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Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin
Refresher-Kurse bleiben erforderlich
Durch die Einführung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin in die
Weiterbildungsordnung ist der Fachkundenachweis Rettungsdienst abgeschafft
worden.
Die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin sind
neben einer zweijährigen Weiterbildungszeit in einem Gebiet der stationären
Patientenversorgung folgende:
- sechs Monate Weiterbildung
in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme
unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten,
- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung
(Rettungsdienstkurs)
und anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes
- 50 Einsätze
im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber.
Zusätzlich und
ergänzend hierzu hat der Weiterbildungsausschuss auf Anregung aus
dem Fachausschuss Rettungsdienst beschlossen, dass nach wie vor die auch
schon für die Fachkunde Rettungsdienst erforderlichen anerkannten
Refresherkurse regelmäßig abgeleistet werden sollen.
Es wird daher allen im Rettungsdienst tätigen Ärzten(innen)
dringend empfohlen, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten durch regelmäßig
wiederkehrende Fortbildung in diesem Bereich zu erhalten und zu erweitern.
Die Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer
Schleswig-Holstein bietet regelmäßig Refresherkurse an, die
hierfür anerkannt werden. (I)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2008
S. 46
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