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Entscheidungen am
Lebensende
Euthanasie zwischen Lebensverkürzung und Sterbebeistand*
Dietrich von Engelhardt
Kontext
Euthanasie ist ein zentrales Thema der Geschichte und Gegenwart, ein Thema
des individuellen Lebens und der politischen Wirklichkeit, ein Thema der
Theologie, Philosophie, Jurisprudenz und Medizin, zugleich der Literatur
und Künste und vor allem vielfältig in seiner Bedeutung: Ideal
des Sterbens und der Sterbebegleitung, Ausdruck aber auch für Tötung
und Mord. Die aktuellen Diskussionen über Euthanasie lenken den Blick
zugleich stets zurück in die Geschichte: seit wann gibt es diesen
Begriff, wie fielen die juristischen und ethischen Beurteilungen in der
Vergangenheit aus, wie sah die Umsetzung in die Praxis aus, worin lagen
die Gefahren, was war der humane Hintergrund, was waren die Bedingungen
der Pervertierung? Die Beantwortung dieser Fragen im Medium der historischen
Entwicklung zielt immer auch auf grundsätzliche Überlegungen
für die Gegenwart und Zukunft.
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Prof.
Dr. phil. Dr. med. habil. Dietrich von Engelhardt, Professor für
Medizin- und Wissenschaftsgeschichte, Promotion in Philosophie 1969
(Hegel und die Chemie), Mitarbeiter eines kriminologischen Forschungsprojektes
und kriminaltherapeutische Tätigkeit, Habilitation in Medizin
1976 (Historisches Bewusstsein in der Naturwissenschaft), seit 1983
Direktor des Instituts für Medizin- und Wissenschaftsgeschichte
der Universität zu Lübeck, 1993-1996 Prorektor, 1995 Aufnahme
in die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, 1994-98 Vizepräsident
und 1998-2002 Präsident der Akademie für Ethik in der Medizin,
2000-2004 Vorsitzender der Ethikkommission der Universität, seit
2001 Stellvertretender Vorsitzender des Landeskomitees für Ethik
in Südtirol, seit 2003 Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees.
Forschungsschwerpunkte: Theorie der Medizin, Geschichte der Medizinischen
Ethik, Ethik im Medizinstudium, Medizin in der Literatur der Neuzeit,
Naturwissenschaften und Medizin in Idealismus und Romantik, Umgang
des Kranken mit der Krankheit (Coping), Medizin- und Wissenschaftshistoriographie. |
Historische Entwicklung
Verständnis und Bewertung der Euthanasie sind nicht nur in der Gegenwart,
sondern waren auch in der Vergangenheit kontrovers. Bereits die Wortgeschichte
lässt erkennen, in wie unterschiedlicher Weise von Euthanasie gesprochen
wurde und vor allem: wie positiv ihr Sinn ursprünglich gewesen ist.
Mit Euthanasie wird in der Antike das Ideal des sanften und guten Sterbens
(honesta et felici morte mori), nicht aber die aktive Beendigung
des Lebens bezeichnet, die im Eid des Hippokrates aus dem 5./4. Jahrhundert
v. Chr. ausdrücklich verboten, von Philosophen der Zeit dagegen gerechtfertigt
und von Ärzten auch durchgeführt wird. Zentral für den
hippokratischen Eid mit seinen Verboten und Geboten ist die Ablehnung
der Tötung durch den Arzt und der ärztlichen Beihilfe zum Selbstmord:
Ich werde auch niemandem eine Arznei geben, die den Tod herbeiführt,
auch nicht, wenn ich darum gebeten werde, auch nie einen Rat in dieser
Richtung erteilen. Der Arzt darf Leben nur erhalten und schützen,
nie aber gefährden oder gar beenden.
Noch das Genfer Ärztegelöbnis von 1948 zeigt sich dieser Tradition
verpflichtet: Ich werde das menschliche Leben von der Empfängnis
an bedingungslos achten. Unmissverständlich heißt es
dagegen bei Plato: Neben einer derartigen Rechtskunde wirst du wohl
auch eine Heilkunde, wie wir sie beschrieben haben, in der Stadt einführen,
damit diese beiden einerseits für das Wohl der Bürger sorgen,
die an Leib und Seele gesund und gutartig sind, andererseits diejenigen,
die nur leiblich, nicht jedoch seelisch krank sind, sterben lassen, diejenigen
aber, die eine bösartige Seele haben und unheilbar sind, sogar umbringen.
(Politeia, 370 v. Chr.).
Ein berühmtes und oft zitiertes Beispiel für den arztassistierten
Suizid ist Seneca, der sich mithilfe des Arztfreundes Statius Annaeus
das Leben nahm. Indessen bat Seneca, da bei ihm das Verbluten nur
langsam vor sich ging und das Sterben sich verzögerte, seinen lange
bewährten treuen Freund und Arzt Statius Annaeus, das schon lange
vorgesehene Gift zu holen, mit dem in Athen die von einem staatlichen
Gericht Verurteilten hingerichtet wurden. Man brachte es, und er trank
es, doch ohne dass es wirkte. Denn seine Glieder waren schon erkaltet
und der Körper nahm das Gift nicht mehr in sich auf. Zuletzt stieg
er in ein Bassin mit heißem Wasser, und während er die zunächst
stehenden Sklaven bespritzte, sagte er, er weihe dieses Nass Jupiter,
dem Befreier. Dann ließ er sich in das Dampfbad bringen, wo er erstickte.
(Tacitus: Historiae, 69-96 n. Chr.).
Euthanasie findet sich als Ausdruck bereits bei Dramatikern, aber auch
in der Umgangssprache der Antike. Auf die Frage, wie er sterben wolle,
antwortet der römische Kaiser Augustus mit dem griechischen Wort
euthanasia, worunter er ein Sterben mit klaren Bewusstsein
und im Kreise der Familie für sich erhoffte; die letzten tröstenden
Worte des Kaisers an seine Ehefrau lauteten: Livia gedenke unserer
Ehe, lebe und lebe wohl (Livia coniugii nostri memor, vive
et vale).
Im christlichen Mittelalter, das den Ausdruck Euthanasie offensichtlich
nicht verwendet, sind Selbsttötung und Tötung durch den Arzt
ausgeschlossen. Zur Kunst des Lebens (ars vivendi) wird die
Kunst des Sterbens (ars moriendi) gezählt; wer zu leben
versteht, muss auch zu sterben wissen, dazu kann nie gewaltsame Beendigung
gehören. Der einsame, plötzliche und unvorhergesehene Tod (mors
repentina et improvisa) gilt sogar als schlechter Tod
(mala mors). Bewusst will man Abschied nehmen können,
mit warmer Hand, das heißt zu Lebzeiten, das Erbe verschenken
und sich in klarem Wissen auf das Jenseits einstellen.
Krankheit und Sterben wird ein metaphysischer Sinn zugesprochen, sie sind
auf die Passion Christi bezogen, sollen im eschatologischen Prozess vom
Paradies über das irdische Leben zur Auferstehung überwunden
werden. Der Beistand der Priester und das Vorlesen geistlicher Texte bieten
dem Sterbenden und seinen Angehörigen Kraft und Trost, die auch von
den Tugenden Glaube, Liebe und Hoffnung erwartet werden. Unterschieden
werden mehrere Stadien des Sterbens wie abweichende Typen des Todes:
a) körperlicher Tod (physisches Ende),
b) geistlicher Tod (Eintritt in die Hölle),
c) asketischer Tod (Abtötung der Sinnlichkeit),
d) zeitlicher Tod der Seele (Trennung von der Welt) und
e) mystischer Tod (Aufgehen in Gott).
In der Renaissance mit ihrer Orientierung am Diesseits, an der Natur,
am Individuum und an der Gesellschaft plädieren die Utopisten Thomas
Morus und Francis Bacon erneut für die Möglichkeit der aktiven,
nach ihnen aber stets freiwilligen Lebensbeendigung.
Bacon, der auch den Ausdruck suicidium prägt, greift
in der Schrift De dignitate et augmentis scientiarum aus dem Jahre 1623
zum ersten Mal wieder die antike Bezeichnung Euthanasie unter direkter
Erinnerung an ihre Verwendung bei Augustus auf und unterscheidet zwei
Typen: euthanasia exterior als direkter Lebensbeendigung (excessus
e vita lenis e placidus) und euthanasia interior als
seelischer Vorbereitung auf das Sterben (animae praeparatio).
Bacon knüpft damit einerseits an die Tradition der ars moriendi
an, die immer zu einer geglückten ars vivendi gezählt
wurde, ergänzt diese Tradition aber durch die für das Mittelalter
undenkbare Möglichkeit einer Tötung des Kranken durch den Arzt.
Mit der Betonung der Freiwilligkeit (Autonomie) weist Bacon auf die Gefahr
der unfreiwilligen Tötung (Heteronomie) hin, die von ihm ausdrücklich
abgelehnt wird.
Morus, der den Selbstmord ebenfalls rechtfertigt, setzt sich bereits 1516
in seiner Utopia für die aktive Euthanasie ein, ohne diesen Ausdruck
zu benutzen, erklärt wie Bacon die Freiwilligkeit als unabdingbare
Voraussetzung: Sogar unheilbar Kranken erleichtern sie ihr Los,
indem sie sich zu ihnen setzen, ihnen Trost spenden und überhaupt
alle möglichen Erleichterungen schaffen. Ist indessen die Krankheit
nicht nur unheilbar, sondern dazu noch dauernd qualvoll und schmerzhaft,
dann reden Priester und Behörden dem Kranken zu, da er doch allen
Anforderungen des Lebens nicht mehr gewachsen, den Mitmenschen zur Last,
sich selber unerträglich, seinen eigenen Tod bereits überlebe,
solle er nicht darauf bestehen, die unheilvolle Seuche noch länger
zu nähren, und nicht zögern zu sterben, zumal das Leben doch
nur eine Qual für ihn sei; er solle sich also getrost und hoffnungsvoll
aus diesem bitteren Leben wie aus einem Kerker oder aus der Folterkammer
befreien oder sich willig von anderen herausreißen lassen.
Wer nicht aus dem Leben scheiden will, soll nach Morus aber uneingeschränkt
weiter gepflegt werden: Wen sie damit überzeugt haben, der
endigt sein Leben entweder freiwillig durch Enthaltung von Nahrung oder
wird eingeschläfert und findet Erlösung, ohne vom Tode etwas
zu merken. Gegen seinen Willen aber töten sie niemanden, und sie
pflegen ihn deshalb auch nicht weniger sorgfältig.
Von den Ärzten wird in den kommenden Jahrhunderten aktive Lebensbeendigung
als Tabubruch, als Verletzung des ärztlichen Ethos abgelehnt; unter
Euthanasie wird weiterhin Sterbeerleichterung und Sterbebeistand verstanden.
Der französische Chirurg Ambroise Paré hat sich, wie er in
einer bewegenden Schilderung über eine Kriegsszene berichtet, geweigert,
unheilbar verwundete Soldaten von ihrem unerträglichen Leiden durch
aktive Tötung zu erlösen. Als wir in der Stadt drin waren,
trat ich in eine Scheuer, um mein Pferd und das meines Dieners unterzubringen.
Dabei stieß ich auf vier tote Soldaten und drei, die an die Mauer
gelehnt waren, weil ihr Gesicht vollständig zerstört war. Sie
sahen nichts mehr, sie hörten nichts mehr, sie sprachen nichts mehr,
und ihre Kleider flammten noch von dem Kanonenpulver, das sie verbrannt
hatte. Als ich sie noch voll Mitleid betrachtete, kam ein alter Soldat
herein, der mich fragte, ob es noch eine Möglichkeit gäbe, sie
zu heilen. Ich sagte: keine. Da näherte er sich ihnen schnell und
schnitt ihnen die Gurgel sanft und ohne Zorn durch. Als ich diese große
Grausamkeit sah, sagte ich ihm, dass er ein schlechter Kerl sei. Er antwortete
mir, dass er Gott bäte, dass, wenn er einmal auf solche Art verstümmelt
sei, sich dann auch einer fände, der ihm dasselbe täte, sodass
er nicht elend dahinsiechen müsste. (Apologie, 1585). Parés
Dilemma ist von überzeitlicher Gültigkeit. Für den Mediziner
Christoph Wilhelm Hufeland wird der Arzt, wie er in seinem Enchiridion
medicum oder Anleitung zur medicinischen Praxis von 1836 ausführt,
sollte er über Wert und Unwert des menschlichen Lebens entscheiden
können, zum gefährlichsten Menschen im Staat. Der
französische Mediziner Maximilien Simon versteht unter wahrer
Euthanasie (vraie euthanasie) die innige Verbindung
mit Gott (union intime avec Dieu) (Déontologie
médicale, 1845).
Mehrfach wird seit 1900 in verschiedenen Ländern und verschiedenen
Wissenschaften für aktive Euthanasie plädiert. Von großer
Bedeutung sind Rassenhygiene und Sozialdarwinismus, die zu den programmatischen
Schriften von Alfred Ploetz (Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der
Schutz der Schwachen, 1895), Alexander Tille (Volksdienst. Von einem Socialaristokraten,
1893), Wilhelm Schallmayer (Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker,
1903), Adolf Jost (Das Recht auf den Tod. Sociale Studie, 1895), Elisabeth
Rupp (Das Recht auf den Tod, 1913) führen. Bereits 1873 erscheint
in der Zeitschrift Populär Science Monthly der Artikel Euthanasia
des Essaisten Samuel D. Williams mit dem Plädoyer für aktive
und freiwillige Euthanasie hoffnungslos kranker Menschen: In all
cases of hopeless and painful illness it should be recognized duty of
the medical attendant, whenever so desired by the patient, to administer
Chloroform, or such other anaesthetics as may by and by supercede Chloroform,
so as to destroy consciousness at once, and put the sufferer at once to
a quick and painless death.
Der Jurist Karl Binding und Mediziner Alfred Hoche setzen sich in ihrer
Schrift Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr
Maß und ihre Form (1920) für die aktive Euthanasie von
Behinderten und Geisteskranken unter Verwendung einer inhumanen Terminologie
und utilitaristischen Nutzenlogik ein, wollen aber zugleich den Lebenswillen
beachtet sehen: Selbstverständlich kann auch gegenüber
dem Geistesschwachen, der sich bei seinem Leben glücklich fühlt,
von Freigabe seiner Tötung nie die Rede sein.
Plädoyers für aktive Euthanasie sind nicht auf Medizin, Jurisprudenz
und andere Wissenschaften beschränkt; in der Bevölkerung werden
ähnliche Auffassungen vertreten. Nach einer empirischen Untersuchung
des Kinderarztes Ewald Meltzer aus dem Jahre 1924 haben auf die Frage
Würden Sie auf jeden Fall in eine schmerzlose Abkürzung
des Lebens Ihres Kindes einwilligen, nachdem durch Sachverständige
festgestellt ist, dass es unheilbar blöd ist?, zur Überraschung
und Enttäuschung Meltzers 73 Prozent der Eltern mit ja, 27 Prozent
mit nein geantwortet (Das Problem der Abkürzung lebensunwerten
Lebens, 1925).
Unter dem Nationalsozialismus pervertiert Euthanasie bekanntlich zur Bezeichnung
für die verbrecherische Tötung. In den Jahren 1940-41 wird aktive
Euthanasie betrieben, ohne gesetzliche Grundlage und allein unter Berufung
auf einen auf privatem Briefbogen Hitlers Ende Oktober geschriebenen und
auf den 01.09.1939 zurückdatierten Befehl: Reichsleiter Bouhler
und Dr. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich
zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen
unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes
der Gnadentod gewährt werden kann. Unter dem Druck der katholischen
wie evangelischen Kirche kommt es am 24. August 1941 zum offiziellen Abbruch
der Tötungsaktionen, denen weit über 70 000 Menschen zum Opfer
fallen. Inoffiziell werden diese Tötungen (wilde Euthanasie)
allerdings bis zum Ende des Krieges fortgesetzt.
Im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) wird über diese gesetzlose
und unethische Form der aktiven Euthanasie ohne Aufklärung und Einwilligung
oder sogar gegen den Willen der Betroffenen zu Gericht gesessen und werden
entsprechende Urteile gefällt.
Mit verschiedenen Eiden, Deklarationen und institutionellen Initiativen
der folgenden Jahre soll nach diesen Erfahrungen eine Wiederholung einer
derartigen Medizin ohne Menschlichkeit - so der Titel eines Buches von
Alexander Mitscherlich und Fred Mielke aus dem Jahre 1946 - verhindert
werden.
Gegenwärtige Situation
Der Ausdruck Euthanasie für Sterbehilfe erscheint vor dem Hintergrund
der Geschichte und vor allem des Dritten Reiches für viele Menschen
aus nachvollziehbaren Gründen tabuisiert zu sein. Auf diesen Ausdruck
kann aber, da er in zahlreichen Weltsprachen verbreitet ist, sich bis
in die Gegenwart auch der entgegengesetzte positive Sinn der Antike erhalten
hat, in der Medizin wie allgemein nicht verzichtet werden; es kann nur
um eine jeweils klare Angabe des spezifischen Typs der Euthanasie und
eine ebenso entschiedene Ablehnung der heteronomen oder unfreiwilligen
aktiven Euthanasie als Mord gehen. Auch der Ausdruck Sterbehilfe ist im
Übrigen nicht eindeutig; mit ihm kann Hilfe zum oder im Sterben gemeint
sein.
Aktive Euthanasie ist heute in der Bundesrepublik Deutschland verboten,
in Holland und Belgien dagegen bei unheilbar Sterbenden mit unerträglichen
Schmerzen, nach wiederholter eingehender Aufklärung und nur auf eigenen
Wunsch sowie unter Hinzuziehung eines weiteren Arztes und unter Meldung
an staatliche Behörden (Ethikkommission, Leichenbeschauer, Staatsanwaltschaft)
erlaubt; diskutiert wird zurzeit auch die Möglichkeit der Tötung
von chronisch Kranken und Lebensmüden.
Wichtiger als die Frage der Legalisierung der aktiven Euthanasie scheint
in quantitativer wie ethischer Sicht die innere Euthanasie oder der Sterbebeistand
als Hilfe im Sterben zu sein. In Holland bitten drei Prozent der Sterbenden
um aktive Lebensbeendigung, 97 Prozent wünschen sich einen Tod ohne
Abkürzung, ohne Schmerzen und in humaner Begleitung.
Bewegungen wie die Hospizbewegung, die Palliativmedizin und Selbsthilfegruppen
setzen sich für eine Humanisierung im Umgang mit dem sterbenden Menschen
ein und wollen auf diese Weise auch zur Überwindung der Trennung
von Medizin und Lebenswelt beitragen sowie zugleich der Ausbreitung der
aktiven Euthanasie entgegenwirken.
Zu unterscheiden sind - bei aller Problematik klarer Grenzziehungen -
die folgenden Typen: aktive und passive Euthanasie, direkte und indirekte
Euthanasie, Euthanasie als arztassistierter Suizid, äußere
und innere Euthanasie, autonome und heteronome Euthanasie, Anlass und
Motiv, Person und Modus der Durchführung sowie schließlich
der sozial-kulturelle Kontext, der wesentlich von Theologie und Philosophie,
Künsten und Literatur bestimmt wird.
Perspektiven
Euthanasie oder Sterbehilfe berührt zutiefst das Selbst- und Weltbild
des Menschen, das Verständnis von Krankheit, Behinderung und Tod,
von Freiheit und Abhängigkeit, von Natur, Gesellschaft und Kultur,
von Einsamkeit, Kommunikation und Beistand. Vielfältig verlief die
historische Entwicklung in den Bewertungen und Anwendungen. Bedrückend
und eine Mahnung für die Zukunft bleibt die Erfahrung des verbrecherischen
Umgangs mit der Euthanasie während des Dritten Reiches als Tötung
von Kranken, Behinderten und Sterbenden ohne ihre Einwilligung oder gegen
ihren Willen, die zu Unrecht mit diesem Namen bezeichnet wird.
Wie in der Gegenwart müssen auch in der Vergangenheit die politischen,
wirtschaftlichen, rechtlichen Voraussetzungen und kulturellen Hintergründe
beachtet werden. Stets von neuem muss gefragt werden, welche geistigen
Werte und Normen Euthanasie nicht nur theoretisch gerechtfertigt oder
unmöglich gemacht, sondern auch konkret eine entsprechende Praxis
herbeigeführt haben und auch in Zukunft herbeiführen können.
Der Blick auf philosophische, theologische und literarische Positionen
und Plädoyers der Vergangenheit wie ebenfalls ökonomisch-politische
und sozialpsychologische Hintergründe erfolgt deshalb auch und vor
allem aus der Sorge um die Gegenwart und Zukunft.
Euthanasie stellt durch den technisch-naturwissenschaftlichen Progress
und den demografischen Wandel mit der Zunahme alter und behinderter Menschen
und der Kostenexplosion der Medizin wie des Gesundheitswesens verstärkt
eine Herausforderung an die Humanität in der Medizin und der Gesellschaft
der Gegenwart dar, eine Herausforderung an den Arzt, die Pflegekraft und
den Kranken, eine Herausforderung an alle Menschen und ihre Mitmenschlichkeit.
Ideelle Anregungen und stimulierende Erfahrungen bieten Geschichte und
Kultur.
Bei Georg Wilhelm Friedrich Hegel findet sich in der Phänomenologie
des Geistes (1807) die folgende fundamentale Einsicht: Aber nicht
das Leben, das sich vor dem Tode scheut und von der Verwüstung rein
bewahrt, sondern das ihn erträgt und in ihm sich erhält, ist
das Leben des Geistes. Er gewinnt seine Wahrheit nur, indem er in der
absoluten Zerrissenheit sich selbst findet. Rainer Maria Rilke bittet
im Stunden-Buch (1899/1903) den Schöpfer allen Lebens: Oh Herr,
gib jedem seinen eigenen Tod, das Sterben, das aus jenem Leben geht, darin
er Liebe hatte, Sinn und Not. Albert Camus ist in seiner Schrift
über die Theorie und Praxis der Todesstrafe (1961) zutiefst überzeugt:
Die einzig unbestreitbare Solidarität der Menschen ist die
gemeinsame Front gegen den Tod.
Mit freundlicher Nachdruckgenehmigung des Focus MUL 24, Heft 1 (2007)
Prof. Dr. phil. Dietrich von Engelhardt, Institut für Medizin- und
Wissenschaftsgeschichte der Universität zu Lübeck, Königstr.
42, 23552 Lübeck
Literatur
* Dieser Beitrag
zum Thema Entscheidungen am Lebensende stammt vom Studientag
Ethik in der Medizin, der am 28. Juni 2006 in der Akademie für medizinische
Fort- und Weiterbildung in Bad Segeberg stattfand.
Benzenhöfer.
U. Hg.: Der gute Tod? Euthanasie und Sterbehilfe in Geschichte und Gegenwart.
München 1999.
Engelhardt, D. v.: Euthanasie zwischen Lebensverkürzung und Sterbebeistand.
Regensburg 2000.
Eser, A.. I lg.: Sui/id und Euthanasie als human- und sozialwissenschaftliches
Problem. Stuttgart I976.
Gordijn, B.: Euthanasie in den Niederlanden - eine kritische Betrachtung.
Dortmund 1997.
Gruman, G.: An historical introduction to ideas about voluntary euthanasia.
\\ith a bibliographic survey and guide for interdisciplinary studies.
Omega4: 87-l38.
Rest, F.: Das kontrollierte löten. Lebensethik gegen Euthanasie und
Eugenik. Gütersloh 1992.
Tricbe. C.W. D.S. Tricbe: The euthanasia controversy IXI2-1974, New York
1975.
Zimmermann-Acklin. M.: Euthanasie. Eine theologisch-ethische Untersuchung.
Freiburg i.Br. 1997.
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Schleswig-Holsteinisches
Ärzteblatt 9/2007
S. 55-59
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