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Kammer-Info aktuell

Tabak, Fußball und Pharma
Hans Hellmut Koch

Beim Einsammeln von Leistungen der Privatwirtschaft liegt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht schlecht. 2005 und 2006 hat Ulla Schmidts (SPD) Ministerium geldwerte Sach- und Dienstleistungen sowie Spenden in Höhe von 49,74 Millionen Euro erhalten, was mit Abstand den größten Anteil der insgesamt 80,3 Millionen Euro an Sponsoringleistungen von Privaten an Bundesministerien darstellt. Der Ende Juli in Berlin veröffentlichte „Zweite Zweijahresbericht über die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung“ weist alle Einzelzuwendungen ab 5.000 Euro aus, erstmals auch mit Bezeichnung der privaten Mittelgeber. Demnach zahlte gar die Tabakindustrie fünf Millionen Euro an das BMG. Die Einnahmen finanzieren diverse Kampagnen, zum Beispiel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Drogen- oder AIDS-Prävention, zur Steigerung der Influenza-Impfrate oder gegen die grassierende Bewegungsarmut.

 
Dr. Hans Hellmut Koch  
Der neue FC Bayern-Star Franck Ribéry hängt neuerdings über dem Portal der Münchner Theatinerkirche. Ja, dort hängt ein 250 Quadratmeter großes Werbeplakat an einem die spätbarocke Kirchenfront verhüllenden Baugerüst, das eben diesen Ribéry zeigt und für den Sportartikelhersteller Nike wirbt. Die Einnahmen für das Transparent finanzieren einen Teil der Restaurierungskosten für die Kirchenfassade.

Auf zahlreichen Flyern, Kongressführern oder Online-Portalen von Pharmafirmen, die zu Fortbildungen einladen, prangen die Logos der Landesärztekammern. Pharmafirmen sponsern ärztliche Fortbildungsveranstaltungen und schließen zum Zweck der Zertifizierung so genannte Kooperations- und Akkreditierungsverträge mit den Kammern ab. In diesen Verträgen verpflichten sich die Unternehmen, die strengen Auflagen, wie Werbefreiheit und Neutralität, einzuhalten.

 
  Werbeplakat an der Münchner Theatinerkirche
(Fotos: BLÄK)

Panorama
Doch während die ersten beiden Sponsorings nur eine kleine Printmeldung wert sind, rückt beim Thema ärztliche Fortbildung und Pharmaindustrie gleich das ARD-Flagschiff Panorama ins Haus und wittert Korruption und Bestechung. Konkret ging es um eine Fortbildung von univadis.de, hinter der sich der Pharmakonzern MSD und der Verlag Elsevier verbergen, mit dem Titel: „Diabetes mellitus Typ 2 - Die Notwendigkeit einer Lipid senkenden Therapie“ und beim Fortbildungsportal von Novartis, https://cme.novartis.de, waren es zwei Schulungen zu den Themen „Therapie der Psoriasis erythrodermica“ und „Diagnostik und Therapie des Morbus Paget“. So behauptet Panorama, bei Univadis/Elsevier würde Werbung für das Medikament „Inegy“ gemacht werden, um anschließend den Text „Die Kombination ... wäre deshalb eine vielversprechende, sehr gut verträgliche Alternative“ einzublenden. Schaut man dagegen bei der original Fortbildung nach, steht an der Stelle der drei Punkte: „des Statins mit Ezetimibe würde diese Rückresorption reduzieren und“. Ähnlich verhält es sich bei Novartis/ Springer, wo es einmal um den Stellenwert von Zoledronsäure bei der Therapie des Morbus Paget geht. Im dritten Beispiel, ebenfalls von Novartis/Springer wird bei der Therapie der Psoriasis erythrodermica dargestellt, wie die Wirkung von Ciclosporin-Mikroemulsion ist. Und hier wird tatsächlich das Präparat „Immunosporin“ genannt.

Darin sieht Prof. Dr. Peter Sawicki (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen - IQWiG) „große Nachteile für Ärzte, Patienten und die Versicherten“, Dr. Axel Munte (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns - KVB) bewertet die im Film gezeigten Online-Fortbildungen „granatenmäßig einseitig“, Prof. Dr. Bruno Müller-Oerlinghausen (ehemals Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft) will es nicht einleuchten, dass „Ärzte Fortbildung umsonst bekommen“ und Theo Schröder (BMG) ruft die Kammern auf, „ihren Job an dieser Stelle zu machen“.

Zertifikat

Was will uns diese Gemengelage sagen? Zunächst die Fakten: „Die Fortbildungsinhalte (...) müssen frei von wirtschaftlichen Interessen sein“, so hat es der Gesetzgeber festgeschrieben. Das Sozialgesetzbuch (SGB) V fordert in den §§ 95 d und 137 seit 2003 ärztliche Fortbildung ein und verweist mittelbar auf unter anderem die Bundesärztekammer (BÄK) als Regelungsinstitution. Wie kam es dazu? Schon die Gesundheitsminister-Konferenz hatte 1996 in Cottbus festgehalten: „Die Berechtigung zum Führen von Weiterbildungsbezeichnungen sollten vom Nachweis einer kontinuierlichen Fortbildung abhängig gemacht werden. Die BÄK wird gebeten, Vorschläge für entsprechende Änderungen der Musterweiterbildungsordnung vorzubereiten.“ Heraus kam als Antwort der Ärzte das „Modellprojekt Fortbildungszertifikat“, das die BLÄK von April 1998 bis April 2000 einführte. Auf Antrag des Vorstandes der BÄK beschloss der 102. Deutsche Ärztetag 1999 in Cottbus: „Der 102. Deutsche Ärztetag nimmt das Fortbildungszertifikat der Ärztekammern zum freiwilligen Fortbildungsnachweis zustimmend zur Kenntnis und bittet die Landesärztekammern, die bisher keine Modellversuche zum Fortbildungsnachweis angeboten haben, diese auf der Basis der hier formulierten Rahmenbedingungen einzuführen. Das Fortbildungszertifikat ist der Nachweis für die freiwilligen Fortbildungsaktivitäten des Arztes.“ Die Modalitäten des Erwerbs des freiwilligen Fortbildungszertifikats der BLÄK sind in der jeweils gültigen Richtlinie festgeschrieben, zuletzt veröffentlicht im Bayerischen Ärzteblatt, Ausgabe Mai 2007.

Fakten
Fortbildungsanmeldungen gehen seit Mitte 2003 mit steigender Tendenz bei der BLÄK zur Bewertung ein. Im Jahr 2007 waren dies durchschnittlich 4.500 Fortbildungsveranstaltungen monatlich. Ebenfalls seit 2003 schließt die BLÄK Verträge mit Kooperations- bzw. Akkreditierungspartnern, wie Kongressveranstaltern, Akademien oder eben Pharmaunternehmen. Aktuell haben 84 Akkreditierungspartner, zum Beispiel ärztliche Kreisverbände, die KVB oder wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften, und 38 Kooperationspartner, überwiegend Online-Module der Kategorie D, wie auch Fachzeitschriften, einen Vertrag mit der BLÄK geschlossen. Halten sich die Vertragspartner nicht an die BLÄK-Richtlinien - übrigens eine der striktesten im ganzen Bundesgebiet - kommt es zu Nachfragen bzw. Kündigungen. So wurde bereits einem Kooperationspartner fristlos wegen Vertragsverletzung gekündigt, ein Kooperationspartner hat seine Online-Fortbildung wegen Androhung einer fristlosen Kündigung komplett umgestellt. Monatlich hat die BLÄK bei verschiedenen Kooperationspartnern bis zu zehn Nachfragen hinsichtlich des Aspekts „Fortbildungsangebot frei von wirtschaftlichen Interessen“.

Dass das BMG in Sachen Präventionskampagnen und die katholische Kirche in Sachen Kirchensanierung sich des Sponsorings durch Wirtschaftsunternehmen bedienen, bewerten die Bürger sicherlich unterschiedlich. Manche kommen ins Grübeln, staunen oder finden es gewagt. Doch mal ganz ehrlich: Die meisten von uns nicken innerlich einsichtig, sind doch Prävention und Kirchensanierung wichtige Aufgaben und Sponsoring allgegenwärtig. Den „schnöden Mammon Geld” kann man dort akzeptieren. Das zeichnet unsere Welt nun mal aus. Aber bei der ärztlichen Fortbildung, da hört „diese Welt“ anscheinend auf. Machen wir uns da nicht alle etwas vor? Ist das nicht zweierlei Maß, Pseudo-Ethik, Doppelmoral oder Unaufrichtigkeit? Sollen wir etwa auch im Bayerischen Ärzteblatt auf die Anzeigenerlöse verzichten? Sind wirklich alle medizinisch-wissenschaftlichen Studien frei von wirtschaftlichen Interessen? Gilt dies auch für Vortragende und Referenten? Werden Kongressprogramme nicht durch die sie begleitende Industrieausstellung beeinflusst? Ich kenne die Literatur (Marcia Angell, Jörg Blech) und meine trotzdem, dass wir mit „dieser Welt“ umgehen müssen. Offen, ehrlich und transparent - auch was den eigenen „conflict of interest“ anbelangt. Denn eine andere Realität gibt es nun einmal nicht. Und am „moralischen Nasenring“ sollten wir Ärztinnen und Ärzte uns nicht durch die Medien ziehen lassen. Übrigens: Mit Gourmetessen - wie am Anfang des TV-Beitrags gezeigt - und Luxusreisen, bezahlt von der Industrie, hat das nichts zu tun. Gegen solche Formen der Bestechung und Korruption werden wir auch weiterhin vorgehen. Hier geht es vielmehr um „neutrale Finanzierung“ für gute Fortbildung.

Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung des Bayerischen Ärzteblattes 9/2007

Dr. Hans Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Mühlbaurstraße 16, 81677 München


Link zum Artikel:
"Trotz Verbot - Pharmakonzerne manipulieren Ärztefortbildungen",
SHÄ 9/2007, S. 36-38


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2008

S. 43-45