Der
Reiz der November-Kammerversammlung besteht
in der Mischung von notwendigen hoheitlichen Aufgaben, wie z.
B. Änderung von Satzungen (z. B. Weiterbildungsordnung, Berufsordnung),
der Beschlussfassung über den Kammerhaushalt, über den
Kammerbeitrag und die Gebührenordnung und der Befassung mit
brisanten berufspolitischen Themen sowie aktuellen gesundheitspolitischen
Entwicklungen. Langeweile kann dabei nicht aufkommen, wie schon
den vom Präsidenten angesprochenen Ereignissen seit der letzten
Kammerversammlung im September 2007 ab
Seite 28 entnommen werden kann.
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