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Bad Segeberg
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Kammerversammlung
am 28.11.2007
Eine
Pressemitteilung vom 07.11.2007 wurde vermutlich auch nur von wenigen
Rezipienten wahrgenommen. Unter der Überschrift Ein guter
Tag für die Patienten berichtet die Schleswig-Holsteinische
Krankenhausgesellschaft über die tags zuvor erfolgte Entscheidung
der Beteiligtenrunde zwölf Krankenhäuser zur spezialisierten
ambulanten Versorgung nach § 116 SGB V zuzulassen.
Wie
dies, abgesehen von dieser heutigen öffentlichen Erklärung,
dann tatsächlich geschieht und in der Öffentlichkeit ankommt,
steht dagegen auf einem ganz anderen Blatt. Denn die wirkliche Arbeit
der Ärztekammer spielt sich eigentlich eher hinter den Kulissen
ab. Bei nachgefragten oder auch unaufgeforderten Stellungnahmen im Sozialministerium,
in Absprachen mit der Kassenärztlichen Vereinigung oder anderer
relevanter Gruppierung wie Genossenschaft und freien Verbänden
und last but not least durch Mitarbeit und Zuarbeit zu den Gremien der
Bundesärztekammer. Alles das wird in der Öffentlichkeit gar
nicht und innerärztlich eher selektiv und jeweils nur in begrenzten
Zirkeln und Gremien wahrgenommen. Und manchmal ist ein zu ausgeprägtes
öffentliches Mitteilungsbedürfnis der Sache selbst eher abträglich.
Ich zitiere einen ehemaligen langjährigen Hauptgeschäftsführer
unserer Ärztekammer mit dem Satz: Je weniger wir im Rampenlicht
der Öffentlichkeit stehen, umso besser haben wir unsere Arbeit
gemacht.
Was will uns der Schreiber eigentlich sagen?
Ich
konnte dem Schreiber spontan antworten, da wir uns auf der Bundesebene
durchaus und sehr intensiv mit dieser Gesetzesvorlage auseinandergesetzt
haben, auch wenn weder ein unmittelbarer Zusammenhang mit der GOÄ
noch der Gesundheitspolitik besteht.
Am 1. Juli 2007 hat der Deutsche Bundestag nach 99 Jahren eine Novellierung des Versicherungsvertragsrechts vorgenommen. Den privaten Krankenversicherern wird darin u. a. ein umfangreiches Prüfrecht zugebilligt. Auch nach Ansicht vieler Versicherungsgesellschaften die Wahl zwischen Szylla und Charybdis - dem politisch gewollten Ende und dem systembedingten durch letztendlich nicht mehr zahlbare Prämien. Die Leistungsabteilungen aller Versicherer haben in dieser Hinsicht auch in der Vergangenheit schon ganze Arbeit geleistet, sodass mit Ausnahme der faktischen Rechtsverhältnisse praktisch kaum Auswirkungen auf den Praxisalltag zu erwarten sind, wenn das Gesetz am 01.01.2008 in Kraft tritt. Diese Mail ist vergleichsweise moderat abgefasst. Ich bin da schon eine ganz andere Tonart gewohnt. Aber wenn man dann persönlich mit den betreffenden Kolleginnen und Kollegen spricht, ich meine jetzt nicht den telefonischen Rückruf - das tut man sich persönlich nur zu Anfang an - ich meine das direkte persönliche Gespräch - sind es meist fürchterlich nette Leute, die dankbar dafür sind, wenn sie merken, dass man sich ernsthaft mit ihren Problemen auseinandersetzt. Und das würde ich ja gerne: mit möglichst vielen unserer 13 000 Mitglieder persönlich reden - aber ich gebe zu - da versagen meine Fähigkeiten. Und die Seite 3, meine kleine persönliche Bühne in einem auch außerhalb Schleswig-Holsteins wahrgenommenen Mitteilungsblatt, erreicht vermutlich auch immer nur die gleichen Leser. Wenn einer oder eine von Ihnen zu diesem Problem eine Lösung sieht: Bitte nicht damit hinterm Berge halten, sondern einfach mal Kontakt aufnehmen. Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die Tagesordnung heute nicht ganz ohne ist. Im Zusammenhang mit Selbstwahrnehmung, Selbstdarstellung und Wahrnehmung von Ärztekammern in der Öffentlichkeit muss ich einfach einen Punkt ansprechen, der unmittelbare Bezie- hung zum TOP 7 unserer heutigen Tagesordnung hat. Viele von Ihnen haben hautnah auf Ärztetagen oder durch aktive oder passive Anteilnahme an den dadurch ausgelösten Diskussionen das gespannte Verhältnis zwischen Allgemeinmedizin und Innerer Medizin im Rahmen der hausärztlichen Versorgung verfolgt. Häufig wird, was aber auch etwas willkürlich erscheint, der Beginn der Diskussion mit dem Eisenacher Beschluss 1997 zur Etablierung einer fünfjährigen Weiterbildungszeit für Allgemeinmedizin gesehen. Schon dieser Beschluss ist bis heute umstritten. Nicht wenige glauben, dass die dreijährige Weiterbildung wie zum EU-Praktiker auch für Deutschland die richtige Lösung wäre. Immerhin hat die Problematik permanent die Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer und Deutsche Ärztetage befasst, zuletzt den Ärztetag im Mai in Münster. Wenn jetzt eine einzelne Ärztekammer in einer Pressemitteilung verlautbart, sie habe endlich die Weiterbildungsordnung wieder vom Kopf auf die Füße gestellt, ist das ein herber Schlag gegen alle, die sich ernsthaft bemüht haben, über Jahre eine tragfähige Lösung auf dem Kompromisswege zu erreichen. Die Chancen standen diesmal nach den Gesprächen des vergangenen Sommers, vor allem aufgrund der Positionierung des Berufsverbandes der Allgemeinärzte (BDA) auf der Bundesebene, nicht schlecht. Die in Berlin beschlossene Lösung mit einem aus der ehemaligen DDR entlehnten Weiterbildungskatalog für ein eigenständiges Fachgebiet Allgemeinmedizin mit Dutzenden von Weiterbildungseinheiten von zum Teil nur dreimonatiger Dauer ist auf jeden Fall von Beginn an zum Scheitern in der praktischen Umsetzung verurteilt, von dem Rattenschwanz weiterer politisch hochbrisanter Probleme ganz zu schweigen. Wahrlich ein gezielter Hackenschuss für die verfasste Ärzteschaft in der Bundesrepublik. Mittelfristig ist dabei nach meiner festen Überzeugung eine Lösung erreichbar. Wir haben derzeit in allen Fachgebieten ein ähnliches Problem. Dass nämlich der medizinische Fortschritt während einer im Schnitt mindestens sechsjährigen Novellierungsphase einer Musterweiterbildungsordnung dazu führt, dass bei Verabschiedung in den einzelnen Ärztekammern der tatsächliche Entwicklungsstand des jeweiligen Gebietes nur noch unvollständig abgebildet ist. Vielleicht erinnert sich der Eine oder Andere noch, mit welcher Begeisterung ich vor einigen Jahren hier ein ganz anderes modulares Weiterbildungssystem vorgetragen und vertreten habe, welches alle derzeitigen Probleme lösen würde. In der vergangenen Woche hat die Ständige Konferenz Weiterbildung die Etablierung eines ersten Moduls - nämlich Geriatrie - im Weiterbildungsrecht beschlossen. Ein erster Einstieg in die Realisierung einer Vision deren Endstufe ich hoffentlich noch erleben darf. Aber natürlich nur auf der Basis demokratischer Entscheidungen und durch das Bohren ganz dicker Bretter. Ich hoffe dabei auf Ihre Unterstützung. Dr. Franz Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg |
Schleswig-Holsteinisches
S. 28-31 |
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