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Abschied
vom Prinzipiellen auch in der Medizin?
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| Medizinethisches
und -historisches Institut der Universität Tübingen (Foto:
hk) |
Der oft zitierte Befund
des skeptischen Giessener Philosophen Odo Marquard (Abschied vom
Prinzipiellen, 1981) beginnt sich auch in der modernen Medizin und
Medizinethik zu zeigen: Die Qualität der Krankenversorgung kann verbessert
werden durch eine größere Pluralität der eingesetzten
diagnostischen und therapeutischen Verfahren, eine angemessene Qualitätskontrolle
vorausgesetzt. Diese Botschaft ließ sich ablesen aus der Tübinger
Jahrestagung 2007 der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) vom
27.-29. September mit dem Thema Pluralität in der Medizin.
Hintergrund der Thematik sind zunehmende Wünsche nach mehr Berücksichtigung
komplementärmedizinischer Verfahren neben den etablierten Verfahren
der wissenschaftlich gesicherten Medizin (Schulmedizin). Auch
die Kritik von Ärzten an zu praxisfremden Ergebnissen einer zu enggefassten
Evidence Based Medicine (EbM) oder die Nikolaus-Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (vgl. SHÄ 2/2006, S.
9) gehören dazu. Aus ethischer Sicht seien Meinungsvielfalt, Dialog
und der Wille zur Verständigung Werte an sich, sagte AEM-Präsidentin
Dr. Claudia Wiesemann, Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte
der Medizin der Universität Göttingen, mit Hinweis auf geschichtliche
Erfahrungen: Wir können Vielfalt verkraften, ohne unsere Identität
zu gefährden.
Prof. Dr. Dr. phil. Urban Wiesing, Leiter des gastgebenden medizinethischen
und -historischen Instituts der Universität Tübingen, führte
dies näher aus. In der gegenwärtigen Medizin dominierten (seit
über 100 Jahren) die biologisch-reduktionistischen Modellvorstellungen
der naturwissenschaftlichen Medizin. Daneben gebe es aber heute wie schon
in der älteren Medizingeschichte unterschiedliche Vorstellungen vom
Menschen, seinen Erkrankungen, den Diagnosen, Therapien und deren Überprüfbarkeit.
Auch die Weiterbildungsordnungen für Fachärzte enthielten solche
unterschiedlichen Modellvorstellungen, aber: Die Medizin hat diesen
historisch gewachsenen Zustand der Pluralität nur bedingt reflektiert.
Sie unterstützt auf diese Weise eine Konfessionalisierung und Abschottung
der einzelnen Schulen.
Dagegen setzte Wiesing (auch Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission
der Bundesärztekammer) das Pluralismuskonzept, nicht aber einen Paradigmenwechsel,
der erfolglos geblieben sei. Er sprach sich für eine zielorientierte
Paradigmenvielfalt aus. Vielfalt könne Eklektizismus bedeuten,
aber keine Beliebigkeit. Mit der alternativen Medizin verfahre man
wie mit der Schulmedizin: Man prüfe die Verfahren auf Wirksamkeit
und wende die wirksamen an; man prüfe die theoretischen Vorstellungen
auf ihre Plausibilität und entwickle die plausiblen weiter.
Der alternativen Medizin sollte Chancengleichheit gewährt werden.
Es sei demnach möglich, dass Ärzte Naturheilverfahren benutzen,
ohne sich deshalb als Naturheilkundler zu verstehen und ohne den jeweiligen
Modellvorstellungen (z. B. in der Homöopathie) zustimmen zu müssen.
Solange empirische Erkenntnisse noch nicht ausreichend vorliegen, können
Ärzte ihre Patienten im Grunde nur über das mangelnde Wissen
aufklären. Fazit: Der Leitspruch Wer heilt, hat Recht
verkürze die Problematik und sollte umformuliert werden: Wer
nachweislich heilt, sollte es auch tun, sofern der Patient es wünscht.
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Literaturhinweis:
Urban Wiesing:
Wer heilt, hat Recht?
Über Pragmatik und Pluralität in der Medizin.
Schattauer, Stuttgart 2004, 120 Seiten,
ISBN 3-7945-2304-0
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Die Prüfung der
Wirksamkeit und des Nutzens, so schien in Tübingen weitgehend Einigkeit
zu herrschen, sollte nach dem modernsten medizinischen Konzept erfolgen,
der EbM. Dabei könne auch hier Pluralität insofern zum Zuge
kommen, als medizinische Therapien etwa bei nur geringer möglicher
Patientenzahl auch mit niedrigerer Evidenzstufe, etwa einer kontrollierten
guten Anwendungsbeobachtung, geprüft werden dürften, sagte Prof.
Dr. Dr. phil. Heiner Raspe vom Institut für Sozialmedizin der Univ.
Lübeck. Und es sollte Platz sein für eine Berücksichtigung
der internen Evidenz des Arztes gegenüber seinem individuellen Patienten
(so Dr. Monika Bobbert, Universität Heidelberg). (hk)
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 11/2007
S. 61/62
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