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Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf
Stammzellforschung in der Diskussion
Werner Loosen
Immer wieder taucht das Thema Stammzellforschung in der Diskussion auf,
verbunden meist mit großen Hoffnungen, was die Behandlung bestimmter
Krankheiten betrifft. So auch in einer Tagung des Arbeitskreises Interdisziplinäres
Ethik-Seminar am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE). In ihrer Einführung
verwies Prof. Dr. Regine Kollek vom Forschungsschwerpunkt Biotechnik,
Gesellschaft und Umwelt (BIOGUM) an der Universität Hamburg, darauf,
dass es nicht um die Frage zu gehen habe, ob mit embryonalen Stammzellen
(ESC) geforscht werden oder ob man sie importieren dürfe: Das
ist hier nicht unser Thema. Vielmehr geht es um die Frage: Wo sind die
Alternativen? Wir müssen vergleichen können, ehe wir daran gehen,
neue Therapien zu entwickeln.
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| Prof. Dr. Wolfram
Hubertus Zimmermann (Foto: UKE) |
Immer noch nur
Grundlagenforschung
Im 2002 verabschiedeten Stammzellgesetz sind Einfuhr und Verwendung von
ESC grundsätzlich verboten, außer zu Forschungszwecken, und
zwar dann, wenn sie im Herkunftsland vor dem 01.01.2002 gewonnen wurden,
oder wenn sie zur Fortpflanzung gewonnen und nicht mehr benötigt
wurden. Festgelegt ist auch der Begriff der Forschung: Es geht dabei um
die Erweiterung medizinischer Kenntnisse bei der Entwicklung diagnostischer,
präventiver oder therapeutischer Verfahren. Dies alles, so Regine
Kollek, werde nun wieder diskutiert - der Stichtag solle womöglich
abgeschafft werden, es gehe um eine Ausweitung der Nutzungszwecke und
um die Abschaffung der Strafandrohung. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft
(DFG) argumentiere, in Deutschland verfügbare Zellen seien durch
tierische Viren kontaminiert - Dies konnte bisher nicht nachgewiesen
werden -, zudem seien sie nicht unter standardisierten Bedingungen
gewonnen worden. Zur Ausweitung der Nutzungsrechte werde gesagt, die Entwicklung
neuer, anwendungsorientierter Verfahren rücke näher, aber: Bisher
bewegen wir uns immer noch nur in der Grundlagenforschung. Bei der
vergleichenden Technikbewertung gehe es, so Regine Kollek, nicht nur um
Chancen und Risiken, es gehe vor allem um Alternativen, um Fragen wie:
Sind ESC klinisch einsetzbar? Wie ist die Effizienz? Gibt es ethische
Einwände? Lässt sich dies durch eine Regulierung auffangen?
Auch muss bedacht werden, dass nicht ausschließlich kommerzielle
Interessen im Vordergrund stehen. Und trotz aller immer wieder gehörter
Versprechungen gibt es in diesem Bereich bislang keine klinischen Studien!
Klinische Nachweise: Fehlanzeige
Prof. Dr. Wolfram-Hubertus Zimmermann vom Institut für Experimentelle
und Klinische Pharmakologie und Toxikologie am UKE bestätigte diese
Aussage: Zwar gebe es unterschiedliche Therapieansätze, aber: Es
gibt keinen Hinweis auf die Behandlung von Herz- oder Knochenkrankheiten
mit adulten oder embryonalen Zellen. Fest stehe, dass Krankheiten
wie Parkinson, amyotrophe Lateralsklerose oder Herzinfarkt mit Zellverlusten
einhergingen, daher sei der Gedanke nicht abwegig, sie zu ersetzen, gesprochen
werde von einer zellbasierten Therapie. Prinzipiell sei es auch möglich,
etwa Herzmuskelzellen zu ersetzen, aber: Sie lassen sich nicht aus
dem Herzmuskel gewinnen. Also adulte oder ESC stattdessen? Theoretisch,
so Wolfram-Hubertus Zimmermann, bieten ESC bessere Möglichkeiten,
doch werden sie stets als fremd erkannt, adulte Zellen hingegen nicht,
sofern sie vom Patienten selbst stammen. Bei den ESC können zudem
Tumore entstehen (Teratogenität): Deshalb ist so eine Therapie
ethisch nicht vertretbar, und die mit dieser Thematik befassten Firmen
schüren nicht einzuhaltende Hoffnungen!
| Vieles ist offen,
was die Forschung mit Stammzellen angeht. Dr. Ingrid Schneider von
BIOGUM erläuterte, dass trotzdem zahlreiche Patente in diesem
Bereich vergeben oder angestrebt werden. Sie erinnerte daran, dass
nach bisheriger Praxis kein Patent vergeben werden dürfe, wenn
eine Errungenschaft so wichtig sei, dass sie für alle zugänglich
sein solle. Kein Patent gebe es auch dann, wenn etwas ethisch so problematisch
sei, dass für niemand ein Anreiz geschaffen werden solle. Aber:
Solche Grenzen sind im Patentrecht weitgehend irrelevant geworden.
Die Kontroversen um ESC sind Anlass, diese Grenzen zu aktualisieren.
In den USA sind bereits mehr als 800 entsprechende Patente erteilt
worden, die meisten davon beziehen sich auf frühe Schritte in
der Grundlagenforschung, nur wenige sind anwendungsorientiert. In
der europäischen Biopatent-Richtlinie, so Ingrid Schneider, sei
festgelegt worden, dass menschliche Embryonen von der Verwendung zu
industriellen und kommerziellen Zwecken ausgeschlossen seien. In Deutschland
sei bislang ein Patent erteilt worden, das aber vom Bundespatentgericht
teilweise für unrichtig erklärt worden sei. 2002 habe das
europäische Patentamt entschieden, kein Patent werde erteilt,
wenn bei der Verwendung embryonale Zellen zerstört werden, dagegen
läuft zurzeit eine Revision. Feststellen lasse sich, dass in
die ESC-Forschung wenig investiert werde. Die Gründe: Unsicherheit
über Technologie; Unsicherheit über Geschäftsmodelle
sowie die lange Zeit bis zur klinischen Reife. Insgesamt lasse sich
zudem feststellen, dass die europäischen Gesetze ein Flickenteppich
seien, es sei nicht erkennbar, ob daraus irgendwann etwas Einheitliches
entstehen werde. Die Tendenz sei eher restriktiv. Die Grenzen
im Patentrecht sind notwendig, und sie müssen von der Legislative
gesetzt werden. |
Auch bei den vor allem
aus dem Knochenmark stammenden adulten Zellen gibt es unterschiedliche
Ergebnisse, funktionelle Nachweise für die Wirksamkeit fehlen. Gleiches
gilt für den Einsatz von Fettzellen. Es gibt nach den Worten von
Wolfram-Hubertus Zimmermann keinen Nachweis, dass man mit einer adulten
Zelltherapie etwa einen Herzinfarkt heilen könne. Falsch sei die
Hoffnung, jedem Patienten könne künftig mit einer Zelltherapie
geholfen werden, allenfalls gebe es minimale Effekte bei einem engen Patientenkollektiv.
Zudem seien diese Effekte abhängig von der jeweils transplantierten
Zellart. Es gebe keine Transdifferenzierung der Zellen in Kardiomyozyten,
eventuell aber parakine Effekte: Da fragt sich, warum wir uns überhaupt
um die Zelltherapie kümmern. Lässt sich das nicht auch pharmakologisch
erreichen? Und noch ein Hinweis: ESC werden am 3. oder 4. Tag gewonnen,
zu einem Zeitpunkt, an dem die Zelle nicht weiß, was
aus ihr werden soll, ein Herzmuskel oder was. Deshalb wird im Institut
von Wolfram-Hubertus Zimmermann gegenwärtig versucht herauszufinden,
wie man eine solche Zelle möglichst frühzeitig konditionieren
kann. Zum jetzigen Zeitpunkt, sagt der Wissenschaftler, sind wir
von jeglicher Therapie so weit entfernt, dass wir nicht einmal darüber
spekulieren sollten. Es lasse sich allenfalls nachweisen, dass transplantierte
(Ratten-)Zellen einige Zeit überleben. Warum Pharmafirmen heute Stammzellen
horten? Sie hoffen, mit deren Hilfe Nebenwirkungen ihrer Erzeugnisse
zu entdecken, Nachweise fehlen aber auch hier.
Werner Loosen, Faassweg 8, 20249 Hamburg
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 12/2007
S. 65, 66
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