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Sterben auf der
Intensivstation - Wie gehen wir damit um?
Peter Schmucker
Während die meisten Menschen bis zu Beginn des 20.
Jahrhunderts im Kreis ihrer nächsten Angehörigen und in ihrer
häuslichen Umwelt sterben konnten, wurde der Tod in den modernen
Gesellschaften an medizinische und pflegerische Institutionen delegiert
und damit persönlich unvertraut und sozial weitgehend unsichtbar.
Dies geht auch aus einer repräsentativen Untersuchung hervor, wonach
innerhalb eines Jahres fast 50 Prozent der Menschen im Krankenhaus und
weitere 20 Prozent in Alten- und Pflegeheimen starben. Diesem sich hierzulande
überwiegend in Institutionen ereignenden Tod steht der Wunsch des
größten Teils der Bevölkerung entgegen, in der gewohnten
häuslichen Umgebung zu sterben, nicht allein gelassen zu werden und
nicht unter Schmerzen leiden zu müssen. (Helmchen u. Lauter)
Die hier von Helmchen und Lauter zutreffend konstatierte Tatsache, dass
die überwiegende Mehrheit der Menschen ihr Leben heute in einem Krankenhaus
oder Pflegeheim beendet, wird sich bei den derzeit anhaltenden demografischen
und sozialen Entwicklungen in den Industriegesellschaften in den nächsten
Jahrzehnten auch bei der von den Autoren vorgeschlagenen vermehrten Einrichtung
von ambulanten Pflegediensten schwerlich umkehren lassen. Die Einsamkeit
im Alter ist jedoch nur einer von vielen Effekten der veränderten
familiären Bedingungen und nicht zwangsläufig mit dem Aufenthalt
in Krankenhäusern und Pflegeheimen verbunden. Hinsichtlich der Pflege
von schwerstkranken und sterbenden Patienten inklusive einer adäquaten
Schmerztherapie stellt sich sogar die Frage, ob sie nicht in einem institutionellen
Umfeld besser und für den Patienten befriedigender zu bewerkstelligen
sei als zu Hause. Mit anderen Worten: Mit der Betreuung eines Schwerstkranken
und Sterbenden im häuslichen Umfeld ist die familiäre Umgebung
schwersten Belastungen ausgesetzt und auch beim besten Willen bisweilen
überlastet. Es steht uns damit also nicht an, Angehörige eines
Sterbenden deshalb zu kritisieren, weil sie eine Einweisung ins Krankenhaus
veranlasst haben. Dies wollten die Autoren der zitierten Passage aber
auch gar nicht ausdrücken; es geht vielmehr um die Beschreibung eines
einmal aus welchen Gründen auch immer erreichten Zustandes und um
die Frage, wie wir damit umzugehen haben. Das gesamte Behandlungsteam
eines schwerstkranken und sterbenden Patienten schuldet diesem eine besondere
Zuwendung, es tritt in der Begleitung dieses Prozesses bis zu einem gewissen
Grad an die Stelle seiner Familienangehörigen bzw. unterstützt
und begleitet auch diese. Dies gilt, auch wenn es zunächst befremdlich
erscheint, für eine Intensivstation ebenso wie für allgemeine
Krankenstationen und Palliativeinrichtungen. Damit ist das Personal einer
Intensivpflegestation in mehrerer Hinsicht besonders gefordert.
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Prof.
Dr. Peter Schmucker, geboren 1947 in Nürnberg, Direktor der Klinik
für Anästhesiologie der Universität zu Lübeck
(seit 1990), Prorektor der Universität zu Lübeck (seit 2002).
1984 Habilitation für das Fach Anästhesiologie an der Ludwig-Maximilians-Universität
München (Die Mitogen-induzierte Lymphozytenproliferation
unter dem Einfluss verschiedener Anästhetika), 1986-1990
Direktor des Instituts für Anästhesiologie am Deutschen
Herzzentrum Berlin. Wissenschaftliche Schwerpunkte: Anästhesie
in der Herz-, Thorax- und Gefaßchirurgie, Kreislaufphysiologie,
ethische Betrachtungen zur Intensivtherapie. |
Die Sterberate eines allgemeinen Krankenhauses beträgt etwa 2,5 Prozent.
Abhängig von Fach und Ausrichtung beträgt sie auf Intensivpflegestationen
zwischen 1,5 Prozent und acht Prozent. Nach Greet van den Berghe liegt
die Sterblichkeit auf einer chirurgischen Intensivstation, abhängig
davon, ob das therapeutische Regime mit oder ohne intensivierte Insulintherapie
durchgeführt wird, bei 4,6 Prozent bzw. acht Prozent. Die Sterblichkeit
der anästhesiologischen Intensivpflegestation 15i des Universitätsklinikums
Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, betrug im Jahr 2005 1,5 Prozent
(31 von
2 022 Patienten). Dieser niedrige Wert ist darauf zurückzuführen,
dass die Station überwiegend zur Nachsorge von herzchirurgischen
Patienten und damit der routinemäßig postoperativen und kurzfristigen
Intensivtherapie dient. Wenn man davon ausgeht, dass nur etwa fünf
Prozent der Betten selbst größerer Krankenhäuser Intensivtherapieplätze
sind, so lassen sich aus diesen Zahlen folgende Schlüsse ziehen:
Zum einen verstirbt nur ein relativ geringer Prozentsatz der im Krankenhaus
behandelten Patienten auf einer Intensivstation, und zum anderen verstirbt
wiederum nur ein relativ geringer Prozentsatz der auf diesen Intensivstationen
behandelten. Für die weitaus meisten Patienten einer Intensivbehandlungseinheit
ist diese lediglich eine Durchgangsstation. Dies ergibt sich bereits aus
der Definition der Intensivbehandlungseinheit der Deutschen
Gesellschaft für Anästhesie und Wiederbelebung (DGAW) aus dem
Jahr 1972:
Intensivbehandlungseinheit. Betteneinheit für Schwerstkranke,
deren vitale Funktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind
und wiederhergestellt bzw. durch besondere Maßnahmen aufrechterhalten
werden müssen. Die Behandlungsdauer ist unterschiedlich und kann
in einzelnen Fällen Wochen betragen. (DGAW 1967).
Eine Intensivpflegestation stellt damit zunächst nur eine wenn auch
extreme Ausformung der kurativen Medizin dar: Es wird davon ausgegangen,
dass durch Spontanverlauf oder erfolgreiche kurative Therapie die Störungen
der auf der Intensivpflegestation aufrechterhaltenen Vitalfunktionen beseitigt
werden, sodass die zu ihrer Stabilisierung bzw. Aufrechterhaltung erforderlichen
intensivtherapeutischen Maßnahmen beendet werden dürfen und
der Patient gesund nach Hause entlassen werden kann. Dennoch versterben
wie gesagt auch auf der Intensivpflegestation Patienten, der Versuch der
kurativen Therapie kann misslingen. Mit anderen Worten, es gibt, wie nicht
anders zu erwarten, praktische Probleme. Dies soll das folgende Fallbeispiel
erläutern.
Es handelt sich um eine 83-jährige Kollegin, langjährige Chefärztin
einer operativen Klinik an einem mittelgroßen Krankenhaus. Zwei
ihrer Söhne sind ebenfalls Kollegen, der eine Chefarzt einer großen
operativen Klinik, der andere niedergelassener Allgemeinmediziner. Der
dritte Sohn ist Rechtsanwalt. Die Patientin kommt Mitte März dieses
Jahres in einer kardiologischen Abteilung zur Aufnahme mit einer drittgradigen,
jetzt dekompensierten Aortenklappenstenose. Die Herzkatheteruntersuchung
zeigt zusätzlich eine Dreigefäß-koronare Herzerkrankung
und, wenig überraschend, einen doch recht ausgeprägten pulmonalen
Hypertonus. Daneben leidet die Patientin an einer chronisch obstruktiven
Lungenerkrankung bei der Anamnese von 20 packyears und jetzt an einer
Stauungspneumonie, die antibiotisch behandelt wird. Zusätzlich besteht
noch eine kompensierte chronische Niereninsuffizienz.
So viel zur Vorgeschichte. Gewiss hat sich die Patientin recht spät
in ärztliche Behandlung begeben und damit die Ausgangslage nicht
eben verbessert, ebenso ist es wahrscheinlich, dass die Nikotinanamnese
zur Entstehung der KHK und der COLD beigetragen hat und damit die Situation
nun weiterhin erschwert. Völlig verfehlt allerdings wäre es,
der Patientin aus diesen Gründen Vorwürfe zu machen; bei einem
akut erkrankten Patienten kann es vielleicht Probleme geben, keinesfalls
aber Schuld.
Im Übrigen ist die Patientin vollkommen orientiert und medizinisch
ebenso auf dem Laufenden wie über die schwierige Ausgangslage und
das mit der Operation verbundene erhöhte Risiko informiert, das gleiche
gilt für die stets in engem Kontakt mit dem Behandlungsteam stehenden
Angehörigen. Aus dieser Ausgangslage heraus wird allgemein einer
Operation ebenso wie der routinemäßig daran anschließenden
Intensivtherapie inklusive aller explizit genannten Verfahren zugestimmt.
Am 31. März werden in extrakorporaler Zirkulation eine Bioklappe
in Aortenposition implantiert, drei aortokoronare Venenbypässe gesetzt
und eine Rekonstruktion der auch nach dem Aortenklappenersatz noch insuffizienten
Mitralklappe durchgeführt, zurück bleibt eine Mitralinsuffizienz
ersten bis zweiten Grades. Die Patientin kann unter mittelgradiger Katecholamindosierung
von der Herz-Lungen-Maschine entwöhnt und gegen Mittag auf die Intensivstation
verlegt werden, bei überraschend gutem Gasaustausch wird sie bereits
um 21:30 Uhr wach und voll orientiert extubiert. Dies stellt sich allerdings
relativ schnell als nicht ganz so gute Idee heraus, der Gasaustausch verschlechtert
sich über Nacht, und sie muss am nächsten Morgen bei Erschöpfung
der Atemmuskulatur reintubiert werden. Im weiteren Verlauf entwickelt
sich auf der Basis der bereits vorbestehenden Stauungspneumonie eine eitrige
Pneumonie, die mit einer antibiotischen Dreifachkombination erfolgreich
behandelt wird, sodass die Patientin nach knapp zwei Wochen Beatmung erneut
extubiert werden kann.
Die Situation entwickelt sich während einiger Tage gut, bis die Patientin
am 16. April kardial und respiratorisch sehr rapide dekompensiert im Sinne
einer Sepsis. Sie wird daraufhin reintubiert, es werden unverzüglich
die intravasalen Katheter ausgewechselt. Dies erweist sich zusammen mit
einer neuen Antibiotikatherapie und der Entleerung von 1 500 ml Pleuraerguss
durch eine Bülaudrainage rechts als richtige Maßnahme, am 18.04.
wird die Patientin erneut extubiert und nach einer Woche weiterer Betreuung
zur allseitigen größten Zufriedenheit mit dem Ziel einer Rehabilitationsklinik
zunächst auf eine Intermediärstation verlegt. Bereits am 27.
April muss sie jedoch bei akuter respiratorischer Insuffizienz erneut
auf die Intensivstation rückverlegt und beatmet werden, es ist nun
auch die kontinuierliche venovenöse Hämofiltration bei Nierenversagen
erforderlich. Trotz aller Maßnahmen gestaltet sich nunmehr die Entwöhnung
von der Beatmung über Wochen als außerordentlich problematisch,
ein weiterer Extubationsversuch schlägt ebenfalls fehl. Wegen der
damit verbundenen Erleichterung des Weaning stellt sich nun die Frage
der Tracheotomie. Sie wird von der Patientin ebenso wie von den Angehörigen
abgelehnt. Es wird vereinbart, die Therapie unverändert weiterzuführen,
jedoch nicht weiter zu eskalieren. Die Patientin wird bei marginal stabilem
Gasaustausch extubiert mit der Vereinbarung, auf eine Reintubation unter
allen Umständen zu verzichten. Nachdem die ersten Tage recht vielversprechend
verlaufen, verschlechtert sich der Gasaustausch jedoch wiederum bzw. die
Patientin erschöpft sich. In letzter Konsequenz verweigert sie jede
Form von Sauerstoffinhalation. Sie wird daraufhin sediert und verstirbt
im Beisein ihrer Familie. Hierzu ist festzustellen, dass die Sachkunde
der Kollegin und der Angehörigen sowie die intensive Präsenz
der letzteren dem Behandlungsteam den Ablauf und die Verarbeitung des
Geschehens erheblich erleichtert haben.
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| Abb.
Intensivtherapieplatz, von der rechten der Infusionsseite
des Patienten her gesehen. Von links nach rechts: Monitor, Respirator,
auf dem ein Gerät zur kontinuierlichen Messung des Herzzeitvolumens
über einen Pulmunaliskatheder steht, kontinuierliche venovenöse
Hämofiltration, intraaortale Ballongegenpulsation. Die Bildränder
verdecken links Infusions- und Spritzenpumpen, rechts einen linksventrikulären
Assist-Device. (Fotos: Pressestelle UK S-H) |
In mindestens einer
Hinsicht ist dieser Verlauf typisch: Anders als früher, also etwa
vor 30 Jahren in der Entwicklungsphase der Intensivtherapie, versterben
die Patienten auf der Intensivstation heute in den allermeisten Fällen
nicht mehr aufgrund einer unerwarteten nicht beherrschbaren Komplikation.
In aller Regel ist dem Tod eines Patienten die bewusste Entscheidung zur
Begrenzung der Therapie vorausgegangen. Diese Tatsache trägt in erheblichem
Maß zur Verarbeitung des Geschehens durch das Personal bei, denn
wir sind ja gezwungen, uns bereits vor dem Tode des Patienten damit auseinanderzusetzen.
Würde ich mich umgekehrt in der Situation sehen, dass die unerwarteten
Todesfälle auf der von mir geleiteten Intensivstation überhand
nehmen würden, dann wäre es meine Pflicht, mir selbst die unangenehme
Frage zu stellen, ob das Geschehen auf dieser Station den aktuellen medizinischen
Qualitätsstandards entspricht. Mit anderen Worten: Auch die Aufrechterhaltung
einwandfreier medizinischer Standards trotz zunehmender ökonomischer
Zwänge und Personalengpässe ist ein wichtiger Teil der Verarbeitung
von potenziellen Todesfällen auf der Intensivpflegestation: Es ist
ein gutes Gefühl, wenn man wenigstens glauben darf, dass man sich
keine vermeidbaren Fehler vorwerfen muss.
Mit welcher Berechtigung werden aber die Entscheidungen zur Therapiebegrenzung
getroffen? Wie hat sich diese Veränderung gegenüber früher
ergeben, warum ist es häufig notwendig, über Therapiebegrenzung
nachzudenken? Tatsächlich haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten
die therapeutischen Möglichkeiten doch deutlich erweitert. Dies ist
zur Illustration auf der beigefügten Abbildung dargestellt; die entsprechenden
Verfahren sollen hier nur kurz aufgezählt werden.
Sichtbar ist die Zunahme der Anzahl der eingesetzten Geräte. Dies
bedeutet aber noch lange nicht die seelenlose Apparatemedizin,
der Zugang zum Patienten wird durch die Apparate weder im wörtlichen
noch im metaphorischen Sinne verstellt, und es geht immer um den Patienten
und nicht um die Durchführung einer Methode als solcher.
Zu den erweiterten Möglichkeiten gehören z. B.:
- Genaue Dosiereinrichtungen
für eine Vielzahl von Medikamenten,
- ein umfangreiches
kardiozirkulatorisches und pulmonales Monitoring, das uns erlaubt, einige
Entwicklungen vorherzusehen und die Dosierung der Medikamente anzupassen,
- Respiratoren mit
der Möglichkeit zu differenzierter Einstellung und insbesondere
zur niedriginvasiven Beatmung mit vergleichsweise geringen Hubvolumina,
- die kontinuierliche
venovenöse Hämofiltration als Nierenersatzverfahren und zur
genauen Bilanzierung und Ergänzung der Flüssigkeitstherapie,
- eine intraortale
Ballongegenpulsation zur Verbesserung der Koronardurchblutung bzw. gegebenenfalls
überhaupt erst Erzeugung eines pulsativen Flusses besonders bei
- Einsatz eines
Linksherz- oder biventrikulären Assist-Devices.
Wir haben also fraglos
gegenüber früher unsere Möglichkeiten in vielen kleinen
Schritten erheblich ausgeweitet, die Patienten werden besser überwacht
und früher und effektiver therapiert, niemand stirbt auf der Intensivstation
zwangsläufig sofort an einem Lungen- oder Kreislaufversagen. Allerdings
stellt sich die Frage, unter welchen Umständen der Einsatz all dieser
maximal invasiven Verfahren sinnvoll ist und damit die Frage nach dem
Ziel unseres Handelns.
Auf die Tatsache, dass jede kurative Therapie und damit auch die Intensivtherapie
auf die Heilung des Patienten abzielt, wurde bereits eingegangen. Das
Problem ist nur: Auch dann, wenn die Erkrankung trotz und während
der Intensivtherapie irreversibel fortschreitet, wenn eine Heilung auf
keinen Fall mehr möglich ist, wenn die Intensivtherapie also aufhört,
eine passagere Maßnahme zu sein, wird der Patient durch den Ersatz
der vitalgestörten Organe weiterhin am Leben erhalten. Mit anderen
Worten: Auch wenn das therapeutische Gesamtkonzept versagt hat und das
Ziel, das Überleben des Patienten oder gar der gesunde Patient, auf
keinen Fall mehr erreicht werden kann, verhindert die Durchführung
der Intensivtherapie per se, dass uns diese Tatsache zur Kenntnis gelangt.
Dies hat, wie bereits angedeutet, zwei Konsequenzen:
Der therapeutische Misserfolg ist zu einem bestimmten Zeitpunkt möglicherweise
schon eingetreten, ohne dass wir davon wissen. Nur weil wir nicht davon
wissen, ist es nicht unethisch, die Intensivtherapie weiterzuführen.
Zum zweiten zwingt uns die Kenntnis dieser Möglichkeit dazu, in bestimmten
Fällen Therapiebegrenzung in Erwägung zu ziehen. Wie aber kommen
wir in dieser Frage zu einer Entscheidung, die wir gegenüber dem
Patienten und seinen Angehörigen, aber auch gegenüber dem Behandlungsteam
verantworten können? Im Grunde handelt es sich um eine Frage, die
so alt ist wie die Medizin selber. Das Prognostikon nimmt innerhalb des
Corpus Hippocraticum den größten Raum ein. Hippokrates
oberster Grundsatz ist, dass es nicht nur zwecklos, sondern auch unethisch
wäre, einen moribunden Patienten überhaupt zu behandeln. Um
diese Entscheidung treffen zu können, führt er eine Vielzahl
von verschiedenen Zeichen an. Das bekannteste davon ist die Facies Hippocratica.
Von Hippokrates primär mit der Peritonitis in Verbindung gebracht,
ist sie ein Zeichen für eine Erkrankung, die heute durchaus überlebt
werden kann. Mit ähnlichen Unsicherheiten belastet ist die Facies
Hippocratica des ausgehenden 20. Jahrhunderts, der so genannte prognostische
score.
Scores sind ganz allgemein numerische Klassifikationssysteme für
komplexe Erscheinungen. Ein Abiturnotendurchschnitt kann einen Eindruck
davon vermitteln, welche Leistungen ein Schüler am Abschluss seiner
Schulzeit erbracht hat, das Torverhältnis eines Bundesligavereins
zeigt an, wie die Mannschaft in der vergangenen Saison gespielt hat. Die
Grundthese von prognostischen scores ist nun, dass die Zukunft, auf welche
Weise auch immer, mit der Vergangenheit zusammenhängt, dass sich
solche scores also zu Voraussagen eignen. Wie problematisch das ist, wird
schon an den beiden genannten Beispielen deutlich: Ein hervorragendes
Abitur ist bekanntlich keineswegs die Gewähr dafür, ein sehr
guter Arzt zu werden.
APACHE
Acute Physiology And Chronic Health Evaluation
SAPS Simplified Acute Physiology Score
MPM Mortality Prediction Model
TISS Therapeutic Intervention Scoring System |
| Tab. 1: Übersicht
über die Bezeichnungen einiger gängiger Scoresysteme zur
Klassifizierung des Schweregrads der Erkrankung von intensivtherapiepflichtigen
Patienten |
Es ist ganz klar,
dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Patient stirbt, umso größer
ist, je älter und je kränker er ist. Die prognostischen scores
beruhen deshalb auf einer Mischkalkulation: Allgemeinen Eigenschaften
wie z. B. dem Lebensalter werden ebenso wie akuten physiologischen Parametern,
etwa dem arteriellen pO2, numerische Werte zugeordnet und nach einem bestimmten
Algorithmus aus all diesen Werten ein Endergebnis errechnet.
In der Tabelle 1 werden einige wohlbekannte Beispiele dargestellt, die
das genannte Prinzip bereits im Namen führen: APACHE für Acute
Physiology and Chronic Health Evaluation, es gibt davon bekanntlich bereits
mehrere Versionen, oder der eher an den beim Patienten notwendigen therapeutischen
Interventionen orientierte TISS.
Nun ist es leider so, dass diese so genannten prognostischen scores nur
in einer Hinsicht prognostischen Wert haben: Sie eignen sich sehr gut,
die Sterblichkeit von intensivtherapiepflichtigen Kollektiven vorauszusagen.
Man kann deshalb bis zu einem gewissen Grad verschiedene Intensivtherapiestationen
hinsichtlich ihrer Effizienz miteinander vergleichen: Wenn beide den gleichen
durchschnittlichen APACHE III-Wert aufweisen und in einer von beiden die
Sterblichkeit deutlich geringer ist als in der anderen, dann ist sie vermutlich
die besser geführte Station. Aber selbst das ist noch hinsichtlich
der Vergleichbarkeit der Patienten zu hinterfragen, es ist ja bekannt,
dass z. B. herzchirurgische Patienten sich sehr schlecht in das score-System
einpassen. Grundsätzlich besteht zur Therapiebegrenzung nur dann
eine Berechtigung, wenn ein geeigneter score eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit
für das Nichtüberleben des Patienten nahe legt. Gerade das aber
können die scores besonders schlecht. Während sie das wahrscheinliche
Überleben eines Patienten gut vorhersagen können, liegen sie
für seinen wahrscheinlichen Tod nicht weit von einer 50 Prozent-Trefferquote
entfernt. Damit könnte man als Grundlage der Entscheidung ebenso
gut eine Münze werfen, was natürlich vollkommen unethisch wäre;
ebenso unethisch wäre aber damit die Verknüpfung der Entscheidung
allein mit dem Ergebnis eines scores.
Entscheidend ist hier Folgendes: Bei der Frage, ob ein Patient auf der
Intensivstation jenen ominösen Punkt bereits überschritten hat,
von dem ab ein Überleben keinesfalls mehr möglich sein wird,
bei dieser Frage handelt es sich nicht nur um ein Problem, sondern derzeit
streng genommen um ein unlösbares Problem, um eine Aporie. Genau
das ist es, was die Entscheidung zur Therapiebegrenzung und die Verarbeitung
nach dem Tod des Patienten so schwierig macht.
Wir sind aber bei unserer Entscheidung nicht ausschließlich auf
die schiere Überlebenswahrscheinlichkeit angewiesen. Hier treten
weitere Betrachtungen wie die des wahrscheinlichen Folgezustandes in den
Vordergrund.
Kriterien
für die Therapiebegrenzung
Überlebenswahrscheinlichkeit
Folgezustand
Sinnhaftigkeit - Futility
Wille des Patienten
Patientenverfügung
Patientenbetreuer
mutmaßlicher Wille |
| Tab. 2: Einige
Anhaltspunkte zur Diskussion über eine mögliche Therapiebegrenzung
bei einem intensivtherapiepflichtigen Patienten |
Die in Tabelle 2 angeführten
Punkte stehen nicht alle auf der gleichen Hierarchieebene. Neben der schieren
Überlebenswahrscheinlichkeit ist natürlich auch der wahrscheinliche
Folgezustand zu berücksichtigen, der für den Patienten zu erreichen
ist, und in diesem Zusammenhang insbesondere die Einstellung des Patienten
zu einem solchen Folgezustand. Die Sinnhaftigkeit oder Vergeblichkeit
des Gesamtunterfangens ergibt sich aus allen drei Gesichtspunkten zusammen.
Ein Beispiel: Ein Patient ist aufgrund eines akuten Myokardinfarktes vom
Notarzt reanimiert und sofort in der Kardiologie mit einem Stent versorgt
worden. Da er nicht aufwacht, wird ein CCT durchgeführt, das schwere
hypoxische Hirnschäden zeigt. Besonders dann, wenn er gleichzeitig
noch in hohem Maß intensivtherapiebedürftig ist, wird sich
die Frage nach der Therapiebegrenzung zwangsläufig stellen. Es wird
umso leichter sein, sich dafür zu entscheiden, je klarer ist, dass
der Patient ein Weiterleben in einem derart neurologisch beeinträchtigten
Zustand nicht wollte. Hier ist jede Patientenverfügung, die zu unserer
Kenntnis gelangt, besser als gar keine. Allerdings ist festzuhalten, dass
die Vordrucke zu solchen Verfügungen heiße Eisen, wie z. B.
das Coma vigile, meist nicht anfassen. Auf die gesamte Problematik des
Patientenbetreuers und des so genannten mutmaßlichen Willens soll
hier nicht weiter eingegangen werden. Eines ist aber klar: Die Intensivtherapie
bedeutet auch in den Fällen, wo sie nicht automatisch mit der Bewusstlosigkeit
oder der Notwendigkeit zur Sedierung verknüpft ist, für den
Patienten den vollkommenen Kontrollverlust. Der sehr schwierige und kontrovers
diskutierte Begriff der Würde wird im Allgemeinen mit der Autonomie
des Patienten in Verbindung gebracht, also mit seiner Fähigkeit,
selbst über sich zu bestimmen. Natürlich ist die schiere Durchführung
der Intensivtherapie in keiner Weise per se mit dem Verlust der Menschwürde
verbunden. Dass dies in der öffentlichen Diskussion gelegentlich
so gesehen wird, ist aufgrund des genannten Kontrollverlustes durchaus
verständlich. Umgekehrt kann man aber sagen, dass man dem Patienten
durch die Berücksichtigung seiner persönlichen Intentionen und
seiner bekannten oder mutmaßlichen Einstellung zu der Therapie und
zum Folgezustand einen Teil von der Würde zurückgeben kann,
die er in der Intensivtherapie verloren glaubt. Es ist deshalb zu konstatieren,
dass der Tod eines Patienten auf der Intensivstation für das gesamte
Behandlungsteam ebenso wie für seine Angehörigen besser zu verarbeiten
ist, wenn man nicht bis an die absolute Grenze des technisch überhaupt
Machbaren geht, sondern die Sinnhaftigkeit des gesamten Unterfangens immer
im Auge behält und vor allem an den Willen des Patienten denkt oder
an das, was man selber an der Stelle des Patienten vorziehen würde.
Die Entscheidung zur Therapiebegrenzung sollte keine einsame sein. Sie
braucht manchmal auch längere Zeit, und die sollte man ihr geben.
Sie sollte sowohl zwischen allen Fachrichtungen der behandelnden Ärzte
als auch innerhalb des gesamten Teams berufsgruppenübergreifend stattfinden.
Dagegen ist es meiner Meinung nach in der Regel nicht angemessen, die
Angehörigen direkt in diese Entscheidungen einzubeziehen. Sie sollten
aber, ebenso wie sie dem Behandlungsteam zur Information über den
Patienten und seinen Willen gedient haben, über das bevorstehende
Ableben des Patienten informiert werden, wenn denn eine entsprechende
Entscheidung gefallen ist. In diesem Zusammenhang ist ein Punkt zu besprechen,
der im Hinblick auf die Verarbeitung des Geschehens innerhalb des Behandlungsteams
besonders entscheidend ist, die Strategie bei der Therapiebegrenzung.
Strategie
der Therapiebegrenzung
Ausschalten
Reduzieren
Einfrieren
Auf jeden Fall aber: Überführung des kurativen Therapieversuchs
in die palliative Therapie
Schmerzfreiheit
Grundpflege |
| Tab. 3: Möglichkeiten
der Durchführung der Therapiebegrenzung bei intensivtherapiepflichtigen
Patienten nach der Entscheidung |
Die Entscheidung zur
Therapiebegrenzung ist nur dann gefallen, wenn der Patient entweder auf
keinen Fall mehr wird überleben können oder aufgrund des Folgezustandes
nicht wird wollen. In einem solchen Fall wäre es wie bereits angeklungen
unethisch, die Intensivtherapie weiterzuführen. Grundsätzlich
kann man also hingehen und das Beatmungsgerät ausschalten. Es wird
aber der Tod des Patienten sehr schnell und in unmittelbarem zeitlichen
Zusammenhang mit dieser Aktion eintreten. Das rückt ein solches Vorgehen
vom äußerlich sichtbaren Effekt her in die Nähe der aktiven
Sterbehilfe, obwohl es das nicht ist, und macht die Verarbeitung für
das Behandlungsteam häufig nicht einfacher. Wir bevorzugen deshalb
in der Regel andere Strategien, schon deshalb, weil die Angehörigen
zum Abschiednehmen oft erst anreisen müssen. Zu diesen Strategien
gehört die stufenweise Reduzierung der Therapie, z. B. kein Wechsel
des Filters bei der Hämofiltration, oder der Verzicht auf weitere
Eskalationen, also keine Einstellung von höheren FiO2-Werten oder
keine Behandlung von sich einstellenden Pneumonien. Diese zeitliche Verzögerung
zwischen der Entscheidung zur Therapiebegrenzung und dem definitiven Tod
des Patienten macht dem Behandlungsteam ebenso wie den Angehörigen
die Verarbeitung des Geschehens natürlich leichter. Dass nach der
Entscheidung von der kurativen Therapie auf die palliative übergegangen
wird und die Patienten selbstverständlich eine entsprechende Pflege
erhalten, muss nicht eigens erwähnt werden, der Umgang mit Sterbenden
hat seine eigene Ethik wie im Übrigen natürlich auch der mit
dem toten Körper. Hier kann es durchaus hilfreich sein, wenn man
dessen Versorgung nicht allein dem Pflegepersonal überlässt,
sondern auch als Arzt aktiv daran teilnimmt.
In der Intensivtherapie selbst sowie in der Verarbeitung des therapeutischen
Misserfolges, des Sterbens von Patienten, ist die Kommunikation
nach allen Seiten der wichtigste Punkt. Die Intensivtherapie sollte nicht
nach allein medizinischen Regeln mechanisch durchgeführt werden,
sondern immer mit dem Blick auf das eigentlich Ziel und die Intention
des Patienten. Nach meiner Erfahrung kommt es dann nicht selten vor, dass
sich im Behandlungsteam nicht das Gefühl einer Enttäuschung
einstellt, sondern vielmehr das einer Erleichterung.
Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung des Focus MUL 24, Heft 1 (2007)
Prof. Dr. Peter Schmucker, Klinik für Anästhesiologie der Universität
zu Lübeck, Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck
Literatur
Berghe. G. van den.
et al: (2001) Intensive insulin therapy in critically ill patients. New
England Journal of Medicine 345: 1359-1367.
Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Wiederbelebung (DGAW):
Stellungnahme zur Organisation von Aufwachraum. Wachstation und der Intensivbehandlung
am Krankenhaus, (1967) Anästhesist 16: 282-284.
Heimchen. H., Lauter H. Krankheitsbedingtes Leiden, Sternen und lud aus
ärztlicher Sieht, in: C. Klinger, C. Markschies (Hg.): Perspektiven
des Todes in der modernen Gesellschaft. Berlin-Wien, (im Druck).
|

Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 9/2007
S. 60-66
|