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Kammer-Info aktuell

Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
Refresher-Kurse bleiben erforderlich

Durch die Einführung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin in die Weiterbildungsordnung ist der Fachkundenachweis Rettungsdienst abgeschafft worden.

Die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin sind neben einer zweijährigen Weiterbildungszeit in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung folgende:

  • sechs Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten,
  • 80 Stunden Kurs-Weiterbildung (Rettungsdienstkurs)
    und anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes
  • 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber.

Zusätzlich und ergänzend hierzu hat der Weiterbildungsausschuss auf Anregung aus dem Fachausschuss Rettungsdienst beschlossen, dass nach wie vor die auch schon für die Fachkunde Rettungsdienst erforderlichen anerkannten Refresherkurse regelmäßig abgeleistet werden sollen.
Es wird daher allen im Rettungsdienst tätigen Ärzten(innen) dringend empfohlen, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten durch regelmäßig wiederkehrende Fortbildung in diesem Bereich zu erhalten und zu erweitern.

Die Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Schleswig-Holstein bietet regelmäßig Refresherkurse an, die hierfür anerkannt werden. (I)


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2008

S. 46