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Gegen das aktive
Anbieten von IGeL
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) steht als
wissenschaftliche Fachgesellschaft hinter der Zielsetzung der Weltgesundheits-Organisation
(WHO), dass der Zugang zur primärärztlichen Versorgung möglichst
schrankenlos zu erhalten ist. Hausärzte stehen unmittelbar an der
Seite ihrer Patienten und deren Familien, daher sind sie in besonderem
Maß Anwälte einkommensschwacher und anderweitig bedürftiger
Menschen. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen gesondert
bezahlt werden und sind somit nicht für alle verfügbar. Sie
suggerieren, das System der gesetzlichen Krankenversicherung garantiere
nur eine Art Billig-Medizin - für das Gute müsse man jedoch
extra zahlen. Wer arm ist und das Geld dafür nicht aufbringen kann,
muss den Eindruck bekommen, von einer vollwertigen Versorgung ausgeschlossen
zu werden.
Die DEGAM
positioniert sich gegen eine Medikalisierung der Gesellschaft. Die Vermeidung
von Chronifizierung als wichtiges Ziel hausärztlicher Betreuung zieht
sich wie ein roter Faden durch die evidenzbasierten Leitlinien der DEGAM
zu häufigen Beratungsanlässen wie z. B. Müdigkeit oder
Kreuzschmerzen. Wissenschaftlich nicht begründete IGeL-Angebote zementieren
hingegen eine Fixierung der Patienten auf körperliche Leiden und
führen zu bzw. verstärken eine Chronifizierung.
IGeL-Angebote erzeugen eine eigene Nachfrage und können eine vertrauensvolle
Arzt-Patient-Beziehung gefährden - vor allem dann, wenn der Patient
sich nicht mehr sicher sein kann, ob es seinem Arzt um die Lösung
der gesundheitlichen Probleme oder um eine zusätzliche Einkommens-Quelle
geht. Durch das Auftreten des Arztes als Kaufmann wird dem professionellen
Arztbild, zu dem auch finanzielle Unabhängigkeit in der Entscheidungsfindung
für den Patienten gehört, grundlegender Schaden zugefügt.
Die DEGAM fördert mit ihren Leitlinien die Verbreitung einer Medizin,
deren Nutzen wissenschaftlich belegt ist (evidence-based medicine). Werden
IGeL angeboten, für die kein Nutzen belegt ist oder die sogar schaden
können, kommt ein besonderes ethisches Problem hinzu: Hier müsste
der Rat suchende Patient obligate Informationen über mögliche
Schäden oder fehlenden Nutzennachweis erhalten. Aufgrund der kommerziell
bedingten Konfliktlage ist kaum zu erwarten, dass ärztliche Anbieter
eine solche Auskunft tatsächlich erteilen.
Spezielle ärztliche Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen, wie z.
B. die Beratung vor Fernreisen, wurden seit jeher von der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Angebote können
und sollen nachfragende Patienten auch weiterhin erhalten. Voraussetzung
für einen verantwortungsvollen Umgang damit ist jedoch:
- Die entsprechenden
Leistungen sind belegt und halten einer kritischen Überprüfung
stand.
- Es darf nicht dafür
geworben werden, und es sollen keine falschen Erwartungen geweckt werden.
- Patienten müssen
eine angemessene Informations- und Bedenkzeit haben.
- Die Aufklärung
umfasst auch die finanziellen Aspekte eines solchen Angebotes.
Dr. Isabelle Otterbach,
Institut für Allgemeinmedizin, Johann Wolfgang Goethe-Universität,
Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2008
S. 39
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