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Bad Segeberg

Kammerversammlung 28.11.2007
„Wer heute nicht nachdenkt über das, was in ferner Zukunft geschieht, wird das schon in naher Zukunft bereuen“
Stabiler Kammerbeitrag 2008 - Konstruktive Diskussionen - Traditionelles Grünkohlessen
Thomas Neldner

Die Mitglieder der Kammerversammlung ließen sich weder von der umfangreichen Tagesordnung, u. a. mit dem Jahresabschluss 2006, dem Haushaltsvoranschlag 2008, der Novellierung der Weiterbildungsordnung noch den konstruktiven Diskussionen beeindrucken - wurden sie doch nach Jahren wieder einmal mit dem von vielen erhofften traditionellen schleswig-holsteinischen Grünkohlessen entschädigt.

 
  Überblick über berufspolitische Entwicklungen: Präsident Franz Bartmann bei seinem Bericht (siehe auch S. 28 ff.) (Fotos: rat)
Der Präsident beschäftigte sich in seinem Bericht insbesondere mit der Verabschiedung des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes der Entscheidung der Schleswig-Holsteinischen Krankenhausgesellschaft über die Zulassung von zwölf Krankenhäusern zur spezialisierten ambulanten Versorgung gemäß § 116 SGB V, der Einrichtung des Lehrstuhls für Allgemeinmedizin an der Universität Lübeck sowie der Novellierung der Weiterbildungsordnung und der damit verbundenen Neustrukturierung des Gebietes Innere Medizin und Allgemeinmedizin. Der Bericht ist in diesem Heft (S. 28) zu finden.

Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Universität Lübeck
Das Ziel scheint erreicht. In seiner Funktion als Geschäftsführer des Fördervereins Lehrstuhl Allgemeinmedizin wurde von Dr. Karl-Werner Ratschko über die nunmehr unmittelbaren Erfolg versprechenden Fortschritte zur Errichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin durch die Medizinische Fakultät der Universität im Rahmen eines Zentrums für Bevölkerungs- und Versorgungsmedizin berichtet. Es geht einfach in der Allgemeinmedizin nicht mehr, dass an Universitäten die Lehre dominiert, ohne dass die für die hausärztliche Versorgung unentbehrliche Versorgungsforschung begleitend stattfindet. Gerade weil eine breit angelegte Forschung als Unterstützung der ambulanten hausärztlichen Tätigkeit fehlt, gibt es nicht nur die bekannten Nachwuchsprobleme für das Fach, sondern auch viele mehr intuitive, auf persönlicher Erfahrung aufbauende Maßnahmen von Allgemeinärzten, die schon lange nach einer wissenschaftlichen Evaluation verlangen. So ist ein eigenständiges, in ein geeignetes Umfeld eingebettetes Institut für Allgemeinmedizin eine unabdingbare und längst überfällige Notwendigkeit.

In Lübeck wird das Institut jetzt möglich. Durch eine Anschubfinanzierung der die Allgemeinmedizin nach Lübeck abgebenden Kieler Medizinischen Fakultät, die Mittel des Fördervereins sowie Mittel der Lübecker Universität sind die Voraussetzungen gegeben, das neue Institut für Allgemeinmedizin in Lübeck für drei Jahre fast ganz zu finanzieren. Diese Zeit benötigen die Lübecker, um durch Umschichtungen im Fakultätsetat eine dann für unbegrenzte Zeit erfolgende Dauerfinanzierung zu ermöglichen.

Etwas Geld fehlt noch. Und ein viel versprechender Anfang der neuen Professur wäre auch wünschenswert. Deswegen hat der Vorstand der Kammer auf Anregung des Fördervereins beschlossen, der Kammerversammlung vorzuschlagen, den zur Einrichtung des neu zu gründenden Lehrstuhls für Allgemeinmedizin an der Universität Lübeck noch offenen Finanzierungsbedarf von jährlich 40.000 Euro über einen Forschungsbeitrag zur Evaluation der Weiterbildung in Allgemeinmedizin mit jährlich 20.000 Euro für drei Jahre mit zu finanzieren. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein soll gebeten werden, sich an dem Forschungsvorhaben mit einem Betrag in gleicher Höhe zu beteiligen.

Hierbei ist daran gedacht, dass in einem dreijährigen Forschungsprojekt die Effektivität und Effizienz der derzeitigen Weiterbildung in Allgemeinmedizin untersucht werden soll. Die Belastungen der jungen Ärzte(innen) durch häufigen Wechsel der Weiterbildungsstellen, oft schlechte Bezahlung, gelegentlich kaum mögliche sinnvolle Koordination der Weiterbildung, weite Fahrwege u. a. m. aber auch der weiterbildenden Arztpraxen und Krankenhäuser sind unübersehbar. Eine Analyse würde Wege aufzeigen, die zu besseren Weiterbildungsergebnissen unter verträglicheren Arbeitsbedingungen führen könnten. Anhand der aus dem Forschungsprojekt gewonnenen Erkenntnisse wäre es dann der Kammer möglich, gegebenenfalls gemeinsam mit der Bundesärztekammer, Entscheidungen der Politik herbeizuführen, um wieder einen niedrigschwelligen Zugang zur Weiterbildung in Allgemeinmedizin und damit einen ersten Schritt zu einer höheren Attraktivität des Faches zu ermöglichen.

 
Finanzausschussvorsitzender Hans-Herbert Köhler vor der Kammerversammlung: Finanzen sind in Ordnung.  
Finanzangelegenheiten
Der Kammerbeitrag 2008 bleibt, so der Vorsitzende des Finanzausschusses Dr. Köhler, gemäß der Zusage des Finanzausschusses unverändert. Für selbstständig tätige Ärzte(innen) wird der abzugsfähige Krankenversicherungsbeitrag auf 3.034 Euro festgesetzt. Damit wird, rechnet man die weiteren abzugsfähigen Pauschalbeträge aus Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung hinzu, bei allen Kammermitgliedern, die ausschließlich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit 2006 nachweisen, der gesamt abzugsfähige Betrag im nächsten Jahr 11.588 Euro betragen.

 
  Kaufmännischer Geschäftsführer: Hans-Werner Buchholz
Die Kammerversammlung beschließt die Gesamtbilanz 2006 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 8 485.960,38 Euro. Die Ärztekammer beendete das Jahr mit nicht verbrauchten Etatmitteln in Höhe von 114.106,44 Euro und das ECS mit nicht verbrauchten Etatmitteln in Höhe von 17.819,06 Euro. Die Akademie wies am Ende des Jahres 2006 einen Unterschuss in Höhe von 171.246,44 Euro aus. Dieses Ergebnis resultiert aus Mindererträgen bei gleichzeitig verminderten Aufwendungen. Dr. Köhler verwies in diesem Zusammenhang auf die in der letzten Kammerversammlung kontrovers geführte Diskussion hinsichtlich der Akademie-Finanzierung. In der September-Sitzung wurde daher eine Erhöhung des Zuschusses der Kammer um jeweils 80.000 Euro für die beiden Haushaltsjahre 2008 und 2009 als Übergangslösung beschlossen, um die mittel- und langfristige Positionierung der Akademie zu überdenken und zukunftsfähig zu gestalten. Für 2007 geht Dr. Köhler, unter Zugrundelegung der derzeitigen Zahlen, von einer maximalen Unterdeckung bei der Akademie von 80.000 Euro aus.

Die bislang durchaus verfolgte Haushaltskonsolidierung wird auch für den Gesamthaushaltsplan 2008 fortgeführt. Der von der Kammer beschlossene Gesamthaushaltsplan als Ergebnis der Einzelhaushalte beträgt, ohne Berücksichtigung der Verrechnungspositionen zwischen Kammer, Akademie und ECS, insgesamt 8.695.900 Euro und steigt damit gegenüber dem Voranschlag des Vorjahres lediglich um 55.000 Euro (0,6 Prozent).

Die Gebührensatzung sieht Prüfungsgebühren für die Prüfung des Operationstechnischen Angestellten (OTA) vor. Der kaufmännische Geschäftsführer Hans-Werner Buchholz begründete diese Maßnahme mit dem seitens der Kammer zu tragenden Aufwand und dem Umstand, dass für die Prüfung ein Operationsraum angemietet werden muss. Die Prüfungsgebühr wird vom Ausbildungsbetrieb übernommen. Der bereits vom Finanzausschuss lebhaft diskutierte Punkt V „Gebühren für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen“, so der Vorsitzende Dr. Hans-Herbert Köhler, führte auch innerhalb der Kammerversammlung zu einer kontroversen Diskussion. Sowohl der Kammervorstand als auch der Finanzausschuss empfehlen für die „Anerkennung von gebührenfreien, aber von Firmen unterstützte Veranstaltungen“ die Erhebung eines einheitlichen Betrages. Dieser variierte in der Vergangenheit, abhängig von den zu vergebenen Fortbildungspunkten. Dr. Köhler schlug weiter vor, den Mitgliedern des Förderkreises für Qualitätssicherung (FQSH) eine reduzierte Gebühr in Rechnung zu stellen. Mit dieser Maßnahme möchte der Finanzausschuss, so Dr. Köhler, für weitere Pharmafirmen nicht nur einen Anreiz schaffen, Mitglied im Förderkreis zu werden, sondern auch das Engagement des Förderkreises würdigen, der sich u. a. auch mit der Qualität und Neutralität kostenfreier, von der Pharmaindustrie unterstützter, Fortbildung konstruktiv auseinandersetzt. Im Verlauf der Diskussion wurde herausgestellt, dass die erhöhte Gebühr die Voraussetzungen dafür schaffen soll, dass die Ärztekammer ihre durch die Akkreditierung übernommenen Pflichten durch eine intensivere Supervision der von Pharmafirmen unterstützten bzw. durchgeführten Veranstaltungen besser wahrnehmen kann. Dieses ist, so versicherte Dr. Bartmann den Mitgliedern der Kammerversammlung, ein wichtiges Ziel des Kammervorstandes. Die vom Finanzausschuss vorgelegte Satzung wurde um den Antrag, dass neben den Mitgliedern des Förderkreises Qualitätssicherung auch die Mitglieder der Fördergesellschaft der Akademie für medizinische Fortbildung Schleswig-Holstein e. V. lediglich eine reduzierte Gebühr zu entrichten haben, erweitert

Bericht aus der Versorgungseinrichtung

 
  Beratender Mathematiker der Versorgungseinrichtung: Wilfried Schröder, Brühl
Während sich die Bevölkerung - nicht zuletzt aufgrund der medizinischen Versorgung - über steigende Lebenserwartungen freuen darf, stellt dies sowohl die gesetzliche deutsche Rentenversicherung als auch private Rentenversicherer und berufsständische Versorgungswerke vor große Herausforderungen. Der Versicherungsmathematiker der Versorgungseinrichtung, Wilfried Schröder, referierte daher zu dem Thema „Die Versorgungseinrichtung im Zwang der Lebenserwartungen“. Neue Bewertungserfordernisse für die langfristigen Verpflichtungen der Versorgungseinrichtungen, also für die zu zahlenden Renten, die sich aus der Zunahme der Lebenserwartungen ergeben, sind erforderlich. Während die gesetzliche Rentenversicherung dieser Entwicklung mit Beitragsanhebungen und Leistungsreduzierungen entgegenwirkt, ist die Versorgungseinrichtung verpflichtet, auch für die seit langem bestehenden Vertragsverhältnisse, die versprochenen Versicherungsleistungen zu gewährleisten. Es ist daher erforderlich, so Schröder, durch besondere versicherungsmathematische Methoden auch die künftige Verlängerung der Lebenserwartung bei der Beitrags- oder Leistungskalkulation zu berücksichtigen.

Novellierung der Weiterbildungsordnung

Das Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin steht im Mittelpunkt der Novellierung der derzeit gültigen Weiterbildungsordnung. Obwohl in Schleswig-Holstein noch nicht in Kraft getreten, nachdem der Deutsche Ärztetag 2002 in Rostock die Zusammenlegung der Gebiete Allgemeinmedizin und Innere Medizin nach langen und intensiven Diskussionen innerhalb der Fachgruppen verabschiedet hatte, war jetzt eine Novellierung erforderlich. Grund hierfür waren europarechtliche Gegebenheiten, die die Einführung des lange umstrittenen Facharztes für Innere Medizin wieder notwendig machten.

 
Ärztliche Geschäftsführerin: Dr. Elisabeth Breindl  
Dr. Elisabeth Breindl, ärztliche Geschäftsführerin der Ärztekammer, erläuterte in diesem Zusammenhang das nunmehr aus drei Säulen bestehende Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin, die grundsätzlich auf der gemeinsamen Basis einer dreijährigen Weiterbildung in Innere Medizin aufbauen.

Die erste Säule ist die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, der nach Notifizierung bei der EU später Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) heißen wird. Bevor dieses aber soweit ist, müssen alle 17 Landesärztekammern dieses Fachgebiet einheitlich so in Kraft setzen. Der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. Arthur Friedrich, stellte die Diskussionen aus dem Weiterbildungsausschuss und dem Ausschuss Allgemeinmedizin hierzu vor. Diese hatten in Abweichung vom Beschluss des Deutschen Ärztetages vorgeschlagen, sechs Monate Weiterbildung in Chirurgie zu fordern. Dr. Friedrich begründete dieses u. a. damit, dass in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein nahezu die Hälfte der Patienten in der Allgemeinarztpraxis chirurgische Probleme haben und das chirurgische Grundverständnis somit unabdingbar ist.

 
  Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses: Dr. Arthur Friedrich
Die zweite Säule ist die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin ohne weitere Schwerpunktbildung. Sie umfasst eine fünfjährige Weiterbildung, die ausschließlich stationär abzuleisten ist. Da bisher die Facharztweiterbildung für Innere Medizin in Schleswig-Holstein möglich und nicht wie in vielen anderen Kammerbereichen abgeschafft war, steht hier lediglich die Veränderung der Weiterbildungszeit und die Anpassung der inhaltlichen Voraussetzungen an.
Die dritte Säule beinhaltet acht weitere Spezialisierungen bzw. Facharztkompetenzen, die bisher in Schwerpunktweiterbildungen erworben werden können. Diese werden mit der Novellierung zu Facharztbezeichnungen umgewandelt.

Dr. Breindl stellte weitere Inhalte der Novelle kurz vor. So setzt sie die neue EU-Richtlinie 2005/36/EG um, enthält den neuen Weiterbildungsgang Betriebsmedizin, der aufgrund gesetzlicher Vorgaben geändert werden musste und setzt einige inhaltliche Anpassungen, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, um. Zudem wurde nochmals das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen aufgenommen, das zwar auch schon 2005 von der Kammerversammlung verabschiedet wurde, jedoch auch bisher aufgrund der fehlenden Rechtslage nicht von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden konnte.

Die Mitglieder der Kammerversammlung stimmten einstimmig für die Novelle der Weiterbildungsordnung. Sobald das Heilberufekammergesetz in Schleswig-Holstein in Kraft gesetzt ist, wird sie von der Aufsichtsbehörde genehmigt und mit der darauf folgenden Veröffentlichung Rechtsgültigkeit erlangen.

Aktualisierung der Richtlinien zur Durchführung des Notfallbereitschaftsdienstes
 
  Dr. Dr. jur. Hans-Michael Steen: Vorsitzender des Verwaltungsrates der Versorgungsreinrichtung
 
  Dr. Norbert Jaeger: Zum Delegierten für den 111. Deutschen Ärztetag gewählt
Um auch weiterhin eine einheitliche Linie in Schleswig-Holstein hinsichtlich der Durchführung des Notfallbereitschaftsdienstes zu verfolgen, ist es notwendig gewesen, die Notdienstregelung der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Ärztekammer textgleich zu gestalten. Inhaltlich betreffen die meisten Änderungen die organisatorische und technische Durchführung des Notfallbereitschaftsdienstes durch die KV und deren Kreisstellen. So wurde auch wieder eine „Notdienstversammlung“ eingeführt, die allerdings anders als früher lediglich ein Vorschlagsrecht hat. Eine materiell-rechtliche Präzisierung ist in Ziffer IV.5 erfolgt, in der nunmehr klargestellt wird, dass auch der dringende Verdacht der Ungeeignetheit zum Ausschluss vom Notdienst ausreicht.

 
Dr. Dolores de Mattia: Vorsitzende des Krankenhausausschusses und als Delegierte für den 111. Deutschen Ärztetag gewählt  
Wahl der Delegierten zum 111. Deutschen Ärztetag in Ulm
Neun Vertreter kann die Ärztekammer zum Ärztetag entsenden, fünf werden traditionsgemäß aus den Reihen des Kammervorstandes benannt, gewählt wurden von der Kammerversammlung je zwei Vertreter der angestellten/beamteten (Dr. Dolores de Mattia und Dr. Norbert Jaeger) sowie der niedergelassenen Ärzte(innen) (Dr. Hans-Herbert Köhler und Dr. Dr. jur. Hans-Michael Steen). Vertreter sind die jeweils an dritter Stelle stehenden Kandidaten.

In gewohnt souveräner Weise leitete Dr. Bartmann die Kammerversammlung, was dazu beitrug, dass nicht nur sachbezogene Diskussionen geführt und einheitliche Ergebnisse verfolgt wurden, sondern die Sitzung - trotz der sehr umfangreichen Tagesordnung - pünktlich und mit den besten Wünschen zum Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel endete.

Thomas Neldner, Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 1/2008

S. 23-27