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Kammer-Info aktuell

Die Zusatz-Weiterbildung
Notfallmedizin

Mit der zurzeit gültigen Weiterbildungsordnung vom 15. Juni 2005 wurde neben vielen anderen Zusatz-Weiterbildungen auch die Notfallmedizin eingeführt. Sie ersetzt die Fachkunde Rettungsdienst, die die Voraussetzung für die Teilnahme am organisierten Notdienst war.

Alle Ärzte(innen), die diese Fachkunde besitzen, haben noch bis längstens 29. August 2008 die Möglichkeit, sich zur Prüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin anzumelden. Allerdings gilt eine einmal anerkannte Fachkunde Rettungsdienst weiter. Sie ist die Qualifikation, die u. a. gemäß Landesrettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein zur Teilnahme am organisierten Notdienst befähigt, und eine Änderung dieses Gesetzes ist derzeit nicht in Sicht.

Wer sich zur Prüfung meldet, muss allerdings damit rechnen, dass von Antragstellung bis zur mündlichen Prüfung ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten vergehen kann.
Für alle Ärzte(innen), die die Fachkunde Rettungsdienst nicht haben, gelten die regulären Voraussetzungen der Weiterbildungsordnung vom 15. Juni 2005 für die Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin. Diese ist jetzt ebenfalls Eingangsvoraussetzung für die fachliche Befähigung zur Besetzung des Notarztwagens.

Sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingereicht haben, bitten wir Sie, bei Ihren
Planungen den genannten Zeitraum zu berücksichtigen und der Weiterbildungsabteilung der Ärztekammer die Termine zu nennen, an denen Sie nicht die Möglichkeit haben, mittwochnachmittags an der Prüfung teilzunehmen. (I)


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2008

S. 46