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Dermatoonkologie
in der Rehabilitation
Norbert Buhles, Christian Sander
Auch wenn sich die dermatoonkologische Rehabilitation in einer Größenordnung
von nur ca. drei Prozent bei den Gesamtzahlen der onkologischen Rehabilitationsmaßnahmen
niederschlägt, hat sie hierbei einerseits unter dem Aspekt der stetig
steigenden Lebenserwartung und andererseits der Folgen hautschädigender
Umwelteinflüsse eine wachsende Bedeutung.
Schon heute werden in der Asklepios Nordseeklinik für Dermatologie
und Allergologie auf Sylt im Vergleich zu anderen durch die Deutsche Rentenversicherung
(DRV) belegten Kliniken mit einem sehr hohen 18 Prozent-Anteil maligner
Tumore und maligner Systemerkrankungen der Haut mehr als doppelt so viele
dermatoonkologische und somit auch dermatogeriatrische Fälle
behandelt als in Vergleichseinrichtungen.
Dass dabei ein Großteil das maligne Melanom repräsentiert,
mag daran liegen, dass zwei Drittel der Betroffenen zur Zeit der Erwerbstätigkeit
erkranken und somit auch die Deutsche Rentenversicherung die Hauptlast
der Rehakosten zu tragen hat.
In der BRD gewähren die Sozialversicherungsträger (SV-Träger)
Anschlussheilbehandlungen (AHB), Anschlussrehabilitationsverfahren (AR)
und Anschlussheilmaßnahmen (AHM) in der stationären Rehabilitation
von Malignomen.1
Der Anspruch der Hauttumorpatienten auf die Reha-Maßnahme ergibt
sich aufgrund der gesetzlichen Leistungspflicht der SV-Träger.
Einzige klinische Voraussetzung für die Einleitung einer stationären
AHB-Maßnahme ist das Vorhandensein eines invasiv wachsenden Tumors.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Für das Carzinoma in situ und die
histologische Klassifikation pTis findet die AHB keine Anwendung. Ergeben
sich dennoch in der individuellen Situation Hinweise für die Notwendigkeit
einer stationären Reha ist ein allgemeines Tumornachsorgeheilverfahren
zu beantragen (siehe unten).
Aufgrund des steigenden Morbiditätsrisikos und der Besonderheit von
Hauttumoren ist die medizinische dermatoonkologische Nachsorge
verbunden mit der dermatogeriatrischen Fürsorge als Schwerpunkt
der ambulanten Versorgung von Hauttumoren und anderen Alterserscheinungen
der Haut primär in der Praxis, sehr oft in Kooperation mit den stationären
Zentren in der Region, implementiert. Durch differenzierte Operationstechniken
erfolgt heute im Allgemeinen die Entfernung der Hautkrebserkrankungen
mit nur kleinen Defekten der Haut. Nur selten entstehen Defekte am psychosozialen
Kontaktorgan Haut die im Bereich der freigetragenen Körperstellen
zu sozial stigmatisierenden Veränderungen führen. Gegebenenfalls
muss dann eine rehabilitative Hilfe durch eine prothetische Versorgung
erfolgen.
Danach ist es für viele Tumorerkrankte ausreichend im Rahmen der
tertiären Prävention durch regelmäßige ambulante
Kontrolluntersuchungen zur Rezidiverkennung durch den Dermatoonkologen
am Heimatort betreut zu werden.
Da die Ökonomisierung des Gesundheitswesens immer weiter voranschreitet,
ist auch die Splittung der Finanzierung von dermatoonkologischen Problemen
in den Fokus gerückt. Hier sind Rehabilitationsmaßnahmen, die
im Falle des SV-Trägers DRV nicht zu Lasten des Krankenkassenbudgets
durchgeführt werden und im Falle der Rehabilitation zu Lasten der
gesetzlichen Krankenversicherung risikostrukturausgleichsfähig sind,
für alle Beteiligten interessant.
Da die stationäre Akut-Versorgung solcher oft teuren Fälle
durch die Fallpauschale (DRG) an finanzielle Grenzen stößt,
wird die Nutzung zusätzlicher Ressourcen im Sinne einer Frührehabilitation
als AHB, AR oder AHM immer wichtiger.
Jede dermatoonkologisch und/oder dermatogeriatrisch tätige Institution
tut gut daran, sich mit rehabilitativen Einrichtungen zu vernetzen, um
ihren Patienten die optimale Qualität einer medizinischen Versorgung
zukommen lassen zu können, ohne in Ressourcenknappheit zu geraten.
Indikationen zur dermatoonkologischen Rehabilitation
Wird nun durch den betreuenden Stationsarzt oder dem behandelnden Praxis-Arzt
bei einem primär-therapierten Patienten mit einem invasiv wachsenden
Hauttumor oder einer malignen Systemerkrankung der Haut (bspw. Mycosis
fungoides) eine gute Prognose für die Durchführung einer stationären
Maßnahme zur Vermeidung einer evtl. sozialen Desintegration oder
einer drohenden Erwerbsunfähigkeit festgestellt, ist die Einleitung
einer stationären Anschlussheilmaßnahme (AHB/AR/AHM) indiziert.
Dabei ist die Orientierung an sozial-medizinischen Kriterien wesentlich:
- Impairment
(es liegt eine Schädigung mit funktioneller Störung vor, wie
z. B. eingeschränkte Gelenkbeweglichkeit durch Narbenkontrakturen)
- Disability (es
liegt eine Fähigkeits-/Aktivitäts-Störung vor, bspw.
beim Treppensteigen)
- Handicap (es ist
eine soziale oder berufliche Störung zu befürchten, wie z.
B. die Einschränkung der körperlichen Arbeitsfähigkeit).
Durch die Einführung
der Internationalen Classifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung
und Gesundheit (ICF) werden zusätzliche Umfeld- und Kontext-Gesichtspunkte
hinzugefügt.
Eine solche Maßnahme sollte direkt nach Therapieende oder auch im
laufenden adjuvanten Begleitprogramm (bspw. Chemo- oder Immuntherapie)
beginnen und somit innerhalb der ersten vier Wochen nach der Diagnosestellung
und innerhalb eines örtlichen Radius von 200 Kilometern vom Diagnoseort
aus geplant werden, sofern nicht zusätzliche Diagnosen (bspw. Pollenallergie
oder chronisch-entzündliche Hauterkrankungen [wie bspw. Neurodermitis])
die Notwendigkeit des AHB-Standortes in besonderen klimatologischen Regionen
(bspw. Hochgebirge oder Nordseeinseln) begründen.
Das Salutogenesekonzept der stationären Rehabilitation
Unabhängig, um welche Hautveränderungen oder dermatoonkologische
Diagnose mit Folgezustand der Haut es sich handelt, sind Selbstwertprobleme,
Stigmatisierung, Partnerschaftsprobleme und auch Störungen der Lebensqualität
aufgrund zunehmender Unsicherheit über die Lebensstrecke die zentralen
zu behandelnden Themen.
Im Falle der stationären dermatologischen Rehabilitation ist als
Fallmanager ein koordinierender Hautarzt unabdingbar. Dieser
bindet das Reha-Team mit Psychologen, Physiotherapeuten, Krankengymnasten,
Sozialarbeitern und Ergotherapeuten ein und steuert die Betreuung des
Patienten.
Die somatischen Defekte und Funktionsstörungen werden durch physikalische
und krankengymnastische Maßnahmen gebessert (Stichwort: Lymphdrainage,
Muskelaufbau-Training usw.). Der rehabilitierende Dermatologe führt
die postoperative Wundversorgung und fakultativ die Zytostase bzw. Chemotherapie
durch (inklusive Immuntherapie).
Wichtig ist, dass die Therapiekette im Kontext mit der ganzheitlichen
Therapie einer Hautklinik oder der dermatoonkologischen Ambulanz nicht
zerrissen wird.
Nicht alle dermatologischen Rehakliniken sind für stationäre
Anschlussheilmaßnahmen zugelassen. AHB-Kliniken müssen ein
spezielles Anforderungsprofil (Personalstruktur) vorweisen und sind im
AHB-Katalog der SV-Träger ausgewiesen.
Beispielsweise bieten dermatologische AHB-Kliniken in Ergänzung zur
Salutogenese zur Motivationssteigerung regelmäßig arztgeleitete
Kleingruppen-Seminare zum Thema Hauttumore und Hautalterung
an.
Reha-Berater der DRV kümmern sich bereits in der Klinik um die Sicherstellung
der Teilhabe um Sozial- und Arbeitsleben nach dem Reha-Aufenthalt zu Hause
(Schlagwort: leidensgerechter Arbeitsplatz).
Das Salutogenesekonzept hilft im Rahmen der Bewältigung des psychologischen
Handicaps, das unabhängig von Größe oder Schwere einer
Hauterkrankung eine starke Belastung sein kann, mit folgendem Vorgehen:
Eine durch den klinischen Psychologen geleitete Gesprächsrunde wird
bewusst so gestaltet, dass das gesamte Spektrum der Krebspatienten vertreten
ist. Die Hilflosigkeit bei der Krankheitsbewältigung und die Orientierungslosigkeit
bezüglich der sozialen Lage des Kurzzeitbetroffenen kann durch die
Schilderung von Gesprächspartnern, die eine lange Tumor-Biografie
haben, neu bewertet werden. Die Gruppendynamik hilft dem Unerfahrenen,
sich zur Krankheitsakzeptanz und Therapieeinsicht hin zu öffnen,
sein Selbstwertgefühl wiederzugewinnen und Integrationsängste
zu verlieren. Geleitet durch die psychologische Moderation bekommt er
das Gefühl, dass er mit seiner Erkrankung nicht allein gelassen ist.
Das von A. Antonowsky (Abb. 1) entwickelte spezielle Salutogenesekonzept
fördert mithilfe des Therapeuten Kontakte zu anderen Leidensgenossen
und nimmt den Betroffenen von dort aus mit, wo er gerade steht. Bedeutsam
ist, dass positive Erfahrungen besonders verstärkt werden und das
therapeutische Team somit erste Schritte zur Krankheitsbewältigung
und zur Akzeptanz der malignen Hauterkrankung als schicksalshaft
empfundene Wende einleitet.
Weitere Gründe für die dermatologische Rehabilitation
Dermatoonkologische Reha-Kliniken sind meist für weitere dermatologische
Indikationen (interdisziplinär) tätig. Oft sind dies chronisch-entzündliche
Hauterkrankungen wie Schuppenflechte, Neurodermitis usw. Der Kontakt mit
diesen Patienten bietet eine Reflexionsmöglichkeit in
Bezug auf die Betroffenheit und Lebensqualitätsmängel von chronisch-konstitutionell
erkrankten Patienten. Einfach formuliert, relativiert sich das überstandene
Leid in der Akut-Erkrankung durch die Zur-Kenntnisnahme der Biografie
von Menschen mit teilweise jahrzehntelanger schubweise verlaufender schwer
zu kontrollierender Hauterkrankung.
Über gesetzliche Ansprüche berät der Sozialdienst der Klinik
und prüft zusammen mit dem Versicherten, ob zum Nachteilsausgleich
ein Grad der Behinderung (GdB) beim Versorgungsamt beantragt werden soll.
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Abb. 1: Salutogenese-Konzept
(A. Antonowsky):
Der Krebskranke befindet sich in einem Spannungsfeld gestörter
Selbstwahrnehmung und Krankheitsverarbeitung. Das Konzept relativiert
negative Störungen, korrigiert sie im Kontext mit der Therapie-Gruppe
und fördert Stärken i. d. Selbstwahrnehmung. |
Weitere verhaltensverändernde
Informationen beziehen sich auf den richtigen Umgang mit der Sonne, die
in unserer Klinik in geoklimatologisch bevorzugter Region durch unseren
hauseigenen TV-Kanal mit halbstündig aktualisierten Werten über
die UV-Belastung und die sich daraus ergebenden biologischen Konsequenzen
vermittelt werden.2
Darüber hinaus sollten sozioökonomische Aspekte bei der Durchführung
von Tumor-Nachsorgemaßnahmen nicht außer Acht gelassen werden.
Da hier der Leitsatz Reha vor Rente gilt, kann jede Rentenversicherung
nachweisen, dass insbesondere die Melanom-Patienten (durchschnittliches
Erkrankungsalter ca. 55 Jahre) der Solidargemeinschaft durch Reintegrationsgewinne
jährlich einen Betrag von vermeidbaren Rentenzahlungen und fortgesetzten
Beitragseingängen in der Größenordnung von 150-250 Millionen
Euro ersparen. Durch die Vermeidung von Verrentung entstehen nicht nur weniger
Belastungen für die Solidargemeinschaft, sondern auch weniger Defizite
in der Selbstverwirklichung und in der Lebensqualität der Betroffenen.
Die Kosten der Rehabilitationsmaßnahmen für diese Versichertengruppe
belaufen sich jährlich auf weniger als zehn Millionen Euro und sind
als Aufwendungen gegenüber den sonst zu erwartenden Lasten vernachlässigbar.
Weitere Variationen der sozialmedizinischen Betreuung
Neben AHB/AR und AHM zur sofortigen Intervention und Reduktion des psychosozialen
Handycaps gewähren SV-Träger Nachsorge-Maßnahmen, die früher
als Tumornachsorgekuren bekannt waren. Auch wenn diese nicht
mehr routinemäßig eingeleitet werden können, sind entsprechende
Anträge gemäß § 31 SGB VI als Nachsorge-Rehabilitationsmaßnahmen
möglich. Entsprechende Antragsformulare können über das Internet
ausgedruckt werden:
www.Deutsche-Rentenversicherung.de (Formulare & Publikationen - Formulare
- Rehabilitation - Antragspaket: Leistungen zur Teilhabe: - klicken Sie
auf den Text der Vordrucksnummern G100, G110 bzw. G200). Soll der Reha-Antrag
eilig behandelt werden oder z. B. für einen privat versicherten Patienten
infrage kommen, ist der Antrag G100 bzw. G200 deutlich mit AGM (Anschluss-Gesundheitsmaßnahme)
zu kennzeichnen und per Fax an den DRV-Bund (Tel. 030/865-27975) zu senden.
Fazit für den Praktiker
Wenn am Beispiel der Melanom-Patienten etwa zwei Drittel der Erkrankten
vor dem Rentenalter operiert werden müssen, stehen sie grundsätzlich
dem Erwerbsleben weiter zur Verfügung. Es ist Aufgabe der SV-Träger
für die Nachsorge inkl. der stationären Rehabilitation zu sorgen.
Dies gilt auch für maligne Systemerkrankungen (wie dass T-Zell-Lymphom
der Haut). Analog dazu werden Rentner i. d. R. in der Kostenträgerschaft
der gesetzlichen Krankenversicherung versorgt.
Wenn auch nicht jeder Hauttumor-Patient zur Rehabilitation muss, so sollte
der Bedürftige jedoch fachspezifisch rehabilitiert werden. Die hohe
Qualität der Patientenversorgung ist in Gefahr, wenn sich - wie im
Falle der Dermatologie - der fachspezifische Nutzen eines Bereiches für
den Betroffenen nicht zeigt.
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| Abb.
2: Das 5-Säulen-Modell der ganzheitlichen Versorgung
von Tumorerkrankungen |
So kann es nicht Ziel
der Dermatolonkologie sein, sich als Hautarzt dermatogeriatrischen Fragestellungen
zu verschließen.
Jedem Arzt steht es gut zu Gesicht, wenn er sich keinem Bereich des medizinischen
Fünf-Säulen-Modells von der Akut-Diagnose über die Kuration
unter Berücksichtigung der Rehabilitation, der Nachsorge und auch der
Palliation verschließt.
Dr. Norbert Buhles (Korrespondent), Klinik für Dermatologie und
Allergologie der Asklepios Nordseeklinik Westerland, Norderstraße
81, 25980 Westerland/ Sylt, E-Mail N.Buhles@Asklepios.com, Prof. Dr. Christian
Sander, Eduard-Arning-Klinik für Dermatologie und Allergologie des
Asklepios Krankenhauses St. Georg, Hamburg
Literatur
1 AHB: Kostenträger
ist in der Regel der Rentenversicherungsträger. AR: Kostenträger
sind einige Ersatzkassen und bspw. die DRV Nord (ein Zusammenschluss der
alten LVAen von Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern).
AHM: Kostenträger sind die Privatkrankenkassen.
2 Kooperationspartner
ist das Institut für medizinische Klimatologie unter Leitung von
Prof. Dr. Stick, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus
Kiel, welches über eine Datenleitung mit mehr als zehn Schulungsseiten
einen Vergleich der aktuellen Sonnenbelastung mit dem Vortage ermöglicht
und die biologische Wirksamkeit für die verschiedenen Pigment-Typen
demonstriert.
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 9/2007
S. 67-70
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