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Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung

Folgende Ärzte bzw. Krankenhäuser wurden rechtskräftig zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt:

Stadt Flensburg
Prof. Dr. med. Dr. med. Johannes-Georg Saal, Chefarzt der Inneren Abteilung des St. Franziskus-Hospitals in Flensburg, ist ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen:

  1. konsiliarische Untersuchungen und Beratungen nach den Gebührenziffern 01310, 01311, 01312, 01601, 01602 EBM im Bereich der Rheumatologie und Onkologie auf Überweisung durch Vertragsärzte,
  2. Durchführung von ambulanten Chemotherapien auf Überweisung durch niedergelassene Vertragsärzte, die ambulante intravasale Chemotherapien durchführen, beschränkt auf die Erbringung von Leistungen nach den Gebührenziffern 02100 und 02101 EBM, jedoch nur solche Therapien, die nicht über vier Stunden hinausgehen.

Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2009 befristet.

Stadt Kiel
Die bis zum 30.09.2007 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Prof. Dr. med. Hartmut A. G. Bosinski, Leiter der Sexualmedizinischen Forschungs- und Beratungsstelle am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.09.2009 verlängert.

Die bis zum 30.09.2009 befristet gewesenen Ermächtigungen von Herrn Dr. med. Goetz Brademann, Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Stefan Gottschlich, Herrn Dr. med. Joachim Quetz und Frau Dr. med. Asita
Fazel Djapeleki, Ärzte an der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurden mit Wirkung vom 01.10.2007 um folgende Leistung erweitert:

Abklärung der Notwendigkeit eines Cochlear-Implantates bei Kindern auf Überweisung durch Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin. Dieser Teil der Ermächtigung wird bis zum 30.06.2008 befristet.

Die vorgenannten Ärzte sind daher mit Wirkung vom 01.10.2007 in folgendem Umfang ermächtigt:

  1. bei Patienten mit Tumoren auf Überweisung durch niedergelassene Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
  2. bei Cochlear-Implantat-Patienten auf Überweisung durch niedergelassene Vertragsärzte,
  3. bei otoneurologischen Problemfällen (z. B. Verdacht auf Akustikus neurinom) auf Überweisung durch niedergelassene Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
  4. bei Patienten nach schwierigen Operationen auf Überweisung durch niedergelassene Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, außerhalb der Fristen nach § 115 a SGB V,
  5. bei rhinoallergologischen Problemfällen auf Überweisung durch niedergelassene Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
  6. Abklärung der Notwendigkeit eines Cochlear-Implantates bei Kindern auf Überweisung durch Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin.

Herr Dr. med. Rainer Günther, Oberarzt der Klinik für Allgemeine Innere Medizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde mit Wirkung vom 01.10.2007, befristet bis zum 30.09.2009, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

  1. auf Überweisung durch fachärztlich tätige Fachärzte für Innere Medizin,
  2. Versorgung von Patienten mit chronischen Lebererkrankungen bzw. lebertransplantierten Patienten.

Die bis zum 30.09.2007 befristet gewesenen Ermächtigungen von Herrn Prof. Dr. med. Univ. Alexander Strauss, Herrn Dr. med. Holger Eidtmann, Ltd. Oberärzte, und Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Constantin von Kaisenberg, Oberarzt, Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurden bis zum 30.09.2009 verlängert.

Herr Dr. med. Ivo Heer, Oberarzt, Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde mit Wirkung vom 01.10.2007, befristet bis zum 30.09.2009, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Betreuung von Risikoschwangerschaften auf Überweisung durch niedergelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ermächtigt. Abrechenbar sind von dem insoweit jeweils ermächtigten Arzt folgende Nummern des EBM: 01310 bis 01312, 08215, 08220, 01600 bis 01602, 01772, 01773, 01774, 01775, 01784 bis 01786, 01825, 01827, 32030 bis 32032, 33044, 33092.

Der Ermächtigungsumfang der vorgenannten Ärzte lautet ab 01.10.2007 wie folgt:

Herr Prof. Dr. med. Univ. Alexander Strauss, Herr Dr. med. Holger Eidtmann, Ltd. Oberärzte, Herr Priv.-Doz. Dr. med. Constantin von Kaisenberg, und Herr Dr. med. Ivo Heer, Oberärzte, Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurden mit Wirkung vom 01.10.2007, befristet bis zum 30.09.2009, längstens jedoch bis zum Ende ihrer ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis in folgendem Umfang ermächtigt:

  1. Betreuung von Risikoschwangerschaften auf Überweisung durch niedergelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  2. Pränataldiagnostik einschließlich Herzdiagnostik und Doppler-Sonographie auf Überweisung durch niedergelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe; insoweit sind nur Herr Prof. Strauss und Herr Dr. von Kaisenberg ermächtigt.

Abrechenbar sind von dem insoweit jeweils ermächtigten Arzt folgende Nummern des EBM: 01310 bis 01312, 08215, 08220, 01600 bis 01602, 01772, 01773, 01774, 01775, 01784 bis 01786, 01825, 01827, 32030 bis 32032, 33044, 33092.

Herr Dr. med. Andreas Günther, Oberarzt der II. Medizinischen Klinik, Sektion für Stammzell- und Immuntherapie, Dr. Mildred Scheel Haus, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde mit Wirkung vom 16.08.2007, befristet bis zum 31.12.2008, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

  1. Behandlung spezieller hämatologischer und onkologischer Erkrankungen auf Überweisung durch niedergelassene Internisten mit dem Schwerpunkt Hämatologie bzw. Hämatologie und Internistische Onkologie.
  2. Ambulante Weiterbehandlung bei stammzelltransplantierten Patienten auf Überweisung durch Vertragsärzte, nach autologer Transplantation begrenzt auf ein Jahr.

Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die folgenden Nummern des EBM abrechenbar: 01310 bis 01312, 01600, 01601, 01602, 02100, 02101, 02110, 02111, 02340 bis 02343, 02501, 13215, 13220, 13256, 30500, 33042 und 33081.

Stadt Lübeck
Herr Prof. Dr. med. Klaus Diedrich, Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Lübeck, ist ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen:

  1. extrakorporale Befruchtung nach den EBM-Ziffern 08531, 08550, 08551, 08552, 08560, 08561 auf Überweisung durch Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  2. Nummer 08540 EBM auf Überweisung durch Vertragsärzte.

Die Ermächtigung zur Durchführung der unter 1. und 2. genannten Leistungen beschränkt sich auf 100 Zyklen pro Jahr. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind auch die Gebührenziffern 01310 bis 01312, 01601, 01602, 08510 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2008 befristet.
Frau Dr. med. Isabell Grande-Nagel, Assistenzärztin der Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, ist ermächtigt in folgendem Umfang:

  1. Durchführung der in den Nummern 99356 bis 99364 der Anlage 10 zum Versorgungsvertrag gemäß § 73 c SGB V über Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik enthaltenen Leistungen.
  2. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen, Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle sowie konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen im Rahmen der Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV. In diesem Zusammenhang sind die Ziffern 01752, 01755 und 01758 EBM abrechenbar.

Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2009 befristet.

Frau Dr. med. Beate Stöckelhuber, Oberärztin am Institut für Radiologie und Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Lübeck, ist zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:

  1. Angioplastien im Zusammenhang mit Shunts einschließlich der damit zusammenhängenden digitalen Subtraktionsangiographie auf Überweisung durch Nephrologen,
  2. der in den Gebührenpositionen 99356 bis 99364 EBM enthaltenen Leistungen der Anlage 10 zum Versorgungsvertrag nach § 73 c SGB V über „Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik“,
  3. Durchführung der nachfolgend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening:
  • Konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen gemäß § 18 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01752 EBM.
  • Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle gemäß § 19 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01755 EBM.
  • Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01758 EBM.
  • Durchführung von Leistungen nach den Nummern 01759, 40854 und 40855 EBM.

Die Ermächtigung ist bis zum 31.03.2009 befristet.


Kreis Nordfriesland
Herr Peter Stenger, Oberarzt der Inneren Abteilung der Asklepios Nordseeklinik, Westerland/Sylt, wurde mit Wirkung vom 01.10.2007, befristet bis zum 30.09.2009, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung in folgendem Umfang ermächtigt:

  1. ERCP und Duplexsonographien der Carotiden/ Vertebralarterien sowie Durchführung von Vorsorgekoloskopien (01741 EBM) auf Überweisung durch Vertragsärzte,
  2. Durchführung von gastrologisch-endoskopischen Untersuchungen auf Überweisung durch gastroenterologisch tätige Ärzte.

Die Ermächtigung beinhaltet nicht die Leistungen, die die Asklepios Nordseeklinik, Westerland/Sylt im Rahmen ihrer Zulassung nach § 115 b SGB V erbringt. Außerdem erstreckt sich diese Ermächtigung nicht auf solche Leistungen, die unter die Vorschriften des § 115 a SGB V fallen.

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Herr Dr. med. Dieter Adelt, Chefarzt der Neurochirurgischen Abteilung der Ostseeklinik Damp GmbH, wurde mit Wirkung vom 01.10.2007, befristet bis zum 30.09.2009, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen auf Überweisung durch Fachärzte für Neurochirurgie, Chirurgie, Orthopädie und Neurologie ermächtigt:

  1. Neurochirurgische Konsiliartätigkeit incl. der neuroradiologischen Diagnostik und der erforderlichen Labordiagnostik beschränkt auf Entzündungsparameter,
  2. Kontrollen nach Stabilisierungsoperationen und bei Instabilitäten nach in der Klinik erfolgter stationärer Korsettbehandlung.

Die Ermächtigung beinhaltet nicht die Leistungen, die die Ostseeklinik Damp GmbH im Rahmen ihrer Zulassung nach § 115 b SGB V erbringt. Außerdem erstreckt sich diese Ermächtigung nicht auf solche Leistungen, die unter die Vorschriften des § 115 a SGB V fallen.

Herr Prof. Dr. med. Joachim Brossmann, Chefarzt der Abteilung Diagnostische und Interventionelle Radiologie des Kreiskrankenhauses Rendsburg, wurde zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt als Programmverantwortlicher Arzt (PVA) im Rahmen der Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die Nummern 01750, 01752, 01753, 01758, 01759, 40850, 40852, 40854 und 40855 EBM abrechenbar. Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2017 befristet.

Frau Dr. med. Birgit Riemer, Assistenzärztin der Abteilung Diagnostische Radiologie des Kreiskrankenhauses Rendsburg, wurde zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt zur Durchführung der nachfolgend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening:

  1. Konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen gemäß § 18 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01752 EBM.
  2. Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle gemäß § 19 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01755 EBM.
  3. Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01758 EBM.
  4. Durchführung von Leistungen nach den Nummern 01759, 40854 und 40855 EBM.

Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2009 befristet.


Kreis Segeberg
Die bis zum 30.09.2007 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Bernd Hoffmann, Oberarzt am Psychiatrischen Krankenhaus Rickling, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Erbringung von Leistungen nach der Gebührennummer 33063 EBM auf Überweisung durch Herrn Dipl.-Med. Johannes-Christian Witte, Facharzt für Innere Medizin in Bad Segeberg, wurde bis zum 30.09.2009 verlängert. Erforderlichenfalls ist im Einzelfall als Ergänzungsmethode die Nummer 33060 EBM abrechenbar.

Die bis zum 30.09.2007 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn Dr. med. Frank Eberhardt, Oberarzt der Medizinischen Klinik am Forschungszentrum Borstel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Betreuung allergie- und asthmakranker Kinder auf Überweisung durch Vertragsärzte wurde bis zum 30.09.2009 verlängert. Der Zulassungsausschuss stellt zu den von Herrn Dr. Eberhardt abgerechneten Laborziffern fest, dass es sich bei den Nummern 32121 und 32128 EBM um Untersuchungen handelt, die im Zusammenhang mit der Betreuung von asthmakranken Kindern erforderlich sein können. Bei allen übrigen Parametern handelt es sich um Standarduntersuchungen, die in jeder hausärztlichen Praxis veranlasst und den Patienten mitgegeben werden können.

Kreis Steinburg
Herr Wolfgang Schreiber, Elmshorn, ist ermächtigt in folgendem Umfang:

  1. Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung der Leistungen gemäß den Nummern 00351 bis 99355 der Anlage 10 zum Versorgungsvertrag nach § 73 c SGB V über Qualitätsgesicherte Mammadiagnostik.
  2. Durchführung und Abrechnung von Leistungen als Befunder im Rahmen des Mamma-Screenings nachstehend aufgeführter Leistungen:
  • Konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen gemäß § 18 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01752 EBM.
  • Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs. 1 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01758 EBM.

Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2008 befristet.

Kreis Stormarn
Frau Dr. med. Maike Oldigs, Oberärztin der Abteilung Pneumologie am Zentrum für Pneumologie und Thoraxchirurgie am Krankenhaus Großhansdorf GmbH, wurde mit Wirkung vom 01.10.2007, befristet bis zum 30.09.2009, längstens jedoch bis zum Ende ihrer ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur ambulanten Nachbetreuung von lungentransplantierten Patienten ermächtigt. Im Rahmen der Ermächtigung sind folgenden EBM-Ziffern abrechenbar: 01310 bis 01312, 01601, 01602, 13215, 13220, 13650, 13660, 13662, 13663, 33040, 34240, 34241. Diese Ermächtigung bezieht sich nicht auf Behandlungen, die über die entsprechenden DRGs abgebildet werden. Darüber hinaus beinhaltet die Ermächtigung keine Leistungen, die das Krankenhaus Großhansdorf im Rahmen der Zulassung nach
§ 115 a SGB V erbringt.

Prof. Dr. med. Stefan Jäckle, Chefarzt, Dr. med. Jens Stahmer, Oberarzt, Medizinische Klinik des Krankenhauses Reinbek St. Adolf-Stift, sind ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis im folgenden Umfang:

  1. Bougierung und Dilatation benigner und maligner Stenosen gemäß den Gebührennummern 13400, 13410, 13421, 13422 und 13424 EBM,
  2. Einlage von Plastik-Stents in den Ösophagus und Einlage von Metallstents in den Ösophagus, Magen, in das Duodenum Rectum und Sigma gemäß den Gebührennummern 13400, 13410, 13411, 13421, 13422 und 13424 EBM,
  3. endoskopische Therapie eines Zenker-Divertikels gemäß den Gebührennummern 02320, 13400 und 13424 EBM,
  4. endoskopische Therapie von Ösophagusvarizen und Abtragung von Polypen des Gastrointestinaltraktes nach den Gebührennummern 13400 und 13401 EBM,
  5. Endosonographie einschließlich der endosonographisch gesteuerten Feinnadelpunktion nach den Gebührennummern 02341, 13400, 13421, 13422, 33042, 33081 und 33090 EBM.

Im Rahmen der Ermächtigung sind die Ärzte berechtigt, folgende EBM-Nummern zusätzlich zu den o. g. Nummern abzurechnen: 01310-01312, 01600, 01601, 01602, 13215. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Leistungen, die gemäß § 115 a SGB V erbracht werden. Die Ermächtigung beinhaltet nicht die Leistungen, die das Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift im Rahmen der Zulassung nach § 115 b SGB V erbringt. Die Ermächtigungen sind bis zum 30.06.2009 befristet.


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2008

S. 78-82