden sich im Vorschlag des ärztlichen Sachverständigenbeirates detaillierte Auflistungen verschiedener Tätigkeiten, von denen nur einige beispielhaft erwähnt werden.

2. Definition der bestimmten Personengruppe für die Krankheitsbilder
- Non-Hodgkin-Lymphome einschließlich multiples Myelom, außer chronisch-lymphatischer Leukämie (CLL),
- myeloproliferative Erkrankungen gemäß der WHO-Klassifikation einschließlich chronisch myeloischer Leukämie (CML).

Für diejenigen Erkrankungen des blutbildenden und lymphatischen Systems, die aufgrund ihrer Seltenheit keine epidemiologiebasierte orientierende Quantifizierung der für eine relevante Risikoerhöhung erforderlichen Expositionsverhältnisse ermöglichen, ist ausschließlich eine einzelfallbezogene Beurteilung der Expositionsbedingungen vorzunehmen. Eine grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit als Berufskrankheit ist dabei wegen des sich auch auf diese Erkrankungen beziehenden Nachweises der generellen Eignung von Benzol als Ursache gegeben.

Aufgrund der Vulnerabilität und Proliferation der hämatopoetischen Stammzellen werden stammzellennahe Non-Hodgkin-Lymphome hinsichtlich des benzolassoziierten Erkrankungsrisikos wie unter 1. beschrieben beurteilt.

Für die übrigen Krankheitsbilder wird ungeachtet der unzureichenden epidemiologischen Erkenntnislage zum Beispiel dann eine ausreichende Exposition unter folgenden Belastungssituationen zu bejahen sein:

  • Bei extremer Belastungsintensität in einer Expositionszeit von i. d. R. zwei bis fünf Jahren.
  • Bei hoher Belastungsintensität in einer Expositionszeit von i. d. R. sechs und mehr Jahren.

Weitere Hinweise
Als konkurrierende Kausalfaktoren für die toxische Knochenmarksdepression durch Benzol sind insbesondere blutbildverändernde Medikamente und Störungen der Blutbildung durch Vitaminmangel zu beachten. Differenzialdiagnostisch können zudem z. B. hämolytische Anämien und Tumoranämien eine Reduktion der Zellzahlen im peripheren Blut bewirken. Als konkurrierende Risikofaktoren für Leukämien und Non-Hodgkin-Lymphome sind u. a. Infektionen mit lymphotrophen Viren (insbesondere HIV, HTLV, aktuelle EBV-Infektion) von Bedeutung. Die Bewertung dieser und weiterer medizinischer Aspekte obliegt der arbeitsmedizinischen Begutachtung.

Die ausführliche wissenschaftliche Begründung des ärztlichen Sachverständigenbeirates „Berufskrankheiten“ ist im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) 49-51/2007, Bek. d. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) v. 01.09.2007, Seite 974-1015 nachzulesen.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Ina Wiederhold, Postfach 70 61, 24170 Kiel


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2008

S. 52-54