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Bad Segeberg

Kammerversammlung am 28.11.2007
Ein Hackenschuss für die verfasste Ärzteschaft

Franz Bartmann


Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste!

Es gibt Daten im Jahr, die Assoziationen auslösen, auch wenn sie nicht offiziell gesetzlich oder kirchlich festgesetzt sind wie Weihnachten am 25. Dezember, Neujahr, der 1. Mai oder 3. Oktober. Ich spreche von Tagen wie 9/11, der die Welt tatsächlich verändert hat oder dem Schicksalstag der Deutschen, dem 9. November. Von der standrechtlichen Erschießung des Vizepräsidenten des Frankfurter Vorparlaments und Revoluzzers Robert Blum vor den Toren Wiens 1848, dem Ende des Ersten Weltkrieges im November 1918 und einigen unrühmlichen Daten während des so genannten Dritten Reiches bis hin zur Öffnung der innerdeutschen Grenze am 9. November 1989. Der 9. November 2007 hat diesen Anlässen einen weiteren hinzugefügt: die Verabschiedung des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes durch die Mehrheit des Deutschen Bundestages.

So ganz sicher bin ich mir dessen allerdings nicht. Was für uns Ärzte einen unerhörten Paradigmenwechsel darstellt und an den Grundfesten unserer ethischen Grundeinstellungen seit Hippokrates rüttelt, wird von den eigentlich Betroffenen mit erstaunlicher Gelassenheit bis hin zu offener oder versteckter Zustimmung hingenommen. Zur Erhöhung einer zumindest gefühlten kollektiven Sicherheit wird die Beschneidung grundlegender individueller Freiheitsrechte in Kauf genommen.

Wir erleben das eigentlich hautnah im medizinischen Alltag. Nach meiner Wahrnehmung hat in den letzten Jahren die Vorlage pauschaler Schweigepflichtentbindungserklärungen fast inflationär zugenommen und in einzelnen Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V sind diese sogar integraler Bestandteil. Voluntas aegroti!

Für uns Ärzte und unser ärztliches Handeln ändert sich durch all dies im Übrigen überhaupt nichts. Der Bruch der Schweigepflicht wird auch in Zukunft sowohl berufsrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt.

 
  Einstimmig: der Vorstand der Ärztekammer Schleswig-Holstein (Fotos: rat)

Eine Pressemitteilung vom 07.11.2007 wurde vermutlich auch nur von wenigen Rezipienten wahrgenommen. Unter der Überschrift „Ein guter Tag für die Patienten“ berichtet die Schleswig-Holsteinische Krankenhausgesellschaft über die tags zuvor erfolgte Entscheidung der Beteiligtenrunde zwölf Krankenhäuser zur spezialisierten ambulanten Versorgung nach § 116 SGB V zuzulassen.

Das wird sich noch zeigen, möchte ich einmal sagen. Kommt ganz darauf an, wie man das umsetzt und was man letztendlich daraus macht. Nicht nur, dass das Verfahren an sich bei vielen niedergelassenen fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen auf erhebliche Ressentiments stößt, es bleibt auch juristisch über diese Mitteilung hinaus einiger Klärungs- und Erklärungsbedarf. So ist der letzte Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses zum § 116 vom 24. September mit Festlegung einer Mindestmenge von 50 Fällen pro Jahr nicht nur wegen reiner Verfahrensfehler gegen die Verfahrensordnung angreifbar. Viel schwerer wiegt der offensichtliche Verstoß gegen den Qualitätssicherungsparagrafen 137, der die Festlegung von Mindestmengen nur für solche Leistungen zulässt, bei der die Qualität in besonderem Maße eine positive Korrelation zur Menge der erbrachten Leistungen ausweist. Bei der erwarteten Umleitung riesiger Geldströme vor allem in der Hämato-Onkologie sind juristische Auseinandersetzungen fast vorprogrammiert. Aber auch hier wird das föderale Zuständigkeitsprinzip gegen die untergesetzliche Normsetzung des gemeinsamen Bundesausschusses fröhliche Urständ feiern.

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein bietet jedenfalls ihre Moderationsdienste bei regionalen Konflikten an. Denn grundsätzlich ist natürlich eine sektorenübergreifende Versorgung nicht nur vernünftig, sondern sogar das Gebot der Stunde.

Ein weiteres regionales Thema, die Etablierung des Lehrstuhles Allgemeinmedizin im Rahmen einer umfassenden Umstrukturierung verschiedener Fachdisziplinen zu einem Institut für Bevölkerungsmedizin wird heute noch Gegenstand der Tagesordnung sein. Eine wahrhaft schwere Geburt, die möglicherweise noch den Einsatz einer Saugglocke erfordert. Aber es scheint zu glücken.

Überlagert wird diese zurückhaltende Erfolgsmeldung von den erneut aufflammenden Diskussionen über den grundsätzlichen Fortbestand des Hochschulstandortes Lübeck. Grundsätzlich scheint eine Teilprivatisierung der Sekundär- und Tertiärbereiche des Universitätsklinikums wirtschaftlich sinnvoll. Nicht immer stellt sich dabei aber der Erfolg ein, den man sich theoretisch und rechnerisch erhofft. Eine Privatisierung der Primärbereiche steht auf der Basis gültiger Kabinettsbeschlüsse frühestens 2010 wieder auf der Tagesordnung. Aber 2010 ist ja auch schon bald. Ob es gelingt, die Vorgabe eines Abbaus des jährlichen Strukturdefizites zu erreichen, ist trotz erster Erfolge durchaus fraglich. Und die Person des wirtschaftlichen Beraters, der in der Vergangenheit für eine andere große Klinikkette in Schleswig-Holstein stand, tut ein Übriges, um Spekulationen in Richtung eines profitorientierten Unternehmens anzufachen. Aber die Gemengelage ist noch weitaus komplexer, als sie vordergründig scheint. Es geht auch um die Rivalität zwischen zwei Standorten, die durch das Kunstgebilde Uniklinikum Schleswig-Holstein nicht abgemildert, sondern eher noch verstärkt worden ist. Und auch hier muss man in die Tiefe gehen, um Hintergründe zu erkennen und richtig einschätzen zu können. Gegenstand der öffentlichen Proteste der vergangenen Woche in Lübeck war nicht nur die Situation der Beschäftigten, sondern unter anderem auch der Unmut über die Angriffe gegen den gemeinsamen Vorstand. In dem Zusammenhang irritierend war allerdings die plakative Teilnahme eines noch amtierenden Kabinettsmitgliedes, der damit auch gegen von ihm mit verantwortete Entscheidungen in vorderster Gewerkschaftsfront mitmarschierte.

Wir werden als Ärztekammer nicht umhin können, uns in dieser Sache ebenfalls differenziert aber politisch eindeutig zu positionieren. Wenn Gesundheitspolitik überhaupt noch den Anspruch auf Gestaltungswillen erhebt, muss das einzige Krankenhaus der Maximalversorgung in Schleswig-Holstein in öffentlicher Hand bleiben. Und dies betrifft nicht nur, was eigentlich auch nicht strittig ist, die Forschung und Lehre, sondern ganz eindeutig auch die Krankenversorgung.

 
Bericht des Präsidenten: Dr. Franz Bartmann  

Wie dies, abgesehen von dieser heutigen öffentlichen Erklärung, dann tatsächlich geschieht und in der Öffentlichkeit ankommt, steht dagegen auf einem ganz anderen Blatt. Denn die wirkliche Arbeit der Ärztekammer spielt sich eigentlich eher hinter den Kulissen ab. Bei nachgefragten oder auch unaufgeforderten Stellungnahmen im Sozialministerium, in Absprachen mit der Kassenärztlichen Vereinigung oder anderer relevanter Gruppierung wie Genossenschaft und freien Verbänden und last but not least durch Mitarbeit und Zuarbeit zu den Gremien der Bundesärztekammer. Alles das wird in der Öffentlichkeit gar nicht und innerärztlich eher selektiv und jeweils nur in begrenzten Zirkeln und Gremien wahrgenommen. Und manchmal ist ein zu ausgeprägtes öffentliches Mitteilungsbedürfnis der Sache selbst eher abträglich. Ich zitiere einen ehemaligen langjährigen Hauptgeschäftsführer unserer Ärztekammer mit dem Satz: „Je weniger wir im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen, umso besser haben wir unsere Arbeit gemacht.“

Dieser basiert auf der richtigen Feststellung, dass Öffentlichkeit immer dann aus dem Nichts entsteht, wenn ein Skandal ins Haus steht. Und auch innerärztliche Konflikte rufen ab einer gewissen Größenordnung voyeuristisches Interesse auf den Plan. Alles andere setzt eigene unmittelbare Betroffenheit voraus, um als Meldung interessant und wahrgenommen zu werden.

Ich habe Ihnen einmal zur Demonstration der Problematik ein ziemlich aktuelles Beispiel aus meiner Mail-Sammlung projizieren lassen. Diese Mail hat mich, obwohl die eigentliche Beantwortung eher einfach war, mental doch sehr beschäftigt.



Was will uns der Schreiber eigentlich sagen?

  • Er hat sich offenbar unbändig geärgert und das bereits um 7:54 morgens (auch wenn die Problemskizze eher diffus klingt),
  • sucht einen Blitzableiter,
  • hätten wir verhindern müssen,
  • wenn schon nicht verhindern, dann laut protestieren,
  • wenn schon nicht protestieren, dann zumindest zur Kenntnis geben.
Ich konnte dem Schreiber spontan antworten, da wir uns auf der Bundesebene durchaus und sehr intensiv mit dieser Gesetzesvorlage auseinandergesetzt haben, auch wenn weder ein unmittelbarer Zusammenhang mit der GOÄ noch der Gesundheitspolitik besteht.

Am 1. Juli 2007 hat der Deutsche Bundestag nach 99 Jahren eine Novellierung des Versicherungsvertragsrechts vorgenommen. Den privaten Krankenversicherern wird darin u. a. ein umfangreiches Prüfrecht zugebilligt. Auch nach Ansicht vieler Versicherungsgesellschaften die Wahl zwischen Szylla und Charybdis - dem politisch gewollten Ende und dem systembedingten durch letztendlich nicht mehr zahlbare Prämien. Die Leistungsabteilungen aller Versicherer haben in dieser Hinsicht auch in der Vergangenheit schon ganze Arbeit geleistet, sodass mit Ausnahme der faktischen Rechtsverhältnisse praktisch kaum Auswirkungen auf den Praxisalltag zu erwarten sind, wenn das Gesetz am 01.01.2008 in Kraft tritt.

Diese Mail ist vergleichsweise moderat abgefasst. Ich bin da schon eine ganz andere Tonart gewohnt. Aber wenn man dann persönlich mit den betreffenden Kolleginnen und Kollegen spricht, ich meine jetzt nicht den telefonischen Rückruf - das tut man sich persönlich nur zu Anfang an - ich meine das direkte persönliche Gespräch - sind es meist fürchterlich nette Leute, die dankbar dafür sind, wenn sie merken, dass man sich ernsthaft mit ihren Problemen auseinandersetzt. Und das würde ich ja gerne: mit möglichst vielen unserer 13 000 Mitglieder persönlich reden - aber ich gebe zu - da versagen meine Fähigkeiten. Und die Seite 3, meine kleine persönliche Bühne in einem auch außerhalb Schleswig-Holsteins wahrgenommenen Mitteilungsblatt, erreicht vermutlich auch immer nur die gleichen Leser.

Wenn einer oder eine von Ihnen zu diesem Problem eine Lösung sieht: Bitte nicht damit hinterm Berge halten, sondern einfach mal Kontakt aufnehmen.

Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die Tagesordnung heute nicht ganz ohne ist. Im Zusammenhang mit Selbstwahrnehmung, Selbstdarstellung und Wahrnehmung von Ärztekammern in der Öffentlichkeit muss ich einfach einen Punkt ansprechen, der unmittelbare Bezie-
hung zum TOP 7 unserer heutigen Tagesordnung hat.

Viele von Ihnen haben hautnah auf Ärztetagen oder durch aktive oder passive Anteilnahme an den dadurch ausgelösten Diskussionen das gespannte Verhältnis zwischen Allgemeinmedizin und Innerer Medizin im Rahmen der hausärztlichen Versorgung verfolgt.

Häufig wird, was aber auch etwas willkürlich erscheint, der Beginn der Diskussion mit dem Eisenacher Beschluss 1997 zur Etablierung einer fünfjährigen Weiterbildungszeit für Allgemeinmedizin gesehen. Schon dieser Beschluss ist bis heute umstritten. Nicht wenige glauben, dass die dreijährige Weiterbildung wie zum EU-Praktiker auch für Deutschland die richtige Lösung wäre. Immerhin hat die Problematik permanent die Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer und Deutsche Ärztetage befasst, zuletzt den Ärztetag im Mai in Münster. Wenn jetzt eine einzelne Ärztekammer in einer Pressemitteilung verlautbart, sie habe endlich die Weiterbildungsordnung wieder vom Kopf auf die Füße gestellt, ist das ein herber Schlag gegen alle, die sich ernsthaft bemüht haben, über Jahre eine tragfähige Lösung auf dem Kompromisswege zu erreichen. Die Chancen standen diesmal nach den Gesprächen des vergangenen Sommers, vor allem aufgrund der Positionierung des Berufsverbandes der Allgemeinärzte (BDA) auf der Bundesebene, nicht schlecht.
Die in Berlin beschlossene Lösung mit einem aus der ehemaligen DDR entlehnten Weiterbildungskatalog für ein eigenständiges Fachgebiet Allgemeinmedizin mit Dutzenden von Weiterbildungseinheiten von zum Teil nur dreimonatiger Dauer ist auf jeden Fall von Beginn an zum Scheitern in der praktischen Umsetzung verurteilt, von dem Rattenschwanz weiterer politisch hochbrisanter Probleme ganz zu schweigen.

Wahrlich ein gezielter Hackenschuss für die verfasste Ärzteschaft in der Bundesrepublik.

Mittelfristig ist dabei nach meiner festen Überzeugung eine Lösung erreichbar. Wir haben derzeit in allen Fachgebieten ein ähnliches Problem. Dass nämlich der medizinische Fortschritt während einer im Schnitt mindestens sechsjährigen Novellierungsphase einer Musterweiterbildungsordnung dazu führt, dass bei Verabschiedung in den einzelnen Ärztekammern der tatsächliche Entwicklungsstand des jeweiligen Gebietes nur noch unvollständig abgebildet ist.

Vielleicht erinnert sich der Eine oder Andere noch, mit welcher Begeisterung ich vor einigen Jahren hier ein ganz anderes modulares Weiterbildungssystem vorgetragen und vertreten habe, welches alle derzeitigen Probleme lösen würde. In der vergangenen Woche hat die Ständige Konferenz Weiterbildung die Etablierung eines ersten Moduls - nämlich Geriatrie - im Weiterbildungsrecht beschlossen. Ein erster Einstieg in die Realisierung einer Vision deren Endstufe ich hoffentlich noch erleben darf.

Aber natürlich nur auf der Basis demokratischer Entscheidungen und durch das Bohren ganz dicker Bretter. Ich hoffe dabei auf Ihre Unterstützung.

Dr. Franz Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2008

S. 28-31