|
Folgende Ärzte
bzw. Krankenhäuser wurden rechtskräftig zur Teilnahme an der
vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt:
Stadt Flensburg
Prof. Dr. med. Dr. med. Johannes-Georg Saal, Chefarzt der Inneren Abteilung
des St. Franziskus-Hospitals in Flensburg, ist ermächtigt zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung der nachstehend
aufgeführten Leistungen:
- konsiliarische
Untersuchungen und Beratungen nach den Gebührenziffern 01310, 01311,
01312, 01601, 01602 EBM im Bereich der Rheumatologie und Onkologie auf
Überweisung durch Vertragsärzte,
- Durchführung
von ambulanten Chemotherapien auf Überweisung durch niedergelassene
Vertragsärzte, die ambulante intravasale Chemotherapien durchführen,
beschränkt auf die Erbringung von Leistungen nach den Gebührenziffern
02100 und 02101 EBM, jedoch nur solche Therapien, die nicht über
vier Stunden hinausgehen.
Die Ermächtigung
ist bis zum 30.09.2009 befristet.
Stadt Kiel
Die bis zum 30.09.2007 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn
Prof. Dr. med. Hartmut A. G. Bosinski, Leiter der Sexualmedizinischen
Forschungs- und Beratungsstelle am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein,
Campus Kiel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur
Durchführung diverser Leistungen wurde bis zum 30.09.2009 verlängert.
Die bis zum 30.09.2009 befristet gewesenen Ermächtigungen von Herrn
Dr. med. Goetz Brademann, Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Stefan Gottschlich,
Herrn Dr. med. Joachim Quetz und Frau Dr. med. Asita
Fazel Djapeleki, Ärzte an der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
Kopf- und Halschirurgie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein,
Campus Kiel, wurden mit Wirkung vom 01.10.2007 um folgende Leistung erweitert:
Abklärung der Notwendigkeit eines Cochlear-Implantates bei Kindern
auf Überweisung durch Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin. Dieser Teil der
Ermächtigung wird bis zum 30.06.2008 befristet.
Die vorgenannten Ärzte sind daher mit Wirkung vom 01.10.2007 in folgendem
Umfang ermächtigt:
- bei Patienten
mit Tumoren auf Überweisung durch niedergelassene Fachärzte
für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
- bei Cochlear-Implantat-Patienten
auf Überweisung durch niedergelassene Vertragsärzte,
- bei otoneurologischen
Problemfällen (z. B. Verdacht auf Akustikus neurinom) auf Überweisung
durch niedergelassene Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
- bei Patienten
nach schwierigen Operationen auf Überweisung durch niedergelassene
Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, außerhalb der
Fristen nach § 115 a SGB V,
- bei rhinoallergologischen
Problemfällen auf Überweisung durch niedergelassene Fachärzte
für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
- Abklärung
der Notwendigkeit eines Cochlear-Implantates bei Kindern auf Überweisung
durch Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Fachärzte
für Kinder- und Jugendmedizin.
Herr Dr. med. Rainer
Günther, Oberarzt der Klinik für Allgemeine Innere Medizin am
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde mit Wirkung
vom 01.10.2007, befristet bis zum 30.09.2009, längstens jedoch bis
zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Durchführung
folgender Leistungen ermächtigt:
- auf Überweisung
durch fachärztlich tätige Fachärzte für Innere Medizin,
- Versorgung von
Patienten mit chronischen Lebererkrankungen bzw. lebertransplantierten
Patienten.
Die bis zum 30.09.2007
befristet gewesenen Ermächtigungen von Herrn Prof. Dr. med. Univ.
Alexander Strauss, Herrn Dr. med. Holger Eidtmann, Ltd. Oberärzte,
und Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Constantin von Kaisenberg, Oberarzt, Klinik
für Gynäkologie und Geburtshilfe, Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurden bis zum 30.09.2009 verlängert.
Herr Dr. med. Ivo Heer, Oberarzt, Klinik für Gynäkologie und
Geburtshilfe, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel,
wurde mit Wirkung vom 01.10.2007, befristet bis zum 30.09.2009, längstens
jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten
Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis
zur Betreuung von Risikoschwangerschaften auf Überweisung durch niedergelassene
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ermächtigt.
Abrechenbar sind von dem insoweit jeweils ermächtigten Arzt folgende
Nummern des EBM: 01310 bis 01312, 08215, 08220, 01600 bis 01602, 01772,
01773, 01774, 01775, 01784 bis 01786, 01825, 01827, 32030 bis 32032, 33044,
33092.
Der Ermächtigungsumfang der vorgenannten Ärzte lautet ab 01.10.2007
wie folgt:
Herr Prof. Dr. med. Univ. Alexander Strauss, Herr Dr. med. Holger Eidtmann,
Ltd. Oberärzte, Herr Priv.-Doz. Dr. med. Constantin von Kaisenberg,
und Herr Dr. med. Ivo Heer, Oberärzte, Klinik für Gynäkologie
und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus
Kiel, wurden mit Wirkung vom 01.10.2007, befristet bis zum 30.09.2009,
längstens jedoch bis zum Ende ihrer ärztlichen Tätigkeit
an der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Überweisungspraxis in folgendem Umfang ermächtigt:
- Betreuung von
Risikoschwangerschaften auf Überweisung durch niedergelassene Fachärzte
für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
- Pränataldiagnostik
einschließlich Herzdiagnostik und Doppler-Sonographie auf Überweisung
durch niedergelassene Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe;
insoweit sind nur Herr Prof. Strauss und Herr Dr. von Kaisenberg ermächtigt.
Abrechenbar sind von
dem insoweit jeweils ermächtigten Arzt folgende Nummern des EBM:
01310 bis 01312, 08215, 08220, 01600 bis 01602, 01772, 01773, 01774, 01775,
01784 bis 01786, 01825, 01827, 32030 bis 32032, 33044, 33092.
Herr Dr. med. Andreas Günther, Oberarzt der II. Medizinischen Klinik,
Sektion für Stammzell- und Immuntherapie, Dr. Mildred Scheel Haus,
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wurde mit Wirkung
vom 16.08.2007, befristet bis zum 31.12.2008, längstens jedoch bis
zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit an der vorgenannten Klinik,
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur
Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:
- Behandlung spezieller
hämatologischer und onkologischer Erkrankungen auf Überweisung
durch niedergelassene Internisten mit dem Schwerpunkt Hämatologie
bzw. Hämatologie und Internistische Onkologie.
- Ambulante Weiterbehandlung
bei stammzelltransplantierten Patienten auf Überweisung durch Vertragsärzte,
nach autologer Transplantation begrenzt auf ein Jahr.
Im Rahmen dieser Ermächtigung
sind die folgenden Nummern des EBM abrechenbar: 01310 bis 01312, 01600,
01601, 01602, 02100, 02101, 02110, 02111, 02340 bis 02343, 02501, 13215,
13220, 13256, 30500, 33042 und 33081.
Stadt Lübeck
Herr Prof. Dr. med. Klaus Diedrich, Direktor der Klinik für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in
Lübeck, ist ermächtigt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen:
- extrakorporale
Befruchtung nach den EBM-Ziffern 08531, 08550, 08551, 08552, 08560,
08561 auf Überweisung durch Fachärzte für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe,
- Nummer 08540 EBM
auf Überweisung durch Vertragsärzte.
Die Ermächtigung
zur Durchführung der unter 1. und 2. genannten Leistungen beschränkt
sich auf 100 Zyklen pro Jahr. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind
auch die Gebührenziffern 01310 bis 01312, 01601, 01602, 08510 EBM
abrechenbar. Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2008 befristet.
Frau Dr. med. Isabell Grande-Nagel, Assistenzärztin der Klinik für
Radiologie und Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein,
Campus Lübeck, ist ermächtigt in folgendem Umfang:
- Durchführung
der in den Nummern 99356 bis 99364 der Anlage 10 zum Versorgungsvertrag
gemäß § 73 c SGB V über Qualitätsgesicherte
Mamma-Diagnostik enthaltenen Leistungen.
- Teilnahme an den
multidisziplinären Fallkonferenzen, Durchführung von Stanzbiopsien
unter Röntgenkontrolle sowie konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen
im Rahmen der Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
gemäß Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV. In diesem Zusammenhang sind
die Ziffern 01752, 01755 und 01758 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung
ist bis zum 31.03.2009 befristet.
Frau Dr. med. Beate Stöckelhuber, Oberärztin am Institut für
Radiologie und Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
in Lübeck, ist zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
zur Durchführung folgender Leistungen ermächtigt:
- Angioplastien
im Zusammenhang mit Shunts einschließlich der damit zusammenhängenden
digitalen Subtraktionsangiographie auf Überweisung durch Nephrologen,
- der in den Gebührenpositionen
99356 bis 99364 EBM enthaltenen Leistungen der Anlage 10 zum Versorgungsvertrag
nach § 73 c SGB V über Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik,
- Durchführung
der nachfolgend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Früherkennung
von Brustkrebs durch Mammographie-Screening:
- Konsiliarische
Beurteilung von Mammographieaufnahmen gemäß § 18 Anlage
9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01752 EBM.
- Durchführung
von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle gemäß §
19 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01755 EBM.
- Teilnahme an den
multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs.
1 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01758 EBM.
- Durchführung
von Leistungen nach den Nummern 01759, 40854 und 40855 EBM.
Die Ermächtigung
ist bis zum 31.03.2009 befristet.
Kreis Nordfriesland
Herr Peter Stenger, Oberarzt der Inneren Abteilung der Asklepios Nordseeklinik,
Westerland/Sylt, wurde mit Wirkung vom 01.10.2007, befristet bis zum 30.09.2009,
längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen Tätigkeit
an der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung in folgendem Umfang ermächtigt:
- ERCP und Duplexsonographien
der Carotiden/ Vertebralarterien sowie Durchführung von Vorsorgekoloskopien
(01741 EBM) auf Überweisung durch Vertragsärzte,
- Durchführung
von gastrologisch-endoskopischen Untersuchungen auf Überweisung
durch gastroenterologisch tätige Ärzte.
Die Ermächtigung
beinhaltet nicht die Leistungen, die die Asklepios Nordseeklinik, Westerland/Sylt
im Rahmen ihrer Zulassung nach § 115 b SGB V erbringt. Außerdem
erstreckt sich diese Ermächtigung nicht auf solche Leistungen, die
unter die Vorschriften des § 115 a SGB V fallen.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Herr Dr. med. Dieter Adelt, Chefarzt der Neurochirurgischen Abteilung
der Ostseeklinik Damp GmbH, wurde mit Wirkung vom 01.10.2007, befristet
bis zum 30.09.2009, längstens jedoch bis zum Ende seiner ärztlichen
Tätigkeit an der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen
auf Überweisung durch Fachärzte für Neurochirurgie, Chirurgie,
Orthopädie und Neurologie ermächtigt:
- Neurochirurgische
Konsiliartätigkeit incl. der neuroradiologischen Diagnostik und
der erforderlichen Labordiagnostik beschränkt auf Entzündungsparameter,
- Kontrollen nach
Stabilisierungsoperationen und bei Instabilitäten nach in der Klinik
erfolgter stationärer Korsettbehandlung.
Die Ermächtigung
beinhaltet nicht die Leistungen, die die Ostseeklinik Damp GmbH im Rahmen
ihrer Zulassung nach § 115 b SGB V erbringt. Außerdem erstreckt
sich diese Ermächtigung nicht auf solche Leistungen, die unter die
Vorschriften des § 115 a SGB V fallen.
Herr Prof. Dr. med. Joachim Brossmann, Chefarzt der Abteilung Diagnostische
und Interventionelle Radiologie des Kreiskrankenhauses Rendsburg, wurde
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt
als Programmverantwortlicher Arzt (PVA) im Rahmen der Früherkennung
von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß Anlage 9.2
BMV-Ä/EKV. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind die Nummern 01750,
01752, 01753, 01758, 01759, 40850, 40852, 40854 und 40855 EBM abrechenbar.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2017 befristet.
Frau Dr. med. Birgit Riemer, Assistenzärztin der Abteilung Diagnostische
Radiologie des Kreiskrankenhauses Rendsburg, wurde zur Teilnahme an der
vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt zur Durchführung
der nachfolgend aufgeführten Leistungen im Rahmen der Früherkennung
von Brustkrebs durch Mammographie-Screening:
- Konsiliarische
Beurteilung von Mammographieaufnahmen gemäß § 18 Anlage
9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01752 EBM.
- Durchführung
von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle gemäß §
19 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01755 EBM.
- Teilnahme an den
multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs.
1 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01758 EBM.
- Durchführung
von Leistungen nach den Nummern 01759, 40854 und 40855 EBM.
Die Ermächtigung
ist bis zum 30.06.2009 befristet.
Kreis Segeberg
Die bis zum 30.09.2007 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn
Bernd Hoffmann, Oberarzt am Psychiatrischen Krankenhaus Rickling, zur
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Erbringung von
Leistungen nach der Gebührennummer 33063 EBM auf Überweisung
durch Herrn Dipl.-Med. Johannes-Christian Witte, Facharzt für Innere
Medizin in Bad Segeberg, wurde bis zum 30.09.2009 verlängert. Erforderlichenfalls
ist im Einzelfall als Ergänzungsmethode die Nummer 33060 EBM abrechenbar.
Die bis zum 30.09.2007 befristet gewesene Ermächtigung von Herrn
Dr. med. Frank Eberhardt, Oberarzt der Medizinischen Klinik am Forschungszentrum
Borstel, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zur Betreuung
allergie- und asthmakranker Kinder auf Überweisung durch Vertragsärzte
wurde bis zum 30.09.2009 verlängert. Der Zulassungsausschuss stellt
zu den von Herrn Dr. Eberhardt abgerechneten Laborziffern fest, dass es
sich bei den Nummern 32121 und 32128 EBM um Untersuchungen handelt, die
im Zusammenhang mit der Betreuung von asthmakranken Kindern erforderlich
sein können. Bei allen übrigen Parametern handelt es sich um
Standarduntersuchungen, die in jeder hausärztlichen Praxis veranlasst
und den Patienten mitgegeben werden können.
Kreis Steinburg
Herr Wolfgang Schreiber, Elmshorn, ist ermächtigt in folgendem Umfang:
- Teilnahme an der
vertragsärztlichen Überweisungspraxis zur Durchführung
der Leistungen gemäß den Nummern 00351 bis 99355 der Anlage
10 zum Versorgungsvertrag nach § 73 c SGB V über Qualitätsgesicherte
Mammadiagnostik.
- Durchführung
und Abrechnung von Leistungen als Befunder im Rahmen des Mamma-Screenings
nachstehend aufgeführter Leistungen:
- Konsiliarische
Beurteilung von Mammographieaufnahmen gemäß § 18 Anlage
9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01752 EBM.
- Teilnahme an den
multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 21 Abs.
1 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV gemäß der Nummer 01758 EBM.
Die Ermächtigung
ist bis zum 31.12.2008 befristet.
Kreis Stormarn
Frau Dr. med. Maike Oldigs, Oberärztin der Abteilung Pneumologie
am Zentrum für Pneumologie und Thoraxchirurgie am Krankenhaus Großhansdorf
GmbH, wurde mit Wirkung vom 01.10.2007, befristet bis zum 30.09.2009,
längstens jedoch bis zum Ende ihrer ärztlichen Tätigkeit
an der vorgenannten Klinik, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Überweisungspraxis zur ambulanten Nachbetreuung von lungentransplantierten
Patienten ermächtigt. Im Rahmen der Ermächtigung sind folgenden
EBM-Ziffern abrechenbar: 01310 bis 01312, 01601, 01602, 13215, 13220,
13650, 13660, 13662, 13663, 33040, 34240, 34241. Diese Ermächtigung
bezieht sich nicht auf Behandlungen, die über die entsprechenden
DRGs abgebildet werden. Darüber hinaus beinhaltet die Ermächtigung
keine Leistungen, die das Krankenhaus Großhansdorf im Rahmen der
Zulassung nach
§ 115 a SGB V erbringt.
Prof. Dr. med. Stefan Jäckle, Chefarzt, Dr. med. Jens Stahmer, Oberarzt,
Medizinische Klinik des Krankenhauses Reinbek St. Adolf-Stift, sind ermächtigt
zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis im
folgenden Umfang:
- Bougierung und
Dilatation benigner und maligner Stenosen gemäß den Gebührennummern
13400, 13410, 13421, 13422 und 13424 EBM,
- Einlage von Plastik-Stents
in den Ösophagus und Einlage von Metallstents in den Ösophagus,
Magen, in das Duodenum Rectum und Sigma gemäß den Gebührennummern
13400, 13410, 13411, 13421, 13422 und 13424 EBM,
- endoskopische
Therapie eines Zenker-Divertikels gemäß den Gebührennummern
02320, 13400 und 13424 EBM,
- endoskopische
Therapie von Ösophagusvarizen und Abtragung von Polypen des Gastrointestinaltraktes
nach den Gebührennummern 13400 und 13401 EBM,
- Endosonographie
einschließlich der endosonographisch gesteuerten Feinnadelpunktion
nach den Gebührennummern 02341, 13400, 13421, 13422, 33042, 33081
und 33090 EBM.
Im Rahmen der Ermächtigung
sind die Ärzte berechtigt, folgende EBM-Nummern zusätzlich zu
den o. g. Nummern abzurechnen: 01310-01312, 01600, 01601, 01602, 13215.
Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf Leistungen, die gemäß
§ 115 a SGB V erbracht werden. Die Ermächtigung beinhaltet nicht
die Leistungen, die das Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift im Rahmen
der Zulassung nach § 115 b SGB V erbringt. Die Ermächtigungen
sind bis zum 30.06.2009 befristet.
|

Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2008
S. 78-82
|