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Kammer-Info aktuell
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in der Kassenmedizin Martin Gattermann Die neue Aristokratie bestand in der Hauptsache aus Bürokraten, Wissenschaftlern, Technikern, Gewerkschaftsfunktionären und Berufspolitikern (Georg Orwell, 1984, übersetzt Berlin 29/2007, S. 247). Tatsächlich lohnt die wiederholte - zugegebenermaßen schwierige - Lektüre der Vision Orwells, die er nach den Wirren des Zweiten Weltkrieges und im Eingeständnis des Scheitern seiner kommunistischen Utopien niedergeschrieben hat. Als Intellektueller sollte man sie eingangs des Berufslebens und dann noch einmal, wenn man an den realen Bedingungen zu zerbrechen droht, also im reifen Mannesalter vor der endgültigen beruflichen Resignation, lesen. Und erst aus heutiger Sicht offenbart sich das Dargestellte als die perfekte Abbildung einer Computerdiktatur, was dem Dichter bei der Niederschrift, aber auch dem Leser im fiktiven Spielzeitraum nicht klar gewesen oder geworden sein können, weil der Einzug der Digitalisierung in alle Lebensbereiche erst in den 80er Jahren des abgelaufenen Jahrhunderts begann.
Oder anders: Wie kann man sich eigentlich gegen den Vorwurf wehren, eine bestimmte Abrechungsziffer anders - mehr - abgerechnet zu haben als die Mehrheit? Man kann nur vermuten, und sieht sich gezwungen, bei der Stellungnahme zu den eigenen Ungunsten zu argumentieren. Eingedenk der von unserer Kassenärztlichen Vereinigung am 20. Juli 2005 verfügten Einbeziehung des Diabetes mellitus in die Reihe der Krankheitsbilder, für die die Abrechung einer Betreuung zulässig sei, gaben wir dann in der prompten Stellungnahme für die Beratungen Folgendes zu bedenken: Wohl abweichend von einer Mehrzahl Kolleginnen und Kollegen haben wir die Ziffer 03001 gemäß EBM-Newsletter vom 20. Juli 2005 bei unseren Diabetikern in Ansatz gebracht. Inzwischen hat die KVSH diese Zuordnung mit Verweis auf die KBV widerrufen, daher haben wir unsere Abrechnung ab II/07 ebenfalls wieder umgestellt. Als Zoon politikon schob ich an gleicher Stelle vorsorglich nach: Die geradezu willkürliche Handhabbarkeit der Chroniker- und Betreuungsziffern müsste ein Umdenken induzieren: Unsicherheiten wie oben angesprochen können nicht einseitig uns Kassenärzten angelastet werden und als Teil der uns auch von unseren eigenen berufsständischen Vertretungen gehandhabten Angststeuerung instrumentalisiert werden. Die einzige logische Forderung, um Verbiegung und Verbiegsamkeit vorzubeugen, bestünde in einer ersatzlosen Abschaffung dieser Ziffern: Sie erschweren die Abrechung, sie eröffnen Interpretationsspielräume und - sie verbessern keinerlei Abrechnungsqualität. Nach meiner Einsicht sind sie schlichtweg nur schikanös und völlig überflüssig. Ob dies der Grund war, dass der Bescheid über das Sitzungsergebnis acht Wochen der Reife bedurfte, bis es den Weg zum Empfänger fand - fast ein Quartal der Ungewissheit, wie zukünftig abzurechnen sei, ließ man verstreichen! -, kann nur spekuliert werden, ebenso über das Wie der Diskussion unserer Entgegnung. Chroniker- und Betreuungsziffern werden nicht erbracht, sondern spiegeln die Situation des Patientengutes - die Morbiditätsverteilung - wider. Die mit dem neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eingeführten Chroniker- und Betreuungsziffern können und sollen mit Blick auf zukünftige Gängelungsstrategien (Ausrichtung der Honorierung an der Morbidität, am Morbi-RSA, schon jetzt Anwärter als Unwort des Jahres 2008) in Ansatz gebracht werden, wenn bei Patienten mit den angegebenen Erkrankungen bestimmte - vom Verordnungsgeber ganz offensichtlich auch gewünschte - obligatorische Leistungsinhalte erfüllt sind. Wenn bei ihrem Ansatz etwas falsch laufen kann, dann eigentlich nur, dass der Kassenarzt die Interpretation der Krankheit anders vornimmt als Kommissionen seiner eigenen Kassenärztlichen Vereinigung. Und wie am aktuellen Beispiel aufgezeigt, sind diese Interpretationen zudem inkonstant. Die Bescheidwirklichkeit nimmt dies sogar wahr: Wie Sie selbst schreiben, wurde die Zuordnung seinerzeit gemäß EBM Newsletter der KVSH vom 20. Juli 2005 vorgenommen. Zwischenzeitlich hat die KVSH diese Zuordnung widerrufen und ab dem Quartal II/07 wurde Ihrerseits wiederum eine Umstellung vorgenommen. Dankbar möchte man das Schreiben zur Seite legen. Man hat verstanden. Die eigene KV hatte sich geirrt (?), und man war ihr in diesem Irrtum offensichtlich weiter gefolgt als andere? Aber nein, natürlich steht nicht dieses am Schluss des Schreibens, sondern: Die Kammer Prüfung Honorar erwartet, dass Sie diese Beratung zum Anlass nehmen, Ihre Behandlungsweise (sic!) stärker nach den Kriterien des Notwendigen und Ausreichenden ausrichten. Gleichbleibend hohe Abweichungen können Honorarminderungen zur Folge haben. Wer beginnt wann mit der De-Regulierung und Entbürokratisierung? Kolleginnen und Kollegen Berufspolitiker, oft dem Machbaren näher scheinend als dem Wünschbaren oder dem, was die Basis von Ihnen erwartet, eine solche Wertung kassenärztlichen Abrechungsverhaltens darf nicht durchgehen. Der ganze zukünftige Eiertanz mit zig Individual- und Kollektivverträgen wird nur eines bewirken: Eine Überbürokratisierung unserer Arbeit, eine zunehmende Entfremdung vom Kranken und seinem Arzt und eine ebensolche der Ärztin und des Arztes von ihrem/seinem Beruf. Wir dürfen uns unsere Berufsausübung nicht bis ins Lächerliche partikularisieren lassen. Widerstand des einzelnen Arztes, aber auch praktische Solidarität unserer eigenen, von uns bezahlten berufsständischen Vertretung fordere ich ein! Die so genannten Sachzwänge unserer Arbeit sind menschengemacht, und zwar von der Politik und unserer eigenen Berufspolitik. Was haben wir eigentlich noch zu verlieren, wenn wir - gemeinsam: Sie und wir! - uns endlich gegen diesen bürokratischen Quast wehren? Nicht nur das Abrechungswesen hat sich weit entfernt vom Notwendigen und Ausreichenden! Dr. Martin Gattermann (stellvertretender Vorsitzender der UnderDOCs e. V.), Pestalozzistr. 16, 25826 St. Peter-Ording |
Schleswig-Holsteinisches
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