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Neue Berufskrankheit
Gefahrstoff Benzol
Zusammengefasster Auszug aus der wissenschaftlichen Begründung für
die Aufnahme einer neuen Berufskrankheit (BK) zum Gefahrstoff Benzol
in die Berufskrankheiten-Verordnung
Der ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten
beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt eine neu
in die Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmende Berufskrankheit:
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| Benzol-Molekül
C6-H6 |
Erkrankungen
des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol.
Angesichts der Heterogenität der bisher unter der BK nach Ziffer
1303 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung zusammengefassten Krankheitsbilder
und der sie verursachenden Chemikalien ist es nach Ansicht des ärztlichen
Sachverständigenbeirates erforderlich, die durch Benzol verursachten
Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und lymphatischen Systems aus
dieser Nummer auszugliedern und als eigene Berufskrankheit zu umreißen.
Die Berufskrankheit soll sowohl toxische Schädigungen (aplastische
Anämie, Leukopenien, Thrombozytopenien und ihre Kombinationen) als
auch maligne Erkrankungen (Leukämien, Non-Hodgkin-Lymphome, myelodysplastische
Syndrome und myeloproliferative Erkrankungen) umfassen. Seit mehreren
Jahrzehnten ist erwiesen, dass es sich bei Benzol um einen humankanzerogenen
Gefahrstoff handelt.
Aufnahme und Stoffwechsel
Die Aufnahme von Benzol erfolgt überwiegend inhalativ. Benzol wird
gut resorbiert und verteilt sich schnell im gesamten Organismus. Zudem
handelt es sich um einen hautresorptiven Gefahrstoff. Eine Auswertung
zur Literatur der dermalen Exposition ergab, dass für offenen Hautkontakt
eine dermale Penetrationsrate von bis zu 1 mg/cm²/h, für semiokklusive
oder okklusive Verhältnisse allerdings die doppelte Penetrationsrate
mit 2 mg/cm²/h angesetzt werden kann. Dies stellt eine Worst-case-Abschätzung
dar.
Die Oxidation von Benzol zu reaktiven Zwischenprodukten ist eine Voraussetzung
für dessen Toxizität. Dies geschieht vorwiegend in der Leber.
Die dort gebildeten Benzol-Metaboliten verteilen sich im gesamten Körper.
Nachdem sie u. a. das Knochenmark erreicht haben, werden Hydrochinon,
Brenzkatechin (Catechol) und 1,2,4-Trihydroxybenzol durch Peroxidasen
zu reaktiven Intermediaten umgewandelt, die an die DNA und an andere Makromoleküle
binden können. 1,4-Benzochinon wird als die wichtigste Ausgangsverbindung
für die Hämatotoxizität und Leukämogenität angesehen.
Benzol ist in seinen Stoffwechselprodukten ein komplettes
systemisches Kanzerogen, dass sowohl initiierend als auch promovierend
auf verschiedenen Stufen der Krebsentstehung wirksam ist. Die beim Menschen
beobachtete Organotropie des Benzols für das blutbildende Knochenmark
wird mit der dort vorliegenden hohen Peroxidase-Aktivität, insbesondere
der Myeloperoxidase (MPO) begründet. Ein weiterer Grund ist die hohe
Teilungsaktivität der hämatopoetischen Stammzellen.
Es erfolgt ein Austausch von Stammzellen zwischen verschiedenen Organen
und auch eine Besiedlung des Knochenmarks mit Stammzellen aus extramedullären
Blutbildungsstätten, insbesondere aus Keimzentren des lymphatischen
Systems. Daher ist es nicht gerechtfertigt, anzunehmen, dass es sich bei
peripheren Non-Hodgkin-Lymphomen um Erkrankungen handle, deren Entstehung
ausschließlich außerhalb des Knochenmarks angesiedelt ist.
In den Ausführungen zum Vorschlag für die neue Berufskrankheit
werden bestimmte Personengruppen und Expositionsverhältnisse definiert:
1. Definition der bestimmten Personengruppe für die Krankheitsbilder
- Leukämie nach der WHO-Definition ohne chronisch myeloische Leukämie
(CML), aber einschließlich chronisch lymphathischer Leukämie
(CLL),
- aplastische Anämie,
- mylodysplastisches Syndrom (MDS).
Im Einzelfall kann ein Ursachenzusammenhang bei bestimmten Personengruppen
durch eine besondere Einwirkung von Benzol bei der Arbeit
in folgenden Belastungssituationen begründet sein:
- Bei extremer Belastungsintensität
in einer Expositionszeit von i. d. R. einem Jahr (z. B. offener Umschlag
von Ottokraftstoffen bis 1982 ...).
- Bei hoher Belastungsintensität
in einer Expositionszeit von i. d. R. zwei bis fünf Jahren (z.
B. Arbeiten in Nebengewinnungsanlagen der Kohlechemie vor 1990 ...).
- Bei mittlerer Belastungsintensität
in einer Expositionszeit von i. d. R. sechs bis zehn Jahren (z. B. Arbeiten
in der Benzolextraktion und in der Verarbeitung bis 1999 ...).
- Bei geringer Belastungsintensität
ist eine Einzelfallprüfung erforderlich (z. B. Arbeiten auf dem
Füllwagen in der Kokerei ...).
Für die verschiedenen
Belastungsintensitäten finden sich im Vorschlag des ärztlichen
Sachverständigenbeirates detaillierte Auflistungen verschiedener
Tätigkeiten, von denen nur einige beispielhaft erwähnt werden.
2. Definition der bestimmten Personengruppe für die Krankheitsbilder
- Non-Hodgkin-Lymphome einschließlich multiples Myelom, außer
chronisch-lymphatischer Leukämie (CLL),
- myeloproliferative Erkrankungen gemäß der WHO-Klassifikation
einschließlich chronisch myeloischer Leukämie (CML).
Für diejenigen Erkrankungen des blutbildenden und lymphatischen Systems,
die aufgrund ihrer Seltenheit keine epidemiologiebasierte orientierende
Quantifizierung der für eine relevante Risikoerhöhung erforderlichen
Expositionsverhältnisse ermöglichen, ist ausschließlich
eine einzelfallbezogene Beurteilung der Expositionsbedingungen vorzunehmen.
Eine grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit als Berufskrankheit
ist dabei wegen des sich auch auf diese Erkrankungen beziehenden Nachweises
der generellen Eignung von Benzol als Ursache gegeben.
Aufgrund der Vulnerabilität und Proliferation der hämatopoetischen
Stammzellen werden stammzellennahe Non-Hodgkin-Lymphome hinsichtlich des
benzolassoziierten Erkrankungsrisikos wie unter 1. beschrieben beurteilt.
Für die übrigen Krankheitsbilder wird ungeachtet der unzureichenden
epidemiologischen Erkenntnislage zum Beispiel dann eine ausreichende Exposition
unter folgenden Belastungssituationen zu bejahen sein:
- Bei extremer Belastungsintensität
in einer Expositionszeit von i. d. R. zwei bis fünf Jahren.
- Bei hoher Belastungsintensität
in einer Expositionszeit von i. d. R. sechs und mehr Jahren.
Weitere Hinweise
Als konkurrierende Kausalfaktoren für die toxische Knochenmarksdepression
durch Benzol sind insbesondere blutbildverändernde Medikamente und
Störungen der Blutbildung durch Vitaminmangel zu beachten. Differenzialdiagnostisch
können zudem z. B. hämolytische Anämien und Tumoranämien
eine Reduktion der Zellzahlen im peripheren Blut bewirken. Als konkurrierende
Risikofaktoren für Leukämien und Non-Hodgkin-Lymphome sind u.
a. Infektionen mit lymphotrophen Viren (insbesondere HIV, HTLV, aktuelle
EBV-Infektion) von Bedeutung. Die Bewertung dieser und weiterer medizinischer
Aspekte obliegt der arbeitsmedizinischen Begutachtung.
Die ausführliche wissenschaftliche Begründung des ärztlichen
Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten ist im Gemeinsamen
Ministerialblatt (GMBl) 49-51/2007, Bek. d. Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) v. 01.09.2007, Seite 974-1015 nachzulesen.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Ina Wiederhold, Postfach 70 61, 24170
Kiel
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 2/2008
S. 52-54
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