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Kammer-Info aktuell

Logbücher, Dokumentation, Weiterbildungsgespräche - was ist zu beachten?
Die Weiterbildungsordnung vom 15. Juni 2005

Ärzte(innen), die nach dem 30. August 2005 mit ihrer Weiterbildung begonnen haben, müssen die zeitlichen und inhaltlichen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung vom 15. Juni 2005 zugrunde legen. Einzige Ausnahmen sind die Gebiete Allgemeinmedizin und Innere Medizin. Die Weiterbildung in diesen Gebieten erfolgt weiterhin nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung vom 16. Oktober 1996.

 
Dr. Dolores de Mattia und Dr. Arthur Friedrich (Foto: rat)  
Die neue Weiterbildungsordnung beinhaltet einige grundsätzliche strukturelle Änderungen, wie z. B. die Einführung von Gebieten, die verschiedene Facharztkompetenzen, wie z. B. die Chirurgie, enthalten, aber auch die Forderung nach Führung des Logbuchs.

Das Logbuch, für jedes Gebiet, jede Facharztkompetenz und Zusatzbezeichnung online unter www.aeksh.de/Weiterbildung/Logbücher abrufbar, enthält in Form von jährlichen Tabellen alle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten der jeweiligen Bezeichnung, die während der Weiterbildungszeit unter Anleitung des oder der Weiterbildungsbefugten zu erwerben sind.

§ 8 der Weiterbildungsordnung legt fest, dass der in Weiterbildung befindliche Arzt die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren hat. Hierzu sind die Logbücher entworfen worden und werden bei den späteren Anträgen auf Zulassung zur Prüfung abgefordert werden.

Die Weiterbildungsordnung legt weiterhin fest, dass der zur Weiterbildung befugte Arzt mit seinem in Weiterbildung befindlichen Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch zu führen hat, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen. Auch hierfür ist das Logbuch vorgesehen. In entsprechenden Rubriken können alle Dokumentationen vorgenommen werden.

Der Weiterbildungsausschuss der Ärztekammer Schleswig-Holstein unter Leitung von Dr. Arthur Friedrich, chirurgischer Chefarzt im Rendsburger Krankenhaus, und auch der Krankenhausausschuss unter Leitung von Dr. Dolores de Mattia, Oberärztin an den Sana Kliniken, Eutin, haben einzelne Reaktionen von Kollegen(innen) hierzu diskutiert und ermuntern die in Weiterbildung befindlichen Ärzte(innen) ausdrücklich, diese Gespräche einzufordern, um von Beginn an ihr Recht auf eine sinnvolle Planung und Realisierung ihrer Weiterbildung deutlich zu machen.

Für weitere Fragen zur Weiterbildung stehen die Mitarbeiterinnen der Weiterbildungsabteilung gern zur Verfügung (im Internet unter www.aeksh.de/Weiterbildung/Ansprechpartnerinnen). (I)


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2008

S. 47