zurück zur Rubrikensuche
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Medizin und Wissenschaft

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Stammzellforschung in der Diskussion
Werner Loosen

Immer wieder taucht das Thema Stammzellforschung in der Diskussion auf, verbunden meist mit großen Hoffnungen, was die Behandlung bestimmter Krankheiten betrifft. So auch in einer Tagung des Arbeitskreises Interdisziplinäres Ethik-Seminar am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE). In ihrer Einführung verwies Prof. Dr. Regine Kollek vom Forschungsschwerpunkt Biotechnik, Gesellschaft und Umwelt (BIOGUM) an der Universität Hamburg, darauf, dass es nicht um die Frage zu gehen habe, ob mit embryonalen Stammzellen (ESC) geforscht werden oder ob man sie importieren dürfe: „Das ist hier nicht unser Thema. Vielmehr geht es um die Frage: Wo sind die Alternativen? Wir müssen vergleichen können, ehe wir daran gehen, neue Therapien zu entwickeln.“

Prof. Dr. Wolfram Hubertus Zimmermann (Foto: UKE)

Immer noch nur Grundlagenforschung
Im 2002 verabschiedeten Stammzellgesetz sind Einfuhr und Verwendung von ESC grundsätzlich verboten, außer zu Forschungszwecken, und zwar dann, wenn sie im Herkunftsland vor dem 01.01.2002 gewonnen wurden, oder wenn sie zur Fortpflanzung gewonnen und nicht mehr benötigt wurden. Festgelegt ist auch der Begriff der Forschung: Es geht dabei um die Erweiterung medizinischer Kenntnisse bei der Entwicklung diagnostischer, präventiver oder therapeutischer Verfahren. Dies alles, so Regine Kollek, werde nun wieder diskutiert - der Stichtag solle womöglich abgeschafft werden, es gehe um eine Ausweitung der Nutzungszwecke und um die Abschaffung der Strafandrohung. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) argumentiere, in Deutschland verfügbare Zellen seien durch tierische Viren kontaminiert - „Dies konnte bisher nicht nachgewiesen werden“ -, zudem seien sie nicht unter standardisierten Bedingungen gewonnen worden. Zur Ausweitung der Nutzungsrechte werde gesagt, die Entwicklung neuer, anwendungsorientierter Verfahren rücke näher, aber: „Bisher bewegen wir uns immer noch nur in der Grundlagenforschung.“ Bei der vergleichenden Technikbewertung gehe es, so Regine Kollek, nicht nur um Chancen und Risiken, es gehe vor allem um Alternativen, um Fragen wie: Sind ESC klinisch einsetzbar? Wie ist die Effizienz? Gibt es ethische Einwände? Lässt sich dies durch eine Regulierung auffangen? „Auch muss bedacht werden, dass nicht ausschließlich kommerzielle Interessen im Vordergrund stehen. Und trotz aller immer wieder gehörter Versprechungen gibt es in diesem Bereich bislang keine klinischen Studien!“

Klinische Nachweise: Fehlanzeige
Prof. Dr. Wolfram-Hubertus Zimmermann vom Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie und Toxikologie am UKE bestätigte diese Aussage: Zwar gebe es unterschiedliche Therapieansätze, aber: „Es gibt keinen Hinweis auf die Behandlung von Herz- oder Knochenkrankheiten mit adulten oder embryonalen Zellen.“ Fest stehe, dass Krankheiten wie Parkinson, amyotrophe Lateralsklerose oder Herzinfarkt mit Zellverlusten einhergingen, daher sei der Gedanke nicht abwegig, sie zu ersetzen, gesprochen werde von einer zellbasierten Therapie. Prinzipiell sei es auch möglich, etwa Herzmuskelzellen zu ersetzen, aber: „Sie lassen sich nicht aus dem Herzmuskel gewinnen.“ Also adulte oder ESC stattdessen? Theoretisch, so Wolfram-Hubertus Zimmermann, bieten ESC bessere Möglichkeiten, doch werden sie stets als fremd erkannt, adulte Zellen hingegen nicht, sofern sie vom Patienten selbst stammen. Bei den ESC können zudem Tumore entstehen (Teratogenität): „Deshalb ist so eine Therapie ethisch nicht vertretbar, und die mit dieser Thematik befassten Firmen schüren nicht einzuhaltende Hoffnungen!“

Vieles ist offen, was die Forschung mit Stammzellen angeht. Dr. Ingrid Schneider von BIOGUM erläuterte, dass trotzdem zahlreiche Patente in diesem Bereich vergeben oder angestrebt werden. Sie erinnerte daran, dass nach bisheriger Praxis kein Patent vergeben werden dürfe, wenn eine Errungenschaft so wichtig sei, dass sie für alle zugänglich sein solle. Kein Patent gebe es auch dann, wenn etwas ethisch so problematisch sei, dass für niemand ein Anreiz geschaffen werden solle. Aber: „Solche Grenzen sind im Patentrecht weitgehend irrelevant geworden. Die Kontroversen um ESC sind Anlass, diese Grenzen zu aktualisieren.“ In den USA sind bereits mehr als 800 entsprechende Patente erteilt worden, die meisten davon beziehen sich auf frühe Schritte in der Grundlagenforschung, nur wenige sind anwendungsorientiert. In der europäischen Biopatent-Richtlinie, so Ingrid Schneider, sei festgelegt worden, dass menschliche Embryonen von der Verwendung zu industriellen und kommerziellen Zwecken ausgeschlossen seien. In Deutschland sei bislang ein Patent erteilt worden, das aber vom Bundespatentgericht teilweise für unrichtig erklärt worden sei. 2002 habe das europäische Patentamt entschieden, kein Patent werde erteilt, wenn bei der Verwendung embryonale Zellen zerstört werden, dagegen läuft zurzeit eine Revision. Feststellen lasse sich, dass in die ESC-Forschung wenig investiert werde. Die Gründe: Unsicherheit über Technologie; Unsicherheit über Geschäftsmodelle sowie die lange Zeit bis zur klinischen Reife. Insgesamt lasse sich zudem feststellen, dass die europäischen Gesetze ein Flickenteppich seien, es sei nicht erkennbar, ob daraus irgendwann etwas Einheitliches entstehen werde. Die Tendenz sei eher restriktiv. „Die Grenzen im Patentrecht sind notwendig, und sie müssen von der Legislative gesetzt werden.“

Auch bei den vor allem aus dem Knochenmark stammenden adulten Zellen gibt es unterschiedliche Ergebnisse, funktionelle Nachweise für die Wirksamkeit fehlen. Gleiches gilt für den Einsatz von Fettzellen. Es gibt nach den Worten von Wolfram-Hubertus Zimmermann keinen Nachweis, dass man mit einer adulten Zelltherapie etwa einen Herzinfarkt heilen könne. Falsch sei die Hoffnung, jedem Patienten könne künftig mit einer Zelltherapie geholfen werden, allenfalls gebe es minimale Effekte bei einem engen Patientenkollektiv. Zudem seien diese Effekte abhängig von der jeweils transplantierten Zellart. Es gebe keine Transdifferenzierung der Zellen in Kardiomyozyten, eventuell aber parakine Effekte: „Da fragt sich, warum wir uns überhaupt um die Zelltherapie kümmern. Lässt sich das nicht auch pharmakologisch erreichen?“ Und noch ein Hinweis: ESC werden am 3. oder 4. Tag gewonnen, zu einem Zeitpunkt, an dem die Zelle nicht „weiß“, was aus ihr werden soll, ein Herzmuskel oder was. Deshalb wird im Institut von Wolfram-Hubertus Zimmermann gegenwärtig versucht herauszufinden, wie man eine solche Zelle möglichst frühzeitig konditionieren kann. Zum jetzigen Zeitpunkt, sagt der Wissenschaftler, „sind wir von jeglicher Therapie so weit entfernt, dass wir nicht einmal darüber spekulieren sollten“. Es lasse sich allenfalls nachweisen, dass transplantierte (Ratten-)Zellen einige Zeit überleben. Warum Pharmafirmen heute Stammzellen horten? „Sie hoffen, mit deren Hilfe Nebenwirkungen ihrer Erzeugnisse zu entdecken, Nachweise fehlen aber auch hier.“
Werner Loosen, Faassweg 8, 20249 Hamburg


Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 12/2007

S. 65, 66